Recht & Compliance · Umsetzung

GARAN-Label umsetzen: Maße, Platzierung und Vorgaben aus den EU-Leitlinien

Dass die Label-Pflicht kommt, ist inzwischen überall zu lesen. Wie das Zeichen konkret aussehen muss, wie groß, in welcher Schrift, an welcher Stelle im Bestellweg und mit welchem QR-Code, steht dagegen in einem einzigen Dokument: den Praktischen Leitlinien der EU-Kommission vom April 2026. Dieser Beitrag löst sie vollständig auf.

Illustration: Ein leerer, rechteckiger Etikett-Platzhalter mit Öse, darauf ein Lineal, daneben ein Maßband und eine Lupe; dahinter ein aufgeklapptes Notebook mit leerem Bildschirmrahmen
95 × 100 mm Mindestgröße im Druck 2 × 2 cm Mindestgröße QR-Code 3 Felder dürfen Sie ändern

Das EU-GARAN-Label zeigen Sie unverändert an: gedruckt mindestens 95 × 100 mm, online farbig und am Standard-Anzeigeformat lesbar, der QR-Code nie kleiner als 2 × 2 cm. Änderbar sind genau drei Felder — Laufzeit in Jahren, Marke und Modellkennung. Der Gewährleistungshinweis ist ein zweites, eigenes Zeichen auf Shop-Ebene, gedruckt mindestens im Format A4.

Hinweis zur Quellenlage: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Maß-, Format- und Platzierungsangaben stammen aus den Praktischen Leitlinien für Verkäufer und Hersteller der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz und Verbraucher, April 2026). Dieses Dokument sagt in seinem eigenen Disclaimer, dass es vorläufige Auffassungen der Kommissionsdienststellen wiedergibt und unter keinen Umständen als offizielle Position der Kommission zu verstehen ist; verbindlich auslegen kann EU-Recht allein der Gerichtshof der Europäischen Union. Rechtlich verbindlich ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), die gesetzliche Gewährleistung selbst steht in der Richtlinie (EU) 2019/771.

1. Zwei Zeichen, zwei Ebenen — was wohin gehört

Die EU führt zwei getrennte Zeichen ein, und die meisten Umsetzungsfehler entstehen daraus, dass beide in einen Topf geworfen werden. Der harmonisierte Gewährleistungshinweis gehört auf Shop-Ebene und betrifft nur Verkäufer. Das EU-GARAN-Label gehört an eine bestimmte Ware und setzt eine Garantie des Herstellers voraus. Beide verweisen aufeinander, haben aber unterschiedliche Adressaten, Größen und Orte.

Ob und ab wann Sie überhaupt betroffen sind, klärt unser Beitrag zur Pflichtenlage und den Fristen beim Gewährleistungs- und Garantielabel. Kurz gefasst: Die Verwendung des Gewährleistungslabels ist ab dem 27. September 2026 verpflichtend, und wer zusätzlich eine passende Haltbarkeitsgarantie gewährt, muss ab demselben Datum auch das GARAN-Label anbringen (Quelle: Your Europe, Europäische Kommission, zuletzt überprüft am 20. August 2026). Hier geht es ausschließlich um das Wie.

Für den deutschen Rechtsrahmen ist seit Februar 2026 eine Fundstelle nachtragbar, die viele Übersichten noch offenlassen: Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026 ist im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 43 (ausgegeben am 19. Februar 2026) verkündet und tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 1 am 27. September 2026 in Kraft — am selben Tag wie die Labelpflicht. Auf die Gestaltung der Labels wirkt es nicht: Es ändert das Lauterkeitsrecht bei Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, die Maße und Felder der Zeichen bleiben in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 geregelt.

Gewährleistungshinweis und GARAN-Label im Vergleich — Praktische Leitlinien, April 2026
Merkmal Gewährleistungshinweis EU-GARAN-Label
Ebene Shop-Ebene: der Laden oder die Website als Ganzes Produktebene: die einzelne Ware
Wer handelt Nur Verkäufer. Für den Hinweis gibt es keine Herstellerrolle. Der Hersteller bietet an, stellt die Information bereit und darf das Label selbst anbringen. Der Verkäufer zeigt es am Produkt.
Auslöser Der Verkauf an Verbraucher. Eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers über mehr als zwei Jahre auf die gesamte Ware.
Mindestgröße im Druck A4, also 210 × 297 mm 95 × 100 mm
Größere Formate A3, A2 und A1 stehen fertig bereit Keine Formatreihe. Größer nur unter Beibehaltung der Originalproportionen.
Farbe Farbversion bevorzugt und online zu verwenden. Schwarz-Weiß nur im Ladengeschäft. Ebenso: farbig bevorzugt, online Pflicht, Schwarz-Weiß nur im Ladengeschäft.
Kompakte Darstellung online Ein Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“; der vollständige Hinweis erscheint beim ersten Klick oder Mouse-over. Verschachteltes Label erlaubt; das vollständige Label erscheint beim ersten Klick, Mouse-over oder Aufklappen per Touch.
Ziel von QR-Code und Link Der Gewährleistungsabschnitt des Your-Europe-Portals, deutsch: europa.eu/youreurope/garantien Die Your-Europe-Seite zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie

Merken Sie sich diese Trennung als Faustregel für jede Detailfrage weiter unten: Der Hinweis ist eine Einrichtung Ihres Shops, wie ein Aushang an der Wand. Das Label ist eine Eigenschaft eines Produkts, wie eine Typenbezeichnung. Was für das eine gilt, gilt deshalb nicht automatisch für das andere.

2. Wer was tun muss — und was Sie als Händler nicht recherchieren müssen

Beim Hinweis ist die Rollenverteilung einfach: Die Leitlinien sehen für ihn ausschließlich eine Aufgabe der Verkäufer vor. Sie müssen ihn gut sichtbar zeigen und haben dabei Gestaltungsfreiheit bei der Platzierung — Poster an einer auffälligen Wand, Aushang neben der Kasse oder ein allgemeiner Hinweis auf der Website.

Beim Label greifen zwei Rollen ineinander. Der Hersteller entscheidet freiwillig, ob er eine Haltbarkeitsgarantie ohne Aufpreis, für die gesamte Ware und für mehr als zwei Jahre anbietet. Bietet er sie an, soll er diese Information dem Verkäufer zur Verfügung stellen; er darf das Label außerdem selbst auf der Ware oder ihrer Verpackung anbringen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Der Verkäufer zeigt das Label gut sichtbar und so, dass Verbraucher leicht erkennen, welche Ware die Garantie hat.

Der praktisch wichtigste Satz des ganzen Leitfadens steht unscheinbar in dieser Aufzählung: Verkäufer sollen solche Informationen nicht aktiv beim Hersteller suchen, etwa auf produktspezifischen Webseiten. Das nimmt Ihnen genau die Aufgabe ab, vor der viele Händler mit großem Sortiment zurückschrecken — Sie müssen nicht Hersteller für Hersteller durchtelefonieren oder Datenblätter durchsuchen. Sie verarbeiten, was Sie bekommen.

Zur Vollständigkeit gehört, was der Hersteller in seiner Garantieerklärung festhalten muss. Die Leitlinien verweisen dafür auf Artikel 17 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2019/771: einen klaren Hinweis darauf, dass die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer unberührt bleiben, Name und Anschrift des Herstellers, das Verfahren zur Inanspruchnahme, die Bezeichnung der erfassten Waren und die Bedingungen der Garantie. Diese Erklärung ist der Text hinter dem Zeichen; das Label selbst trägt nur die Kurzform.

Ein letzter Punkt, der beide Seiten betrifft: Andere Garantiearten dürfen Sie weiterhin anbieten, solange dabei keine Verwechslung mit der Haltbarkeitsgarantie hinter dem GARAN-Label entsteht. Deckt eine Garantie nur ein Bauteil ab, ist das GARAN-Label ausgeschlossen und die Einschränkung muss klar benannt werden.

3. Der Gewährleistungshinweis: Format, Größe und Betrachtungsabstand

Der Hinweis hat eine Mindestgröße von A4 und ist zusätzlich in A3, A2 und A1 vorbereitet. Welches Format Sie wählen, richtet sich nach dem Betrachtungsabstand: der Entfernung, aus der Ihre Kundschaft das Zeichen bequem lesen kann, ohne die Augen anzustrengen. Die Leitlinien geben dafür konkrete Empfehlungen.

Formate des Gewährleistungshinweises und empfohlene Betrachtungsabstände — Stand April 2026
Format Maße Empfohlener Betrachtungsabstand Wofür geeignet
A1 594 × 841 mm 2 bis 3 Meter Große Verkaufsflächen mit weiten Wegen und hohen Wänden
A2 420 × 594 mm 1 bis 2 Meter Mittelgroße Ladenflächen mit üblichen Wandhöhen
A3 297 × 420 mm 0,5 bis 1 Meter Kleine Läden, in denen Kundschaft nah herantritt
A4 (Mindestgröße) 210 × 297 mm 0,3 bis 0,5 Meter Kioske und kompakte Innenräume mit wenig Wandfläche

Für den Druck gelten drei weitere Bedingungen. Erstens muss der Hinweis bei größerer Darstellung vollständig erscheinen, ohne dass seine Bestandteile verzerrt, verändert oder voneinander getrennt werden. Zweitens darf er nicht so beschnitten oder gefaltet werden, dass die Lesbarkeit leidet. Drittens muss der QR-Code unter normalen Lichtverhältnissen mit einem üblichen Mobilgerät scannbar bleiben — was in der Praxis heißt: keine glänzende Laminierung im Streiflicht der Deckenbeleuchtung und keine Platzierung hinter reflektierendem Glas.

Zur Farbe: Die Farbfassung ist die bevorzugte Wahl, die Schwarz-Weiß-Version ist nur im Ladengeschäft zulässig. Gedruckt wird aus der CMYK-Datei, digital ausgespielt wird RGB. Farbersetzungen oder Formatkonvertierungen außerhalb der bereitgestellten Dateien sind nicht vorgesehen. Als Orte nennen die Leitlinien beispielhaft die Eingangstür, ein Poster an einer Wand oder in einem Gang im Laden sowie den Kassentresen.

4. Den Hinweis online einbinden: Platzierung, erster Klick, klickbarer Link

Online gilt die Farbfassung im RGB-Format, und der Hinweis muss am Standard-Anzeigeformat lesbar sein. Dazu kommt eine Anforderung, die in kurzen Zusammenfassungen fast immer fehlt: Es muss immer ein klickbarer Link mit demselben Ziel wie der QR-Code verfügbar sein. Für deutschsprachige Shops lautet diese Adresse europa.eu/youreurope/garantien.

Die Leitlinien beschreiben drei Platzierungen, ausdrücklich als Beispiele und nicht als abschließende Liste. Das Muster ist bei allen dreien gleich: An der Stelle steht ein Satz, der auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweist — etwa „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ —, und der vollständige Hinweis erscheint beim ersten Klick oder beim Überfahren mit der Maus.

  • Produktkatalogseite: der Hinweissatz in der Nähe der Produktliste, aus dem sich der vollständige Hinweis öffnet.
  • Kopfbereich der Website: derselbe Mechanismus als dauerhaft erreichbarer Einstieg über alle Seiten hinweg.
  • Checkout-Seite: der Hinweissatz im Bestellprozess, damit die Information vor dem Kaufabschluss erreichbar ist.

Und dann folgt der Punkt, der in Projekten regelmäßig hinten herunterfällt: Der Hinweis gehört auch in die Bestätigungs-E-Mail. Das ist konsequent, weil die Bestätigung nach europäischem Verbraucherrecht die Fassung des Vertrags ist, die der Kunde behält — nur liegt sie technisch fast nie im Shop, sondern in der Warenwirtschaft oder im Versanddienst. Wer nur die Produktseite umbaut, übersieht diesen Kanal zuverlässig. Ähnlich gelagert sind die Informationspflichten rund um das Widerrufsrecht im Online-Shop, die ebenfalls über Shop und Bestätigungsmail hinweg zusammenpassen müssen.

5. Das GARAN-Label: was fest ist und was Sie ändern dürfen

Das Label ist bewusst sprachneutral gestaltet, damit es in der gesamten EU einheitlich verwendet werden kann. Es besteht aus fünf festen Elementen, die niemand verändern darf, und drei editierbaren Feldern, die der Hersteller ausfüllt. Diese Aufteilung ist die eigentliche Bedienungsanleitung des Zeichens.

Fest und nicht editierbar sind:

  • Der Titel „GARAN“ mit Häkchen. „GARAN“ verweist auf das Wort für die gewerbliche Garantie, das in vielen EU-Sprachen so beginnt; das Häkchen signalisiert die zugesicherte Haltbarkeit.
  • Das Schild-Logo. Ein Schild mit dem Buchstaben G und dem EU-Sternenkranz — es erinnert an die gesetzliche Gewährleistung und taucht deshalb auch prominent im Gewährleistungshinweis auf.
  • Der QR-Code. Er führt auf die Seite des Your-Europe-Portals zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, die die Bedingungen in allen EU-Amtssprachen erklärt.
  • Das Kalendersymbol. Es steht für die Laufzeit der Garantie in Jahren.
  • Die Angabe „producer guarantee in years“ — Herstellergarantie in Jahren — in allen EU-Amtssprachen. Diese Zeile ist ausdrücklich ein integraler Bestandteil des Labels und darf weder weggelassen noch abgeschnitten werden, auch dann nicht, wenn der Platz knapp wird.

Genau die letzte Vorgabe kollidiert in der Praxis am häufigsten mit dem Shop-Layout. Der mehrsprachige Fußbereich macht das Label vergleichsweise hoch, und die Versuchung, ihn für eine schmale Spalte wegzuschneiden, ist groß. Dafür gibt es jedoch bereits eine vorgesehene Lösung, nämlich das verschachtelte Label weiter unten — nicht die Schere.

Editierbar sind ausschließlich diese drei Felder:

  • XX — die Laufzeit in Jahren. Erlaubt sind ganze Zahlen wie 3, 5 oder 8, auch zweistellig wie 11 oder 12. Zusätzlich sind halbe Jahre möglich, mit Komma geschrieben: 2,5 oder 4,5. Andere Nachkommastellen sind nicht zulässig, 4,1 oder 4,2 also ausdrücklich nicht. Der Grund ist die Verständlichkeit für Verbraucher.
  • Brand/Trademark — der Name des Herstellers, der die Garantie gewährt.
  • Model identifier — die Modellkennung, damit auf einen Blick erkennbar ist, für welche Ware die Garantie gilt.

6. Maße, Schrift und QR-Code — die Zahlen für Druck und Bildschirm

Hier stehen die Angaben, die den Unterschied zwischen „wir haben ein Label eingebaut“ und „das Label ist regelkonform“ ausmachen. Wichtig ist der Bezugspunkt: Die Schriftgrößen gelten zur Mindestgröße von 95 × 100 mm. Wer größer druckt, skaliert das gesamte Zeichen proportional mit, statt einzelne Schriftgrößen anzufassen.

Maß- und Typografievorgaben des EU-GARAN-Labels — Praktische Leitlinien, April 2026
Vorgabe Wert Gilt für
Mindestgröße im Druck 95 × 100 mm Gedrucktes Label, egal ob Regal, Verpackung oder Anhänger
Schriftart Inter in Regular, SemiBold und ExtraBold Feste und editierbare Elemente gleichermaßen
Übersetzungszeile 7 pt bei Mindestgröße Die Angabe „producer guarantee in years“, also Herstellergarantie in Jahren, in allen EU-Amtssprachen im Fußbereich
Marke und Modellkennung 9 pt bei Mindestgröße Zwei der drei editierbaren Felder
Jahreszahl 80 pt bei Mindestgröße Das Feld XX, die Laufzeit der Garantie
QR-Code nie kleiner als 2 × 2 cm Druck und Bildschirm, scannbar bei normalem Licht mit einem üblichen Mobilgerät
Farbraum CMYK für den Druck, RGB für digital Hinweis und Label, jeweils die passende Datei aus dem offiziellen Paket
Proportionen immer die Originalproportionen Jede Skalierung nach oben; Stauchen und Strecken sind ausgeschlossen

Zur Schriftart: Der Leitfaden schreibt Inter in den Schnitten Regular, SemiBold und ExtraBold vor, ausdrücklich auch für die editierbaren Felder. Wer die offiziellen Vektordateien in einem Grafikprogramm öffnet, muss also sicherstellen, dass genau diese Schnitte verfügbar sind. Ein Ersatz durch eine optisch ähnliche Schrift ist keine Notlösung, sondern fällt unter das Verbot, die Typografie zu ändern.

Eine Zahl nennen wir hier bewusst nicht: eine Pixel-Mindestgröße für die Bildschirmdarstellung. Der Leitfaden gibt keine an. Sein Maßstab für digitale Ausgabe ist funktional formuliert — das Label muss am Standard-Anzeigeformat lesbar sein, und der QR-Code muss sich bei normalem Licht mit einem üblichen Mobilgerät scannen lassen. Jede Umrechnung der Millimeterwerte in Pixel wäre unsere Annahme über Auflösung und Anzeigegröße, nicht die Vorgabe der Kommission. Prüfen Sie stattdessen am echten Gerät, ob die Übersetzungszeile lesbar bleibt und der Code auf Anhieb erkannt wird.

7. Das verschachtelte Label — der Sonderfall für den Bildschirm

Das verschachtelte Label ist ein vereinfachtes, kompaktes Grafikelement, über das Nutzer das vollständige Label erreichen. Es ist ausdrücklich nur für die digitale Umgebung gedacht: Gedruckt und in einem physischen Umfeld verwendet werden darf es nicht. Damit ist es die vorgesehene Antwort auf Platzmangel im Layout — und weil Zuschneiden ausdrücklich verboten ist, die einzige, die die Leitlinien anbieten.

Für die Verwendung gelten vier Regeln:

  • Es wird immer farbig dargestellt und folgt denselben Farb- und Typografievorgaben wie das vollständige Label.
  • Sein einziges editierbares Element ist die Jahreszahl — Marke und Modellkennung erscheinen erst im vollständigen Label.
  • Das vollständige Label muss beim ersten Klick, beim Überfahren mit der Maus oder beim Aufklappen per Touch vollständig erscheinen.
  • Es wird immer von zugänglichem Text und einem Link beziehungsweise einem Mouse-over-Effekt begleitet.

Diese vierte Regel ist mehr als eine Formalie. Ein Bild, das sich nur beim Überfahren mit der Maus öffnet, ist auf einem Touchgerät und für Tastaturnutzung wertlos. Der Leitfaden verlangt für die digitale Fassung ohnehin, Barrierefreiheitsanforderungen zu beachten. Praktisch heißt das: ein fokussierbares, per Tastatur bedienbares Element mit sinnvollem Alternativtext, das sich ohne Layoutsprung öffnet.

8. Das Label online zeigen: Produktseite, Checkout, Bestätigungsmail

Grundregel im digitalen Umfeld: Das Label bleibt mit dem Produkt verbunden und ist vor dem Kauf klar sichtbar, unabhängig von Bildschirmgröße, Plattform und Vertriebsweg. Die Farbfassung ist die bevorzugte Wahl, und das Label muss am Standard-Anzeigeformat lesbar sein.

Auf der Produktseite nennen die Leitlinien vier gleichwertige Wege: als Teil des Produktbilds, als eigenständiges Bild in der Bildergalerie, in der Produktbeschreibung oder als verschachteltes Label. Für die erste Variante gibt es eine Zusatzbedingung, die schnell übersehen wird: Steckt das Label in einem Produktbild, muss sich dieses Bild in einer größeren, zoombaren Ansicht öffnen lassen. Und auch hier gilt wieder: Ein klickbarer Link mit demselben Ziel wie der QR-Code muss immer verfügbar sein.

Dazu kommen zwei weitere Stationen im Bestellweg. Das Label soll unmittelbar vor der Bestellung im Checkout erscheinen, und es gehört ebenfalls in die Bestätigungs-E-Mail. Zusätzlich darf es in Marketingbannern, digitalen Karussells und Platzierungen bei Dritten eingesetzt werden — dazu gleich mehr.

Praktisch bedeutet das drei Prüfpunkte je Produkt statt einem. Wir sehen in Projekten regelmäßig, dass die Produktseite sauber ist, der Checkout-Schritt aber aus einem anderen Template stammt und die Bestätigungsmail aus einem dritten System. Eine echte Testbestellung deckt das in wenigen Minuten auf; ein Blick auf die Produktseite tut es nicht.

9. Das Label physisch anbringen: Regal, Verpackung, Anhänger, Beilage

Im Laden gilt derselbe Grundsatz: Das Label muss eindeutig mit dem konkreten Produkt verbunden sein. Gedruckt wird aus der CMYK-Datei, in einer Größe und Qualität, die Lesbarkeit und Haltbarkeit sichert, und niemals kleiner als 95 × 100 mm. Verzerren, Beschneiden oder Falten sind ausgeschlossen, wenn dadurch die Lesbarkeit leidet, und der QR-Code muss scannbar bleiben.

Für die Anbringung nennen die Leitlinien vier Wege:

  • Am Regal neben dem Produkt — sichtbar und eindeutig dem Artikel zugeordnet, nicht der ganzen Warengruppe.
  • Auf der Verpackung — gedruckt oder aufgebracht auf der äußeren Hauptverpackung, also Karton, Blisterpackung oder Kartonhülle.
  • Am Produkt selbst — als Anhänger, Aufkleber oder andere physische Befestigung; das ist besonders für unverpackte Ware nützlich.
  • Zusätzlich im Paket — als gute Praxis empfehlen die Leitlinien, das Label als Beilage oder gedruckt im Handbuch beizulegen, zusammen mit der Garantieerklärung. So behält die Kundschaft Laufzeit und Bedingungen dauerhaft.

Der letzte Punkt ist für Onlinehändler interessanter, als er klingt. Er ist zwar nur eine Empfehlung, verbindet aber die Kennzeichnung mit dem Moment, in dem später ein Mangel auftritt: Wer Laufzeit und Bedingungen im Paket hat, ruft im Zweifel mit der richtigen Information an. Wie sich daraus ein sauberer Ablauf bauen lässt, beschreibt unser Beitrag zum Reklamationsmanagement im Onlinehandel.

Und eine Grenze noch einmal ausdrücklich, weil sie in Layout-Vorlagen gern verwischt: Die verschachtelte Fassung darf nicht gedruckt werden. Für Regal, Verpackung und Anhänger kommt nur das vollständige Label infrage.

10. Werbung und Aktionsbanner — die Mehrprodukt-Falle

In Werbung und Marketing darf das Label eingesetzt werden, online wie offline: in Startseiten-Bannern, Produktkarussells, E-Mails, Videos, gedruckten Flyern und Prospekten sowie in Platzierungen bei Dritten. Die Bedingung ist schlicht: Es darf nur erscheinen, wenn das gezeigte Produkt die Garantie tatsächlich hat.

Der Fallstrick entsteht dort, wo Aktionsflächen gebaut werden. Wenn in einem Layout mehrere Produkte nebeneinander stehen, dürfen Sie das Label nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, alle seien abgedeckt — es sei denn, das trifft zu. Genau so entstehen Kampagnenmotive normalerweise: ein Störer oben rechts, darunter vier Artikel. Sobald einer davon keine qualifizierende Herstellergarantie hat, ist dieses Motiv nicht mehr zulässig.

Für die Praxis heißt das, die Regel früh in den Kampagnenprozess zu heben statt in die Endabnahme: Entweder das Label sitzt je Kachel am einzelnen Produkt, oder eine Aktionsfläche mit Label enthält nur Produkte, die alle abgedeckt sind. Dieselbe Sorgfalt verlangt auch die übrige Produktwerbung, wenn mit Haltbarkeit oder Umwelteigenschaften geworben wird — die Grenzen dafür beschreibt unser Beitrag zur Green Claims Directive und Werbung mit Umweltaussagen.

11. Do’s und Don’ts — die Prüfliste vor der Freigabe

Die Leitlinien führen für Hinweis und Label jeweils eigene Listen, die sich weitgehend decken. Wir haben sie zusammengezogen; die beiden gekennzeichneten Punkte am Ende gelten nur für das Label. Diese Liste eignet sich gut als Abnahmecheck, bevor ein Zeichen live geht.

Do’s:

  • Die offiziellen Dateien der Kommission verwenden, statt das Zeichen nachzubauen.
  • Die zum Einsatz passende Dateifassung wählen: RGB für digitale Ausgabe, CMYK für den Druck.
  • Ausschließlich die als editierbar gekennzeichneten Felder ändern.
  • Die Originalproportionen des Labels in jeder Größe beibehalten.
  • Das Zeichen auf dem tatsächlichen Anzeigemedium testen: keine Pixelbildung, keine fehlenden Elemente, keine Layout- oder Farbfehler.
  • Das GARAN-Label nur einsetzen, wenn die Garantie kostenlos ist, die gesamte Ware abdeckt und länger als zwei Jahre läuft.

Don’ts:

  • Rahmen oder innere Trennlinie verändern oder löschen.
  • Farben ändern oder Filter und Effekte anwenden.
  • Abstände oder die Ausrichtung der Elemente verschieben.
  • Typografie ändern, also Schrift, Schnitt, Stil oder Größe.
  • Den QR-Code verschieben, in der Größe ändern oder anderweitig bearbeiten.
  • Das Zeichen beschneiden oder verzerren.
  • Neue Elemente, Icons oder Texte hinzufügen.
  • Teile bearbeiten, die nicht ausdrücklich als editierbar markiert sind (nur Label).
  • Das GARAN-Label für andere Arten von Garantien verwenden (nur Label).

Zwei dieser Verbote werden in Shops fast nie bewusst verletzt, sondern von der Technik verursacht. Das eine ist der Zuschnitt durch ein Bildformat-Raster: Wenn das Theme Produktbilder auf ein festes Seitenverhältnis beschneidet, verschwindet der mehrsprachige Fußbereich des Labels von selbst. Das andere ist die Farbverschiebung durch Bildkompression oder eine automatische Profilkonvertierung im Bilddienst. Beides sieht im Redaktionssystem korrekt aus und wird erst auf der ausgelieferten Seite sichtbar.

12. Die offiziellen Dateien — welches Paket Sie wofür brauchen

Beide Zeichen stellt die Kommission als fertige Dateien bereit; ein Nachbau ist nicht vorgesehen und angesichts der Do’s und Don’ts auch nicht sinnvoll. Auf der Publikationsseite der Kommission liegen der Leitfaden und vier Dateipakete (Stand des Abrufs: 4. September 2026).

Offizielle Dateipakete der Europäischen Kommission — Abruf 4. September 2026
Paket Inhalt Format Wofür
Praktische Leitlinien Der Leitfaden selbst, datiert April 2026, nur auf Englisch PDF, 3,63 MB Nachschlagewerk für Maße, Platzierung, Do’s und Don’ts
Gewährleistungshinweis als PDF Alle EU-Sprachen, farbig und schwarz-weiß ZIP, 2,21 MB Druck: Aushang, Poster, Kassenbereich
Gewährleistungshinweis als JPG und PNG Alle EU-Sprachen, farbig und schwarz-weiß ZIP, 17,31 MB Schnelle Einbindung in Shop-Template und Newsletter
Gewährleistungshinweis als SVG Alle EU-Sprachen, farbig und schwarz-weiß ZIP, 2,71 MB Verlustfreie Skalierung für Web und Großformatdruck
EU-GARAN-Produktlabel Farbig, schwarz-weiß und in verschachtelter Darstellung ZIP, 1,78 MB Produktkennzeichnung; die verschachtelte Fassung ausschließlich online

Drei Beobachtungen dazu, die beim Herunterladen Zeit sparen. Erstens: Der Leitfaden selbst liegt nur auf Englisch vor, während Hinweis und Label in allen EU-Amtssprachen enthalten sind — die deutschsprachige Version der Publikationsseite listet dieselben englischen Dateien. Zweitens: Die Kommission kennzeichnet die Schwarz-Weiß-Fassung ausdrücklich als „only for physical shops“ und die verschachtelte Darstellung als „only for e-commerce“; die Einschränkung steht also schon in der Dateibezeichnung, nicht erst im Text. Drittens: Für den Shop greifen wir in der Regel zum SVG-Paket — es skaliert ohne Qualitätsverlust, und Vektordateien laufen seltener durch die automatische Bildkomprimierung als JPG oder PNG.

Die Vektordateien und den Leitfaden finden Sie auf der Publikationsseite der Europäischen Kommission; die verbindliche Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (beide öffnen in neuem Tab).

13. Umsetzung in JTL-Shop und Shopify — die Fragen, die Sie vorher klären

An dieser Stelle nennen wir bewusst keine Menüpfade. Sie unterscheiden sich je nach Shop-Version, Template und eingesetzten Erweiterungen so stark, dass eine Klickfolge, die bei Ihnen nicht stimmt, mehr Zeit kostet als sie spart. Was sich dagegen unabhängig vom System sagen lässt: Die eigentliche Arbeit liegt nicht im Einbau des Bildes, sondern in den fünf Fragen davor.

01

Woher kommt die Information, dass ein Produkt qualifiziert?

Das Label steht und fällt mit einem verlässlichen Datenfeld je Artikel: Gibt es eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware, und wie lange läuft sie? Dieses Feld gehört in die Warenwirtschaft, nicht in die Shop-Redaktion, weil es aus der Herstellerinformation gepflegt wird und mit dem Sortiment wächst.

02

Wie viele Labelvarianten entstehen tatsächlich?

Ein Label gehört zu einer Kombination aus Laufzeit, Marke und Modellkennung. Varianten desselben Modells teilen sich ein Label, unterschiedliche Modelle brauchen eigene. Rechnen Sie diese Zahl früh aus: Ab wenigen Dutzend Kombinationen ist die Erzeugung eine Aufgabe für ein Skript, keine für die Grafikabteilung.

03

An welchen drei Stellen erscheint das Label im Bestellweg?

Produktseite, Checkout unmittelbar vor der Bestellung und Bestätigungs-E-Mail. Die dritte Stelle wird am häufigsten übersehen, weil die Bestätigungsmail meist aus einem anderen System kommt als der Shop. Prüfen Sie deshalb den kompletten Weg mit einer echten Testbestellung, nicht nur die Produktseite.

04

Funktioniert das Aufklappen auch ohne Maus?

Die verschachtelte Fassung muss sich per Klick, Mouse-over und Touch öffnen und dabei zugänglichen Text sowie einen Link mitführen. Der Leitfaden verlangt für die digitale Darstellung ausdrücklich, Barrierefreiheitsanforderungen zu beachten. Achten Sie auf Tastaturbedienbarkeit und darauf, dass beim Ausklappen das Layout nicht springt.

05

Wer prüft die Darstellung nach dem nächsten Template-Update?

Ein Zeichen, das nicht verändert werden darf, verträgt keine automatische Bildkompression, keinen Zuschnitt durch ein Bildformat-Raster und keine Farbprofil-Konvertierung. Legen Sie fest, wer nach Theme-, Plugin- oder Bilddienst-Änderungen einmal auf Produktseite, Checkout und Bestätigungsmail schaut.

Wer auf Marktplätzen verkauft, hat eine sechste Frage: Welche Bild- und Textfelder stellt die jeweilige Plattform überhaupt bereit, und wie kommt das Label dort hinein? Das ist von Marktplatz zu Marktplatz unterschiedlich und ändert sich; belastbar beantworten lässt es sich nur in der jeweiligen Verkäuferdokumentation, nicht pauschal.

Praktisch bündeln wir diese Punkte in einem Onlineshop-Assessment, weil sie sich mit den übrigen Pflichtangaben auf denselben Seiten überschneiden — und setzen sie anschließend im JTL-Shop oder in Shopify so um, dass das Label datengesteuert nur bei den passenden Produkten erscheint.

14. Fazit: ein Zeichen, das man nicht gestalten, sondern platzieren muss

Der Kern dieser Umsetzung ist ungewohnt: Es gibt nichts zu gestalten. Farbe, Schrift, Abstände, Rahmen und QR-Code sind festgelegt, Sie füllen drei Felder aus und laden die fertige Datei. Alles, was nach Designarbeit aussieht, ist an dieser Stelle ein Fehler.

Anspruchsvoll ist stattdessen die Logistik des Zeichens: verlässliche Daten darüber, welches Produkt qualifiziert; eine Erzeugung, die mit der Zahl der Modelle mitwächst; drei Stationen im Bestellweg statt einer; und eine Technik, die das Label nicht unbemerkt beschneidet oder umfärbt. Wer diese vier Punkte klärt, hat den unangenehmen Teil hinter sich.

Zwei Dinge nehmen Ihnen die Leitlinien ausdrücklich ab: Sie müssen Herstellergarantien nicht selbst recherchieren, und für knappen Platz auf dem Bildschirm gibt es mit dem verschachtelten Label eine fertige Lösung. Beides ist gut zu wissen, bevor jemand anfängt, Datenblätter zu durchsuchen oder das Zeichen zurechtzuschneiden.

Maß- und Formatvorgaben auf einen Blick
  • Label gedruckt, mindestens95 × 100 mm
  • Hinweis gedruckt, mindestensA4 (210 × 297 mm)
  • QR-Code, mindestens2 × 2 cm
  • SchriftartInter (Regular, SemiBold, ExtraBold)
  • Schriftgrößen bei 95 × 100 mm7 pt Übersetzungen, 9 pt Marke und Modell, 80 pt Jahreszahl
  • Editierbare FelderLaufzeit in Jahren, Marke, Modellkennung
  • FarbraumRGB digital, CMYK im Druck
  • Verschachteltes Labelnur online, niemals gedruckt
  • Pflicht ab27. September 2026
  • Quelle der MaßangabenPraktische Leitlinien der EU-Kommission, April 2026

Quelle der Maß-, Format- und Platzierungsangaben: Praktische Leitlinien der Europäischen Kommission, April 2026 (PDF, englisch); Geltungsdatum zusätzlich nach Your Europe (öffnen in neuem Tab). Stand: 4. September 2026, Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Maße, Formate, Platzierungen und Gestaltungsregeln geben die Praktischen Leitlinien der Europäischen Kommission vom April 2026 wieder; diese sind nach ihrem eigenen Disclaimer vorläufige Auffassungen der Kommissionsdienststellen und keine offizielle Position der Kommission. Verbindlich ist der Rechtstext der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, verbindlich auslegen kann EU-Recht nur der Gerichtshof der Europäischen Union. Stand: 4. September 2026. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte die offiziellen Quellen oder anwaltliche Beratung heran.

15. Häufige Fragen zur Umsetzung des GARAN-Labels

Wie groß muss das GARAN-Label mindestens sein?

Gedruckt darf das EU-GARAN-Label nicht kleiner als 95 mal 100 Millimeter sein. Bei dieser Mindestgröße legt der Leitfaden der EU-Kommission auch die Schriftgrößen fest: 7 Punkt für die Übersetzungen, 9 Punkt für Marke und Modellkennung, 80 Punkt für die Jahreszahl. Der QR-Code bleibt in jedem Fall mindestens 2 mal 2 Zentimeter groß. Stand: April 2026.

Darf ich das GARAN-Label an mein Shop-Design anpassen?

Nein. Der Leitfaden untersagt ausdrücklich, Farben, Typografie, Abstände, Ausrichtung, Rahmen und innere Trennlinie zu verändern, Filter oder Effekte anzuwenden, das Zeichen zu beschneiden oder zu verzerren und neue Elemente hinzuzufügen. Auch der QR-Code darf weder verschoben noch skaliert oder bearbeitet werden. Änderbar sind allein die drei markierten Felder.

Wo muss das GARAN-Label im Onlineshop stehen?

Am Produkt und vor dem Kauf sichtbar: auf der Produktseite im Produktbild, als eigenes Bild in der Galerie, in der Produktbeschreibung oder als verschachteltes Label. Zusätzlich direkt vor der Bestellung im Checkout und in der Bestätigungs-E-Mail. Steckt das Label in einem Produktbild, muss sich dieses vergrößert und zoombar öffnen lassen.

Was ist das verschachtelte GARAN-Label?

Eine vereinfachte, kleinere Fassung des Labels für knappen Platz auf dem Bildschirm. Sie ist immer farbig, hat als einziges änderbares Element die Jahreszahl und darf nie gedruckt werden. Beim ersten Klick, beim Überfahren mit der Maus oder beim Aufklappen per Touch muss das vollständige Label erscheinen, begleitet von zugänglichem Text und Link.

Muss ich als Händler beim Hersteller nach der Garantie fragen?

Nein. Der Leitfaden hält ausdrücklich fest, dass Verkäufer solche Informationen nicht aktiv beim Hersteller suchen sollen, etwa auf produktspezifischen Webseiten. Der Hersteller stellt die Angaben bereit, wenn er eine Haltbarkeitsgarantie anbietet. Ihre Aufgabe als Händler ist die gut sichtbare, produktgenaue Anzeige des Labels.

Welche Laufzeiten darf ich im GARAN-Label eintragen?

Ganze Jahre, auch zweistellig: 3, 5, 8, 11 oder 12. Zusätzlich sind halbe Jahre erlaubt, mit Komma geschrieben, also 2,5 oder 4,5. Andere Nachkommastellen wie 4,1 oder 4,2 sind nicht zulässig. Grund ist die Verständlichkeit für Verbraucher. Das Label kommt ohnehin erst ab mehr als zwei Jahren in Betracht.

Darf das GARAN-Label in Werbebannern stehen?

Ja, in Bannern, Karussells, E-Mails, Videos, Flyern und Platzierungen bei Dritten. Es darf aber nur erscheinen, wenn das gezeigte Produkt die Garantie wirklich hat. Bei Layouts mit mehreren Produkten müssen Sie vermeiden, dass der Eindruck entsteht, alle seien abgedeckt, wenn das nicht zutrifft.

Woher bekomme ich die offiziellen Label-Dateien?

Von der Europäischen Kommission. Auf der Publikationsseite zu Leitfaden und Vektordateien stehen vier Pakete bereit: der Gewährleistungshinweis als PDF, als JPG und PNG sowie als SVG, jeweils in allen EU-Sprachen, dazu das GARAN-Label in Farbe, Schwarz-Weiß und verschachtelter Darstellung. Ein Nachbau ist nicht vorgesehen.

16. Quellen & offizielle Informationen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen, die alle am 4. September 2026 geprüft wurden. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.

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