Digitale Ablage für Belege, Akten und Verträge

Dokumentenmanagement einführen — DMS-Beratung für den Mittelstand

Sie finden jeden Beleg in Sekunden, verpassen keinen Kündigungstermin mehr und können einer Betriebsprüfung ruhig entgegensehen. Wir wählen das passende System anbieterneutral aus, bauen das Ordnungs- und GoBD-Verfahren auf und bringen Ihr Papier kontrolliert in die digitale Akte. Vor Ort in Hannover, remote im gesamten DACH-Raum.

Flache Brutalist-Illustration: Papierstapel läuft durch einen Scanner in eine digitale Aktenschublade, daneben eine Lupe und ein Fristenkalender mit Glocke
anbieterneutral Auswahl ohne Herstellerbindung 10 / 8 / 6 Jahre Aufbewahrung nach § 147 AO GoBD Verfahren statt Zertifikat Burgwedel bei Hannoverremote im DACH-Raum
DMS-Beratung auf einen Blick
  • LeistungAuswahl, Einführung, Migration, Integration
  • Anbieterbindungkeine — wir verkaufen kein eigenes DMS
  • RechtsrahmenGoBD · § 147 AO · § 257 HGB (10 / 8 / 6 Jahre)
  • EinsatzgebietHannover · DACH (remote)
  • Erfahrungüber 20 Jahre E-Commerce und Digitalisierung
  • Erstgesprächkostenfrei und unverbindlich
  • Telefon+49 511 9999 3960
  • E-Mailinfo@yagemi.de
  • ErreichbarMo–Do: 08:00–17:00 Uhr | Fr: 08:00–15:00 Uhr

Der Ausgangszustand

Wo Ihre Dokumente heute liegen — und was Sie das kostet

In den meisten Mittelstandsbetrieben gibt es kein Ablagesystem, sondern vier parallele. Jedes für sich funktioniert; zusammen erzeugen sie Suchzeit, verpasste Fristen und Nervosität vor jeder Prüfung. Das ist der eigentliche Anlass für ein DMS — nicht der Wunsch nach weniger Papier.

Der Aktenordner im Regal

Wer etwas sucht, geht durch den Flur. Wer im Homeoffice sitzt, ruft jemanden an. Und im Betriebsprüfungsfall zieht jemand zwei Tage lang Ordner aus dem Schrank, statt eine Suche einzutippen.

Das gewachsene Netzlaufwerk

Ordner in Ordnern, benannt nach dem Geschmack der Person, die sie angelegt hat. Es gibt drei Versionen desselben Vertrags und niemand weiß, welche gilt. Gelöscht wird nichts, weil sich keiner traut.

Das persönliche Postfach

Die entscheidende Zusage steht in einer E-Mail, die nur eine Kollegin hat. Ist sie im Urlaub, fehlt das Dokument. Verlässt sie das Unternehmen, fehlt es dauerhaft — samt Anhang.

Verstreut in Drittsystemen

Rechnungen im Buchhaltungstool, Lieferscheine in der Warenwirtschaft, Angebote im CRM, Personalunterlagen in einer vierten Lösung. Jedes System hat sein eigenes Archiv und keines kennt die anderen.

Was das im Alltag auslöst

  • Suchzeit: Jede Nachfrage nach einem Beleg unterbricht mehrere Personen, weil niemand weiß, wo das Original liegt.
  • Verpasste Fristen: Kündigungstermine von Verträgen fallen auf, wenn die Verlängerung bereits angelaufen ist.
  • Prüfungsstress: Die Betriebsprüfung fragt nach einem Beleg und einer Verfahrensdokumentation — beides muss erst zusammengesucht werden.
  • Doppelarbeit: Dasselbe Dokument wird eingescannt, abgelegt, per E-Mail verschickt und noch einmal abgelegt.
  • Wissensverlust: Was jemand nur in seinem Postfach hat, verlässt mit ihm das Unternehmen.

Ein Dokumentenmanagementsystem löst diese Punkte an der Wurzel, weil es die vier Ablagen zu einer macht. Wo genau das Projekt in Ihrer Reihenfolge steht, klärt unsere Digitalisierungsberatung für den Mittelstand — dort setzen wir Prioritäten nach Aufwand und Nutzen. Welche Reihenfolge bei vier parallelen Papierströmen wirklich trägt und was rechtlich ohnehin auf Papier bleiben muss, beschreibt unser Artikel Papierloses Büro: Der realistische Weg für den Mittelstand.

Funktionsumfang

Was ein DMS wirklich leistet

Ein Dokumentenmanagementsystem erfasst, verschlagwortet, versioniert und archiviert Ihre Unterlagen zentral. Es ersetzt Aktenordner und Netzlaufwerk durch eine durchsuchbare Ablage mit Rechten, Freigabewegen und Fristen. Die sechs Bausteine unten sind der Kern; welche davon Sie brauchen, entscheidet Ihr Belegvolumen.

Finden statt suchen

Volltextsuche über gescannte und digitale Dokumente, kombiniert mit Schlagwörtern wie Belegart, Kunde, Datum oder Vertragsnummer. Sie finden den Beleg über das, was Sie im Kopf haben — nicht über den Pfad, in dem er einmal abgelegt wurde.

Eine Akte statt fünf Ablagen

Alle Unterlagen zu einem Kunden, Lieferanten oder Vorgang liegen in einer digitalen Akte zusammen: Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung, Korrespondenz. Wer den Vorgang aufruft, sieht die vollständige Historie.

Unveränderbare Ablage

Einmal archivierte Belege lassen sich nicht mehr still überschreiben. Änderungen werden protokolliert, Versionsstände bleiben erhalten. Das ist die technische Seite der GoBD-Anforderung Unveränderbarkeit.

Rechte und Freigaben

Nicht jeder darf jede Personalakte sehen. Ein DMS steuert Zugriff nach Rolle und Abteilung und dokumentiert, wer wann etwas geöffnet oder freigegeben hat — nachvollziehbar statt „liegt im gemeinsamen Ordner".

Workflows für Prüfen und Freigeben

Eine Eingangsrechnung läuft zur sachlichen Prüfung, dann zur Freigabe, dann in die Buchhaltung — mit Vertretung und Erinnerung. Der Vorgang stockt nicht mehr, weil ein Papier auf einem Schreibtisch liegen bleibt.

Fristen und Aufbewahrung

Das System kennt Aufbewahrungsfristen je Belegart und meldet Vertragstermine, bevor sie ablaufen. Nach Fristende lässt sich geordnet aussortieren, statt alles vorsichtshalber ewig zu behalten.

Nicht verwechseln: Ein DMS verwaltet Belege, Akten und Verträge. Bilder, Videos und Produktmedien gehören in ein Digital-Asset-Management-System, das nach Motiv, Format und Nutzungsrecht sortiert. Beide Systeme greifen gut ineinander, lösen aber verschiedene Aufgaben.

Rechtssichere Ablage

GoBD und revisionssichere Ablage

Die GoBD sind das Regelwerk der Finanzverwaltung für elektronisch geführte Bücher und Aufzeichnungen. Sie nennen das Dokumentenmanagementsystem ausdrücklich als betroffenes System. Vier Anforderungen bestimmen, ob Ihre digitale Ablage trägt — und eine fünfte Aussage der GoBD räumt mit einem verbreiteten Missverständnis auf.

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

Ein sachverständiger Dritter muss Geschäftsvorfälle in angemessener Zeit prüfen können — vorwärts vom Beleg zur Buchung und rückwärts von der Buchung zum Beleg.

Unveränderbarkeit

Eine Buchung oder Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Änderungen gehören protokolliert.

Zeitgerechte Erfassung

Belege werden zeitnah erfasst und gegen Verlust gesichert. Ein Stapel, der ein Quartal lang liegen bleibt, ist auch digital ein Mangel.

Verfahrensdokumentation

Für jedes betroffene System muss beschrieben sein, wie Dokumente entstehen, indiziert, verarbeitet, gespeichert, gesichert und wiedergefunden werden.

Der Mythos vom GoBD-zertifizierten System

„GoBD-konforme Software" steht auf vielen Produktseiten. Die GoBD selbst widersprechen dem in einem eigenen Abschnitt: Wegen der Vielzahl und unterschiedlichen Ausgestaltung der Systeme lässt sich keine allgemeingültige Aussage zur Konformität einer Hard- oder Software treffen — und Zertifikate oder Testate Dritter entfalten „gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung" (Quelle: GoBD, Rz. 179 bis 181, öffnet in neuem Tab). Das Wort „revisionssicher" selbst kommt in GoBD, Abgabenordnung, HGB und Umsatzsteuergesetz kein einziges Mal vor — welche sechs Merkmale ein Archiv laut den tatsächlichen Fundstellen erfüllen muss, listet unser Artikel Revisionssichere Archivierung: Anforderungen und Umsetzung im Einzelnen auf.

Die Finanzverwaltung erteilt auch selbst keine Positivtestate, weder in der Außenprüfung noch per verbindlicher Auskunft. Und die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit liegt laut Randziffer 21 allein beim Steuerpflichtigen — auch dann, wenn Buchführungsaufgaben an Dritte ausgelagert sind.

Was daraus folgt: Ein Zertifikat ist ein Auswahlhinweis, kein Schutzschild. Entscheidend ist, wie Sie das System einrichten, betreiben und dokumentieren. Genau diesen Teil bauen wir mit Ihnen auf — das Ordnungskonzept, die Organisationsanweisung für die Erfassung und die Verfahrensdokumentation.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Die Fristen bestimmen, was Ihr System wie lange vorhalten muss. Sie beginnen jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden oder der Abschluss aufgestellt wurde — nicht mit dem Belegdatum.

Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB, Stand 31.08.2026
Frist Unterlagen Norm
10 Jahre Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO · § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB
8 Jahre Buchungsbelege — seit dem 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO · § 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB
6 Jahre Empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5, Abs. 3 AO · § 257 Abs. 4 HGB

Stand: 31.08.2026. Die Verkürzung für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre gilt seit dem 1. Januar 2025. Welche Belegart im Onlinehandel unter welche Frist fällt, ordnet unser Beitrag zu den Aufbewahrungsfristen im Onlinehandel im Detail ein.

Verträge

Vertragsmanagement: Fristen und Kündigungstermine im Griff

Vertragsmanagement bedeutet, jeden Vertrag mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Wert und einem benannten Verantwortlichen zu erfassen und rechtzeitig an Termine zu erinnern. Der teuerste Fehler ist nicht der schlechte Vertrag, sondern der übersehene Kündigungstermin — die Verlängerung läuft still weiter und kostet ein weiteres Jahr.

Was in die Vertragsakte gehört

  • Eine Vertragsakte je Vertrag: Hauptdokument, Anlagen, Nachträge, Korrespondenz und Rechnungen an einer Stelle.
  • Stammdaten statt Prosa: Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel, Wert und Zahlungsrhythmus als auswertbare Felder.
  • Ein benannter Verantwortlicher je Vertrag — plus Vertretung, damit die Erinnerung nicht im Urlaub versandet.
  • Erinnerungen mit Vorlauf: nicht zum Kündigungstermin, sondern rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist.
  • Auswertungen: welche Verträge laufen im nächsten Quartal aus, welche verlängern sich automatisch, was kostet das Portfolio im Jahr.
  • Freigabepfad für neue Verträge, damit niemand allein Verpflichtungen über seiner Grenze eingeht.

Damit sind Sie bei den Funktionen, die auch spezialisierte Vertragsmanagement-Software bietet — nur ohne ein zweites System, das Sie pflegen und anbinden müssen.

Eigene Software oder Vertragsakte im DMS?

Diese Frage klären wir vor der Auswahl. Für die meisten Mittelständler reicht eine Vertragsakte im DMS: gleiche Ablage wie für Belege, ein Fristenkalender, Erinnerungen mit Vorlauf und ein Freigabeweg für neue Verträge.

Ein eigenständiges System lohnt sich, wenn Sie viele Vertragsarten führen, in Verhandlungsschleifen Textversionen vergleichen, mehrstufig freigeben oder Klauselbibliotheken und Vorlagen zentral steuern wollen.

Wir entscheiden das an Ihren Zahlen — Vertragsanzahl, Beteiligte, Freigabestufen —, nicht am Funktionsumfang einer Demo.

Erfassung

E-Signatur, OCR und Belegerfassung

Ein DMS entfaltet seinen Nutzen erst, wenn Dokumente von selbst hineinkommen und maschinell lesbar sind. Drei Bausteine sorgen dafür: Texterkennung macht Scans durchsuchbar, die Belegerkennung liest Kopfdaten aus, und Eingangskanäle liefern direkt in das System statt über den Umweg Schreibtisch. Wo die Texterkennung technisch an ihre Grenze stößt und warum bei einer E-Rechnung gar nichts mehr zu erkennen gibt, erklärt unser Artikel OCR-Texterkennung: Aus Scans werden verwertbare Daten.

OCR und Belegerkennung

Texterkennung macht Scans durchsuchbar; die Belegerkennung liest Absender, Betrag, Datum und Belegnummer aus und schlägt die Verschlagwortung vor. Erkennung ist nie fehlerfrei — deshalb gehört eine Prüfstufe in den Prozess, gerade bei buchungsrelevanten Feldern.

E-Signatur anbinden

Angebote, Verträge und Freigaben lassen sich elektronisch unterschreiben und wandern signiert zurück in die Akte. Welche Signaturstufe nötig ist, hängt vom Dokument ab — für die steuerliche Aufbewahrung selbst verlangen die GoBD ausdrücklich weder Signatur noch Zeitstempel.

Eingang automatisch einsammeln

Scanner, Sammelpostfach, Rechnungsportale und Lieferanten-Feeds liefern direkt in das System, statt dass jemand Anhänge herunterlädt und ablegt. Jeder manuelle Zwischenschritt ist eine Stelle, an der Dokumente verloren gehen.

Bei Eingangsrechnungen greift das besonders früh: Erfassung, Prüfung und Freigabe laufen im digitalen Rechnungsmanagement mit Candis, der fertige Beleg wandert anschließend in die Ablage. Wie der Rest der Buchhaltung nachzieht, beschreibt unser Leitfaden zur digitalen Buchhaltung.

Umstellung

Migration: vom Papierstapel in die digitale Akte

Der Umstieg scheitert selten an der Software, sondern am Altbestand. Deshalb gehen wir in sechs Schritten vor und stellen zuerst den laufenden Eingang um. Der Keller kommt danach — und ein guter Teil davon muss gar nicht gescannt werden, weil seine Frist längst abgelaufen ist.

  1. 01

    Bestand sichten

    Wir gehen die Ablage physisch durch und ordnen sie nach Belegart, Jahrgang und Restaufbewahrungsfrist. Häufig ist ein erheblicher Teil des Altbestands längst abgelaufen und muss gar nicht gescannt werden.

  2. 02

    Ordnungskonzept festlegen

    Welche Dokumentarten gibt es, welche Schlagwörter braucht jede, welche Akte gehört wohin? Dieses Konzept entscheidet später über die Trefferquote der Suche — es entsteht vor dem ersten Scan, nicht danach.

  3. 03

    Organisationsanweisung schreiben

    Wer darf erfassen, wann wird erfasst, welches Schriftgut, muss der Scan bildlich oder inhaltlich mit dem Original übereinstimmen, wie läuft die Qualitätskontrolle, wie werden Fehler protokolliert. Genau diese Punkte verlangen die GoBD.

  4. 04

    Laufenden Eingang umstellen

    Zuerst der Posteingang von heute, nicht der Keller von 2016. Nach dem Erfassen wird nur noch am elektronischen Dokument weitergearbeitet; die Papierbelege werden dem Bearbeitungsgang entzogen, damit keine Vermerke entstehen, die digital fehlen.

  5. 05

    Altbestand nachziehen

    Der Rückwärtsscan läuft nach Priorität: erst häufig gebrauchte Akten, dann der Rest, nach Möglichkeit über einen Scandienstleister. Farbe wird dort erhalten, wo sie Beweisfunktion hat, etwa bei Sicht- und Zeichnungsvermerken.

  6. 06

    Papier aussteuern

    Nach der Erfassung darf vernichtet werden, was nicht im Original aufzubewahren ist. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz bleiben Papier. Was Sie behalten und was nicht, halten wir schriftlich fest — abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Was Papier bleiben darf oder muss

Nach der bildlichen Erfassung dürfen Papierdokumente vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Original aufzubewahren sind. Diese Ausnahmen sollten Sie kennen, bevor der Aktenvernichter anrollt:

  • Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz — sie dürfen nach § 147 Abs. 2 AO und § 257 Abs. 3 HGB ausdrücklich nicht nur als Bildträger-Wiedergabe aufbewahrt werden.
  • Notarielle Urkunden, Bürgschaften und andere Dokumente, deren Beweiskraft an der Originalurkunde hängt.
  • Unterlagen, bei denen eine außersteuerliche Vorschrift die Aufbewahrung im Original verlangt.
  • Alles, wo Sie selbst zu dem Schluss kommen, dass die Beweiskraft digital leidet — diese Entscheidung liegt laut GoBD bei Ihnen.

Beim Wechsel aus einem Altsystem gilt zusätzlich: Bei der Datenübernahme darf ausschließlich das Format angepasst werden, nicht der Inhalt — und jede Anpassung ist zu dokumentieren (GoBD, Rz. 142).

Unser Vorgehen

Auswahl ohne Anbieterbindung

Wir verkaufen kein eigenes Dokumentenmanagementsystem und leben nicht von Lizenzprovisionen. Deshalb beginnt die Auswahl bei Ihren Zahlen und nicht bei einem Produkt. Sechs Fragen entscheiden, welches System infrage kommt — und ob Sie überhaupt eines brauchen oder mit einer aufgeräumten Ablage weiterkommen.

Unsere sechs Auswahlfragen

  • Wie viele Dokumente fallen pro Monat wirklich an, und wie viele Dokumentarten sind es? Danach richtet sich, ob eine schlanke Ablage reicht oder ein ausgewachsenes System nötig ist.
  • Welche Systeme müssen andocken — Warenwirtschaft, Buchhaltung, CRM, Postfach, Shop? Ein DMS ohne Schnittstellen wird die nächste Insel.
  • Cloud oder eigener Server? Das entscheidet über Betriebsaufwand, Zugriff von unterwegs und die Frage, wo Ihre Daten liegen.
  • Wie gut lässt sich das Ordnungskonzept abbilden, ohne dass Sie Ihre Arbeitsweise dem Produkt anpassen müssen?
  • Kommen Sie im Zweifel wieder heraus? Export der Dokumente samt Metadaten und Verknüpfungen ist ein Auswahlkriterium, kein Detail.
  • Was kostet der Betrieb über fünf Jahre — Lizenzen, Speicher, Schnittstellen, Updates, Schulung — und nicht nur im ersten Jahr?

Was wir dabei übernehmen

Anforderungsaufnahme

Wir nehmen Ihre Dokumentarten, Mengen, Beteiligten und Freigabewege auf und übersetzen sie in ein Lastenheft, mit dem sich Anbieter überhaupt erst vergleichen lassen.

Auswahl und Ausschreibung

Wir grenzen den Markt auf die Systeme ein, die zu Ihrem Fall passen, begleiten Demos mit Ihren echten Belegen und bewerten die Angebote — neutral, weil wir kein eigenes DMS verkaufen.

Ordnungs- und Ablagekonzept

Aktenstruktur, Schlagwörter, Belegarten, Rechte, Aufbewahrungsregeln. Der Teil, den Software nicht mitliefert und der über den Alltagsnutzen entscheidet.

GoBD-Verfahren und Dokumentation

Wir erarbeiten die Organisationsanweisung für die Erfassung und die Verfahrensdokumentation für Ihr System — und stimmen sie mit Ihrem Steuerberater ab.

Migration und Scan-Strecke

Vom Ordnerregal bis zur durchsuchbaren Akte: Bestandsaufnahme, Scan-Prozess, Qualitätskontrolle, Übernahme der Altdaten aus dem Vorgängersystem ohne inhaltliche Veränderung.

Integration und Betrieb

Anbindung an Warenwirtschaft, Buchhaltung und Postfach, Schulung Ihres Teams und ein Ansprechpartner, der auch nach dem Go-live noch erreichbar ist.

Sie wollen zuerst wissen, welche Systeme der Markt überhaupt hergibt? Dann lesen Sie unseren Systemvergleich der DMS-Anbieter. Diese Seite beantwortet die andere Hälfte: Sie zeigt, wie wir die Einführung begleiten, sobald die Entscheidung ansteht.

Unsicher, ob ein DMS für Ihr Belegvolumen der richtige Schritt ist? Wir sehen uns Ihre Ablage an — kostenfrei und unverbindlich.

Digitalisierung besprechen

Belege

Quellen & offizielle Informationen

Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Alle Fundstellen wurden am 31. August 2026 im Volltext geprüft. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen, Verwaltungsanweisungen und Gesetzestexte können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils gültige Fassung und die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Ob eine konkrete Unterlage im Original aufzubewahren ist und wie Ihr Verfahren steuerlich zu beurteilen ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Stand der Recherche: 31. August 2026.

FAQ

Häufige Fragen zum Dokumentenmanagement

Was versteht man unter Dokumentenmanagement?

Dokumentenmanagement bedeutet, Belege, Verträge und Akten zentral zu erfassen, zu verschlagworten, wiederzufinden und rechtssicher aufzubewahren. Ein DMS ersetzt Netzlaufwerk und Aktenordner durch eine durchsuchbare Ablage mit Versionsständen, Zugriffsrechten und Fristen. Für steuerlich relevante Unterlagen gelten dabei die GoBD, die das Dokumentenmanagementsystem in Randziffer 20 ausdrücklich als betroffenes System nennen.

Wie digitalisiere ich am besten meine Unterlagen?

Beginnen Sie mit dem laufenden Posteingang, nicht mit dem Keller. Legen Sie zuerst fest, wer scannt, wann gescannt wird, welches Schriftgut erfasst wird und wie die Qualität geprüft wird. Genau diese Punkte verlangen die GoBD als Organisationsanweisung. Erst danach folgt der Altbestand, priorisiert nach Zugriffshäufigkeit und verbleibender Aufbewahrungsfrist.

Welche DMS-Software ist für Kleinunternehmen geeignet?

Das hängt weniger an der Mitarbeiterzahl als am Belegvolumen, an den nötigen Schnittstellen und an der Zahl der Freigabestufen. Kleine Teams fahren mit einer Cloud-Ablage oder einer sauber strukturierten Microsoft-365-Ablage häufig besser als mit einem Enterprise-System. Wir empfehlen anbieterneutral und verdienen nichts an Lizenzen. Die Marktübersicht liefert unser Vergleichsartikel.

Was kostet die Einführung eines DMS?

Die Lizenzkosten bestimmt der Anbieter, den Einführungsaufwand bestimmt Ihr Ausgangszustand: Zahl der Dokumentarten, Sauberkeit der Bestandsdaten, Menge des Altpapiers und Tiefe der Systemanbindungen. Unsere Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Danach erhalten Sie ein Angebot mit klar abgegrenzten Paketen für Konzept, Einführung, Migration und Schulung.

Gibt es GoBD-zertifizierte DMS-Software?

Nicht mit Wirkung gegenüber dem Finanzamt. Die GoBD halten in Randziffer 181 ausdrücklich fest, dass Zertifikate und Testate Dritter zwar als Entscheidungskriterium dienen dürfen, gegenüber der Finanzbehörde aber keine Bindungswirkung entfalten. Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit erteilt die Finanzverwaltung selbst nicht. Entscheidend ist Ihr Verfahren im Betrieb, nicht das Etikett auf der Software.

Dürfen wir Papierbelege nach dem Scannen vernichten?

In der Regel ja. Nach der bildlichen Erfassung dürfen Papierdokumente vernichtet werden, soweit sie nicht nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften im Original aufzubewahren sind. Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz bleiben Papier. Bei Dokumenten, deren Beweiskraft digital leidet, entscheiden Sie selbst. Stimmen Sie die Regeln vorher mit Ihrem Steuerberater ab.

Lässt sich ein DMS an Warenwirtschaft und Buchhaltung anbinden?

Ja, und daran entscheidet sich der Nutzen. Übliche Anschlussstellen sind Eingangsrechnungen aus der Rechnungsverarbeitung, Belege aus der Warenwirtschaft, die Übergabe an den Steuerberater und die Ablage aus dem Postfach. Wo eine fertige Schnittstelle fehlt, bauen wir sie über eine eigene Datenintegration, statt Dokumente an zwei Stellen zu pflegen.

Was ist die beste Vertragsmanagement-Software?

Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht. Viele Mittelständler brauchen kein eigenes Vertragsmanagement-System, sondern eine Vertragsakte im DMS mit Fristenkalender, benannten Verantwortlichen und automatischen Erinnerungen. Ein spezialisiertes System lohnt sich erst bei vielen Vertragsarten, Verhandlungsschleifen und Freigabestufen. Diese Frage klären wir vor der Auswahl, nicht danach.

DMS-Beratung anfragen

Erzählen Sie uns, wo Ihre Dokumente heute liegen und was Sie im Alltag am meisten aufhält. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Lars Paetzold, Inhaber & Gründer von Yagemi

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Lars Paetzold

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