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Inventurverfahren nach HGB — und was JTL wirklich abbildet

Das Handelsgesetzbuch erlaubt vier Wege zum Inventar. Die Suchergebnisse dazu erklären alle vier vorbildlich — und keines beantwortet die Frage, die im Lager tatsächlich ansteht: Kann mein System das? Dieser Beitrag legt die Norm neben die Herstellerdokumentation, benennt die eine Lücke und zeigt einen Bedienfehler, der in JTL-Wawi und JTL-WMS genau entgegengesetzt endet.

Illustration: Vier leere Regalfächer nebeneinander, drei davon mit einem Häkchen versehen, das vierte mit einem Fragezeichen, davor ein aufgeschlagenes Gesetzbuch und ein Handscanner
4 Inventurverfahren erlaubt das HGB 2 davon dokumentiert JTL — beide in JTL-WMS 10 Jahre Aufbewahrungsfrist für jedes Inventar

Das HGB kennt vier Inventurverfahren: die Stichtagsinventur als Normalfall (§ 240 Abs. 2 HGB) sowie drei Vereinfachungen nach § 241 HGB — Stichprobeninventur, permanente und verlegte Inventur. JTL dokumentiert davon genau zwei, Stichtagsinventur und permanente Inventur, und beide gehören zu JTL-WMS. Eine Stichprobeninventur bildet JTL nicht ab. In JTL-Wawi allein bleibt ein listenbasierter Ablauf ohne Lagerplatzbezug.

Stand am 7. September 2026: Alle Normtexte stammen aus dem amtlichen Angebot des Bundesamts für Justiz, alle Produktangaben aus dem offiziellen JTL-Guide. Wir haben jede Seite an diesem Tag selbst geladen und im Volltext gegengelesen; die Fundstellen stehen am Ende. Zu keiner der zitierten Inventur-Seiten nennt JTL einen Versionsstand — weder eine Zusicherung noch einen Vorbehalt. Prüfen Sie den Stand vor einer Umstellung erneut.

1. Vier Verfahren, ein Gesetz — und warum manche drei zählen

Wer nach Inventurverfahren sucht, stößt sofort auf einen Widerspruch. Der Fragenblock bei Google fragt in derselben Ergebnisliste „Welche 3 Arten der Inventur gibt es?" und „Welche vier Inventurverfahren gibt es?". Beide Zahlen kursieren, beide werden mit Nachdruck vertreten. Die Auflösung steht im Gesetz selbst.

Die Stichtagsinventur ist gar kein Vereinfachungsverfahren. Sie ist der Normalfall aus § 240 Abs. 2 HGB: Jeder Kaufmann hat „für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs" ein Inventar aufzustellen, und zwar „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit". Erst § 241 HGB bietet Erleichterungen an — die Norm trägt die amtliche Überschrift Inventurvereinfachungsverfahren und hat genau drei Absätze. Drei Vereinfachungen plus der Normalfall ergeben vier Verfahren. Wer nur § 241 liest, zählt drei. Beide Zahlen sind also nicht falsch, sie beantworten nur verschiedene Fragen.

Verfahren Rechtsgrundlage Was es bedeutet Abbildung in JTL (Stand 07.09.2026)
Stichtagsinventur § 240 Abs. 2 HGB (Normalfall, keine Vereinfachung) Vollständige körperliche Bestandsaufnahme zum Schluss des Geschäftsjahres. Das Gesetz verlangt sie „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit". Dokumentiert in JTL-WMS, lagerplatzgenau. In JTL-Wawi als listenbasierter Ablauf ohne Lagerplatzbezug.
Stichprobeninventur § 241 Abs. 1 HGB Nur ein Teil wird gezählt, der Rest wird hochgerechnet — mit „anerkannten mathematisch-statistischen Methoden" und gleichwertigem Aussagewert. Nicht dokumentiert. Die Guide-Volltextsuche liefert am 07.09.2026 keine Ergebnisse.
Permanente Inventur § 241 Abs. 2 HGB Keine körperliche Aufnahme zum Stichtag nötig, wenn ein anderes Verfahren Art, Menge und Wert laufend sichert. Voraussetzung ist eine belastbare Lagerbuchführung. Dokumentiert in JTL-WMS. Läuft während Kommissionierung, Umlagerung und Minusbuchung mit.
Verlegte Inventur § 241 Abs. 3 HGB Gezählt wird an einem Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Geschäftsjahresende, danach wird fortgeschrieben oder zurückgerechnet. Als Verfahren nicht dokumentiert. Die Zählung selbst ist jederzeit möglich, die Fortschreibung auf den Stichtag bleibt Ihre Aufgabe.

Zwei Randbedingungen gehören dazu, weil sie in der Praxis oft übersehen werden. § 240 Abs. 3 HGB erlaubt für regelmäßig ersetzte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eine Festbewertung, verlangt dafür aber „in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme". Und § 241a HGB befreit Einzelkaufleute ganz: Wer an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss ausweist, braucht die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Für die allermeisten Onlinehändler mit GmbH oder GbR greift diese Befreiung allerdings nicht.

Eine Zahl, die überall auftaucht, steht im Gesetz nicht: der berühmte Aufwandsrückgang „um bis zu 99 Prozent" durch eine Stichprobeninventur. Weder § 241 Abs. 1 HGB noch eine amtliche Quelle nennt eine Quote — weder für die Ersparnis noch für den nötigen Stichprobenumfang. Das Gesetz formuliert eine Qualitätsanforderung statt einer Zahl: Der Aussagewert des Inventars muss dem einer vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen. Wie viele Positionen dafür nötig sind, entscheidet das gewählte statistische Verfahren, nicht eine Faustregel. Wir übernehmen die kursierenden Prozentwerte deshalb nicht.

2. Was JTL dokumentiert: zwei Verfahren, beide in JTL-WMS

Der JTL-Guide ist an dieser Stelle ungewöhnlich klar. Die Seite zur Inventur in JTL-WMS beginnt mit dem Satz: „Mit JTL-WMS können zwei unterschiedliche Arten von Inventuren durchgeführt werden." Genannt werden die Stichtagsinventur, „welche an festen Zeitpunkten den Lagerbestand zählt", und die permanente Inventur. Mehr steht dort nicht, und mehr findet sich auch an keiner anderen Stelle der Dokumentation.

Die Stichtagsinventur in JTL-WMS arbeitet lagerplatzgenau. Sie lässt sich für das ganze Lager oder für Teilbereiche anlegen, Filter grenzen auf „Von Platz", „Nach Platz" und „Platzbereich" ein, und je Platz stehen Soll-Menge und Ist-Menge nebeneinander. Wichtig für den Einstieg: Der Guide nennt sie ausdrücklich „auch der einfachste Weg beim Start mit JTL-WMS einmal den kompletten Lagerbestand aufzunehmen (auch Initialinventur genannt)". Wer also vor der Einführung steht, plant die erste Stichtagsinventur fest ein — sie ist kein optionaler Schritt, sondern der Startpunkt. Wie der Rest der Einführung abläuft, haben wir im Beitrag zur Einführung von JTL-WMS in der Lagerverwaltung beschrieben.

Die permanente Inventur beschreibt JTL nicht als eigenen Dialog, sondern als Nebenprodukt der lagerplatzgenauen Führung: „Dadurch, dass JTL-WMS jederzeit weiss, an welchem Platz welche Menge liegt, findet automatisch immer eine permanente Inventur statt." Fällt beim Kommissionieren eine Fehlmenge auf, lässt sie sich direkt am Platz korrigieren. In den Lageroptionen lässt sich das feiner einstellen — bis hin zur Auslöseregel, dass ein Platz gezählt wird, sobald er leer läuft und in den letzten zwölf Monaten nicht in einer Inventur war. Das ganze Verfahren mit seinen Voraussetzungen und der Zyklusplanung behandeln wir gesondert im Beitrag zur permanenten Inventur im Online-Handel; hier bleibt es beim Vergleich.

Und ohne JTL-WMS?

JTL-Wawi bringt einen eigenen Inventurdialog mit, erreichbar über Lager > Inventur. Er führt durch vier Schritte: Inventurliste drucken, Ist-Bestände eingeben, Inventur buchen, Differenzliste drucken. Das genügt für eine ordnungsgemäße Zählung — aber ohne Ortsangabe. Der Grund steht in der Dokumentation zum Standardlager: „Für ein Standardlager wird lediglich der Bestand eines Artikels im Lager, nicht jedoch sein Standort hinterlegt." Folgerichtig kennen die Filter des Inventurdialogs nur Kategorien, Hersteller, Warengruppen, Artikelnummernbereiche und drei Schalter — aber keinen Lagerplatz.

Praktisch heißt das: Sie zählen gegen eine Artikelliste, nicht gegen ein Regal. Bei einem überschaubaren, gut sortierten Sortiment funktioniert das gut. Bei mehreren tausend Positionen auf verteilten Plätzen wird daraus eine Suchaufgabe, und genau dort entstehen die Differenzen, um die es in Abschnitt 7 geht.

3. Die Lücke: Stichprobeninventur — und warum „zufällig" etwas anderes ist

Die Stichprobeninventur ist das Verfahren mit der größten Hebelwirkung und dem größten Erklärungsbedarf. § 241 Abs. 1 HGB erlaubt, den Bestand „nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben" zu ermitteln. Zwei Bedingungen stehen unmittelbar daneben: Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen, und der Aussagewert muss dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommen.

In der JTL-Dokumentation kommt dieses Verfahren nicht vor. Wir haben das am 7. September 2026 an der Guide-Volltextsuche geprüft und den Test vorher an bekannten Positivfällen kalibriert, damit ein technischer Fehler nicht als inhaltlicher Befund durchgeht. „Stichtagsinventur", „permanente Inventur" und „Inventurdifferenz" liefern Treffer, der Suchmechanismus funktioniert also. „Stichprobeninventur", „verlegte Inventur" und „Inventurvereinfachung" liefern jeweils „Keine Ergebnisse gefunden". Der Begriff „Stichprobe" allein trifft, führt aber nur zur SQL-Server-Wartung und zu einem Beispiel für eigene Übersichten — kein Inventurkontext.

Zur Genauigkeit gehört die richtige Formulierung dieses Befundes. Belegbar ist: JTL dokumentiert die Stichprobeninventur nicht. Nicht belegbar wäre der Satz, JTL könne sie nicht — dazu müsste der Hersteller eine Negativaussage treffen, und die gibt es nicht. Für die Praxis läuft beides auf dasselbe hinaus: Ohne dokumentiertes Verfahren gibt es keinen Bedienweg, keine Auswertung und nichts, was Sie einem Prüfer vorlegen könnten.

Die Verwechslung, die wirklich gefährlich ist

In den Lageroptionen von JTL-WMS Mobile gibt es unter „Plätze auswählen" die Option Zufällig, daneben „Alphabetisch" und „Sortiernummer". Das klingt nach Stichprobe, ist aber etwas grundlegend anderes. Zufällig ausgewählt werden hier die Zählorte innerhalb der permanenten Inventur — und der zugehörige Inventurzeitraum definiert laut Guide den Zeitraum, „in dem jeder Lagerplatz mindestens einmal inventarisiert wird". Am Ende ist also jeder Platz gezählt worden. Genau das ist der Unterschied: Die Stichprobeninventur nach § 241 Abs. 1 HGB rechnet auf Bestände hoch, die niemand gezählt hat. Eine zufällige Reihenfolge vollständiger Zählungen ist keine Hochrechnung, sondern eine Terminplanung.

Wer die Stichprobeninventur wirklich braucht — typischerweise bei sehr großen, homogenen Beständen —, kommt an einem zusätzlichen Werkzeug und an der Abstimmung mit dem Abschlussprüfer nicht vorbei. Das ist keine Konfigurationsfrage, sondern eine Projektentscheidung. Welche weiteren Grenzen JTL-WMS ausdrücklich dokumentiert und was die Lizenz kostet, steht im Beitrag zu den dokumentierten Grenzen und dem Kostenmodell von JTL-WMS.

4. Nicht gezählt ist nicht gleich nicht gezählt

Dieser Abschnitt ist der Grund, warum wir den Beitrag überhaupt geschrieben haben. Beim Gegenlesen beider Dokumentationen fiel ein Unterschied auf, den keine der Fachquellen zum Thema erwähnt — und er entscheidet über den Bestand eines ganzen Lagers.

Die Detailbeschreibung des Wawi-Inventurdialogs formuliert: „Wurde der Ist-Bestand nicht editiert oder auf Null gesetzt, wird der vorherige Bestand übernommen." Eine leere Zelle bedeutet in JTL-Wawi also nicht „null Stück", sondern „unverändert". Deshalb gibt es die separate Schaltfläche „Alle Ist-Bestände ohne Eintrag auf null setzen" — mit dem ausdrücklichen Hinweis, diesen Schritt erst zu gehen, wenn Sie sicher sind, alle vorhandenen Bestände eingetragen zu haben.

In JTL-WMS gilt das Gegenteil. Zur Buchung schreibt der Guide: „Bei der Buchung werden alle Artikel die aktuell in JTL-WMS vorhanden sind und bei der Zählung nicht eingetragen wurden ausgebucht." Ein nicht erfasster Platz führt hier nicht zu einem stehengebliebenen Altbestand, sondern zu einer Ausbuchung.

Situation JTL-Wawi JTL-WMS
Artikel steht in der Liste, Ist-Bestand bleibt leer Der vorherige Bestand wird übernommen. Der Artikel sieht aus, als sei er bestätigt worden. Der Artikel wird ausgebucht. Der Bestand fällt auf null.
Bereich wurde gar nicht gezählt Nichts passiert. Der Altbestand bleibt unverändert stehen. Alles auf den Plätzen dieser Inventur wird ausgebucht, sofern die Plätze Teil der Inventur waren.
Absicht: Bestand soll wirklich auf null Eigene Schaltfläche „Alle Ist-Bestände ohne Eintrag auf null setzen", mit ausdrücklicher Warnung. Kein Extraschritt nötig. Nicht eingetragen bedeutet bereits null.
Rückweg nach der Buchung Korrektur nur über eine neue Bestandsbuchung; die Differenzliste zeigt die Abweichung zur Vorinventur. Keiner. Laut Guide lässt sich eine bestätigte Inventurbuchung nicht mehr rückgängig machen.

Beide Verhaltensweisen sind für sich genommen sinnvoll. JTL-Wawi kennt keine Lagerplätze und kann deshalb nicht wissen, ob ein Artikel übersehen oder bewusst ausgelassen wurde — also lässt es ihn in Ruhe. JTL-WMS führt eine geschlossene Liste von Plätzen, die zu dieser Inventur gehören; was dort nicht gefunden wurde, ist nicht da. Gefährlich wird es beim Wechsel: Wer die Wawi-Inventur seit Jahren gewohnt ist und mit derselben Erwartung die erste WMS-Inventur bucht, bucht Bestand aus, den es gibt. Umgekehrt hält jemand, der aus der WMS-Logik kommt, einen Wawi-Bestand für bestätigt, den nie jemand gezählt hat. Ein Satz in der Arbeitsanweisung verhindert beides.

5. Drei Fallstricke vor der ersten Zählung

Neben dem Unterschied aus Abschnitt 4 gibt es drei Punkte, die sich vorher klären lassen und hinterher Arbeit kosten.

  1. Keine offene Pickliste. Beide Programme verlangen das ausdrücklich. Der Wawi-Guide schreibt: „Um eine Inventur durchführen zu können, darf keine Pickliste mehr offen sein." Der WMS-Guide wird noch deutlicher: „Es dürfen in dem Inventurbereich keine offenen Picklisten mehr existieren, ansonsten kann die Inventur nicht angelegt werden." Offene Picklisten finden Sie über die Filterung nach reservierten Plätzen; sie müssen vorher gepickt oder gelöscht werden. Planen Sie den Zählbereich deshalb so, dass er sich stilllegen lässt — in JTL-WMS geht das bereichsweise, was den Betrieb im Rest des Lagers offen hält.
  2. Die Buchung ist endgültig. „Falls einmal die Inventurbuchung bestätigt wurde, lässt sie sich nicht mehr rückgängig machen", steht im Guide. Vor der Bestätigung zeigt JTL-WMS an, wie viele Artikel ein- und ausgebucht werden, und der Vorgang lässt sich abbrechen. Nutzen Sie diesen Moment. Der Guide empfiehlt zusätzlich, vor dem Buchen den Filter auf „Differenzen" zu stellen und die größten Abweichungen anzusehen — dort finden sich Tippfehler wie eine Null zu viel am zuverlässigsten.
  3. Ein Hilfsmittel, das zur Falle wird. Für die Zählung mit Papierlisten bietet JTL-WMS die Schaltfläche „Akt. Bestände übernehmen": Sie schreibt alle Soll-Bestände als Zählbestände vor, damit nur noch die Abweichungen eingetragen werden müssen. Für den Zettelweg ist das eine echte Erleichterung. Für die Zählung mit der Mobile-App wäre es fatal, und der Guide sagt das unmissverständlich: Diese Schaltfläche „sollte nie betätigt werden, wenn die Inventur mit der JTL-WMS Mobile durchgeführt wird". Andernfalls bestätigen Sie den Sollzustand, statt ihn zu prüfen.

6. Warum die endgültige Buchung ein Vorteil ist

Die fehlende Rücknahme wird in Foren regelmäßig als Mangel diskutiert. Aus Sicht des Handelsrechts ist sie das Gegenteil. § 239 Abs. 3 HGB verlangt wörtlich, dass eine Eintragung oder Aufzeichnung „nicht in einer Weise verändert werden [darf], daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist". Eine Inventurbuchung, die sich spurlos zurücknehmen ließe, würde genau diese Anforderung verfehlen. Was wie eine fehlende Funktion aussieht, ist die Umsetzung einer Pflicht.

JTL-WMS geht dabei weiter, als der Guide selbst betont: Jeder einzelne Inventureintrag trägt einen Zeitstempel und den Benutzernamen — unabhängig davon, ob er per Mobile-App gescannt oder von Hand eingetragen wurde. Damit lässt sich im Zweifel nachvollziehen, wann und von wem ein Wert kam. Das ist genau die Nachvollziehbarkeit, die § 239 Abs. 2 HGB mit „vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet" meint, und ein Argument, das in einer Prüfungssituation zählt.

Ein weiteres Detail gehört in dieselbe Kategorie. In den Lageroptionen von JTL-WMS Mobile lässt sich die Option „Soll-Mengen in der Inventur verbergen" aktivieren. Dann sieht die zählende Person nicht, wie viel auf dem Platz liegen sollte. Das ist eine Blindzählung, und sie ist der einfachste Weg, unbewusstes Bestätigen des Sollwerts zu verhindern. In Projekten empfehlen wir sie standardmäßig — der Mehraufwand ist null, der Qualitätsgewinn spürbar.

Zur Vollständigkeit noch die Aufbewahrung: Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 HGB sind Inventare zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt laut Absatz 5 mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Inventar aufgestellt wurde. Digitale Aufbewahrung ist nach Absatz 3 zulässig, solange die Wiedergabe inhaltlich übereinstimmt, während der gesamten Frist verfügbar bleibt und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden kann.

7. Inventurdifferenzen: Ursachen finden statt abschreiben

Beide Programme liefern eine Differenzsicht. In JTL-Wawi drucken Sie die Inventurdifferenzliste für einen Zeitraum; sie zeigt laut Guide, „welche Artikel zur vorhergehenden Inventur einen erhöhten oder verminderten Bestand aufweisen". In JTL-WMS filtern Sie die Platzliste auf Differenzen — und dieser Filter kann mehr, als sein Name verspricht: Er zeigt einen Platz auch dann an, wenn die Gesamtmengen übereinstimmen, sich aber die Artikel oder ihre Eigenschaften unterscheiden. Drei Stück Artikel A statt drei Stück Artikel B sind wertmäßig vielleicht ein Nullsummenspiel, im Lager aber zwei Fehler.

Die Liste zu drucken und die Differenzen abzuschreiben, ist der schnelle Weg. Er kostet Sie die eigentliche Information. Im Multichannel-Betrieb sind es erfahrungsgemäß immer wieder dieselben Stellen, an denen Bestand verloren geht — und die meisten davon sind belegbar, nicht spekulativ:

  1. Positionen, die JTL-WMS grundsätzlich nicht führt. Der Guide listet sie namentlich: Freipositionen, Positionen mit einfachen Variationsartikeln (Variationskombinationen dagegen funktionieren), Positionen mit Artikeln, die ohne Lagerbestand arbeiten, und Positionen mit nicht-aktiven Artikeln. Sie werden bei Reservierung, Kommissionierung und Versand nicht beachtet. Dem Verpacker werden sie zwar angezeigt, „es gibt jedoch keine Überprüfung von JTL-WMS". Wer solche Artikel im Sortiment hat, hat dort einen systematischen blinden Fleck — keinen Schwund.
  2. Der Abgleich, der nicht lief. JTL gibt kein festes Abgleichintervall vor. Jede Aufgabe im JTL-Worker trägt ihren eigenen Wert, und der Guide empfiehlt lediglich, ihn „auf mindestens 5 Minuten" zu setzen, um die Serverlast zu begrenzen. Läuft der Worker gar nicht, findet kein automatischer Abgleich statt. Prüfen Sie deshalb vor jeder Ursachenanalyse zuerst, ob und wann der Abgleich zuletzt erfolgreich beendet wurde.
  3. Retouren ohne festen Platz. Zurückgesandte Ware, die zwischen Wareneingang, Prüfplatz und Regal wandert, ist der klassische Kandidat für eine Differenz, die keine ist — die Ware existiert, nur nicht dort, wo das System sie vermutet. In JTL-WMS fällt das auf, weil jeder Bestand einen Platz hat. Im Standardlager fällt es erst bei der nächsten Zählung auf.
  4. Kommissionierfehler, die sich gegenseitig verdecken. Zwei ähnliche Artikel, einmal vertauscht: Der eine ist im Plus, der andere im Minus, die Summe stimmt. Genau dafür ist der WMS-Differenzfilter gebaut, der auch bei gleicher Gesamtmenge anschlägt. In einer reinen Artikelliste ohne Ortsbezug sehen Sie diesen Zusammenhang nicht.
  5. Bestand auf gesperrten Plätzen. Klär-, Retouren- und Inventurplätze halten Ware, die für die Auslieferung nicht verfügbar ist. Sie ist vorhanden und gezählt, taucht aber im verfügbaren Bestand nicht auf. Wer diesen Unterschied nicht kennt, sucht eine Differenz, die keine ist.

Für die Priorisierung lohnt der Blick auf die Artikelstruktur: Nicht jede Position verdient dieselbe Zählfrequenz. Welche Artikel häufiger gezählt gehören und welche selten, lässt sich mit der ABC- und XYZ-Analyse im Lager sauber begründen. Und wenn dieselben Ursachen jedes Jahr wiederkehren, liegt das Problem selten in der Zählung, sondern im Prozess davor — dazu haben wir die praktischen Hebel im Beitrag Lagerverwaltung optimieren zusammengestellt.

Belastbare Zahlen zu üblichen Differenzquoten nennen wir bewusst nicht. Es gibt dazu keine amtliche Erhebung, und die in Anbieterbeiträgen kursierenden Werte sind ohne Quelle. Eine Differenzquote ist ohnehin nur im Vergleich mit dem eigenen Vorjahr aussagekräftig.

Inventurverfahren und JTL auf einen Blick
  • Verfahren im HGBVier: Stichtag (§ 240 Abs. 2), Stichprobe, permanent und verlegt (§ 241)
  • Amtlicher Titel § 241Inventurvereinfachungsverfahren
  • In JTL dokumentiertZwei: Stichtagsinventur und permanente Inventur, beide in JTL-WMS
  • Nicht dokumentiertStichprobeninventur und verlegte Inventur
  • JTL-Wawi alleinListenbasierter Ablauf in vier Schritten, ohne Lagerplatzbezug
  • Harte VoraussetzungIm Inventurbereich darf keine Pickliste offen sein.
  • Erste Inventur mit WMSStichtagsinventur als Initialinventur — so nennt es der Guide selbst.
  • Nicht gezählt in WawiDer vorherige Bestand wird übernommen.
  • Nicht gezählt in WMSDer Artikel wird ausgebucht.
  • BuchungNach der Bestätigung endgültig — entspricht § 239 Abs. 3 HGB.
  • AufbewahrungInventare zehn Jahre (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 HGB)
  • Nicht belegbarJede Prozentangabe zur Aufwandsersparnis. Das HGB nennt keine Quote.
  • StandNormtexte und JTL-Guide am 7. September 2026 selbst geprüft

8. Fazit: drei Sätze für die Entscheidung

Erstens: Das Gesetz ist großzügiger als die Software. § 241 HGB erlaubt drei Vereinfachungen, JTL dokumentiert zwei Verfahren — und beide setzen JTL-WMS voraus. Wer in JTL-Wawi bleibt, hat einen ordnungsgemäßen, aber ortsblinden Ablauf. Das ist bei überschaubarem Sortiment völlig ausreichend und bei verteilten Beständen der Grund für die meisten Differenzen.

Zweitens: Die Stichprobeninventur ist die eine echte Lücke. Sie ist rechtlich zulässig, sie wäre für große homogene Bestände der stärkste Hebel — und sie ist in der Herstellerdokumentation nicht vorgesehen. Verwechseln Sie sie nicht mit der zufälligen Platzauswahl in JTL-WMS Mobile: Dort wird die Reihenfolge gewürfelt, nicht der Bestand geschätzt.

Drittens: Der teuerste Fehler ist der leiseste. Ein nicht eingetragener Ist-Bestand bedeutet in JTL-Wawi „unverändert" und in JTL-WMS „ausgebucht". Wer zwischen beiden Welten wechselt, sollte diesen einen Satz in seiner Inventuranweisung stehen haben. Er kostet eine Zeile und verhindert eine Bestandskorrektur über das ganze Lager.

Die eigentliche Arbeit liegt danach: bei den Ursachen der Differenzen, bei der Frage, welche Artikel wie oft gezählt gehören, und bei der Entscheidung, ob sich der Schritt zu lagerplatzgenauer Führung für Ihr Sortiment lohnt. Diese Fragen lassen sich an einem Vormittag sortieren, wenn jemand mitschaut, der beide Systeme kennt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 7. September 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob ein Inventurverfahren in Ihrem Fall zulässig ist, welche Nachweise Ihr Abschlussprüfer verlangt und wie ein Verfahren zu dokumentieren ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Wirtschaftsprüfer. Wir unterstützen bei der Umsetzung in JTL-Wawi und JTL-WMS, nicht bei der steuerlichen Würdigung.

9. Häufige Fragen zu Inventurverfahren und JTL

Welche Inventurverfahren erlaubt das HGB?

Vier. Den Normalfall der Stichtagsinventur regelt § 240 Absatz 2 HGB. Drei Vereinfachungen stehen in § 241 HGB, der genau so heißt: Inventurvereinfachungsverfahren. Das sind die Stichprobeninventur in Absatz 1, die permanente Inventur in Absatz 2 und die verlegte Inventur in Absatz 3. Deshalb kursieren in Ratgebern mal drei und mal vier Verfahren.

Was ist eine Stichprobeninventur?

Ein Verfahren, bei dem Sie nur einen Teil der Bestände körperlich zählen und den Rest hochrechnen. § 241 Absatz 1 HGB verlangt dafür anerkannte mathematisch-statistische Methoden, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und einen Aussagewert, der einer vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt. Eine Prozentzahl nennt das Gesetz nicht.

Unterstützt JTL eine Stichprobeninventur?

Nach der offiziellen Dokumentation nicht. Die Volltextsuche im JTL-Guide liefert am 7. September 2026 für Stichprobeninventur keine Ergebnisse, während Stichtagsinventur und permanente Inventur Treffer bringen. Belegbar ist damit, dass JTL das Verfahren nicht dokumentiert. Wer es fahren will, braucht ein zusätzliches Werkzeug und die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer.

Welche Inventurarten bietet JTL-WMS?

Genau zwei. Der Guide schreibt wörtlich, dass mit JTL-WMS zwei unterschiedliche Arten von Inventuren durchgeführt werden können: die Stichtagsinventur und die permanente Inventur. Die Stichtagsinventur dient zugleich als Initialinventur beim Start mit JTL-WMS. Die permanente Inventur ergibt sich aus der lagerplatzgenauen Bestandsführung und läuft während der täglichen Prozesse mit.

Geht eine Inventur auch ohne JTL-WMS?

Ja, aber ohne Lagerplatzbezug. JTL-Wawi bietet unter Lager und Inventur einen listenbasierten Ablauf in vier Schritten: Inventurliste drucken, Ist-Bestände eintragen, Inventur buchen, Differenzliste drucken. Ein Standardlager speichert laut Guide nur den Bestand eines Artikels im Lager, nicht jedoch seinen Standort. Ein Lagerplatzfilter fehlt deshalb.

Was passiert mit Artikeln, die ich nicht zähle?

Das Gegenteil, je nach Programm. In JTL-Wawi gilt laut Guide: Wurde der Ist-Bestand nicht editiert oder auf Null gesetzt, wird der vorherige Bestand übernommen. In JTL-WMS werden dagegen alle Artikel ausgebucht, die vorhanden sind und bei der Zählung nicht eingetragen wurden. Dieselbe Unterlassung, zwei entgegengesetzte Ergebnisse.

Lässt sich eine Inventurbuchung rückgängig machen?

Nein. Der JTL-Guide formuliert eindeutig, dass sich die Buchung nicht mehr rückgängig machen lässt, sobald sie bestätigt wurde. Vor der Bestätigung zeigt JTL-WMS noch an, wie viele Artikel ein- und ausgebucht werden, und der Vorgang lässt sich abbrechen. Diese Endgültigkeit entspricht der Unveränderbarkeit aus § 239 Absatz 3 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

Die Inventur ist die Tätigkeit, das Inventar das Ergebnis. § 240 HGB trägt die Überschrift Inventar und verlangt ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden mit Wertangabe zum Schluss jedes Geschäftsjahres. Die Zählung selbst ist der Weg dorthin. Aufbewahrungspflichtig ist nach § 257 HGB das Inventar.

Wie lange muss ich ein Inventar aufbewahren?

Zehn Jahre. § 257 Absatz 1 Nummer 1 HGB zählt Inventare zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, Absatz 4 setzt die Frist auf zehn Jahre. Sie beginnt laut Absatz 5 mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Inventar aufgestellt wurde. Digitale Aufbewahrung ist unter den Bedingungen von Absatz 3 zulässig.

10. Quellen & offizielle Informationen

Alle wurden am 7. September 2026 abgerufen und im Volltext gegengelesen; die zitierten Formulierungen stammen wörtlich daraus. Normtexte ändern sich, Herstellerdokumentation ebenfalls — bitte prüfen Sie den Stand vor einer Umstellung erneut. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.

  • § 240 HGB — Inventar — Die Pflicht zum Inventar zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss jedes Geschäftsjahres, die Frist „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit" sowie Festbewertung und Gruppenbewertung.
  • § 241 HGB — Inventurvereinfachungsverfahren — Die drei Vereinfachungen im Wortlaut: Stichprobeninventur in Absatz 1, permanente Inventur in Absatz 2, verlegte Inventur mit dem Zeitfenster von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Stichtag in Absatz 3.
  • § 241a HGB — Befreiung von Buchführung und Inventar — Die Schwellen für Einzelkaufleute: 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen.
  • § 239 HGB — Führung der Handelsbücher — Absatz 2 zu vollständigen, richtigen, zeitgerechten und geordneten Aufzeichnungen und Absatz 3 zur Unveränderbarkeit — die Norm hinter der endgültigen Inventurbuchung.
  • § 257 HGB — Aufbewahrung von Unterlagen — Inventare stehen in Absatz 1 Nummer 1, die Zehnjahresfrist in Absatz 4 und der Fristbeginn zum Schluss des Aufstellungsjahres in Absatz 5.
  • JTL-Guide: Inventur durchführen in JTL-WMS — Die beiden dokumentierten Inventurarten, die Initialinventur beim Start, das Verbot offener Picklisten, die Ausbuchung nicht eingetragener Artikel und die Endgültigkeit der Buchung.
  • JTL-Guide: Inventur durchführen in JTL-Wawi — Der listenbasierte Ablauf in vier Schritten samt Voraussetzung, dass keine Pickliste mehr offen sein darf, und die Inventurdifferenzliste.
  • JTL-Guide: Detailbeschreibung Inventur durchführen — Die Feldbeschreibungen des Dialogfensters — darunter der Satz, dass ein nicht editierter Ist-Bestand den vorherigen Bestand übernimmt, und die gesonderte Schaltfläche zum Nullsetzen.
  • JTL-Guide: Lageroptionen Registerkarte JTL-WMS Mobile Inventur — Die Auslöseregel der permanenten Inventur, die vier möglichen Prozesse, das Verbergen der Soll-Mengen und die Auswahlarten für Lagerplätze, darunter „Zufällig".
  • JTL-Guide: Standardlager anlegen — Der Satz, dass für ein Standardlager nur der Bestand eines Artikels hinterlegt wird, nicht jedoch sein Standort — die Ursache dafür, dass die Wawi-Inventur keinen Lagerplatz kennt.
  • JTL-Guide: Wichtige Begriffe in JTL-WMS — Die Liste der Sonderpositionen, die JTL-WMS bei Reservierung, Kommissionierung und Versand nicht beachtet — eine systematische Quelle von Differenzen.
  • JTL-Guide: Abgleiche mit JTL-Worker 2.0 automatisieren — Das je Abgleich frei gesetzte Intervall und die Empfehlung, es auf mindestens fünf Minuten zu stellen — relevant für Differenzen zwischen Lager und Verkaufskanal.

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