Lager & Einkauf

Wareneingang: prüfen, buchen, einlagern — ohne dass Fehler ins Lager wandern

Zwischen Rampe und Regal entscheidet sich, ob Ihr Bestand stimmt — und ob Sie Mängel beim Lieferanten noch rügen können. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf Schritt für Schritt, die Fristen aus dem HGB und wie Sie Prüfen und Buchen in JTL-Wawi und JTL-WMS sauber trennen.

Illustration: Palette mit gestapelten geschlossenen Kartons, darauf ein Handscanner, links ein Klemmbrett mit leerer Checkliste, rechts ein einzelner Karton mit Anhänger
§ 377 HGB unverzüglich prüfen 7 Tage für verdeckte Transportschäden 3 Optionen für Mehrlieferungen in JTL-WMS

Der Wareneingang umfasst alles zwischen Anlieferung und Lagerplatz: Ware annehmen, auf Art, Menge und Zustand prüfen, gegen die Bestellung buchen und einlagern. Kaufen Sie als Kaufmann für Ihren Betrieb bei einem Kaufmann, verlangt § 377 HGB, dass Sie unverzüglich nach der Ablieferung prüfen und Mängel sofort melden. Sonst gilt die Ware als genehmigt.

Stand 25. September 2026: Die zitierten Vorschriften aus HGB und BGB sind an diesem Tag am Normtext geprüft. Die Angaben zu JTL-Wawi und JTL-WMS stammen aus dem JTL-Guide vom selben Tag. Menüs und Optionen können sich mit neuen Versionen ändern.

1. Der Ablauf in fünf Stationen

Ob Sie zehn Pakete am Tag annehmen oder drei Lkw: Der Weg jeder Lieferung ist derselbe. Er hat fünf Stationen, und an jeder kann ein Fehler ins Lager wandern.

  1. Ankündigung. Der Lieferant meldet, was wann kommt. In JTL-Wawi halten Sie das als Lieferavis fest, mit Termin, Paketen und Positionen.
  2. Annahme. An der Rampe zählen Sie die Packstücke und sehen sich die Verpackung an. Sichtbare Schäden notieren Sie, bevor Sie unterschreiben.
  3. Prüfung. Sie gleichen Art, Menge und Zustand mit Lieferschein und Bestellung ab. Dabei erfassen Sie MHD, Charge oder Seriennummer.
  4. Buchung. Die geprüfte Menge geht gegen die Bestellung in den Bestand. Abweichungen werden vermerkt, nicht übergangen.
  5. Einlagerung. Die Ware bekommt ein Etikett, kommt auf einen Lagerplatz und ist dort im System auffindbar.

Die Reihenfolge ist kein Selbstzweck. Wer bucht, bevor er prüft, macht aus einem Fehler des Lieferanten einen Fehler im eigenen Bestand. Und wer erst Tage später prüft, verliert unter Umständen seine Rechte gegenüber dem Lieferanten. Um genau diese zwei Risiken geht es in diesem Beitrag. Was danach kommt, also wer welchen Lagerplatz aussucht, behandelt unser Beitrag zur chaotischen Lagerhaltung und ihrer Einlagerungslogik.

2. Warum die Prüfung nicht warten darf: § 377 HGB

Im Einkauf zwischen Unternehmen gilt eine Regel, die viele Händler erst im Streitfall kennenlernen. § 377 Absatz 1 HGB verlangt, dass der Käufer die Ware „unverzüglich nach der Ablieferung" untersucht. Zeigt sich ein Mangel, muss er ihn dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzeigen.

Für wen das gilt. Die Pflicht greift nur, wenn der Kauf „für beide Teile ein Handelsgeschäft" ist. Beide Seiten müssen also Kaufleute sein, und der Kauf muss zu ihrem Betrieb gehören (§ 343 HGB). Eine GmbH gilt stets als Handelsgesellschaft (§ 13 GmbHG). Ein Einzelunternehmen ist Kaufmann, wenn sein Betrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 HGB). Kaufen Sie bei einer Privatperson, gilt § 377 HGB nicht.

Was „unverzüglich" heißt. Das BGB definiert den Begriff als „ohne schuldhaftes Zögern" (§ 121 BGB). Eine feste Zahl an Tagen nennt § 377 HGB nicht. Maßstab ist, was „nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich" ist. Wie tief und wie schnell Sie prüfen müssen, hängt deshalb von Ware, Menge und Branche ab. Eine Palette Schrauben verlangt eine andere Prüfung als ein Karton Elektronik.

Was passiert, wenn Sie es versäumen. Unterbleibt die Anzeige, „gilt die Ware als genehmigt" (Absatz 2). Ansprüche wegen dieses Mangels lassen sich gegenüber dem Lieferanten dann in aller Regel nicht mehr durchsetzen. Ausgenommen sind Mängel, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren. Zeigen sie sich später, rügen Sie unverzüglich nach der Entdeckung (Absatz 3). Für die Frist genügt es, dass Sie die Anzeige rechtzeitig absenden (Absatz 4). Hat der Lieferant einen Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich auf all das nicht berufen (Absatz 5).

Was als Mangel zählt. § 434 BGB zählt „Art, Menge, Qualität" ausdrücklich zur vereinbarten Beschaffenheit einer Sache. Liefert der Verkäufer eine andere Sache als bestellt, steht das einem Sachmangel gleich (§ 434 Absatz 5 BGB). Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie nicht nur, ob etwas kaputt ist. Prüfen Sie auch, ob es das Richtige in der richtigen Menge ist.

Die Gegenseite kennen Sie vielleicht aus dem Verkauf. Wie Sie Reklamationen Ihrer eigenen Kundschaft behandeln und wo dort die Rügepflicht Ihrer Geschäftskunden greift, steht in unserem Beitrag zum Reklamationsmanagement im Onlinehandel.

3. Wem Sie was melden — und bis wann

An der Rampe treffen zwei Rechtsbeziehungen aufeinander. Der Frachtführer haftet für den Transport, der Lieferant für die Ware. Beide erwarten die Meldung auf eigenem Weg und in eigener Frist. Die Tabelle trennt die Fälle:

Meldungen im Wareneingang: Fall, Adressat, Frist und Vorschrift
Fall An wen Was gilt Vorschrift
Sichtbarer Transportschaden oder fehlendes Packstück Frachtführer Spätestens bei der Ablieferung. Dann genügt die Anzeige gegenüber dem, der abliefert. § 438 Abs. 1 und 5 HGB
Verdeckter Transportschaden Frachtführer Binnen sieben Tagen nach der Ablieferung, in Textform. § 438 Abs. 2 und 4 HGB
Mangel, bei der Prüfung erkennbar Lieferant Unverzüglich nach Ablieferung und Prüfung. § 377 Abs. 1 HGB
Mangel, erst später entdeckt Lieferant Unverzüglich nach der Entdeckung. § 377 Abs. 3 HGB
Beanstandete Ware, die von einem anderen Ort kam Keine Meldung, sondern eine Pflicht bei Ihnen Sie sorgen für die einstweilige Aufbewahrung. § 379 Abs. 1 HGB

Die Folgen unterscheiden sich. Versäumen Sie die Anzeige beim Frachtführer, wird nach § 438 HGB vermutet, das Gut sei „vollständig und unbeschädigt abgeliefert" worden. Sie müssen dann das Gegenteil beweisen. Beim Lieferanten wirkt die versäumte Rüge härter, denn die Ware gilt als genehmigt.

Warum Sie der Frachtführer überhaupt betrifft: Schickt der Verkäufer die Ware auf Ihren Wunsch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, geht die Gefahr nach § 447 BGB schon mit der Übergabe an den Frachtführer auf Sie über. Viele Lieferverträge regeln das anders. Lesen Sie deshalb Ihre Lieferbedingungen, bevor Sie einen Schaden allein beim Lieferanten reklamieren.

Die Fristen aus § 438 HGB gelten für den Frachtvertrag nach deutschem Handelsrecht. Bei Transporten über die Grenze können andere Regeln greifen, und Paketdienste regeln Schadensmeldungen zusätzlich in ihren Bedingungen. Prüfen Sie die Fristen Ihrer wichtigsten Dienstleister einmal und hängen Sie sie an der Rampe aus.

4. An der Rampe: was vor der Unterschrift passiert

Die Unterschrift auf dem Ablieferbeleg ist der erste Moment, in dem Sie Rechte verlieren können. Deshalb gehört vor sie ein kurzer, fester Ablauf:

  • Packstücke zählen und mit Frachtbrief oder Lieferschein abgleichen.
  • Verpackung ansehen: Druckstellen, Risse, Nässe, geöffnete Klebebänder.
  • Schäden konkret auf dem Beleg vermerken, zum Beispiel „Karton 3 von 5 eingedrückt, Inhalt ungeprüft".
  • Den Schaden fotografieren, bevor jemand auspackt.
  • Erst dann unterschreiben, mit Datum und Uhrzeit.

Viele Betriebe stempeln jeden Lieferschein mit „unter Vorbehalt". Eine Anzeige ersetzt das nicht. § 438 Absatz 1 HGB verlangt, dass die Anzeige den Verlust oder die Beschädigung „hinreichend deutlich kennzeichnen" muss. Ein pauschaler Vermerk ohne konkreten Schaden tut das nicht. Und gegenüber dem Lieferanten ist so ein Stempel in aller Regel keine Rüge: Die richten Sie an den Verkäufer, nicht an den Fahrer.

Eine Arbeitsteilung spart Streit. Wer an der Rampe annimmt, entscheidet nicht über Mängel der Ware, sondern dokumentiert sie. Ob gerügt wird, entscheidet der Einkauf anhand dieser Notizen. Dafür müssen die Notizen im System landen und nicht auf einem Zettel am Packtisch. JTL-Wawi bietet dafür im Wareneingang ein Kommentarfeld je Position.

5. Die Prüfung: was Sie prüfen und was das System für Sie prüft

Die eigentliche Prüfung folgt nach dem Auspacken. Sieben Fragen decken die üblichen Fälle ab. Hängen Sie sie als Checkliste an den Prüfplatz:

  1. Gehört der Lieferschein zu einer offenen Bestellung, und stimmt der Lieferant?
  2. Stimmt die Zahl der Packstücke mit dem Frachtbrief überein?
  3. Ist es der bestellte Artikel? Scannen Sie EAN oder Artikelnummer, statt nur hinzusehen.
  4. Stimmt die Menge? Zählen oder wiegen Sie. Bei großen Mengen prüfen Sie eine vorher festgelegte Stichprobe.
  5. Ist der Zustand in Ordnung? Sicht- oder Funktionsprüfung nach Ihrer Prüfanweisung je Warengruppe.
  6. Sind MHD, Charge oder Seriennummer erfasst, und reicht die Restlaufzeit?
  7. Liegen alle Papiere bei, die Ihr Vertrag oder Ihr Sortiment verlangt?

Einen Teil davon nimmt Ihnen die Software ab. JTL-WMS gleicht beim Scannen jeden Artikel laut Hersteller „in Echtzeit" mit der passenden Lieferantenbestellung ab. Artikel mit MHD oder Charge fragen JTL-Wawi und JTL-WMS beim Einbuchen zwingend ab. Und in den Lageroptionen eines WMS-Lagers gibt es die Einstellung „Abgelaufene MHD nicht einbuchen". Dann lässt sich solche Ware weder im Wareneingang noch im freien Wareneingang oder per Plusbuchung vereinnahmen.

Den anderen Teil nimmt sie Ihnen nicht ab. Eine eigene Qualitätsprüfung mit Prüfplan oder Stichprobenregel beschreibt der JTL-Guide nicht. Die Volltextsuche nach „Wareneingangskontrolle", „Wareneingangsprüfung", „Qualitätsprüfung" und „Prüfplan" ergab am 25. September 2026 keinen Treffer, die Suche nach „Wareneingang" dagegen zahlreiche. Die Qualitätsprüfung ist also Ihre Arbeitsanweisung. Das System hält fest, was gebucht wurde, nicht, wie gründlich jemand hingesehen hat.

Welche Artikel überhaupt mit Charge, MHD oder Seriennummer geführt werden sollten, ist eine eigene Entscheidung. Sie lässt sich nach dem ersten Eingang kaum zurücknehmen, wie unser Beitrag zu Chargen, Seriennummern und MHD in JTL-Wawi zeigt. Hier geht es nur um den Moment der Erfassung.

6. Buchen gegen die Lieferantenbestellung

In JTL-Wawi öffnen Sie den Dialog über Lager > Durchführen: Wareneingang. Er kennt vier Arten der Bestandsbuchung: über die Bestellnummer, über eine Rechnungskorrektur, als freien Wareneingang ohne Bezug und über den Lieferanten. Für Retouren empfiehlt JTL den eigenen Bereich Retouren. Für Lieferungen aus dem Einkauf ist die Bestellnummer der Normalfall.

Warum der Bezug zur Bestellung zählt. Nur dann ist später erkennbar, „welcher Lieferant welche Mengen geliefert hat", wie es im JTL-Guide heißt. Das brauchen Sie in drei Lagen: bei einer Rüge, bei der Prüfung der Rechnung und bei der Bewertung Ihrer Lieferanten. Wer Liefertreue und Mängel messen will, braucht genau diese Buchungen. Wie das aussieht, zeigt der Beitrag zum digitalen Lieferantenmanagement.

Der freie Wareneingang bleibt die Ausnahme. Er bucht Ware ohne Lieferant und ohne Bestellung, nur mit der Lieferscheinnummer. Für Muster oder Einzelstücke ist das in Ordnung. Als Standard verlieren Sie damit genau die Spur, die Sie im Streitfall brauchen. JTL-WMS erlaubt übrigens, eine fehlende Bestellung direkt im Wareneingang anzulegen. Sie wird dann an JTL-Wawi übertragen.

Lieferant oder Bestellung? JTL-WMS und JTL-Packtisch+ bieten zwei Wege. Kennen Sie die Bestellung, buchen Sie gegen sie. Kennen Sie nur den Lieferanten, bucht das System auf die älteste offene Position. Das ist bequem. Sind aber mehrere Bestellungen zu anderen Preisen offen, kann eine Lieferung so auf der falschen landen. Bitten Sie Ihre Lieferanten deshalb, die Bestellnummer auf den Lieferschein zu drucken.

Wenn sich eine Bestellung nicht einbuchen lässt. Die FAQ zu JTL-WMS nennt drei Gründe. Die Bestellung steht nicht im Status „In Bearbeitung". Bei mehreren WMS-Lagern ist in der Bestellung das falsche Ziellager eingetragen. Oder sie enthält Artikel mit einfachen Variationen, die JTL-WMS nicht buchen kann. Variationskombinationen sind davon nicht betroffen.

Fünf Einstellungen, die den Unterschied machen. In den Lageroptionen eines WMS-Lagers (Registerkarte Wareneingang) und in den globalen Einstellungen von JTL-Wawi legen Sie fest, wie streng Ihr Wareneingang ist:

  • Lieferscheinnummer: nicht abfragen, kann eingegeben werden oder muss eingegeben werden. Für Rügen und Rechnungsprüfung empfehlen wir die Pflichtangabe.
  • Einkaufspreis: aus der Lieferantenbestellung, aus dem Artikel, als Durchschnitt oder von Hand erfasst. Davon hängt ab, welcher Preis im Eingang steht.
  • Mehrlieferung: zulassen, mit Nachfrage zulassen oder nicht zulassen. Mehr dazu in Abschnitt 7.
  • Abgelaufene MHD nicht einbuchen: sperrt überlagerte Ware schon am Eingang.
  • Lieferzeiten automatisch berechnen: JTL-Wawi ermittelt die mittlere Lieferzeit aus den Wareneingängen. Damit das stimmt, sollte das Datum im Eingang dem echten Tag der Anlieferung entsprechen. Der Dialog erlaubt dafür ein abweichendes Lieferdatum. Die Lieferzeit ist eine Kerngröße der Rechnung zum Meldebestand und Sicherheitsbestand.

Lieferavis: schneller, aber mit Haken. Kündigt Ihr Lieferant Pakete mit Tracking-ID an, hinterlegen Sie das als Lieferavis in JTL-Wawi. JTL-WMS ordnet ein Paket beim Eingang dann über die Kennung zu und bucht „automatisch alle Positionen" ein, ohne dass Sie jede einzeln scannen. Das spart Zeit. Es heißt aber auch: Gebucht wird, was angekündigt war. Ob der Inhalt stimmt, klären Sie dann per Stichprobe, sonst entfällt die Prüfung der Menge ganz. Wer Lieferscheine gar nicht mehr abtippen will, findet die Möglichkeiten der Belegerkennung im Beitrag zu KI in der Logistik.

Ein letzter Punkt aus der Checkliste, die JTL für die Einrichtung veröffentlicht: Laufen Wareneingang und Versand über JTL-WMS, lässt sich der Wareneingang von JTL-Wawi in diesem Lager nicht parallel nutzen. Legen Sie sich pro Lager auf einen Weg fest.

7. Abweichungen: zu wenig, zu viel, falsch, beschädigt

Spannend wird der Wareneingang, wenn etwas nicht passt. Für jede Abweichung braucht Ihr Team eine feste Antwort, sonst entscheidet jeder anders. Die Tabelle zeigt, was sofort zu tun ist und was JTL dafür anbietet:

Abweichungen im Wareneingang: Sofortmaßnahme und Umsetzung in JTL
Abweichung Was Sie sofort tun Was JTL dafür bietet
Zu wenig geliefert Gelieferte Menge buchen, Rest offen lassen, Lieferant informieren. Die Bestellung wechselt auf „Teilgeliefert". Aus der Beschaffung senden Sie eine Rückstandserinnerung.
Zu viel geliefert Mit dem Einkauf klären, ob Sie die Mehrmenge behalten. JTL-WMS: Mehrlieferung „Zulassen", „Mit Nachfrage zulassen" oder „Nicht zulassen".
Falscher Artikel Nicht ins Regal, getrennt lagern, beim Lieferanten rügen. JTL-WMS: Klärplatz. Nur JTL-Wawi: eigenes, gesperrtes Lager als Ersatz.
Beschädigt Transportschaden dem Frachtführer, Sachmangel dem Lieferanten melden. Klärplatz, danach umlagern oder per Minusbuchung ausbuchen.
MHD abgelaufen oder zu kurz Je nach Vertrag nicht annehmen oder rügen. JTL-WMS: Option „Abgelaufene MHD nicht einbuchen".
Lieferung ohne Bestellung Klären, wer bestellt hat. Freier Wareneingang oder Bestellung direkt im Wareneingang anlegen (JTL-WMS).

Der Klärplatz verdient einen Satz mehr. Laut JTL ist er ein Platz für „zu klärende" Ware, auf den Picklisten nicht zugreifen. Beschädigte oder zu prüfende Artikel liegen dort, ohne dass sie jemand aus Versehen verschickt. Danach entscheiden Sie in Ruhe: auf einen Regalplatz umlagern oder ausbuchen. Das passt zu § 379 HGB, der Sie verpflichtet, beanstandete Ware aus einem anderen Ort einstweilen aufzubewahren.

Ohne JTL-WMS gibt es keinen Klärplatz. Ein brauchbarer Ersatz ist ein eigenes Lager für Klärfälle, in dem Sie beide Sperren setzen, die JTL-Wawi für Lager kennt. „Für den verfügbaren Bestand sperren" nimmt den Bestand aus Shop, Marktplätzen und Produktion. „Für Auslieferung sperren" verhindert den Versand. Das ist unser Vorschlag, keine eigene JTL-Funktion für Klärfälle.

Wichtig für beide Wege: Jeder Klärfall braucht einen Verantwortlichen und eine Frist. Ein Klärplatz, auf den niemand schaut, ist nur ein zweites Lager mit unklarem Bestand.

8. Einlagern: in einem Schritt oder in zwei?

JTL-WMS kennt mit der mobilen App zwei Wege von der Lieferung ins Regal. Der Unterschied wirkt technisch. Er entscheidet aber, wie gut Sie Fehlmengen erkennen.

Zweistufig über den Wareneingangsplatz

Sie buchen die ganze Lieferung erst auf einen Wareneingangsplatz und lagern sie danach mit der App ein.

  • Die Lieferung liegt vollständig an einem Ort. Fehlmengen fallen beim Zählen auf.
  • Ware lässt sich laut JTL direkt vom Wareneingangsplatz kommissionieren.
  • Sie brauchen Fläche für den Platz und einen zweiten Arbeitsgang.

Direkt auf den Lagerplatz

Sie prüfen, buchen und lagern in einem Gang. Die Ware geht aus dem Karton direkt ins Regal.

  • Ein Arbeitsgang, kein eigener Platz für den Wareneingang nötig.
  • Die Ware verteilt sich sofort auf viele Plätze. Ob sich jemand verzählt hat oder wirklich etwas fehlt, ist laut JTL dann schwerer festzustellen.
  • Kein Verpacken per EazyShipping und keine Versandboxen direkt aus dem Wareneingang.

Wer Rügen ernst nimmt, fährt mit dem zweistufigen Weg besser, weil die ganze Lieferung zum Zählen an einem Ort liegt. Der direkte Weg lohnt eher dort, wo Lieferungen klein sind und die Mengen verlässlich stimmen.

Ohne JTL-WMS Mobile gibt es einen dritten Fall mit einer dokumentierten Tücke. Die Ware wird auf den gewählten Platz gebucht, „obwohl sich die Ware physisch noch nicht dort befindet". Läuft parallel der Versand, kann sie schon auf einer Pickliste stehen. JTL rät größeren Lagern deshalb zur App oder dazu, Wareneingang und Warenausgang zeitlich zu trennen. Welche Geräte dafür taugen, zeigt unser Auswahl-Guide für MDE-Geräte im Lager.

Ware ohne Barcode bekommt ihr Etikett am besten im Wareneingang. JTL-Wawi kann nach dem Buchen automatisch „die benötigte Anzahl an Artikeletiketten" drucken. JTL-WMS bietet den Druck direkt in der Bestellübersicht an. Für den Platz im Wareneingang hält JTL deshalb vor allem den Etikettendrucker für wichtig, weitere Drucker können dort entfallen. Welches Etikett aus welcher Quelle kommt, erklärt der Beitrag zum Etikettendruck in JTL-Wawi, JTL-WMS und JTL-Shipping.

9. Buchen heißt zweimal buchen: Lager und Buchhaltung

„Wareneingang buchen" meint im Lager etwas anderes als in der Buchhaltung. Im Lager erhöht die Buchung den Bestand. In der Finanzbuchhaltung erfassen Sie den Einkauf über die Rechnung des Lieferanten. Im DATEV-Kontenrahmen SKR 03 gibt es dafür eigene Konten namens „Wareneingang", getrennt nach Vorsteuersatz. Welche Konten Sie nutzen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Beide Seiten hängen in JTL-Wawi über den durchschnittlichen Einkaufspreis zusammen. Ohne Eingangsrechnungen berechnet JTL-Wawi ihn „mit jedem Wareneingang". Schalten Sie die Eingangsrechnungen ein, geschieht das „ausschließlich per Eingangsrechnung". Dann lassen sich auch Fracht oder Zoll als Zusatzkosten auf die Artikel verteilen und fließen in den Einkaufspreis ein.

Warum das den Wareneingang betrifft: Ein falscher Preis im Eingang verfälscht den Lagerwert und jede Marge, die Sie daraus rechnen. JTL nennt deshalb die bestätigte Lieferantenbestellung als Hebel. Dann stimmen die Beträge schon beim Wareneingang, und Lagerbewertung wie Gewinnermittlung sind laut JTL „von Beginn an korrekt". Wie die Belege danach sauber in die Buchhaltung kommen, klären wir in der Beratung zur JTL-DATEV-Schnittstelle.

Eine offene Frage für die Marge ist der Skonto. In der Eingangsrechnung von JTL-Wawi erfassen Sie ihn als Betrag oder in Prozent, brutto oder netto, und setzen ein Datum für die Zahlung. Ob er in den durchschnittlichen Einkaufspreis einfließt, beschreibt das JTL-Handbuch nicht. Wie Sie Skontofristen im Einkauf nutzen und den Abzug steuerlich richtig behandeln, zeigt der Beitrag Skonto im Einkauf und Verkauf.

Wareneingang auf einen Blick
  • AblaufAnkündigung, Annahme, Prüfung, Buchung, Einlagerung.
  • Prüfpflicht im B2B§ 377 HGB: unverzüglich nach der Ablieferung prüfen und Mängel rügen.
  • Versäumte RügeDie Ware gilt als genehmigt.
  • Verdeckter MangelRüge unverzüglich nach der Entdeckung.
  • Sichtbarer TransportschadenSpätestens bei Ablieferung dem Frachtführer anzeigen (§ 438 HGB).
  • Verdeckter TransportschadenBinnen sieben Tagen, in Textform.
  • Beanstandete WareEinstweilen aufbewahren (§ 379 HGB).
  • Standard in JTLBuchung gegen die Lieferantenbestellung.
  • Mehrlieferung in JTL-WMSZulassen, mit Nachfrage zulassen oder nicht zulassen.
  • QualitätsprüfungKeine eigene JTL-Funktion, gehört in Ihre Prüfanweisung.

10. Fazit: erst prüfen, dann buchen

Ein guter Wareneingang ist unspektakulär. Er zählt, bevor er unterschreibt, prüft, bevor er bucht, und bucht gegen die Bestellung statt ins Blaue. Der Grund ist doppelt: Ihr Bestand ist nur so gut wie sein Eingang. Und im Einkauf unter Kaufleuten verlieren Sie Rechte, wenn Sie zu lange warten.

JTL-Wawi und JTL-WMS bringen die Werkzeuge mit: Bezug zur Bestellung, Pflicht zur Lieferscheinnummer, Regeln für Mehrlieferungen, Klärplatz und MHD-Sperre. Die Prüfanweisung und die Frage, wer rügt, bleiben Ihre Aufgabe. Bei JTL-WMS-Einführungen stellen wir deshalb meist zuerst den Wareneingang um, weil sich Fehler dort am frühesten zeigen. Den Einstieg bietet unsere JTL-WMS-Beratung. Den Weg bis zum Start im Lager beschreibt der Beitrag JTL-WMS einführen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob § 377 HGB für Ihren Einkauf gilt, wie weit Ihre Prüfung gehen muss und was Ihre Verträge abweichend regeln, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie konkrete Fälle mit Ihrer Rechtsberatung. Stand der Recherche: 25. September 2026.

11. Häufige Fragen zum Wareneingang

Was versteht man unter Wareneingang?

Wareneingang ist der Weg einer Lieferung von der Rampe bis zum Lagerplatz. Dazu gehören Annahme, Prüfung auf Art, Menge und Zustand, die Buchung gegen die Bestellung und die Einlagerung. Der Begriff meint zugleich den Ort, an dem das passiert, und den gebuchten Vorgang im System.

Welche Schritte gehören zum Wareneingang?

Fünf Stationen: Ankündigung durch den Lieferanten, Annahme an der Rampe mit Zählen der Packstücke, Prüfung von Art, Menge und Zustand, Buchung gegen die Lieferantenbestellung und Einlagerung auf einen Lagerplatz. Die Reihenfolge ist wichtig: Wer bucht, bevor er prüft, übernimmt Fehler des Lieferanten in den eigenen Bestand.

Was muss bei der Wareneingangskontrolle geprüft werden?

Prüfen Sie, ob die Lieferung zu einer Bestellung gehört, ob Zahl der Packstücke und Artikel stimmen, ob die Menge passt und ob die Ware unbeschädigt ist. Bei Artikeln mit MHD, Charge oder Seriennummer erfassen Sie diese Werte. Wie gründlich Sie prüfen, legen Sie je Warengruppe in einer Prüfanweisung fest.

Wie schnell muss ich gelieferte Ware prüfen?

Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, verlangt § 377 HGB die Prüfung unverzüglich nach der Ablieferung, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Zahl an Tagen nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich ist, was im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich, also machbar, ist. Mängel melden Sie dem Lieferanten ebenfalls unverzüglich.

Was ist der Unterschied zwischen Wareneingang und Warenausgang?

Der Wareneingang bringt Ware ins Lager und erhöht den Bestand: Annahme, Prüfung, Buchung, Einlagerung. Der Warenausgang nimmt Ware für Aufträge heraus und senkt den Bestand: Kommissionierung, Verpackung, Versand. Beide greifen ineinander, denn viele Fehler aus dem Eingang zeigen sich erst beim Picken als fehlender oder falscher Artikel.

Was buche ich auf den Wareneingang?

Im Lager buchen Sie die geprüfte Menge gegen die Lieferantenbestellung in den Bestand. In der Buchhaltung erfassen Sie den Einkauf über die Rechnung des Lieferanten, im DATEV-Kontenrahmen SKR 03 etwa auf Konten namens Wareneingang, getrennt nach Vorsteuersatz. Welche Konten für Sie gelten, klärt Ihre Steuerberatung.

Reicht ein Stempel „unter Vorbehalt" auf dem Lieferschein?

Meist nicht. Für Transportschäden verlangt § 438 HGB, dass die Anzeige den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnet. Ein pauschaler Stempel nennt keinen Schaden. Vermerken Sie deshalb konkret, welches Packstück wie beschädigt ist. Gegenüber dem Lieferanten ersetzt der Stempel in aller Regel nicht die Rüge nach § 377 HGB.

Was heißt Wareneingang auf Englisch?

Üblich ist „goods receipt". So nennt auch die englische Fassung des JTL-Guides den Wareneingang, etwa im Kapitel „Performing goods receipts". Die Lieferantenbestellung heißt dort „purchase order", der freie Wareneingang „goods receipt w/o PO", also ohne Bestellung. Wer mit Lieferanten im Ausland arbeitet, erkennt diese Begriffe so in Avis und Lieferschein wieder.

Quellen & offizielle Informationen

Alle Quellen wurden am 25. September 2026 abgerufen und inhaltlich gegengelesen. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.

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