Die GPSR (Verordnung EU 2023/988) ist die EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Hersteller, Importeure und Online-Händler müssen unter anderem für Kennzeichnung, eine verantwortliche Person in der EU und Warnhinweise im Online-Angebot sorgen. Dieser Leitfaden erklärt die Pflichten je Rolle und die technische Umsetzung im Shop.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Pflichten können sich ändern. Maßgeblich ist immer der aktuelle Verordnungstext; im Zweifel lassen Sie sich fachkundig beraten. Stand: Juni 2026.
1. Was ist die GPSR (Verordnung EU 2023/988)?
Die GPSR ist die General Product Safety Regulation, also die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie wurde am 10. Mai 2023 verabschiedet und gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung war nicht nötig, weil eine EU-Verordnung direkt wirkt.
Mit der GPSR löst die EU die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab. Ziel ist ein hohes Verbraucherschutzniveau, das auch den modernen Online-Handel und neue Risiken digitaler Produkte abdeckt. Für Händler bedeutet das: Die Pflichten sind bereits geltendes Recht, nicht mehr nur ein angekündigtes Vorhaben.
2. Für welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR erfasst die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, sofern keine spezielleren EU-Vorschriften greifen. Sie ist eine Art Auffangregel für alle Konsumgüter, die nicht schon durch eigene Gesetze abgedeckt sind. Damit fallen sehr viele alltägliche Produkte unter die Verordnung.
Eigene, vorrangige Regeln gelten zum Beispiel für Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel. Für diese Bereiche bleiben die jeweiligen Spezialvorschriften maßgeblich. Im Zweifel prüfen Sie, ob für Ihr Produkt eine vorrangige Regelung besteht, bevor Sie die GPSR-Pflichten anwenden.
3. Wer ist betroffen? Hersteller, Importeur, Händler, Marktplatz
Die GPSR nimmt alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette in die Pflicht. Wie viel Verantwortung Sie tragen, hängt von Ihrer Rolle ab. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichten je Akteur:
| Rolle | Wichtigste Pflicht |
|---|---|
| Hersteller | Trägt die Hauptverantwortung: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Kennzeichnung und sichere Produktgestaltung. |
| Importeur | Prüft, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und bringt nur konforme Produkte in die EU. |
| Händler / Online-Shop | Stellt die Pflichtangaben im Angebot sicher und reicht keine erkennbar unsicheren Produkte weiter. |
| Online-Marktplatz | Steht stärker in der Pflicht, gemeldete gefährliche Produkte zu entfernen und mit Behörden zu kooperieren. |
Wichtig für die Praxis: Ein reiner Händler trägt nicht dieselbe Verantwortung wie ein Hersteller. Wer jedoch ein Produkt unter eigenem Namen verkauft oder es so verändert, dass die Sicherheit berührt ist, kann rechtlich zum Hersteller werden — und damit dessen volle Pflichten übernehmen.
4. Die verantwortliche Person in der EU
Eine Kernpflicht der GPSR ist die verantwortliche Person. Für jedes Produkt muss eine in der EU niedergelassene Stelle existieren, die für die Produktsicherheit ansprechbar ist. Das kann der EU-Hersteller, ein Importeur, ein bevollmächtigter Vertreter oder unter Bedingungen ein Fulfilment-Dienstleister sein.
Diese Pflicht hat besonders für Händler Folgen, die Ware aus Nicht-EU-Ländern beziehen. Existiert keine verantwortliche Person in der EU, darf das Produkt nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Klären Sie deshalb früh, wer für Ihre Produkte diese Rolle übernimmt, und hinterlegen Sie die Angaben sauber.
5. Welche Angaben müssen in den Shop? (Kennzeichnung & Warnhinweise)
Die GPSR verlangt klare Informationen direkt im Angebot. Verbraucher sollen schon vor dem Kauf erkennen, von wem ein Produkt stammt und worauf sie achten müssen. Diese Pflichtangaben gehören dazu:
- Name, Handelsmarke und Postanschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit.
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
- Eine Produktidentifikation, etwa Typ-, Chargen- oder Seriennummer, sowie ein Produktbild.
- Sicherheits- und Warnhinweise in der Sprache des Landes, in dem das Produkt angeboten wird.
- Diese Angaben müssen bereits im Online-Angebot stehen — also sichtbar vor dem Kauf.
- RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2023/988 (GPSR)
- Gilt seit13.12.2024, unmittelbar in der EU
- ErsetztRichtlinie 2001/95/EG
- Kernpflichtverantwortliche Person in der EU
Quellen: Verordnung (EU) 2023/988 (EUR-Lex) und IT-Recht-Kanzlei zur GPSR. Stand: Juni 2026 — Angaben ohne Gewähr. Eine vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.
6. GPSR im JTL-Shop und Shopify umsetzen
Die größte Hürde ist nicht die einzelne Pflicht, sondern die saubere Pflege über viele Produkte und Kanäle hinweg. Mit über 20 Jahren E-Commerce-Erfahrung bilden wir die GPSR-Pflichtdaten so in JTL-Shop und Shopify ab, dass Sie nichts doppelt erfassen müssen. So gehen Sie vor:
Pflichtfelder im Shop und in der Wawi anlegen
Hersteller, verantwortliche Person, Produktidentifikation und Warnhinweise gehören als feste Datenfelder pro Artikel in die Warenwirtschaft — nicht in den Freitext.
Pflichtangaben im Angebot ausspielen
Die Felder werden automatisch auf der Produktseite angezeigt, sodass alle GPSR-Angaben vor dem Kauf sichtbar sind — in jedem Land in der richtigen Sprache.
Warnhinweise mehrsprachig pflegen
Wer in mehrere EU-Länder verkauft, hinterlegt Sicherheits- und Warnhinweise je Sprache zentral, statt sie pro Marktplatz doppelt zu erfassen.
Bestand und Lücken regelmäßig prüfen
Ein Pflichtfeld-Check deckt Artikel ohne verantwortliche Person oder ohne Warnhinweis auf, bevor ein Marktplatz das Angebot sperrt.
Der Kern ist die zentrale Datenhaltung: Wenn Hersteller, verantwortliche Person und Warnhinweise einmal sauber in JTL-Wawi liegen, spielen Shop und Marktplätze sie automatisch aus. Im JTL-Shop richten wir die passenden Felder ein, und im Online-Shop Assessment prüfen wir, ob Ihre Pflichtangaben vollständig und rechtssicher sind.
7. Was droht bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die GPSR können teuer werden. Marktüberwachungsbehörden können unsichere oder unzureichend gekennzeichnete Produkte vom Markt nehmen. Online-Marktplätze können entsprechende Angebote sperren, sobald ein Problem gemeldet wird.
Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie mögliche Bußgelder. Die konkrete Höhe richtet sich nach der nationalen Umsetzung und ist im Einzelfall zu prüfen — pauschale Beträge nennt die Verordnung nicht. Der häufigste Fehler in der Praxis sind fehlende Hersteller- oder Warnangaben im Angebot.
8. Fazit: GPSR-Checkliste für Händler
Die GPSR ist Pflicht, aber gut beherrschbar, wenn die Daten stimmen: Verordnung (EU) 2023/988, gültig seit dem 13.12.2024, mit klaren Pflichten je Rolle. Wichtig sind eine verantwortliche Person in der EU, vollständige Hersteller- und Kontaktangaben sowie Sicherheits- und Warnhinweise — sichtbar vor dem Kauf und in der richtigen Sprache. Wer parallel die kommende EU-Label-Pflicht abdecken will, findet den Stand im Artikel zum Gewährleistungs- und GARAN-Label; Sorgfaltspflichten in der Lieferkette behandelt der Beitrag zum Lieferkettengesetz. Die gleichen strukturierten Produktdaten benötigen Sie perspektivisch auch für den Digitalen Produktpass, und Umweltaussagen zu Ihren Produkten sollten Sie zusätzlich gegen die Vorgaben der Green Claims Directive prüfen.
Wir richten die GPSR-Pflichtfelder sauber in Ihrem System ein und prüfen Ihre Produktdaten im Online-Shop Assessment — inklusive Rechtssicherheit und Pflege ohne Doppelaufwand.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Pflichten, Daten und Rollen entsprechen dem Stand Juni 2026 und können sich ändern. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte den aktuellen Verordnungstext oder eine fachkundige Rechtsberatung heran.
9. Häufige Fragen zur GPSR
Seit wann gilt die GPSR?
Die GPSR (Verordnung EU 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Eine nationale Umsetzung war nicht nötig, weil eine EU-Verordnung direkt wirkt. Die Pflichten sind also bereits geltendes Recht und keine Zukunftsmusik mehr (EUR-Lex, Händlerbund).
Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Die GPSR erfasst die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, sofern keine spezielleren EU-Vorschriften greifen. Sie wirkt wie eine Auffangregel für alle Konsumgüter. Eigene Regeln gelten zum Beispiel für Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel. Im Zweifel prüfen Sie, ob für Ihr Produkt eine vorrangige Spezialregelung besteht (EUR-Lex, Händlerbund).
Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette: Hersteller mit der Hauptverantwortung, Importeure, Händler und Online-Shops sowie Online-Marktplätze. Die Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle in der Kette. Ein reiner Händler trägt andere Pflichten als ein Hersteller und muss vor allem die Pflichtangaben sicherstellen (Händlerbund, IT-Recht-Kanzlei).
Was ist die verantwortliche Person nach GPSR?
Die verantwortliche Person ist eine in der EU niedergelassene Stelle, die für die Produktsicherheit ansprechbar ist. Das kann der EU-Hersteller, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister sein. Ohne eine solche Stelle darf ein Produkt nicht auf dem EU-Markt angeboten werden (IT-Recht-Kanzlei, EUR-Lex).
Welche Angaben muss ich im Online-Shop machen?
Im Angebot brauchen Sie Hersteller- und Kontaktangaben, gegebenenfalls die verantwortliche Person sowie eine Produktidentifikation wie Typ- oder Chargennummer. Dazu kommen Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache. Diese Angaben müssen bereits im Angebot stehen, also für Käufer sichtbar vor dem Kauf (IT-Recht-Kanzlei, EUR-Lex).
Gilt die GPSR auch für Kleingewerbe oder Handmade?
Grundsätzlich ja, sobald Sie Verbraucherprodukte in der EU bereitstellen. Einen pauschalen Freibrief für Kleingewerbe oder handgemachte Ware gibt es nicht. Sonderfälle sind immer im Einzelfall zu prüfen. Dies ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel lassen Sie sich beraten (IT-Recht-Kanzlei).
Was droht bei einem Verstoß gegen die GPSR?
Bei Verstößen können Behörden Produkte vom Markt nehmen, Marktplätze die Angebote sperren und Mitbewerber oder Verbände Verstöße abmahnen. Auch Bußgelder sind möglich. Die konkrete Höhe richtet sich nach der nationalen Umsetzung und ist im Einzelfall zu prüfen — pauschale Beträge nennt die Verordnung nicht (IT-Recht-Kanzlei, Händlerbund).
Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (Stand Juni 2026). Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Verordnung (EU) 2023/988 — Volltext (GPSR) — Rechtsgrundlage, Verabschiedung am 10. Mai 2023, Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG (EUR-Lex).
- EUR-Lex — Zusammenfassung der GPSR — Geltung ab 13. Dezember 2024, Geltungsbereich, Pflichten der Wirtschaftsakteure und Marktplätze (EUR-Lex).
- IT-Recht-Kanzlei — GPSR: Händler- und Informationspflichten — verantwortliche Person, Kennzeichnung und Pflichtangaben im Online-Angebot (Fachquelle).
- Händlerbund — Produktsicherheitsverordnung (GPSR) — Geltung seit 13. Dezember 2024 und betroffene Wirtschaftsakteure in der Lieferkette (Fachquelle).