Die WEEE-Registrierung ist die Anmeldung bei der Behörde stiftung ear, ohne die niemand Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen darf (§ 6 ElektroG). Für Batterien gilt seit Oktober 2025 ein eigenes Regime über das BattDG, für Textilien bereitet der Bund gerade ein Gesetz vor. Dieser Beitrag zeigt, welche Registrierung Ihr Sortiment auslöst.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das ElektroG, das BattDG, die Verordnung (EU) 2023/1542 und die Richtlinie (EU) 2025/1892; Details konkretisieren Rechtsverordnungen und die Praxis der stiftung ear. Stand: August 2026.
1. Was EPR bedeutet — und warum es drei Regelwerke sind
EPR steht für „Extended Producer Responsibility", auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung. Das Prinzip ist in allen Regelwerken gleich: Wer ein Produkt zuerst auf den deutschen Markt bringt, trägt die Kosten für dessen spätere Sammlung und Verwertung. Damit die Behörde weiß, wer das ist, steht am Anfang immer eine Registrierung — und die ist nicht Formsache, sondern Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt verkaufen dürfen.
Die Verwirrung entsteht, weil es kein einziges EPR-Gesetz gibt, sondern eines je Materialstrom. Elektrogeräte regelt das ElektroG, Batterien seit dem 7. Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) auf Basis der EU-Batterieverordnung, Verpackungen das Verpackungsgesetz — und für Textilien schafft die EU gerade die Grundlage. Jedes Regime hat eigene Fristen, eigene Registrierungsstellen und eigene Gebühren. Ein einzelnes Produkt kann mehrere davon gleichzeitig auslösen.
Für Verpackungen führen wir das an anderer Stelle aus: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID beschreibt unser Leitfaden zum Verpackungsgesetz und der LUCID-Registrierung, die neuen EU-Vorgaben unser Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Dieser Artikel kümmert sich um das, was danach kommt: den Inhalt des Pakets.
2. Selbstcheck: Welche Registrierung braucht Ihr Sortiment?
Die schnellste Antwort bekommen Sie über das Produkt, nicht über das Gesetz. Gehen Sie Ihr Sortiment durch und ordnen Sie jeden Artikel den folgenden Zeilen zu — Mehrfachnennungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme:
| Was Sie verkaufen | Regelwerk | Registrierung wo | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Geräte mit Stecker, Netzteil, Akku oder Batterie | ElektroG (WEEE) | stiftung ear — je Marke und Geräteart | Gilt heute; Registrierung vor dem ersten Verkauf |
| Batterien und Akkus, lose oder fest eingebaut | BattDG + Verordnung (EU) 2023/1542 | stiftung ear — je Marke und Batteriekategorie | Gilt heute; BattDG seit 07.10.2025 |
| Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen | Verpackungsgesetz (VerpackG) | Zentrale Stelle Verpackungsregister — LUCID | Gilt heute; eigener Beitrag, siehe unten |
| Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien, Schuhe | Richtlinie (EU) 2025/1892 — deutsches Textilgesetz in Vorbereitung | steht noch nicht fest | EPR-System spätestens ab 17.04.2028 |
Ein Beispiel aus der Praxis, das viele unterschätzt: eine beleuchtete Deko-Kette mit fest verbautem Akku, verkauft im Versandkarton. Dieser eine Artikel löst drei Registrierungen aus — Elektrogerät nach dem ElektroG, Batterie nach dem BattDG und Verpackung nach dem VerpackG. Die Batterie zählt auch dann, wenn sie fest eingebaut ist: Die EU-Batterieverordnung gilt ausdrücklich für Batterien, die in Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind (Quelle: Art. 1 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542).
3. Elektro: Was unter WEEE fällt und wer sich registrieren muss
Das ElektroG definiert Elektro- und Elektronikgeräte weit: Es erfasst Geräte, die für höchstens 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung ausgelegt sind und zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind (Quelle: § 3 Nr. 1 ElektroG). Entscheidend ist also die Funktion, nicht die Warengruppe im Katalog. Die Zuordnung erfolgt anschließend in sechs Kategorien (Quelle: Anlage 1 ElektroG):
- Wärmeüberträger — Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Boiler
- Bildschirme und Monitore ab 100 Quadratzentimeter Bildschirmfläche — Fernseher, Laptops, Tablets
- Lampen — Leuchtstoff-, Kompaktleuchtstoff-, LED- und Entladungslampen
- Großgeräte — Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Großdrucker
- Kleingeräte — Staubsauger, Mikrowellen, Bügeleisen, Nähmaschinen, Drohnen
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte ohne Abmessung über 50 cm — Smartphones, Router, PCs, Drucker
Registrieren muss sich, wer als „Hersteller" im Sinne des Gesetzes gilt — und das ist deutlich mehr als der Fabrikant. Nach § 3 Nr. 9 ElektroG zählen dazu, wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, wer fremde Geräte unter eigener Marke weiterverkauft, wer erstmals aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland importiert und wer aus dem Ausland per Fernabsatz direkt an deutsche Endkunden verkauft. Wer dagegen fremde Markenware weiterverkauft, deren Hersteller korrekt registriert ist, braucht keine eigene Nummer.
Ohne Niederlassung in Deutschland geht es nur über einen Bevollmächtigten. Ausländische Hersteller können sich nicht selbst registrieren; sie müssen eine in Deutschland niedergelassene Person oder Gesellschaft beauftragen, die alle Pflichten an ihrer Stelle übernimmt. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache mit mindestens drei Monaten Geltungsdauer und muss der Behörde benannt und von ihr bestätigt werden (Quelle: § 8 ElektroG). Spiegelbildlich gilt: Wer aus Deutschland per Fernabsatz in andere EU-Staaten verkauft, braucht dort einen Bevollmächtigten.
Praktisch läuft die Registrierung je Marke und Geräteart — fünf Gerätearten unter einer Marke bedeuten fünf Registrierungen. Für Geräte, die bei privaten Haushalten landen (b2c), verlangt die Behörde zusätzlich eine insolvenzsichere Garantie; bei rein gewerblichen Geräten (b2b) genügen eine Glaubhaftmachung und ein Rücknahmekonzept (Quelle: § 6 Abs. 1 ElektroG). Die stiftung ear nennt für das Verfahren in der Regel zwei bis vier Wochen und stellt klar: Erst mit dem Registrierungsbescheid dürfen Sie Geräte in Verkehr bringen.
Nach der Registrierung bleibt Arbeit: Geräte werden dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und einer eindeutigen Herstellerkennzeichnung versehen, jedes Jahr im Februar fordert die Behörde eine Jahres-Statistik-Mitteilung an, und die Unternehmensdaten im ear-Portal müssen aktuell bleiben (Quelle: stiftung ear).
4. Was kostet eine WEEE-Registrierung?
Die reinen Behördengebühren sind überschaubar und öffentlich einsehbar. Grundlage ist die Gebührenverordnung ElektroGBattDGGebV; die stiftung ear veröffentlicht dazu Rechenbeispiele. Alle Beträge sind Nettobeträge, die Umsatzsteuer kommt hinzu (Quelle: stiftung ear, abgerufen am 13.08.2026):
| Gebühr | Netto | Wofür sie anfällt |
|---|---|---|
| Registrierung Elektrogerät (Geb. 1.1) | 9,50 € | einmalig je Geräteart einer Marke |
| Quartalsgebühr Elektro (Geb. 1.2) | 32,80 € | je Registrierung und Quartal, also 131,20 € im Jahr |
| Garantieprüfung kollektiv (Geb. 1.5) | 3,80 € | jährlich je b2c-Geräteart |
| Glaubhaftmachung / Rücknahmekonzept (Geb. 1.6) | 18,90 € | einmalig je b2b-Geräteart |
| Bevollmächtigtenbestätigung (Geb. 1.7) | 50,60 € | einmalig je vertretenem Unternehmen |
| Registrierung Batterie (Geb. 2.1) | 16,40 € | einmalig je Marke und Batteriekategorie |
| Quartalsgebühr Batterie (Geb. 2.2) | 3,80 € | je Registrierung und Quartal, also 15,20 € im Jahr |
Das Rechenbeispiel der Behörde für einen b2c-Hersteller mit einer Registrierung in fünf Gerätearten: 47,50 € einmalig, dazu 150,20 € jährlich wiederkehrend (131,20 € Quartalsgebühren plus 19,00 € Garantieprüfung). Ein Bevollmächtigter, der zwei Unternehmen vertritt, kommt auf 120,20 € einmalig und 270,00 € jährlich.
Der eigentliche Kostenblock steht aber nicht in dieser Tabelle. Die insolvenzsichere Garantie für b2c-Geräte und — bei Batterien — die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung werden nicht von der Behörde, sondern von Garantie- beziehungsweise Rücknahmesystemen berechnet. Ihre Höhe hängt an den in Verkehr gebrachten Mengen und Gerätearten. Wer die Gesamtkosten seriös planen will, holt hier zwei Angebote ein, statt nur die Gebührentabelle zu addieren.
5. Batterien: BattDG, Batteriepass und Sorgfaltspflichten
Batterien haben seit Oktober 2025 ein neues Zuhause. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) hat das alte Batteriegesetz abgelöst und setzt die EU-Batterieverordnung national um; zuständig bleibt die stiftung ear (Quellen: stiftung ear, BMUKN). Aus den bisherigen drei Batterietypen sind fünf Kategorien geworden: Gerätebatterien, LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien, Industriebatterien und Starterbatterien.
Zwei Pflichten stehen am Anfang. Erstens die Registrierung je Marke und Batteriekategorie, inklusive Angabe der chemischen Zusammensetzung (§ 5 BattDG). Zweitens die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung — oder die individuelle Wahrnehmung der erweiterten Herstellerverantwortung (§ 7 BattDG). Die Frist dafür lief zum Ablauf des 15. Januar 2026 aus; wer sie versäumte, verlor die Registrierung und damit das Recht zu verkaufen. Die stiftung ear konnte im Bereich Gerätebatterien 92 Prozent der Registrierungen erhalten und gibt vollständige Neuanträge mit bestätigten Herstellermengen nach eigenen Angaben binnen maximal einer Woche frei.
Darüber liegt der EU-Fahrplan mit gestaffelten Kennzeichnungs- und Informationspflichten:
| Datum | Was gilt | Details |
|---|---|---|
| 18.02.2024 | Batterieverordnung gilt unmittelbar | Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist seit diesem Tag unmittelbar geltendes Recht in Deutschland (Quelle: BMUKN, Art. 96 Abs. 2). |
| 18.08.2024 | Konformitätsbewertung und CE | Kapitel VI der Verordnung gilt — neue Batterien durchlaufen eine Konformitätsbewertung und tragen das CE-Zeichen (Quelle: Art. 96 Abs. 2 Buchstabe b). |
| 18.08.2025 | Symbol „getrennte Sammlung" | Jede Batterie trägt die durchgestrichene Mülltonne in vorgeschriebener Mindestgröße (Quelle: Art. 13 Abs. 4). |
| 07.10.2025 | BattDG löst das Batteriegesetz ab | Registrierung je Marke und Batteriekategorie bei der stiftung ear, fünf Kategorien statt bisher drei (Quellen: stiftung ear, BMUKN). |
| 15.01.2026 | Frist für die Systembeteiligung abgelaufen | Wer sich nicht bis zum Ablauf des Tages an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung beteiligt hatte, verlor die Registrierung — und damit das Recht zu verkaufen (Quelle: stiftung ear). |
| 18.08.2026 | Erweiterte Kennzeichnung auf der Batterie | Allgemeine Angaben, Kapazität und Mindestbetriebsdauer werden Pflicht — oder 18 Monate nach Inkrafttreten des zugehörigen Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt (Quelle: Art. 13 Abs. 1 bis 3). |
| 18.02.2027 | QR-Code auf allen Batterien, Batteriepass für drei Kategorien | Der QR-Code gilt für jede Batterie; der digitale Batteriepass nur für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien (Quellen: Art. 13 Abs. 6, Art. 77 Abs. 1). |
| 18.08.2027 | Sorgfaltspflichten in der Lieferkette | Ursprünglich für 2025 vorgesehen, durch die Verordnung (EU) 2025/1561 um zwei Jahre verschoben; betrifft Unternehmen ausser KMU (Quellen: EUR-Lex, BMUKN). |
Zwei Punkte werden im Netz regelmäßig vermischt. QR-Code und Batteriepass sind nicht dasselbe. Ab dem 18. Februar 2027 trägt jede Batterie einen QR-Code — bei Gerätebatterien führt er zu den Kennzeichnungsangaben, der Konformitätserklärung und den Entsorgungshinweisen. Der digitale Batteriepass nach Artikel 77 ist dagegen nur für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien vorgeschrieben. Wer Powerbanks oder Bluetooth-Kopfhörer verkauft, braucht also den Code, aber keinen Pass. Wie sich dieses Muster auf weitere Produktgruppen ausdehnt, zeigt unser Beitrag zum digitalen Produktpass nach der ESPR.
Und die Verschiebung der Sorgfaltspflichten ist beschlossen, nicht geplant. Die Lieferketten-Sorgfaltspflichten nach Artikel 48 — Kobalt, Grafit, Lithium, Nickel — sollten ursprünglich ab dem 18. August 2025 gelten. Die Verordnung (EU) 2025/1561, im EU-Amtsblatt vom 30. Juli 2025 veröffentlicht, hat den Geltungsbeginn um zwei Jahre auf den 18. August 2027 verschoben; das Bundesumweltministerium nennt dasselbe Datum. Betroffen sind Unternehmen ausser kleinen und mittleren.
Auf der Handelsseite verlangt § 14 BattDG, dass Händler Geräte- und LV-Altbatterien in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen; im Online-Handel müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstehen. Die CE-Kennzeichnung gilt für Batterien bereits seit dem 18. August 2024 — was das für Ihre Dokumentation bedeutet, beschreibt unser Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Händler und Importeure.
6. Textilien: Die EPR-Pflicht kommt — Stand des Textilgesetzes
Für Textilien ist die Rechtslage am unfertigsten — und genau deshalb lohnt der frühe Blick. Am 16. Oktober 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/1892 in Kraft getreten, die die Abfallrahmenrichtlinie ändert und eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien EU-weit einführt. Erfasst werden Textilerzeugnisse, damit zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe; Matratzen können die Mitgliedstaaten zusätzlich einbeziehen.
Ein deutsches Textilgesetz gibt es noch nicht. Das Bundesumweltministerium hat am 27. März 2026 Eckpunkte für ein solches Gesetz vorgelegt und Stellungnahmen bis zum 24. April 2026 entgegengenommen. Vorgesehen ist, dass Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe unter die Regelungen fallen und Hersteller die finanzielle Verantwortung für Sammlung, Beförderung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien übernehmen. Wie das Register aussieht, wer es führt und welche Beitragssätze gelten, ist zum Stand August 2026 offen — jede Aussage dazu wäre Spekulation. Unabhängig von diesem künftigen EPR-System gilt für unverkaufte Kleidung und Schuhe bereits seit Juli 2026 ein eigenes Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware aus der Ökodesign-Verordnung — beide Pflichten betreffen dieselben Produktgruppen, laufen aber über getrennte Rechtsakte.
| Datum | Was passiert | Details |
|---|---|---|
| 16.10.2025 | Richtlinie (EU) 2025/1892 tritt in Kraft | Die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie führt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien EU-weit ein. |
| 27.03.2026 | Eckpunkte für ein deutsches Textilgesetz | Das Bundesumweltministerium legt Eckpunkte vor; die Konsultation lief bis zum 24.04.2026. Ein Gesetz ist damit noch nicht beschlossen. |
| 17.06.2027 | Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten | Bis zu diesem Tag muss die Richtlinie in nationales Recht überführt sein. |
| 17.04.2028 | EPR-Systeme müssen stehen | Spätestens dann greifen die Herstellerpflichten für Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. |
| 17.04.2029 | Kleinstunternehmen kommen dazu | Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme bekommen ein Jahr mehr Zeit. |
Was Sie heute schon tun können, ohne das Gesetz zu kennen: Materialdaten erfassen. Jedes bekannte EPR-System berechnet Beiträge nach Menge und Materialeigenschaften. Wer Faserzusammensetzung, Gewicht je Artikel und Herkunft schon jetzt strukturiert in den Stammdaten führt, muss später nur noch melden statt nachrecherchieren. Genau daran scheitern in der Praxis die meisten Projekte — nicht am Rechtsverständnis, sondern an lückenhaften Artikelstammdaten.
7. Händler, Marktplätze und Fulfilment: die Prüfpflicht
Die Registrierungspflicht trifft den Hersteller — das Verkaufsverbot trifft alle. § 6 Abs. 2 ElektroG untersagt es ausdrücklich nicht nur Vertreibern, sondern auch Betreibern elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleistern, für nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierte Hersteller tätig zu werden: Sie dürfen die Geräte nicht zum Verkauf anbieten, das Anbieten oder Bereitstellen nicht ermöglichen und keine Logistikleistungen dafür erbringen. Im Batterierecht adressiert § 4 BattDG Händler und Fulfilment-Dienstleister; Letztere dürfen für nicht registrierte Hersteller weder lagern noch verpacken, adressieren oder versenden.
In der Praxis heißt das: Marktplätze fragen Registrierungsnummern ab und sperren Angebote ohne gültigen Nachweis, und Fulfilment-Dienstleister verlangen die Nummern vor der Wareneinlagerung. Das ist keine Schikane, sondern deren eigene Haftungsvermeidung. Diese Checkliste hat sich bei uns vor jedem Listing bewährt:
- Lieferanten-Registrierung im ear-Verzeichnis prüfen — und zwar auf Marke und Geräteart, nicht nur auf die Existenz einer Nummer.
- Batterien getrennt prüfen — ein Gerät kann korrekt WEEE-registriert und die verbaute Batterie trotzdem nicht gemeldet sein.
- Eigene Registrierungsnummer im Angebot und auf der Rechnung führen (§ 6 Abs. 3 ElektroG) — im Shop, in jedem Marktplatz-Listing und in der Rechnungsvorlage.
- Rücknahme-Informationen bereitstellen — Endnutzer müssen schriftlich über Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
- Nachweise dokumentieren — Screenshot oder Auszug mit Datum, damit die Prüfung im Streitfall belegbar ist.
Und die Gegenseite, wenn die Prüfung ausbleibt:
- Vertriebsverbot: Nicht registrierte Geräte dürfen weder angeboten noch verkauft werden — das gilt auch für den Bestand im Lager.
- Bußgelder bis 100.000 Euro nach § 45 ElektroG, unter anderem für fehlende Registrierung, für den Vertrieb nicht registrierter Geräte, für Marktplatzbetreiber und Fulfilment-Dienstleister sowie für Verstöße gegen die Rücknahmepflicht. Für die übrigen Verstöße liegt der Rahmen bei bis zu 10.000 Euro.
- Gesperrte Listings: Wird die Registrierung nachträglich aufgehoben, verschwinden die Angebote — oft mitten in der Saison und ohne Vorlauf.
Wer stationär verkauft, hat zusätzlich Rücknahmepflichten: Ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte — im Fernverkauf zählen alle Lager- und Versandflächen — und im Lebensmitteleinzelhandel ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche müssen Altgeräte zurückgenommen werden. Kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter sogar ohne Neukauf, begrenzt auf drei Stück je Geräteart (Quelle: § 17 ElektroG). Ähnliche Prüf- und Informationspflichten kennen Sie bereits aus der EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR — die Logik ist dieselbe: Der Marktplatz wird zum Kontrollpunkt.
8. In 6 Schritten sauber registriert
EPR-Compliance scheitert selten am Willen und fast immer an der Datenlage. Als Warenwirtschafts- und Produktdaten-Partner sehen wir denselben Ablauf in jedem Projekt — und dieselben sechs Schritte, die ihn beherrschbar machen:
Sortiment ehrlich inventarisieren
Gehen Sie Ihre Artikelstammdaten durch und markieren Sie alles, was Strom braucht, eine Batterie enthält oder aus Textil besteht. Der Werbekugelschreiber mit LED und der Adventskalender mit Knopfzelle fallen genauso unter das ElektroG wie das Netzteil.
Ihre Rolle je Artikel bestimmen
Verkaufen Sie unter eigener Marke, importieren Sie direkt oder verkaufen Sie fremde Markenware weiter? Nur die ersten beiden Rollen lösen eine eigene Registrierungspflicht aus. Bei Import aus Drittländern sind Sie Hersteller, auch wenn das Produkt fremd aussieht.
Registrierungen mit Vorlauf beantragen
Die stiftung ear nennt für die WEEE-Registrierung eine Verfahrensdauer von in der Regel zwei bis vier Wochen. Wer den Verkaufsstart plant, beantragt früh — vorher darf kein Gerät angeboten werden. Batterien werden getrennt beantragt.
Garantie und Systembeteiligung klären
Für b2c-Geräte brauchen Sie eine insolvenzsichere Garantie, für Batterien die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung. Diese Kosten übersteigen die Behördengebühren deutlich und hängen an Ihren Mengen — holen Sie zwei Angebote ein.
Nummern in die Systeme schreiben
Registrierungsnummern gehören ins Angebot und auf die Rechnung. Pflegen Sie sie einmal zentral in Warenwirtschaft oder PIM und lassen Sie sie von dort in Shop, Marktplatz-Listings und Rechnungsvorlagen fließen — sonst pflegen Sie dieselbe Nummer an fünf Stellen nach.
Meldezyklus fest einplanen
Die Jahres-Statistik-Mitteilung wird jedes Jahr im Februar angefordert, Mengenmeldungen laufen unterjährig. Legen Sie feste Termine und eine vertretungsfähige Zuständigkeit fest. Neue Marken und Gerätearten brauchen jeweils eine eigene Registrierung, bevor der erste Artikel live geht.
Technisch entscheidet sich das meiste in Schritt 5. Registrierungsnummern, Materialangaben und Gewichte gehören an genau eine Stelle: als gepflegte Attribute in der Warenwirtschaft oder — bei vielen Marken, Sprachen und Kanälen — in einem PIM-System, aus dem Shop, Marktplätze und Rechnungen versorgt werden. Wer die Mengen für Meldungen ohnehin aus der Warenwirtschaft zieht, macht aus der jährlichen Statistikpflicht eine Auswertung statt eines Projekts.
- ElektroRegistrierung bei der stiftung ear vor dem Inverkehrbringen (§ 6 ElektroG)
- WEEE-Gebühr9,50 € je Geräteart, 32,80 € je Quartal (netto)
- BatterienBattDG seit 07.10.2025 — Registrierung je Marke und Batteriekategorie
- Batteriepassab 18.02.2027 für LV-, Industrie- (über 2 kWh) und E-Fahrzeugbatterien
- TextilienEPR-System spätestens 17.04.2028; deutsches Gesetz in Vorbereitung
- Bußgeldbis 100.000 € bei fehlender Registrierung (§ 45 ElektroG)
Quellen: stiftung ear — WEEE-Registrierung beantragen und ElektroG im Volltext (öffnen in neuem Tab). Stand: August 2026 — Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.
9. Fazit: Erst das Sortiment sortieren, dann die Gesetze
Die drei Regelwerke wirken komplizierter, als sie sind, solange man sie einzeln liest. Vom Produkt her betrachtet wird es einfach: Braucht der Artikel Strom, greift das ElektroG. Enthält er eine Batterie — lose oder eingebaut —, greift zusätzlich das BattDG. Besteht er aus Textil, kommt die Pflicht bis spätestens April 2028. Und die Verpackung drumherum hat ohnehin ihr eigenes Register.
Die beiden Termine, die im Kalender stehen sollten: der 18. Februar 2027 für QR-Code und Batteriepass und der 17. April 2028 für die Textil-EPR. Beides erfordert keine Rechtsabteilung, sondern saubere Produktdaten — Materialien, Gewichte, Kategorien, Nummern. Wer die heute strukturiert erfasst, meldet später, statt zu recherchieren.
Sie möchten Ihr Sortiment nicht allein durch drei Regelwerke sortieren? In unserer E-Commerce-Beratung gehen wir Artikelstammdaten, Registrierungsstatus und Meldeprozesse gemeinsam durch und verankern die Pflichtangaben dort, wo sie hingehören: einmal im System statt fünfmal im Listing.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Pflichten, Fristen, Gebühren und Bußgeldrahmen aus ElektroG, BattDG, Verordnung (EU) 2023/1542 und Richtlinie (EU) 2025/1892 entsprechen dem Stand August 2026; das deutsche Textilgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Gebührensätze und Fristen können sich ändern. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte die offiziellen Quellen oder eine fachkundige Rechtsberatung heran.
10. Häufige Fragen zur WEEE- und EPR-Registrierung
Was ist eine WEEE-Registrierung?
Die WEEE-Registrierung ist die behördliche Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten bei der stiftung ear. Sie erfolgt je Marke und Geräteart und ist Voraussetzung dafür, dass Sie Geräte in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. Erst mit dem Registrierungsbescheid ist der Verkauf erlaubt (Quellen: § 6 ElektroG, stiftung ear).
Was kostet eine WEEE-Registrierung?
Die stiftung ear berechnet netto 9,50 Euro Registrierungsgebühr je Geräteart und 32,80 Euro je Quartal und Registrierung. Für b2c-Gerätearten kommen 3,80 Euro Garantieprüfung jährlich hinzu, für b2b einmalig 18,90 Euro. Nicht enthalten sind die insolvenzsichere Garantie und die Systembeteiligung — sie richten sich nach Ihren Mengen (Quelle: stiftung ear, Stand August 2026).
Wer braucht eine WEEE-Nummer?
Jeder, der Elektrogeräte unter eigener Marke anbietet, sie erstmals nach Deutschland importiert oder aus dem Ausland per Fernabsatz an deutsche Endkunden verkauft. Wer dagegen bereits registrierte Markenware weiterverkauft, braucht keine eigene Nummer — muss aber prüfen, ob der Hersteller registriert ist (Quellen: § 3 Nr. 9, § 6 ElektroG).
Welche Produkte fallen unter WEEE?
Geräte, die für höchstens 1.000 Volt Wechselspannung ausgelegt und zum Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind. Das ElektroG ordnet sie sechs Kategorien zu: Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Entscheidend ist die Funktion, nicht die Warengruppe (Quellen: § 3 Nr. 1 und Anlage 1 ElektroG).
Wer braucht eine Batterie-Registrierungsnummer?
Jeder, der Batterien in Deutschland erstmals auf den Markt bringt — auch dann, wenn sie fest in einem Gerät verbaut sind. Registriert wird je Marke und Batteriekategorie bei der stiftung ear, inklusive chemischer Zusammensetzung. Zusätzlich ist die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung Pflicht (Quellen: §§ 5 und 7 BattDG, Art. 1 Abs. 3 der Batterieverordnung).
Brauchen Kleinunternehmer eine WEEE-Nummer?
Ja. Das ElektroG kennt keine Mengen-, Umsatz- oder Bagatellgrenze: Auch wer nur eine Handvoll Geräte verkauft, muss registriert sein, bevor er sie anbietet. Mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung hat das nichts zu tun. Auch die Quartalsgebühr fällt unabhängig von der verkauften Stückzahl an (Quelle: § 6 ElektroG).
Wie prüfe ich eine WEEE-Registrierung?
Die stiftung ear führt ein öffentliches Verzeichnis aller registrierten Hersteller und Bevollmächtigten. Dort suchen Sie nach Firmenname, Marke, Geräteart oder direkt nach der WEEE-Registrierungsnummer. Prüfen Sie vor dem Listing, ob Marke und Geräteart wirklich abgedeckt sind — die blosse Existenz einer Nummer genügt nicht (Quelle: ear-Verzeichnis).
11. Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (alle geprüft am 13. August 2026). Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Gesetze im Internet — ElektroG — amtlicher Gesetzestext mit § 3 (Begriffe), § 6 (Registrierung und Vertriebsverbote), § 8 (Bevollmächtigter), § 17 (Rücknahme), § 45 (Bußgelder) und Anlage 1 (Kategorien).
- stiftung ear — WEEE-Registrierung beantragen — Ablauf, Marke und Geräteart, Garantie, Verfahrensdauer (offizielle Stelle).
- stiftung ear — Kosten und Gebühren — Gebührensätze und Rechenbeispiele nach der ElektroGBattDGGebV (offizielle Stelle).
- stiftung ear — Batterie-Registrierung beantragen — Batteriekategorien, chemische Zusammensetzung, Pflicht zur Beteiligung an einer OfH (offizielle Stelle).
- ear-Verzeichnis der registrierten Hersteller — offizielles Verzeichnis zur Prüfung von WEEE-Registrierungsnummern, Marken und Gerätearten.
- Gesetze im Internet — BattDG — amtlicher Gesetzestext mit § 4 (Verkehrsverbote), § 5 (Registrierung), § 7 (Herstellerpflichten), § 14 (Rücknahme durch Händler).
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung) — Anwendungsbereich (Art. 1), Kennzeichnung (Art. 13), Batteriepass (Art. 77), Geltungsdaten (Art. 96) (Primärquelle).
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2025/1561 — Verschiebung der Sorgfaltspflichten nach Art. 48 auf den 18. August 2027 (Primärquelle).
- BMUKN — Europäische Batterieverordnung — Geltungsdaten, Batteriepass, Sorgfaltspflichten und nationale Umsetzung durch das BattDG (offizielle Stelle).
- EUR-Lex — Richtlinie (EU) 2025/1892 — Änderung der Abfallrahmenrichtlinie, erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (Primärquelle).
- BMUKN — Eckpunkte für ein Textilgesetz (27.03.2026) — Anwendungsbereich, Herstellerpflichten und Umsetzungsfrist 17.06.2027 (offizielle Stelle).