Digitale Barrierefreiheit & BFSG-Compliance

Eye-Able & BFSG: Ihre Website barrierefrei machen

Seit Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG, beheben die Verstöße im Code, binden Eye-Able ein und erstellen Ihre Barrierefreiheitserklärung — aus Hannover, remote im gesamten DACH-Raum.

Flache Brutalist-Illustration: Browser-Fenster mit Augen- und Kontrast-Symbol, Tastatur und Lupe als Symbole für eine barrierefreie Website nach WCAG.
28.06.2025 BFSG-Pflicht WCAG 2.1 AA Prüf-Standard kostenfrei Erstberatung Burgwedel bei Hannoverremote im DACH-Raum
  • BFSG-Pflicht seit 28.06.2025
  • WCAG 2.1 AA · BITV 2.0 · EN 301 549
  • Audit + manuelle Prüfung
  • Hannover · remote im DACH-Raum

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Warum Barrierefreiheit jetzt auf den Tisch gehört

  • Sie sind unsicher, ob das BFSG für Ihr Unternehmen überhaupt gilt — und ab wann.
  • Ihre Website wirkt modern, fällt aber bei Kontrasten, Alt-Texten oder Tastatur-Bedienung durch.
  • Ihnen fehlt eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung mit Feedback-Mechanismus.
  • Ein eingebundenes Overlay-Widget ersetzt keine echte Behebung der Verstöße im Quellcode.

Barrierefreiheit ist mehr als Pflichterfüllung. Eine zugängliche Website erreicht mehr Menschen, ist klarer strukturiert und lädt schneller — davon profitieren alle Besucher, nicht nur die mit einer Einschränkung. Wir bringen Sie sauber auf Konformität.

Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit

Von der Prüfung bis zur Erklärung — alles aus einer Hand

Barrierefreiheits-Audit

Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA — automatisierte Tests plus manuelle Kontrolle mit Screenreader, Tastatur und Farbkontrast-Messung. Ergebnis ist ein klarer Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen.

Umsetzung & Fixes

Wir beheben die gefundenen Verstöße direkt im Quellcode — fehlende ARIA-Labels, Fokus-Indikatoren, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen und Kontraste. Echte Barrierefreiheit statt kosmetischer Korrektur an der Oberfläche.

Eye-Able Integration

Wir binden das Eye-Able-Assistenztool ein. Ihre Besucher passen Schriftgröße, Kontraste und Abstände selbst an und nutzen eine Vorlesefunktion — ergänzend zur barrierefreien Basis Ihrer Website.

Barrierefreiheitserklärung

Wir erstellen Ihre rechtskonforme Erklärung mit Feedback-Mechanismus und veröffentlichen sie. Den Stand der Umsetzung dokumentieren wir und planen eine regelmäßige Überprüfung für die laufende Konformität.

Eye-Able richtig einsetzen: Werkzeug, kein Ersatz

Ein Assistenztool ergänzt eine barrierefreie Website — es ersetzt nicht die Behebung der Verstöße im Quellcode. Wir kombinieren beides.

Die Basis: echte Barrierefreiheit im Code

Damit Hilfsmittel wie Screenreader zuverlässig funktionieren, muss die Website selbst sauber aufgebaut sein. Genau hier setzen wir an — bevor wir ein Tool obendrauf legen.

  • Audit und Behebung im Quellcode — die Verstöße verschwinden wirklich, nicht nur visuell.
  • Saubere Semantik, Landmarks und Skip-Links für eine zuverlässige Screenreader-Bedienung.
  • Ausreichende Kontraste, sichtbare Fokus-Indikatoren und vollständige Tastatur-Navigation.

Zur WCAG-Umsetzung & Analyse

Zwei Bausteine, die zusammenwirken

Eye-Able Assistenztool
  • Schrift, Kontrast und Abstände individuell anpassbar
  • Integrierte Vorlesefunktion für längere Inhalte
  • Mehrsprachige Bedienhilfen für unterschiedliche Bedürfnisse
Eye-Able Report
  • Automatisierte Konformitätstests
  • Dokumentation des Prüfstands
  • Grundlage der Erklärung

Hinweis: Eye-Able ist ein Produkt der Web Inclusion GmbH. Wir sind Ihr umsetzender Dienstleister vor Ort und remote.

Die vier WCAG-Prinzipien

Woran sich barrierefreie Websites messen lassen

WCAG 2.1 ordnet alle Anforderungen vier Prinzipien zu. Unser Audit prüft jede Seite entlang dieser Struktur.

01

Wahrnehmbar

Inhalte sind für alle Sinne erfassbar.

  • Alt-Texte auf allen Bildern
  • Untertitel bei Videos
  • Kontrast mindestens 4,5:1
  • Schrift bis 200 % skalierbar
02

Bedienbar

Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar.

  • Vollständige Tastatur-Navigation
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren
  • Skip-Links zur Hauptnavigation
  • Keine erzwungenen Zeitlimits
03

Verständlich

Aufbau und Texte sind klar nachvollziehbar.

  • Sprache im HTML-Tag gesetzt
  • Formulare mit klaren Labels
  • Verständliche Fehlermeldungen
  • Konsistente Navigation
04

Robust

Der Code funktioniert mit Hilfsmitteln zuverlässig.

  • Valides HTML
  • Korrekte ARIA-Rollen
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Mobile Barrierefreiheit

Maßgeblich sind WCAG 2.1 Stufe AA, in Deutschland die BITV 2.0 und im EU-Rahmen die EN 301 549 (Stand 2026). Die konkreten Pflichten je Anbieter klären wir im Erstgespräch.

Sie möchten wissen, wo Ihre Website nach WCAG steht? Wir prüfen sie für Sie.

Barrierefreiheit prüfen lassen

So gehen wir vor

Ihr Weg zur BFSG-Konformität in vier Schritten

  1. 01

    Analyse & Status

    Wir klären die Betroffenheit nach BFSG und prüfen den Ist-Stand Ihrer Website.

  2. 02

    Audit & Prüfbericht

    WCAG-Prüfung mit Screenreader und Tastatur, dann priorisierte Handlungsempfehlungen.

  3. 03

    Umsetzung & Eye-Able

    Behebung der Verstöße im Code und Einbindung des Eye-Able-Assistenztools.

  4. 04

    Erklärung & Pflege

    Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und Konformität regelmäßig überprüfen.

FAQ

Häufige Fragen zu Eye-Able & BFSG

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie EAA in deutsches Recht um. Es macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein — das gilt auch für viele Online-Shops und Websites.

Was ist Eye-Able?

Eye-Able ist eine Software für digitale Barrierefreiheit der Web Inclusion GmbH. Sie prüft Websites auf Schwachstellen nach den geltenden Standards und bietet Nutzern Hilfsmittel: Kontrastmodus, Textvergrößerung, Vorlesefunktion und Tastatur-Unterstützung. Als Dienstleister binden wir Eye-Able ein und begleiten die Umsetzung der Anforderungen.

Welche Standards gelten für Barrierefreiheit?

In Deutschland gilt die BITV 2.0, international die WCAG 2.1 in der Stufe AA. Im europäischen Rahmen kommt die Norm EN 301 549 hinzu. Die Anforderungen ähneln sich stark. Sie richten sich an Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Einschränkungen.

Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?

Ein vollständiges Audit einer mittelgroßen Website dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Es umfasst automatisierte Tests, eine manuelle Prüfung mit Screenreader und Tastatur sowie einen Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen. So wissen Sie genau, welche Punkte zuerst zu beheben sind.

Was kostet die Umsetzung der Barrierefreiheit?

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Ein Audit ist deutlich günstiger als eine komplette Überarbeitung. Wir analysieren zuerst Ihren Bedarf und erstellen danach ein transparentes Angebot. Häufig lassen sich die wichtigsten Verstöße mit wenigen, priorisierten Maßnahmen beheben. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?

Seit Juni 2025 können Marktüberwachungsbehörden tätig werden und Verstöße ahnden. Auch Abmahnungen durch Verbände und Nutzerbeschwerden sind möglich. Im Ergebnis drohen Aufwand, Kosten und Reputationsschäden. Vorsorge durch ein frühzeitiges Audit ist günstiger als eine nachträgliche Korrektur unter Zeitdruck.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Viele Anbieter benötigen eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive Feedback-Mechanismus. Wir erstellen diese rechtskonform, dokumentieren den Stand der Umsetzung und richten den Rückmeldeweg ein. Da sich Inhalte ändern, planen wir eine regelmäßige Überprüfung — so bleibt Ihre Erklärung aktuell und belastbar.

Eye-Able & BFSG Beratung anfragen

Wie barrierefrei ist Ihre Website? Wir prüfen den Stand und begleiten die Umsetzung. Erstberatung kostenfrei und unverbindlich.

Lars Paetzold, Inhaber & Gründer von Yagemi

Ihr Ansprechpartner

Lars Paetzold

Über 20 Jahre Web- und E-Commerce-Erfahrung. Antwortet persönlich auf Ihre Anfrage.

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