Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel anzeigen, das auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinweist. Zusätzlich wird das GARAN-Garantielabel Pflicht, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand Juni 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Die EU-Vorgaben werden konkretisiert — prüfen Sie vor der Umsetzung den aktuellen Stand bei einer Fachquelle wie der IT-Recht-Kanzlei, Ihrer IHK oder direkt im EU-Amtsblatt.
- Pflicht ab: 27. September 2026 (EU-weit)
- Rechtsgrundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 + Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- Zwei Labels: Gewährleistungslabel (immer, B2C) + GARAN-Garantielabel (bedingt)
- GARAN nur bei: kostenloser Hersteller-Haltbarkeitsgarantie > 2 Jahre aufs ganze Produkt
1. Was ist das neue EU-Label?
Die EU führt zwei einheitliche Labels ein, mit denen Verbraucher ihre Rechte auf einen Blick erkennen. Ziel ist eine europaweit gleiche Darstellung — unabhängig davon, in welchem Shop oder auf welchem Marktplatz eingekauft wird. Beide Labels haben ein festes, vorgegebenes Design.
Das erste ist das Gewährleistungslabel: ein Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Das zweite ist das Garantielabel „GARAN" für freiwillige Hersteller-Garantien. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die das genaue Aussehen der Labels regelt.
2. Ab wann gilt die Pflicht?
Die Pflicht gilt EU-weit ab dem 27. September 2026. Bis dahin sollten Händler ihre Produktseiten vorbereitet haben. Da das Design fest vorgegeben ist und korrekt platziert werden muss, lohnt sich ein frühzeitiger Start — gerade bei großen Sortimenten und mehreren Verkaufskanälen.
3. Gewährleistungslabel — für wen ist es Pflicht?
Das Gewährleistungslabel betrifft alle Händler, die auch an Verbraucher verkaufen — im eigenen Shop und auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy. Wer ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft (reines B2B), ist ausgenommen. Sobald Sie aber an Verbraucher verkaufen, gilt die Pflicht für diese Angebote.
4. GARAN-Label — wann ist es Pflicht?
Das GARAN-Label kommt nur unter klaren Bedingungen zusätzlich zum Gewährleistungslabel hinzu. Nach den vorliegenden Vorgaben (Stand Juni 2026) ist es Pflicht, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
- Der Hersteller gewährt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie.
- Die Garantie ist für Verbraucher kostenlos.
- Die Laufzeit beträgt mehr als zwei Jahre (mehr als 24 Monate).
- Die Garantie deckt das gesamte Produkt ab, nicht nur einzelne Teile.
- Sie als Händler wissen von dieser Garantie (keine aktive Recherchepflicht).
Eine Hersteller-Garantie von genau 24 Monaten löst die Label-Pflicht nicht aus, weil sie keinen klaren Mehrwert über die gesetzliche Gewährleistung bietet. Maßgeblich ist die freiwillige Haltbarkeitsgarantie, die darüber hinausgeht.
5. Gewährleistung vs. Garantie — der Unterschied
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, das neue Label trennt sie aber bewusst. Die Gewährleistung ist gesetzlich und immer Pflicht; die Garantie ist freiwillig und kommt nur manchmal dazu:
| Merkmal | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetzlich vorgeschrieben | Freiwillig (Hersteller/Verkäufer) |
| Dauer | Mindestens 2 Jahre | Frei wählbar, oft länger |
| Pflicht? | Immer (B2C) | Nur wenn gewährt |
| Label | Gewährleistungslabel | GARAN-Label (unter Bedingungen) |
6. Labels im Onlineshop korrekt anzeigen
Die Darstellung ist streng geregelt. Die Labels müssen in Farbe (RGB) und in deutscher Sprache erscheinen und dürfen nicht an Ihr Shop-Design angepasst werden — das Ziel ist eine europaweit einheitliche Optik. Sie gehören gut sichtbar auf die Produktseite, und zwar vor Abgabe der Bestellung.
Für Onlineshops erlaubt die Verordnung beim Garantielabel eine geschachtelte Darstellung: Das Label darf zunächst eingeklappt sein, muss aber beim ersten Klick vollständig erscheinen. Ein bloßer Hinweis in den AGB reicht nicht aus — entscheidend ist die sichtbare Platzierung direkt am Produkt.
7. Umsetzung in JTL-Shop und Shopify
In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Labels sauber und wartbar in den Shop kommen. In JTL-Shop und Shopify lassen sich die Labels über Templates, Snippets oder Apps einbinden — idealerweise so, dass das GARAN-Label automatisch nur bei den passenden Produkten erscheint.
Wir prüfen Ihr Sortiment, binden die amtlichen Labels regelkonform ein und sorgen für die korrekte Platzierung vor dem Bestellabschluss. Ein Onlineshop-Assessment deckt zugleich weitere Pflichtangaben ab — etwa rund um das Widerrufsrecht. Wer auch die allgemeine Produktsicherheit im Blick behalten möchte, findet in unserem Artikel Die GPSR-Produktsicherheitsverordnung im Überblick eine verständliche Einführung in die seit September 2024 geltenden EU-Pflichten.
8. Was droht bei einem Verstoß?
Fehlt ein Label oder ist es falsch dargestellt beziehungsweise platziert, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Da die Vorgaben EU-weit einheitlich sind, ist die Darstellung gut überprüfbar. Eine rechtzeitige, saubere Umsetzung ist deshalb der beste Schutz — eine Zertifizierung über Trusted Shops oder den Händlerbund hilft zusätzlich.
9. Fazit: rechtzeitig vorbereiten
Das Gewährleistungs- und das GARAN-Label sind ab dem 27. September 2026 Pflicht im B2C-Handel. Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Shop, das GARAN-Label nur Produkte mit qualifizierter Hersteller-Garantie. Wer früh prüft und umsetzt, vermeidet Abmahnungen und Stress kurz vor dem Stichtag.
- Sortiment prüfen: Klären Sie je Produkt, ob eine kostenlose Hersteller-Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das ganze Produkt besteht.
- Labels einbinden: Hinterlegen Sie das amtliche Gewährleistungslabel shopweit und das GARAN-Label bei den betroffenen Produkten — in Farbe, unverändert, auf Deutsch.
- Platzierung sichern: Zeigen Sie die Labels gut sichtbar vor Abgabe der Bestellung. Online darf das Garantielabel eingeklappt sein, muss aber beim ersten Klick vollständig erscheinen.
- Vor dem Stichtag testen: Prüfen Sie die Darstellung in Shop und auf Marktplätzen rechtzeitig vor dem 27. September 2026 — auch mobil.
Die neuen Label hängen eng mit einer weiteren Käuferrechte-Reform zusammen: dem Recht auf Reparatur, das Verbrauchern bei Mängeln ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz einräumt und die Gewährleistung nach einer Reparatur verlängert. Wer die Label-Pflicht umsetzt, sollte diesen Prozess gleich mitdenken.
Keine Rechtsberatung: Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert (Stand Juni 2026, Quellen u. a. IT-Recht-Kanzlei, Trusted Shops, IHK). Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
10. Häufige Fragen zum Gewährleistungs- und GARAN-Label
Ab wann gilt das neue EU-Gewährleistungslabel?
Die Pflicht gilt EU-weit ab dem 27. September 2026. Ab diesem Tag müssen Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher das einheitliche Gewährleistungslabel anzeigen. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. (Stand Juni 2026, bitte aktuellen Stand prüfen.)
Was ist das GARAN-Label?
GARAN ist das einheitliche EU-Garantielabel für freiwillige Hersteller-Garantien. Es wird zusätzlich zum Gewährleistungslabel angezeigt, aber nur dann, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt und Sie als Händler davon wissen.
Für wen ist das Gewährleistungslabel Pflicht?
Für alle Händler, die Waren auch an Verbraucher verkaufen (B2C) — im eigenen Shop und auf Marktplätzen. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft (reines B2B), ist von der Label-Pflicht ausgenommen. Das Gewährleistungslabel ist die Pflicht-Basis, das GARAN-Label kommt nur bei passender Garantie hinzu.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt mindestens zwei Jahre — sie ist für jeden Verkäufer Pflicht. Eine Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller oder Verkäufer zusätzlich gegeben. Das neue Label trennt beide klar: Gewährleistungslabel immer, GARAN-Label nur bei qualifizierter Garantie.
Wo muss ich die Labels im Onlineshop anzeigen?
Gut sichtbar und vor Abgabe der Bestellung, in Farbe und in deutscher Sprache. Das Design ist EU-einheitlich vorgegeben und darf nicht angepasst werden. Das Garantielabel darf online eingeklappt dargestellt werden, muss aber beim ersten Klick vollständig erscheinen.
Gilt die Label-Pflicht auch im B2B?
Nein. Die Pflicht betrifft Verkäufe an Verbraucher. Wer ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft, muss das Gewährleistungs- und Garantielabel nicht darstellen. Sobald Sie aber auch an Verbraucher verkaufen, greift die Pflicht für diese Angebote.
Was passiert, wenn ich die Labels nicht anzeige?
Es droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände — sowohl bei fehlenden als auch bei falsch dargestellten oder falsch platzierten Labels. Wir empfehlen, die Umsetzung rechtzeitig vor dem 27. September 2026 vorzubereiten.
Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (Stand Juni 2026). Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (EUR-Lex) — EU-Rechtstext: Gestaltung und Inhalt von Gewährleistungslabel und GARAN-Kennzeichnung, gilt ab 27. September 2026.
- Your Europe (Europäische Kommission) — offizielle EU-Übersicht zu Gewährleistungslabel und GARAN-Label für Unternehmen.
- IT-Recht Kanzlei: FAQ zum Gewährleistungs- und Garantielabel — fachjuristische Einordnung der Pflichten ab 27.09.2026.
- Händlerbund: Neues EU-Label 2026 — Ratgeber zu Anwendungsbereich, GARAN-Voraussetzungen und Abmahnrisiko.