Recht & Compliance für Online-Händler

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Pflichten für Händler ab 30. Dezember 2026

Kaffee, Schokolade, Möbel, Reifen: Ab dem 30. Dezember 2026 brauchen viele Warengruppen den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten. Dieser Leitfaden erklärt, welche Sortimente betroffen sind, ob Sie Marktteilnehmer oder Händler sind — und wie Sie Sorgfaltserklärungen und Referenznummern praktisch in den Griff bekommen.

Illustration: Lieferkette von der Kaffeeplantage über ein EU-Kontrolltor mit Sorgfaltserklärung bis zum Paket im Online-Shop — Pflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Händler ab 30. Dezember 2026
30.12.2026 Geltungsbeginn 7 Rohstoffe plus Folgeprodukte 31.12.2020 Entwaldungs-Stichtag

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verlangt für Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk, Soja, Palmöl und Rinderprodukte den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten. Nach zweimaliger Verschiebung gilt sie ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für kleine. Händler müssen vor allem Referenznummern der Sorgfaltserklärungen erfassen und aufbewahren.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext (EU) 2023/1115 in der durch (EU) 2025/2650 geänderten Fassung; Details regeln Durchführungs- und delegierte Rechtsakte. Stand: Juli 2026.

1. Was ist die EUDR?

EUDR steht für „EU Deforestation Regulation" — die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vom 31. Mai 2023, in Kraft seit dem 29. Juni 2023 (Quelle: EUR-Lex). Ihr Ziel: Produkte, für die Wald gerodet wurde, sollen nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Die Verordnung löst die bisherige EU-Holzhandelsverordnung ab und weitet den Ansatz von Holz auf sechs weitere Rohstoffe aus.

Relevante Erzeugnisse dürfen künftig nur noch in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (Quelle: BLE): Sie sind entwaldungsfrei — die Rohstoffe stammen nicht von Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Sie wurden legal nach dem Recht des Erzeugerlandes produziert. Und es liegt eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem vor.

2. Ab wann gilt die EUDR? Der Zeitplan nach zwei Verschiebungen

Kaum eine EU-Verordnung wurde so oft verschoben wie die EUDR. Wichtig für Ihre Planung ist der aktuelle Stand: Geltungsbeginn ist der 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen; Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, folgen zum 30. Juni 2027 (Quelle: EUR-Lex, Art. 38 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2650):

Datum Was gilt Details
29.06.2023 EUDR in Kraft getreten Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023 — löst die EU-Holzhandelsverordnung schrittweise ab (Quelle: EUR-Lex).
Ende 2024 Erste Verschiebung Der ursprüngliche Geltungsbeginn 30.12.2024 wird um zwölf Monate verschoben (Quelle: EU-Kommission).
19.12.2025 Zweite Verschiebung + Vereinfachungen Verordnung (EU) 2025/2650: erneut ein Jahr Aufschub, „First-touch"-Prinzip für Sorgfaltserklärungen, Bücher/Zeitungen aus Anhang I gestrichen (Quelle: EUR-Lex).
30.12.2026 EUDR gilt (Geltungsbeginn) Für mittlere und große Unternehmen — bei Holzerzeugnissen der alten Holzhandelsverordnung auch für kleinere Marktteilnehmer (Art. 38; Quelle: EUR-Lex).
30.06.2027 Start für Kleinst- und Kleinunternehmen Gilt für Marktteilnehmer, die am 31.12.2024 als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren (Quellen: EUR-Lex, BLE).
Dez. 2026 (geplant) Kürzere Produktliste in Kraft Delegierter Rechtsakt vom 13.07.2026 (u. a. Leder raus, löslicher Kaffee rein) — Prüffrist läuft; neu aufgenommene Produkte mit Übergang bis 30.12.2027 (Quelle: CMS).

Verlassen sollten Sie sich auf eine dritte Verschiebung nicht: Die zuständigen Behörden bereiten Kontrollen vor, das Informationssystem läuft, und die EU hat die Vereinfachungen ausdrücklich als Gegenleistung für den festen Starttermin beschlossen (Quelle: EU-Kommission). Wer Ende 2026 relevante Ware ohne Nachweis in Verkehr bringt, riskiert Sanktionen — dazu unten mehr.

3. Welche Sortimente betroffen sind — von Kaffee bis Möbel

Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe und zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse — von der Schokolade über Holzmöbel und Paletten bis zum neuen Autoreifen (Quellen: BLE, EUR-Lex Anhang I). Ob ein Artikel betroffen ist, entscheidet seine Zolltarifnummer: Nur was in Anhang I gelistet ist, fällt unter die Verordnung. Für Online-Händler heißt das konkret:

Rohstoff Typische Produkte im Handel Praxis-Hinweis (Stand Juli 2026)
Kaffee Röstkaffee, Kaffeebohnen, entkoffeinierter Kaffee Löslicher Kaffee soll mit dem Rechtsakt vom Juli 2026 ab Ende 2027 dazukommen.
Kakao Kakaobohnen, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade Anhang I erfasst auch kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (Position 1806).
Holz Massivholz, Holzmöbel, Papier und Pappe, Paletten, Holzkohle Bücher und Zeitungen sind seit Ende 2025 ausgenommen; für Holz gilt der Start 30.12.2026 auch für kleine Unternehmen.
Kautschuk Naturkautschuk, neue Luftreifen, Kautschukwaren Runderneuerte Reifen sollen mit dem Juli-2026-Rechtsakt herausfallen.
Rinder Rindfleisch, Innereien, Häute und Leder Die Streichung von Häuten und Leder ist angenommen, aber noch nicht in Kraft (Stand Juli 2026).
Soja Sojabohnen, Sojamehl, Sojaöl Maßgeblich sind die Anhang-I-Positionen — nicht jedes Lebensmittel mit Soja-Zutat ist erfasst.
Ölpalme Palmöl, Palmkernöl, bestimmte Derivate Weitere Palmöl-Derivate (u. a. bestimmte Seifen) sollen künftig aufgenommen werden.

Zwei Entwicklungen entlasten Händler bereits: Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse wurden mit der Änderungsverordnung Ende 2025 aus Anhang I gestrichen (Quelle: EUR-Lex). Und am 13. Juli 2026 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt angenommen, der unter anderem Rinder-Häute und Leder sowie runderneuerte Reifen von der Liste nimmt und dafür löslichen Kaffee sowie bestimmte Palmöl-Derivate aufnimmt — er durchläuft noch die Prüffrist von Parlament und Rat und soll im Dezember 2026 in Kraft treten (Quelle: CMS, Stand 21.07.2026).

4. Marktteilnehmer oder Händler: Welche Rolle hat Ihr Shop?

Die EUDR kennt zwei Rollen mit sehr unterschiedlichem Pflichtenumfang (Quelle: EUR-Lex, Art. 2): Marktteilnehmer ist, wer relevante Erzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder sie ausführt. Händler ist jede Person in der Lieferkette danach, die die Ware auf dem Markt bereitstellt — also auch Ihr Online-Shop. Für die Praxis entscheidet Ihr Bezugsweg:

  • Sie kaufen bei Großhändlern oder Herstellern in der EU ein: Sie sind nachgelagerter Händler. Die Sorgfaltserklärung hat Ihr Vorlieferant abgegeben — Sie übernehmen dessen Referenznummern und bewahren sie auf.
  • Sie importieren selbst aus Nicht-EU-Ländern: Sie sind Marktteilnehmer mit voller Sorgfaltspflicht — inklusive Geodaten der Erzeugungsflächen und eigener Sorgfaltserklärung vor der Einfuhr.
  • Sie lassen unter Eigenmarke fertigen oder verarbeiten selbst: Auch dann treffen Sie regelmäßig die Marktteilnehmer-Pflichten — etwa die Rösterei, die importierten Rohkaffee als eigene Marke verkauft.

Seit der Änderungsverordnung vom Dezember 2025 gilt dabei das „First-touch"-Prinzip: Nur wer die Ware als Erster auf den EU-Markt bringt, gibt die Sorgfaltserklärung ab; der erste nachgelagerte Akteur erfasst die Referenznummern, alle weiteren müssen das nicht mehr (Quelle: EUR-Lex). Wichtig ist die Abgrenzung zu einem anderen Regelwerk: Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten zu unternehmensweiter Sorgfalt — die EUDR dagegen setzt produktbezogen an und gilt größenunabhängig für jede betroffene Warengruppe.

5. Sorgfaltserklärung & Referenznummer in der Praxis

Kern der EUDR ist die Sorgfaltspflicht des Marktteilnehmers in drei Stufen (Quellen: EUR-Lex, BLE): Informationen sammeln — darunter Erzeugerland und Geokoordinaten aller Erzeugungsflächen —, das Entwaldungs-Risiko bewerten und es bei Bedarf durch zusätzliche Maßnahmen auf ein vernachlässigbares Niveau senken. Das Ergebnis mündet in der Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement), die vor dem Inverkehrbringen im EUDR-Informationssystem auf TRACES-Basis abgegeben wird.

Das System vergibt eine Referenznummer. Sie ist der rote Faden der Lieferkette: Der Marktteilnehmer gibt sie an seine Abnehmer weiter, der erste nachgelagerte Händler erfasst und archiviert sie, und bei Einfuhr oder Ausfuhr gehört sie in die Zollanmeldung — sonst stoppt die Abfertigung (Quellen: BLE, Zoll). KMU-Händler bewahren die Informationen mindestens fünf Jahre auf (Quelle: EUR-Lex, Art. 5).

Wie tief die Risikoprüfung gehen muss, hängt vom Erzeugerland ab: Die EU hat im Mai 2025 alle Länder in drei Risikoklassen eingeteilt (Länder-Benchmarking der EU-Kommission). Alle EU-Staaten gelten als geringes Risiko; als Hochrisiko-Länder sind Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland eingestuft. Stammt Ware ausschließlich aus Ländern mit geringem Risiko, greift eine vereinfachte Sorgfaltspflicht ohne volle Risikobewertung (Quelle: EU-Kommission).

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Die Mitgliedstaaten müssen Geldbußen vorsehen, deren Höchstmaß für Unternehmen mindestens 4 Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes beträgt — dazu kommen Einziehung der Ware und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen (Quelle: EUR-Lex, Art. 25). In Deutschland kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), an der Grenze zusammen mit dem Zoll (Quellen: BLE, Zoll).

EUDR auf einen Blick
  • Verordnung(EU) 2023/1115 — „EUDR"
  • In Kraft seit29. Juni 2023 (EUR-Lex)
  • Gilt ab30.12.2026 · Kleinst/Klein: 30.06.2027
  • StichtagEntwaldungsfrei seit 31.12.2020
  • RohstoffeKaffee, Kakao, Holz, Kautschuk, Soja, Ölpalme, Rinder
  • Zuständig (DE)BLE — bei Einfuhr zusammen mit dem Zoll

Quellen: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1115 und BLE — Was ist die EUDR? (öffnen in neuem Tab). Stand: Juli 2026 — Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.

6. KMU-Erleichterungen & Vereinfachungen 2025/2026

Gerade für kleinere Händler hat die EU spürbar nachgebessert (Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2025/2650): Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, starten erst am 30. Juni 2027 — außer bei Holzerzeugnissen, die schon unter die alte Holzhandelsverordnung fielen. Nachgelagerte Unternehmen geben keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr ab. Und die Pflicht, Referenznummern zu erfassen, trifft nur noch den ersten Akteur nach dem Marktteilnehmer — wer weiter hinten in der Kette steht, muss lediglich seine Lieferbeziehungen dokumentieren.

Große nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler bleiben allerdings zur Registrierung im Informationssystem verpflichtet (Quelle: EUR-Lex). Kleinst- und Kleinerzeuger in Ländern mit geringem Risiko dürfen künftig eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben und erhalten dafür eine Identifikationsnummer. Ergänzend hat die Kommission im Mai 2026 ein Maßnahmenpaket mit aktualisiertem Leitfaden, FAQ und einem Update des Informationssystems vorgelegt; die überarbeitete Systemfassung ist seit Ende Juni 2026 online (Quelle: CMS). Die große Gesamtüberprüfung der Verordnung wurde auf den 30. Juni 2030 verschoben — bis dahin gilt der jetzige Rahmen.

7. Was Online-Händler jetzt tun sollten

Bis zum Stichtag bleibt genug Zeit, die Pflichten sauber in Prozesse zu gießen — wenn Sie jetzt anfangen. Als Servicepartner richten wir Warenwirtschaft, Produktdaten und Lieferanten-Schnittstellen so ein, dass Referenznummern automatisch dort landen, wo Prüfer sie erwarten. So gehen Sie vor:

01

Sortiment nach Anhang I screenen

Prüfen Sie Ihre Warengruppen gegen die Zolltarifnummern in Anhang I: Kaffee, Kakao, Holz- und Papierprodukte, Möbel, Reifen, Soja, Palmöl, Rind. Die Zolltarifnummer am Artikel entscheidet — nicht das Bauchgefühl.

02

Rolle je Warengruppe klären

Bestimmen Sie je Sortiment, ob Sie nachgelagerter Händler sind oder als Importeur beziehungsweise Eigenmarken-Anbieter selbst Marktteilnehmer. Daran hängt der komplette Pflichtenumfang.

03

Lieferanten früh abfragen

Klären Sie mit Ihren Lieferanten, wer die Sorgfaltserklärung abgibt und wie Sie die Referenznummern erhalten — auf Rechnung, Lieferschein oder per Schnittstelle. Verbindlich vereinbart, nicht per Zuruf.

04

Referenznummern strukturiert speichern

Legen Sie Datenfelder für Referenz- und Identifikationsnummern am Artikel oder Beleg an — in Warenwirtschaft oder PIM statt im E-Mail-Postfach. Fünf Jahre Aufbewahrung sind Pflicht.

05

Import-Prozesse und Zoll vorbereiten

Wenn Sie selbst importieren: Registrierung im EUDR-Informationssystem, Geodaten der Erzeugungsflächen, Referenznummer in der Zollanmeldung. Planen Sie das mit Spedition und Zolldienstleister durch.

Die Datenseite ist dabei der größte Hebel: Referenz- und Identifikationsnummern gehören als strukturierte Felder an Artikel und Beleg — in der Warenwirtschaft oder einem PIM-System, verknüpft mit Lieferant und Wareneingang. Dann lassen sich Nachweise auf Knopfdruck ziehen, statt E-Mail-Postfächer zu durchsuchen. Ein Nebeneffekt fürs Marketing: Wer mit „entwaldungsfrei" oder ähnlichen Aussagen wirbt, braucht ab dem 27. September 2026 ohnehin belastbare Nachweise für Umweltaussagen — die EUDR-Dokumentation liefert dafür die Substanz.

8. Fazit: Rolle klären, Referenznummern organisieren

Die EUDR ist nach zwei Verschiebungen verbindlich terminiert: 30. Dezember 2026 für mittlere und große, 30. Juni 2027 für kleine Unternehmen. Für die meisten Online-Händler sind die Pflichten dank „First-touch"-Prinzip überschaubar — entscheidend ist, die eigene Rolle je Warengruppe zu kennen und die Referenznummern der Lieferanten systematisch zu erfassen. Wer selbst importiert oder Eigenmarken führt, trägt dagegen die volle Sorgfaltspflicht und sollte Geodaten, Risikobewertung und Informationssystem jetzt vorbereiten.

Sie möchten Ihr Sortiment und Ihre Lieferantendaten EUDR-fest aufstellen? Wir prüfen mit Ihnen Warengruppen, Bezugswege und Systeme — von der E-Commerce-Beratung bis zur automatisierten Datenintegration, die Referenznummern vom Lieferschein bis zum Beleg durchreicht. Und wenn Sie schon bei den Produktdaten sind: Welche Pflichtangaben die Produktsicherheitsverordnung GPSR seit Ende 2024 verlangt, haben wir separat zusammengefasst.

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Pflichten, Fristen und Anhang-I-Angaben entsprechen dem Stand Juli 2026; die Produktliste wird durch delegierte Rechtsakte angepasst, weitere Leitlinien und nationale Durchführungsregeln können Details ändern. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte die offiziellen Quellen oder eine fachkundige Rechtsberatung heran.

9. Häufige Fragen zur EUDR

Für was steht EUDR?

EUDR steht für „EU Deforestation Regulation" — die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten. Sie verlangt, dass Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk, Soja, Palmöl und Rinderprodukte nur noch auf den EU-Markt kommen, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt (Quelle: EUR-Lex, Stand Juli 2026).

Ab wann gilt die EUDR?

Nach zwei Verschiebungen gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen. Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, folgen zum 30. Juni 2027 — außer bei Holzerzeugnissen, die schon unter die alte Holzhandelsverordnung fielen. In Kraft ist die Verordnung bereits seit Juni 2023 (Quellen: EUR-Lex, BLE).

Wer ist von der EUDR betroffen?

Betroffen ist jedes Unternehmen, das relevante Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringt, auf dem Markt bereitstellt oder ausführt — vom Importeur über den Großhandel bis zum Online-Shop. Die Pflichten hängen an der Rolle: Marktteilnehmer tragen die volle Sorgfaltspflicht, nachgelagerte Händler vor allem Informations- und Aufbewahrungspflichten (Quelle: BLE, Stand Juli 2026).

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Anhang I listet die erfassten Produkte per Zolltarifnummer: unter anderem Kaffee, Kakao und Schokolade, Holz, Möbel, Papier und Paletten, Naturkautschuk und neue Reifen, Soja, Palmöl sowie Rindfleisch und aktuell noch Leder. Bücher und Zeitungen wurden Ende 2025 gestrichen; weitere Anpassungen der Liste wurden im Juli 2026 angenommen (Quellen: EUR-Lex, CMS).

Wurde die EUDR erneut verschoben?

Ja. Nach der ersten Verschiebung Ende 2024 hat die EU mit der Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 den Geltungsbeginn erneut um ein Jahr verschoben — auf den 30. Dezember 2026 beziehungsweise den 30. Juni 2027. Zugleich wurden die Pflichten für nachgelagerte Unternehmen deutlich vereinfacht (Quellen: EUR-Lex, EU-Kommission).

Was ist die Sorgfaltserklärung mit Referenznummer?

Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) gibt der Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen im EUDR-Informationssystem (TRACES) ab. Das System vergibt eine Referenznummer, die in der Lieferkette weitergegeben und bei der Zollanmeldung angegeben wird. Als nachgelagerter Händler erfassen Sie diese Nummern Ihrer Lieferanten und bewahren sie fünf Jahre auf (Quellen: BLE, Zoll).

Was ist der Unterschied zwischen EUDR und Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten zu unternehmensweiter Sorgfalt für Menschenrechte und Umwelt. Die EUDR setzt dagegen produktbezogen an: Sie gilt größenunabhängig für alle, die bestimmte Warengruppen handeln — mit Nachweis je Erzeugnis. Beide Regelwerke können parallel greifen, ersetzen einander aber nicht (Quellen: BMAS, EUR-Lex).

10. Quellen & offizielle Informationen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (Stand Juli 2026). Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.

Unsicher, ob und wie die EUDR Ihr Sortiment trifft? Wir gehen Warengruppen, Lieferantendaten und Systeme gemeinsam mit Ihnen durch — pragmatisch und rechtzeitig vor dem Stichtag.

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