Recht & Compliance

Lieferkettengesetz: Wer ist betroffen?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu wahren. Seit 2024 sind Firmen ab 1.000 Beschäftigten direkt betroffen — kleinere Zulieferer oft mittelbar. Dieser Leitfaden zeigt Pflichten, Schwellenwerte und den EU-Ausblick.

Infografik: Lieferkettengesetz — seit 2023 in Kraft, ab 1.000 Mitarbeitern direkt betroffen, Pflichten und EU-CSDDD-Ausblick für den Mittelstand.
seit 2023 LkSG in Kraft ab 1.000 Mitarbeiter betroffen (seit 2024) EU-CSDDD in nationaler Umsetzung

Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu achten. Es gilt seit dem 1. Januar 2023, seit 2024 bereits für Firmen ab 1.000 Beschäftigten. Kernpflichten sind Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, ein Beschwerdeverfahren sowie eine Berichtspflicht. Dieser Leitfaden erklärt Betroffenheit, Pflichten und den Ausblick auf die EU-Richtlinie CSDDD.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Thema ist politisch in Bewegung — Schwellenwerte, Fristen und die EU-Umsetzung können sich ändern. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (LkSG) sowie die Vorgaben von BAFA und BMAS. Stand: Juni 2026.

1. Was ist das Lieferkettengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettengesetz, korrekt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), regelt die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Betroffene Unternehmen müssen ihre Zulieferer auf Risiken prüfen. Dazu zählen etwa Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierung und Umweltschäden. Wird ein Risiko erkannt, müssen sie dagegen vorgehen (Quelle: BAFA, BMAS).

Das Gesetz folgt einem Bemühensprinzip, keiner Erfolgsgarantie. Sie müssen also nicht jeden Missstand weltweit verhindern, wohl aber angemessene Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen und dokumentieren. Maßstab ist, was Sie tatsächlich beeinflussen können — beim eigenen Betrieb stärker, bei mittelbaren Zulieferern abgestuft.

2. Für wen gilt das Lieferkettengesetz? (Schwellenwerte)

Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten in Deutschland. Seit 2023 gilt das LkSG ab 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, seit dem 1. Januar 2024 bereits ab 1.000 (vgl. § 1 LkSG). Damit sind seit 2024 deutlich mehr Mittelständler direkt erfasst. Kleinere Zulieferer sind nicht direkt verpflichtet, geraten aber über die Verträge ihrer großen Kunden faktisch in die Pflicht (Quelle: BMAS).

Phase Schwelle Wer ist gemeint?
Seit 1. Januar 2023 ab 3.000 Arbeitnehmer*innen Große Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.
Seit 1. Januar 2024 ab 1.000 Arbeitnehmer*innen Erweiterter Kreis — deutlich mehr Mittelständler sind direkt erfasst.
Mittelbar betroffen unterhalb der Schwelle Kleinere Zulieferer großer Kunden — über Verträge faktisch mitverpflichtet.

Für viele kleine und mittlere Betriebe ist die mittelbare Betroffenheit der entscheidende Punkt. Große Kunden reichen ihre Sorgfaltspflichten an die Lieferkette weiter — über Verhaltenskodizes und Fragebögen. Wer hier vorbereitet ist, bleibt lieferfähig.

3. Welche Pflichten haben Unternehmen?

Das LkSG fasst die Verantwortung in einem Set abgestufter Sorgfaltspflichten zusammen. Sie reichen von der Analyse über die Vorbeugung bis zur öffentlichen Berichterstattung und bilden zusammen einen jährlich wiederkehrenden Kreislauf (Quelle: BMAS, BAFA):

  • Risikoanalyse — menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette systematisch ermitteln.
  • Präventionsmaßnahmen — wirksame Vorkehrungen treffen, um erkannte Risiken zu vermeiden oder zu verringern.
  • Abhilfemaßnahmen — bei festgestellten Verletzungen einschreiten und Verstöße beenden oder minimieren.
  • Beschwerdeverfahren — einen zugänglichen Weg schaffen, über den Hinweise auf Risiken gemeldet werden können.
  • Dokumentations- und Berichtspflicht — die Maßnahmen festhalten und öffentlich darüber berichten.

Diese Pflichten gelten zuerst für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare Zulieferer. Bei mittelbaren Zulieferern greifen sie anlassbezogen — etwa dann, wenn Ihnen konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen. Der Aufwand wächst also mit der Nähe zum Risiko.

Lieferkettengesetz auf einen Blick
  • In Kraft seit1. Januar 2023 (verabschiedet 11.06.2021)
  • Direkt betroffenab 1.000 Arbeitnehmer*innen (seit 2024)
  • AufsichtBAFA — Bußgelder bei Verstößen
  • EU-CSDDDin Kraft seit 25.07.2024, Umsetzung läuft

Quellen: LkSG (gesetze-im-internet.de), BMAS, BAFA; EU-CSDDD und Omnibus-Abschwächung laut EUR-Lex (Richtlinien (EU) 2024/1760 und (EU) 2026/470). Stand: Juni 2026 — Angaben ohne Gewähr. Alle Belege im Abschnitt Quellen & offizielle Informationen.

4. Wer kontrolliert das LkSG — und was droht bei Verstößen?

Zuständige Aufsichtsbehörde ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es kann Berichte und Maßnahmen prüfen, Auskünfte verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Unternehmen zeitweise von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen (Quelle: BAFA).

Konkrete Bußgeldhöhen sind im Gesetz gestaffelt und hängen unter anderem von Schwere und Umsatz ab. Da sich die Vorgaben mit der EU-Umsetzung ändern können, nennen wir hier bewusst keine festen Beträge — den aktuellen Stand prüfen Sie bitte direkt im LkSG und bei der BAFA.

5. EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Was kommt auf Unternehmen zu?

Auf europäischer Ebene gibt es mit der CSDDD eine eigene Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760). Sie wurde am 5. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten; die Umsetzung in nationales Recht ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie geht in Teilen über das deutsche LkSG hinaus (Quelle: EUR-Lex).

Wichtig: Das Thema ist politisch in Bewegung. Im Zuge des EU-Omnibus-Pakets wurde die CSDDD deutlich abgeschwächt. Die ändernde Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 24. Februar 2026 verabschiedet. Sie hebt unter anderem den Anwendungsbereich an (Unternehmen ab rund 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz) und verschiebt die Fristen nach hinten (Quelle: EUR-Lex, Stand Juni 2026). Den finalen Stand und mögliche Anpassungen des deutschen LkSG sollten Sie laufend verfolgen — die Regeln können sich weiter ändern.

6. LkSG im Mittelstand umsetzen — auch als Zulieferer

Die größte Hürde im Mittelstand ist selten das Gesetz selbst, sondern die verstreuten Daten: Lieferantenlisten im Einkauf, Zertifikate im E-Mail-Postfach, Fragebögen in Excel. Mit über 20 Jahren E-Commerce-Erfahrung stellen wir genau diese Prozesse so auf, dass Nachweise zentral, automatisch und prüffähig zusammenlaufen. So gehen Sie vor:

01

Betroffenheit prüfen

Klären Sie zuerst, ob Sie direkt unter das LkSG fallen oder als Zulieferer mittelbar betroffen sind. Beides verlangt Vorbereitung.

02

Lieferanten und Risiken erfassen

Tragen Sie Ihre Lieferanten zentral zusammen und bewerten Sie deren Risiko — statt verstreuter Listen in einzelnen Abteilungen.

03

Nachweise digitalisieren

Verhaltenskodizes, Zertifikate und Fragebögen gehören an einen Ort, automatisch erfasst und versioniert — nicht in E-Mail-Postfächer.

04

Beschwerdeverfahren einrichten

Schaffen Sie einen erreichbaren Meldeweg und einen klaren Prozess, wie eingehende Hinweise bearbeitet werden.

05

Bericht prozessual absichern

Bündeln Sie die Daten so, dass Dokumentation und Bericht ohne Doppelarbeit aus dem laufenden Prozess entstehen.

Praktisch heißt das: Statt Daten manuell zu pflegen, führen Sie Lieferanten- und Risikodaten per automatisierter Datenintegration aus Ihren Systemen zusammen. Produkt- und Lieferantenstammdaten halten Sie zentral in einem PIM-System aktuell. Das ist eine gute Basis für nachvollziehbare Nachweise.

7. Fazit: So bereiten Sie sich vor

Das Lieferkettengesetz ist anspruchsvoll, aber strukturierbar. Die Kette ist klar: Betroffenheit prüfen, Lieferanten und Risiken erfassen, Nachweise digitalisieren, ein Beschwerdeverfahren einrichten und den Bericht aus dem laufenden Prozess speisen. Auch wenn Sie als Zulieferer nur mittelbar betroffen sind, lohnt sich die Vorbereitung — Ihre großen Kunden werden danach fragen.

Wir helfen Ihnen, die Lieferketten-Sorgfaltspflichten prozessual & digital umzusetzen — von der Bestandsaufnahme bis zum automatisierten Nachweis. Wie sich solche Pflichten in eine größere Digitalisierungsstrategie einfügen, zeigt unser Digitalisierung im Mittelstand: der Leitfaden. Eine weitere Pflicht, die viele B2C-Händler ab Herbst 2026 betrifft, behandeln wir im Artikel zu den Gewährleistungs- und GARAN-Label ab 2026. Speziell für Händler mit physischen Produkten ist die Produktsicherheit nach der GPSR seit September 2024 verbindlich — unser Leitfaden erklärt, wen die neue EU-Verordnung betrifft. Wer aufgrund des Lieferkettengesetzes ohnehin ein Meldeverfahren aufbaut, sollte die Anforderungen gleich mit den Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zusammendenken — beides verlangt einen sicheren, dokumentierten Meldekanal. Und wer Daten aus vernetzten Produkten für Nachweise nutzen will, findet die Grundlagen in unserem Artikel zum EU Data Act.

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Schwellenwerte, Fristen und Angaben zur EU-CSDDD entsprechen dem Stand Juni 2026 und können sich ändern — das Thema ist politisch dynamisch. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte den aktuellen Gesetzestext (LkSG), die Hinweise der BAFA oder eine fachkundige Rechtsberatung heran.

8. Häufige Fragen zum Lieferkettengesetz

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Seit 2023 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, seit dem 1. Januar 2024 bereits ab 1.000. Kleinere Zulieferer sind nicht direkt verpflichtet, werden aber faktisch über die Verträge ihrer großen Kunden mit einbezogen (Quelle: BMAS, IHK).

Seit wann gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft, verabschiedet wurde es am 11. Juni 2021. Zum 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten ausgeweitet (Quelle: BMAS, Bundestag).

Welche Pflichten ergeben sich aus dem LkSG?

Betroffene Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, ein Beschwerdeverfahren einrichten sowie ihre Bemühungen dokumentieren und öffentlich berichten. Ziel ist der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards (Quelle: BMAS, BAFA).

Wer kontrolliert das Lieferkettengesetz?

Zuständige Aufsichtsbehörde ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es prüft die Einhaltung der Sorgfaltspflichten; bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Die genauen Bußgeldhöhen prüfen Sie bitte im aktuellen Gesetzestext (Quelle: BAFA).

Was ist das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)?

Die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der ändernden Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 wurde sie deutlich abgeschwächt — unter anderem mit höheren Schwellen und späteren Fristen. Der Stand bleibt in Bewegung und sollte laufend geprüft werden (Quelle: EUR-Lex, Stand Juni 2026).

Warum wird das Lieferkettengesetz kritisiert?

Kritik richtet sich vor allem gegen den bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Befürworter halten dagegen, dass das Gesetz Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten besser schützt. Beide Sichtweisen sind Teil einer laufenden politischen Debatte (Quelle: SERP-Cluster, NGOs und Wirtschaftsverbände).

Bin ich als kleiner Zulieferer betroffen?

Nicht direkt, aber in der Praxis häufig doch: Große Kunden geben ihre Sorgfaltspflichten per Vertrag, Verhaltenskodex oder Fragebogen an ihre Lieferanten weiter. Wer sauber dokumentierte Nachweise vorhalten kann, bleibt lieferfähig und verschafft sich einen Vorteil im Wettbewerb.

9. Quellen & offizielle Informationen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (Stand Juni 2026). Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

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