Recht & Compliance

Digitaler Produktpass: Pflicht, Fristen & Umsetzung

Der digitale Produktpass (DPP) macht Produktdaten per QR-Code abrufbar — von Material über Reparierbarkeit bis Recycling. Rechtsgrundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung ESPR. Batterien starten 2027, weitere Produktgruppen folgen gestaffelt. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie jetzt vorbereiten.

Infografik: Digitaler Produktpass — QR-Code am Produkt verweist auf Produktdaten wie Material, Reparierbarkeit und Recycling; Rechtsgrundlage ESPR, Batteriepass ab 2027, weitere Produktgruppen gestaffelt bis 2030.
ESPR Rechtsgrundlage (EU) 2024/1781 ab 2027 Batteriepass verbindlich bis 2030 weitere Produktgruppen gestaffelt

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt, den Sie meist über einen QR-Code am Produkt abrufen. Er bündelt Angaben zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit und Recycling. Rechtsgrundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung ESPR, in Kraft seit Juli 2024. Die konkreten Pflichten gelten gestaffelt je Produktgruppe — Batterien ab Februar 2027, weitere Gruppen bis 2030.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Der digitale Produktpass ist in Teilen noch in Ausgestaltung — konkrete Anforderungen und Fristen legt die EU-Kommission je Produktgruppe erst über delegierte Rechtsakte fest. Maßgeblich sind die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781), die produktspezifischen Rechtsakte und für Batterien die Verordnung (EU) 2023/1542. Stand: Juli 2026.

1. Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass, englisch Digital Product Passport (DPP), ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz zu einem einzelnen Produkt. Sie erreichen ihn in der Regel über einen Datenträger am Produkt oder auf der Verpackung — meist einen QR-Code. Dahinter liegen Angaben zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit und Recycling. Ziel ist mehr Transparenz und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft (Quelle: EU-Kommission).

Der Grundgedanke: Wer ein Produkt kauft, repariert oder recycelt, soll die passenden Daten dort finden, wo das Produkt ist. Der Pass ersetzt also keine einzelne Angabe, sondern führt verstreute Informationen an einem abrufbaren Ort zusammen — vom Hersteller über den Handel bis zum Recyclinghof.

2. Rechtsgrundlage: die Ökodesign-Verordnung ESPR

Der DPP wird durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geschaffen — die ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781. Sie wurde im Juni 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Die ESPR ist ein Rahmengesetz: Sie schafft die Grundlage für den Produktpass, legt aber die Details noch nicht für jedes Produkt fest (Quelle: EUR-Lex, EU-Kommission).

Konkret wird es erst über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Darin bestimmt die EU-Kommission, welche Daten ein Pass enthalten muss, wie er ausgegeben wird und ab wann er gilt. Für die meisten Produktgruppen stehen diese Rechtsakte noch aus. Deshalb kursieren viele Termine, aber nur wenige sind bereits gesetzlich verbindlich — ein wichtiger Unterschied für Ihre Planung.

3. Ab wann gilt der digitale Produktpass? (Fristen)

Ein festes Datum gibt es bisher nur für einen Bereich: den Batteriepass. Er wird ab dem 18. Februar 2027 verbindlich — allerdings nicht über die ESPR, sondern über die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (Artikel 77). Betroffen sind LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge (Quelle: EUR-Lex).

Für die übrigen Produktgruppen unter der ESPR hat die EU-Kommission am 16. April 2025 ihren Arbeitsplan 2025–2030 angenommen. Er nennt vorrangige Gruppen — darunter Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen. Eisen und Stahl gelten als erste Kandidaten. Wichtig: Das ist ein Arbeitsplan, kein fixer Fristenkatalog. Die verbindlichen Termine entstehen erst mit den jeweiligen Rechtsakten (Quelle: EU-Kommission).

Produktgruppe Termin Status
Batterien (LMT, Industrie >2 kWh, E-Fahrzeug) ab 18. Februar 2027 Gesetzlich fixiert — über die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, nicht über die ESPR.
Eisen & Stahl, Aluminium geplant (indikativ ab ~2026 in Arbeit) Vorrangige Gruppe im ESPR-Arbeitsplan; verbindlicher Termin folgt per delegiertem Rechtsakt.
Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen geplant / gestaffelt bis 2030 Vorbereitung läuft; noch keine gesetzlich fixierten Fristen (Stand Juli 2026).

Für die Praxis heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf einzelne Jahreszahlen aus Blogs oder Anbieter-Marketing. Fix ist bislang der Batteriepass 2027. Alles andere ist in Vorbereitung und gestaffelt bis 2030 geplant. Wer früh die Datenbasis schafft, ist unabhängig vom genauen Stichtag vorbereitet.

4. Welche Daten enthält ein digitaler Produktpass?

Der genaue Datenumfang wird je Produktgruppe im jeweiligen Rechtsakt festgelegt und steht für die meisten Gruppen noch aus. Vorgesehen ist aber ein wiederkehrendes Grundgerüst. Diese Felder sollten Sie schon jetzt auf dem Schirm haben (Quelle: EU-Kommission, ESPR):

  • Produktidentität — eindeutige Kennung (z. B. GTIN) und ein Datenträger wie QR-Code oder Data-Matrix am Produkt.
  • Material & Herkunft — Zusammensetzung, verwendete Stoffe und Angaben zur Lieferkette.
  • Reparierbarkeit & Ersatzteile — Hinweise zu Reparatur, Ersatzteilen und Lebensdauer.
  • Recycling & Entsorgung — wie das Produkt am Lebensende verwertet oder entsorgt wird.
  • Umwelt- & Konformitätsdaten — Umweltbilanz sowie relevante Nachweise und Konformitätsangaben.

Als Datenträger ist ein maschinenlesbarer Code am Produkt vorgesehen — häufig ein QR-Code. Verbreitet ist der Ansatz, den Pass über eine eindeutige Produktkennung wie die GTIN und einen offenen Link-Standard erreichbar zu machen. Die finale technische Norm hängt am jeweiligen Rechtsakt. Für Sie zählt zunächst nur eines: Die Daten müssen sauber, eindeutig und je Produkt zuordenbar vorliegen.

Digitaler Produktpass auf einen Blick
  • RechtsgrundlageESPR — Verordnung (EU) 2024/1781
  • In Kraft seit18. Juli 2024 (Rahmen; Details je Produktgruppe folgen)
  • Erste feste FristBatteriepass ab 18. Februar 2027
  • Datenträgermeist QR-Code am Produkt (z. B. mit GTIN)

Quellen: ESPR — Verordnung (EU) 2024/1781 (EUR-Lex); ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 der EU-Kommission (16.04.2025); Batteriepass laut Verordnung (EU) 2023/1542. Stand: Juli 2026 — Angaben ohne Gewähr. Alle Belege im Abschnitt Quellen & offizielle Informationen.

5. Wer ist betroffen — auch als Händler und Zulieferer?

Verantwortlich für den Produktpass ist in der Regel, wer das Produkt in den EU-Markt bringt — also häufig der Hersteller oder, bei Importen, der Importeur. Doch damit endet die Betroffenheit nicht: Händler müssen den Pass oft anzeigen oder zugänglich machen, und Zulieferer liefern viele der geforderten Angaben aus der Lieferkette überhaupt erst zu.

Das ähnelt der Logik, die viele schon vom Lieferkettengesetz kennen: Große Marktteilnehmer geben Anforderungen an ihre Partner weiter. Wer sauber strukturierte Produktdaten vorhält, bleibt anschlussfähig — und wird zum bevorzugten Lieferanten, wenn Kunden die passenden Nachweise verlangen.

6. DPP vorbereiten: die Daten sind das Fundament

Der häufigste Fehler ist, beim QR-Code anzufangen. Der Code ist der einfache Teil. Die eigentliche Arbeit steckt in den Daten dahinter: Sie müssen vollständig, korrekt und je Produkt eindeutig zuordenbar sein. Mit über 20 Jahren E-Commerce-Erfahrung stellen wir genau dieses Datenfundament so auf, dass es später zu jedem Produktpass-Format passt. So gehen Sie vor:

01

Betroffenheit & Rolle klären

Prüfen Sie, ob Sie als Hersteller, Importeur oder Händler in die Pflicht kommen — und für welche Produktgruppen. Das bestimmt, welche Daten Sie liefern müssen.

02

Produktdaten strukturieren

Bringen Sie Ihre Produkt- und Lieferantendaten in eine saubere, zentrale Struktur. Verstreute Excel-Listen und PDFs sind für einen Produktpass keine Basis.

03

Eindeutige Kennungen ergänzen

Vergeben Sie eindeutige Produktkennungen wie die GTIN und klären Sie, welcher Datenträger (QR-Code, Data-Matrix) je Produkt vorgesehen ist.

04

Datenlücken je Feld füllen

Klären Sie pro Angabe, woher sie stammt — aus dem Einkauf, vom Lieferanten, aus dem Labor. Fehlende Felder werden so früh sichtbar, nicht erst kurz vor der Frist.

05

Ausgabe anschlussfähig halten

Halten Sie die Daten so, dass sie sich später sauber an einen Produktpass-Dienst oder Ihren Shop ausspielen lassen — ohne Doppelpflege und Medienbrüche.

Das Werkzeug dafür ist ein PIM-System (Product Information Management). Es hält Produkt- und Lieferantendaten zentral, versioniert und in einer klaren Struktur — die natürliche Quelle für einen Produktpass. Welches System zu Ihnen passt, zeigt unser PIM-System-Vergleich. Die Daten, die Ihnen noch fehlen, holen Sie per automatisierter Datenintegration aus ERP, Lieferanten-Feeds und Fachsystemen zusammen — statt sie doppelt zu pflegen.

7. Fazit: früh die Datenbasis schaffen

Der digitale Produktpass ist beschlossen, aber in der Detail-Ausgestaltung. Fix ist bislang nur der Batteriepass ab Februar 2027; die weiteren Produktgruppen kommen gestaffelt bis 2030. Genau das ist Ihre Chance: Wer jetzt Produktdaten strukturiert, eindeutige Kennungen vergibt und Datenlücken schließt, ist vorbereitet — unabhängig vom exakten Stichtag seiner Produktgruppe.

Wir helfen Ihnen, das Datenfundament für den Produktpass mit einem passenden PIM-System aufzubauen — von der Datenstruktur bis zur anschlussfähigen Ausgabe. Wie sich das in eine größere Strategie einfügt, zeigt unser Leitfaden zur Digitalisierung im Mittelstand. Eine weitere EU-Pflicht für physische Produkte behandeln wir im Artikel zur Produktsicherheit nach der GPSR.

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Fristen und Produktgruppen entsprechen dem Stand Juli 2026 und können sich ändern — die konkreten DPP-Anforderungen entstehen je Produktgruppe erst über delegierte Rechtsakte. Für Ihren konkreten Fall ziehen Sie bitte die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781), den einschlägigen Rechtsakt, für Batterien die Verordnung (EU) 2023/1542 oder eine fachkundige Rechtsberatung heran.

8. Häufige Fragen zum digitalen Produktpass

Was ist der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass (DPP) ist ein maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt, den Sie meist über einen QR-Code am Produkt oder auf der Verpackung abrufen. Er bündelt Angaben zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit und Recycling. Ziel ist mehr Transparenz entlang der Kreislaufwirtschaft (Quelle: EU-Kommission, ESPR).

Ab wann ist der digitale Produktpass Pflicht?

Ein festes Datum gibt es bislang nur für Batterien: Der Batteriepass wird ab dem 18. Februar 2027 verbindlich (EU-Batterieverordnung 2023/1542). Für die weiteren Produktgruppen unter der ESPR legt die EU die Fristen erst über produktspezifische Rechtsakte fest — sie sind gestaffelt bis 2030 geplant (Quelle: EUR-Lex, EU-Kommission).

Für welche Produkte gilt der digitale Produktpass zuerst?

Batterien sind über ihre eigene Verordnung zuerst dran (ab Februar 2027). Im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 stehen Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen als vorrangige Gruppen. Eisen und Stahl gelten als erste Kandidaten. Die genauen Termine folgen je Produktgruppe (Quelle: EU-Kommission, Arbeitsplan April 2025).

Welche Rechtsgrundlage hat der digitale Produktpass?

Der DPP wird durch die Ökodesign-Verordnung ESPR geschaffen — Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit dem 18. Juli 2024. Sie ist ein Rahmengesetz: Die konkreten Anforderungen je Produktgruppe erlässt die EU-Kommission später über delegierte Rechtsakte. Batterien laufen separat über die Verordnung (EU) 2023/1542 (Quelle: EUR-Lex).

Welche Daten muss der digitale Produktpass enthalten?

Der genaue Umfang wird je Produktgruppe festgelegt und steht für die meisten Gruppen noch aus. Vorgesehen sind typischerweise Angaben zu Materialien und Herkunft, zur Reparierbarkeit, zu Ersatzteilen, zum Recycling und zur Umweltbilanz. Abrufbar wird der Pass über einen Datenträger wie einen QR-Code am Produkt (Quelle: EU-Kommission, ESPR).

Bin ich als Händler oder Zulieferer betroffen?

Zuständig ist in der Regel, wer das Produkt in Verkehr bringt — oft Hersteller oder Importeur. Händler geraten aber faktisch in die Pflicht, weil sie die Daten anzeigen und weiterreichen müssen. Auch Zulieferer sind gefragt, da die geforderten Angaben aus der Lieferkette stammen. Vorbereitung lohnt sich früh.

Wie bereite ich mich auf den digitalen Produktpass vor?

Beginnen Sie bei den Daten, nicht beim QR-Code. Strukturieren Sie Ihre Produkt- und Lieferantendaten zentral, ergänzen Sie eindeutige Kennungen wie die GTIN und klären Sie, wo welche Angabe herkommt. Ein PIM-System als zentrale Datenquelle macht Sie anschlussfähig, sobald die Pflichten je Produktgruppe greifen.

9. Quellen & offizielle Informationen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende offizielle und fachliche Quellen (Stand Juli 2026). Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

Unsicher, wie Sie Ihre Produktdaten für den digitalen Produktpass aufstellen? Wir schauen mit Ihnen auf Ihre Datenlage und zeigen, wie ein PIM-System Sie anschlussfähig macht — ohne Doppelpflege.

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