Eine Website übersetzen Sie auf drei Wegen: rein maschinell, als Fachübersetzung durch Menschen oder hybrid — maschinell vorübersetzt und menschlich geprüft. Den Unterschied zwischen einer einmaligen Übersetzung und einem pflegbaren mehrsprachigen Shop machen aber nicht die Übersetzer, sondern Translation Memory und Glossar. Für Rechtstexte gilt eine harte Grenze: nie maschinell. Stand: September 2026.
Kurz vorweg, falls Sie etwas anderes suchen: Wenn Sie nur eine fremdsprachige Seite lesen möchten, brauchen Sie nichts einzurichten. Chrome, Firefox, Edge und Safari übersetzen eine geöffnete Seite auf Klick, und der Google Übersetzer nimmt eine Adresse entgegen. Das passiert im Browser Ihrer Besucher und ändert nichts an der Website selbst. Dieser Beitrag beantwortet die andere Frage: Wie betreiben Sie Ihre eigene Website oder Ihren Shop dauerhaft in mehreren Sprachen?
1. Drei Wege im Vergleich
Die Werkzeugfrage steht in fast jedem Ratgeber vorn. Sie ist aber die falsche erste Frage. Zuerst entscheiden Sie, wie viel menschliche Prüfung Ihre Inhalte brauchen — und diese Antwort fällt je Textsorte unterschiedlich aus. Ein Datenblatt und eine Startseite verdienen nicht denselben Aufwand.
| Weg | Geeignet für | Ungeeignet für | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Rein maschinell | Große, gleichförmige Textmengen: technische Attribute, Kategoriebeschreibungen, Bewertungen, Hilfeseiten, interne Suche | Rechtstexte, Marken- und Kampagnentexte, alles mit Wortspiel, Anrede oder Verkaufsargument | Einrichtung einmalig, laufend fast keiner — dafür volles Qualitätsrisiko bei Ihnen |
| Fachübersetzung | Startseite, Markenbotschaft, rechtlich sensible Inhalte, Fachtexte mit eigener Terminologie | Sortimente mit täglichen Änderungen und mehreren tausend Artikeln — Tempo und Budget passen nicht | Höchster Aufwand je Wort, dafür geregelter Prozess nach ISO 17100:2015 inklusive Revision |
| Hybrid: maschinell plus Review | Der Normalfall im Handel: Produkttexte, Kategorien, Oberfläche, Servicetexte in mehreren Sprachen | Rechtstexte — die bleiben auch im Hybrid-Weg außen vor | Mittel; als Post-Editing in ISO 18587:2017 beschrieben, Abrechnung meist nach Stunden |
Interessant ist, dass die Branche diese Trennung längst normiert hat — und zwar in zwei getrennten Normen. Die ISO 17100:2015 beschreibt die Anforderungen an Humanübersetzung samt Revision durch eine zweite Person. Sie sagt aber ausdrücklich: Maschinelle Rohübersetzung mit anschließender Nachbearbeitung fällt nicht in ihren Anwendungsbereich. Für genau diesen Fall gibt es seit 2017 eine eigene Norm, die ISO 18587:2017. Sie regelt die vollständige menschliche Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen und die Kompetenzen der Nachbearbeitenden (Quellen abgerufen am 5. September 2026).
Für Ihre Angebotsprüfung ist das ein praktischer Hebel. Fragen Sie einen Dienstleister nicht, ob er „mit KI arbeitet", sondern nach welchem der beiden Verfahren er liefert. Die Antwort sagt Ihnen, ob eine zweite Person den Text gesehen hat — und was Sie im Reklamationsfall erwarten dürfen.
Wo maschinelle Übersetzung ohne Aufsicht regelmäßig kippt, sehen wir in Projekten immer wieder an denselben Stellen. Belastbare Genauigkeitswerte veröffentlichen die Anbieter nicht in vergleichbarer Form; die folgende Liste ist deshalb ausdrücklich Erfahrung, kein Messwert:
- Attributwerte ohne Satzkontext: „Schloss", „Golf" oder „Band" trifft die Maschine ohne umgebenden Text nach Wahrscheinlichkeit, nicht nach Bedeutung.
- Maße und Einheiten: Aus Zoll wird nicht automatisch Zentimeter, und Konfektionsgrößen sind je Land verschieden.
- Anredekonventionen: Das englische „you" wird im Deutschen zum „Sie" oder „Du" — die Maschine entscheidet das pro Satz neu, wenn Sie es nicht vorgeben.
- Markennamen und Produktlinien: Eigennamen werden übersetzt, wenn sie zufällig ein gängiges Wort sind. Ihr Glossar muss sie ausdrücklich schützen.
- Suchbegriffe: Die wörtliche Übersetzung eines Keywords ist selten der Begriff, den Menschen im Zielmarkt tatsächlich eingeben.
- Rechtsbegriffe: „Widerruf", „Gewährleistung" und „Garantie" haben je Rechtsordnung eine eigene Bedeutung, die eine Wort-für-Wort-Übertragung verfehlt.
Keiner dieser Punkte spricht gegen maschinelle Übersetzung. Sie sprechen dagegen, sie ungeprüft zu veröffentlichen. Wie Sie Sprachmodelle in der Redaktion sinnvoll einsetzen und an welcher Stelle ein Mensch gegenlesen sollte, haben wir im Beitrag zum Texten mit KI ausführlicher beschrieben — dort geht es um das Schreiben, hier um das Übertragen.
2. Was den Unterschied macht: Translation Memory und Glossar
Hier liegt die eigentliche Weggabelung. Ohne diese beiden Bausteine übersetzen Sie einmal. Mit ihnen betreiben Sie eine mehrsprachige Website. Der Unterschied zeigt sich nicht am Tag des Go-Live, sondern beim ersten Textwechsel drei Monate später.
Ein Translation Memory ist eine Datenbank aus Satzpaaren: Ausgangssatz und freigegebene Übersetzung. Ändern Sie einen Absatz, erkennt das System, welche Sätze unverändert sind, welche leicht abweichen und welche neu sind. Nur der Rest geht in die Übersetzung. Bei einem Sortiment mit tausenden Artikeln, die sich in Bausteinen wiederholen, ist das der Unterschied zwischen einem Nachmittag und einem Monat.
Ein Glossar ist die Begriffsebene darunter. Dort steht, wie Ihre Fachbegriffe, Produktlinien und Marken in jeder Sprache heißen — und welche Wörter unübersetzt bleiben. Ein Glossar beantwortet Fragen, die sonst jede Übersetzerin und jedes Modell neu und jedes Mal anders beantwortet:
- Heißt Ihr Produkt im Englischen genauso, oder gibt es einen Marktnamen?
- Duzen oder siezen Sie Ihre Kundschaft in dieser Sprache — und tun Sie das im ganzen Shop einheitlich?
- Welche Attributwerte sind Werte und keine Wörter, dürfen also nicht übersetzt werden?
- Wie schreiben Sie wiederkehrende Bausteine wie Lieferzeit, Rückgabe oder Zubehör im Zielmarkt?
- Welche Begriffe sind rechtlich belegt und dürfen nicht durch ein Synonym ersetzt werden?
Beides ist an ein System gebunden. Wenn Ihre Übersetzungen als Word-Dateien per E-Mail zurückkommen, entsteht kein Memory und wächst kein Glossar — die Arbeit ist danach weg. Deshalb sitzt in der Mitte eines funktionierenden Aufbaus eine Übersetzungsplattform, die Quelltexte einsammelt, Übersetzungen verwaltet und sie automatisch zurückspielt. Wie wir das mit Crowdin als Übersetzungsmanagement aufsetzen und an Shop, Warenwirtschaft oder Eigenentwicklung anbinden, beschreiben wir auf der zugehörigen Leistungsseite. Der Workflow in diesem Beitrag funktioniert aber mit jeder Plattform, die Memory und Glossar mitbringt.
Ein Hinweis zur Reihenfolge, der Geld spart: Legen Sie das Glossar an, bevor die erste große Charge übersetzt wird. Ein nachträglich eingeführter Begriff zwingt Sie, bereits freigegebene Texte erneut anzufassen — und das über alle Sprachen hinweg.
3. Was ein Shop außer Fließtext noch braucht
Eine Unternehmenswebsite besteht aus Seiten. Ein Shop besteht aus Datensätzen. Das klingt nach einer Nuance, verändert aber den gesamten Ablauf: Texte liegen in mehreren Systemen, kommen unterschiedlich schnell nach und gehören verschiedenen Abteilungen.
| Element | Besonderheit |
|---|---|
| Produkttexte und Kurzbeschreibungen | Liegen meist in der Warenwirtschaft oder im PIM, nicht im Shop. In JTL-Wawi müssen die Sprachen zuerst aktiviert werden, bevor eigene Beschreibungstexte je Sprache möglich sind. |
| Attribute und Varianten | Werte wie „Grau meliert", „38/34" oder „500 ml" stehen ohne Satz da. Maschinelle Übersetzung hat hier keinen Kontext — Attributwerte gehören ins Glossar, nicht in den Textstrom. |
| Oberflächentexte | Buttons, Hinweise, Fehlermeldungen. JTL-Shop pflegt sie als Sprachvariablen unter „Administration > Sprachvariablen", getrennt von den Artikeldaten; Shopify über Translate & Adapt oder eine kompatible App. |
| Kategorie- und URL-Struktur | Übersetzte Pfade sind bei Shopify möglich, aber nicht überall: Das Wort „products" im Pfad bleibt unübersetzt, ebenso alle Tags. |
| Meta-Titel und Beschreibungen | Bei Shopify erben sie im Standard vom übersetzten Produkttitel. Sobald Sie eigene Werte eingetragen haben, brauchen diese eine eigene Übersetzung. |
| Checkout und Benachrichtigungen | Shopify liefert den Checkout in 33 Sprachen vorübersetzt; weitere Anpassungen brauchen eine Drittanbieter-App. E-Mails und Belege sind ein eigener Textbestand. |
| Währung, Steuer und Versand | Sprache ist nicht gleich Land. Ein französischer Text kann in Frankreich, Belgien und der Schweiz laufen — mit drei verschiedenen Preis-, Steuer- und Versandregeln. |
| Schrift und Layout | Deutsche Texte werden gegenüber englischen länger, arabische und hebräische laufen von rechts nach links. Prüfen Sie vor der Freigabe, ob Ihr Theme das trägt. |
Zwei systemspezifische Punkte sind es wert, vorab geprüft zu werden. In JTL-Wawi aktivieren Sie die Sprachen unter „Admin > Allgemeine Einstellungen > Sprachen", bevor Sie überhaupt sprachabhängige Beschreibungstexte pflegen können. Und der JTL-Guide warnt an dieser Stelle ausdrücklich: Eine einmal gespeicherte Sprachauswahl lässt sich nicht mehr entfernen. Wählen Sie also nicht „auf Vorrat" acht Sprachen aus, sondern genau die, die Sie tatsächlich bespielen wollen (Quelle: JTL-Guide, abgerufen am 5. September 2026, öffnet in neuem Tab).
Bei Shopify ist die zweite Falle der Wechsel der Standardsprache: Dabei werden vorhandene Übersetzungen der Zielsprache gelöscht. Exportieren Sie vorher. Ansonsten nimmt Ihnen die Plattform Arbeit ab — sie setzt die Sprachauszeichnung automatisch und nimmt alle veröffentlichten Sprachen in die Sitemaps auf. Nicht übersetzbar sind hingegen Tags und der feste Pfadbestandteil im Produkt-URL. Was das für die Suchmaschinenoptimierung bedeutet, ordnet unser Beitrag zu Shopify SEO ein.
Ein Punkt wird fast immer unterschätzt: Sprache ist nicht Land. Ein französischer Text bedient Frankreich, Belgien und die Westschweiz — mit drei Währungs-, Steuer- und Versandkonstellationen. Wer über die eigene Website hinaus in neue Märkte geht, trifft dieselbe Logik auf jedem Marktplatz wieder; dazu beraten wir auf der Seite zu internationalen Plattformen und Marktplätzen. Wenn Ihre Produktdaten heute in mehreren Systemen und Tabellen liegen, lohnt vor der ersten Übersetzung ein Blick auf ein zentrales Produktdatenmanagement — sonst übersetzen Sie eine Datenlage, die Sie ohnehin bald ändern.
4. Sprachversionen auszeichnen: hreflang und URL-Struktur
Sobald es zwei Sprachversionen gibt, braucht Google eine Zuordnung. Diese Auszeichnung heißt hreflang. Wichtig ist zu verstehen, was sie leistet und was nicht: Sie sagt Google, welche Seiten Varianten desselben Inhalts sind. Die Sprache einer Seite erkennt Google davon unabhängig algorithmisch — nach eigener Aussage nutzt es dafür weder hreflang noch das lang-Attribut. Ein Rankingversprechen ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Die Regeln aus der Google-Dokumentation sind kurz, werden aber häufig verletzt:
- Jede Sprachversion listet alle Versionen auf — sich selbst eingeschlossen. Die Linkliste ist auf jeder Version identisch.
- Die Verweise müssen gegenseitig sein. Zeigen zwei Seiten nicht aufeinander, ignoriert Google die Angaben komplett.
- Alle Adressen werden vollständig angegeben, mit Protokoll. Sie dürfen auf einer anderen Domain liegen.
- Der erste Code ist immer die Sprache nach ISO 639-1, der optionale zweite die Region nach ISO 3166-1 Alpha 2. Ein Ländercode allein ist unzulässig.
- Für Besucher, deren Spracheinstellung zu keiner Version passt, setzen Sie eine Fallback-Seite mit dem Wert „x-default".
- Es gibt drei gleichwertige Wege: Verweise im HTML-Kopf, HTTP-Header oder Angaben in der XML-Sitemap. Einer reicht.
Der zweite Punkt ist der häufigste Fehler und der teuerste. Google begründet ihn nachvollziehbar: Ohne Rückverweis könnte eine fremde Website behaupten, eine Sprachvariante Ihrer Seiten zu sein. Fehlt der Rückverweis, verwirft Google die Angabe — ohne Fehlermeldung. Prüfen Sie das nach jedem Relaunch neu.
Bei der Adressstruktur haben Sie die Wahl zwischen Unterordner (example.com/fr/), Subdomain (fr.example.com) und eigener Landesdomain. Alle drei funktionieren. Der Unterordner ist im Mittelstand meist die pragmatischste Wahl, weil er ohne zusätzliche Domains und Zertifikate auskommt; Shopify unterstützt Unterordner und Subdomain ab Werk. Entscheiden Sie früh — ein späterer Wechsel ist ein Umzug mit allem, was dazugehört.
Eine Sorge können wir Ihnen nehmen: Übersetzte Seiten sind kein doppelter Inhalt. Google schreibt ausdrücklich, dass lokalisierte Fassungen nur dann als Duplikate gelten, wenn der Hauptinhalt unübersetzt bleibt. Genau das passiert allerdings bei halbherzigen Umsetzungen, in denen nur Navigation und Fußzeile übersetzt sind und die Produkttexte deutsch bleiben.
5. Rechtstexte: die Grenze der Maschine
Diese Regel ist die einzige in diesem Beitrag ohne Ausnahme. Rechtstexte gehören nicht durch eine Übersetzungsmaschine — weder allein noch mit einer schnellen Sichtprüfung. Der Grund ist kein sprachlicher, sondern ein haftungsrechtlicher.
Bei Verträgen im Fernabsatz schreibt Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch einen Katalog vorvertraglicher Pflichtinformationen vor, von den wesentlichen Eigenschaften über die Identität und Anschrift bis zum Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben. Und § 4 Absatz 1 dieses Artikels legt die Form fest: Der Unternehmer muss dem Verbraucher diese Informationen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Für diese Verständlichkeit haften Sie — nicht das Werkzeug, das den Text übertragen hat.
Dazu kommen die Anbieterangaben. Seit dem 14. Mai 2024 stehen sie in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes und nicht mehr im Telemediengesetz; sie müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Welche Angaben das im Einzelnen sind und wo sie im Shop hingehören, führt unser Beitrag zur Impressumspflicht im Online-Shop aus.
Konkret betrifft das diese Textbestände:
- AGB: Klauseln, die in Deutschland zulässig sind, können im Zielmarkt unwirksam sein. Eine Übersetzung ändert daran nichts — sie verdeckt das Problem.
- Widerrufsbelehrung: Fristen, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular sind national geregelt. Eine übertragene deutsche Belehrung ist kein gültiges Dokument.
- Datenschutzerklärung: Sie muss zu Ihren tatsächlichen Verarbeitungen passen und in der Sprache der betroffenen Person verständlich sein.
- Impressum und Anbieterkennzeichnung: Die Pflichtangaben nach Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bleiben — auch in der fremdsprachigen Fassung.
- Preis- und Versandangaben: Der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben gehört zu den Pflichtinformationen. Eine übersetzte Seite mit deutschen Steuersätzen erfüllt das nicht.
Der saubere Weg: Lassen Sie Rechtstexte je Zielmarkt von einer Kanzlei oder einem spezialisierten Anbieter erstellen, nicht übersetzen. Das ist nicht dieselbe Leistung und in aller Regel auch nicht dieselbe Rechnung. Fristen, Ausnahmen und Formulare unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten selbst dort, wo eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Wie tief das schon national geht, zeigt der Beitrag zum Widerrufsrecht im Online-Shop. Nehmen Sie diese Texte aus dem automatischen Übersetzungslauf ausdrücklich heraus — sonst holt sie der nächste Massenabgleich zurück.
Dasselbe Prinzip gilt für eine Übertragung innerhalb des Deutschen: Leichte Sprache. Auch hier bleibt der verbindliche Wortlaut von AGB und Widerrufsbelehrung stehen, die Fassung in Leichter Sprache erklärt ihn nur. Pflicht ist sie für Händler nicht, denn das BFSG verlangt lediglich verständliche Informationen. Wo eine solche Seite im Shop trotzdem hilft, zeigt unser Beitrag über Leichte Sprache auf der Website.
6. Kosten: die Preismodelle statt der Preise
Zu dieser Frage kursieren viele Zahlen. Wir geben sie hier bewusst nicht wieder — und der Grund ist aufschlussreich.
Warum es keine öffentliche Preisliste gibt: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer schreibt auf seiner Seite zur Preisgestaltung, er sei „aus kartellrechtlichen Gründen nicht befugt, Honorarempfehlungen abzugeben". Der Verband erhebt zwar einen Honorarspiegel, veröffentlicht ihn aber als kostenpflichtige Fachpublikation. Belastbare Marktpreise sind also schlicht nicht frei abrufbar. Wer trotzdem eine Cent-pro-Wort-Spanne nennt, hat sie geschätzt (Quelle: BDÜ, Preisgestaltung, abgerufen am 5. September 2026, öffnet in neuem Tab).
Nützlicher als eine erfundene Zahl ist ohnehin das Verständnis der Abrechnungslogik. Danach können Sie Angebote vergleichen, die auf den ersten Blick unvergleichbar aussehen:
| Modell | Grundlage |
|---|---|
| Normzeilenpreis | Eine Normzeile umfasst 50 bis 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Abgerechnet wird vorzugsweise der übersetzte Zieltext. In Deutschland das gängigste Modell. |
| Wortpreis | International verbreitet, für Deutsch laut Berufsverband weniger geeignet, weil zusammengesetzte Wörter die Zählung verzerren. Für Ausgangstexte in Englisch dennoch üblich. |
| Seitenpreis | Eine nicht-literarische Normseite hat 30 Zeilen, je nach Zeilendefinition 1.500 bis 1.650 Zeichen. Für Shop-Inhalte selten sinnvoll. |
| Nachlass auf Memory-Treffer | Wiederholungen und Teiltreffer aus dem Translation Memory werden gestaffelt günstiger abgerechnet. Die Staffel gehört ins Angebot, nicht ins Kleingedruckte. |
| Stundensatz für Nachbearbeitung | Korrekturlesen, Überarbeiten und Post-Editing rechnet die Branche in der Regel nach Stunden ab, weil sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt. |
| Mindestauftragswert | Für kleine Nachträge — ein neues Produkt, ein geänderter Button — greift oft eine Mindestpauschale. Bei häufigen Kleinstaufträgen entscheidet sie über die Gesamtkosten. |
| Eil- und Wochenendzuschlag | Wird im Einzelfall verhandelt. Planbare Übersetzungszyklen sind der wirksamste Kostenhebel überhaupt. |
| Plattformgebühr je Wortbestand | Übersetzungsplattformen rechnen häufig nach „hosted words": Wörter mal Zielsprachen. 500 Wörter in zehn Sprachen zählen als 5.000 Wörter — jede neue Sprache vervielfacht den Bestand. |
Den Preis treiben laut Berufsverband drei Faktoren: der inhaltliche Schwierigkeitsgrad, also Fachgebiet und Terminologie; der technische Schwierigkeitsgrad, also Lesbarkeit und Anforderungen an die Software; und der Termin. Alle drei können Sie beeinflussen. Ein gepflegtes Glossar senkt den inhaltlichen Schwierigkeitsgrad. Ein sauberer Export aus dem Shop senkt den technischen. Und ein fester Übersetzungsrhythmus statt ständiger Eilaufträge senkt den dritten.
Achten Sie beim Vergleich besonders auf zwei Positionen. Erstens die Staffel für Memory-Treffer: Sie entscheidet, ob Ihre Kosten mit der Zeit sinken oder konstant bleiben. Zweitens den Mengenbegriff der Plattform. Übersetzungsplattformen rechnen häufig nach gehosteten Wörtern, und die zählen laut Crowdin als Wörter multipliziert mit der Zahl der Zielsprachen — 500 Wörter in zehn Sprachen sind dort 5.000 Wörter. Jede zusätzliche Sprache vervielfacht also nicht nur die Übersetzungsarbeit, sondern auch die Plattformgebühr.
7. Der Workflow in sieben Schritten
So bauen wir eine mehrsprachige Website oder einen mehrsprachigen Shop auf. Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Jeder Schritt macht den nächsten billiger.
- Sprachen und Märkte festlegen. Nicht „so viele wie möglich", sondern die zwei, die Sie im ersten Jahr wirklich bedienen können — inklusive Kundenservice in dieser Sprache. Halten Sie fest, welche Länder je Sprache gemeint sind, weil daran Währung, Steuer und Versand hängen.
- Textbestände inventarisieren. Produktdaten, Kategorietexte, Oberflächentexte, E-Mails, Belege, Rechtstexte — je System getrennt, mit Mengenangabe. Diese Liste ist später Ihre Angebotsgrundlage und verhindert, dass ein ganzer Bestand vergessen wird.
- Textsorten den Wegen zuordnen. Was läuft rein maschinell, was hybrid, was rein menschlich, was nimmt eine Kanzlei? Diese Entscheidung schriftlich festhalten — sie ist die Regel, nach der später jede neue Textcharge läuft.
- Glossar anlegen. Marken, Produktlinien, Fachbegriffe, Attributwerte, Anredeform je Sprache. Zwei Stunden mit dem Vertrieb bringen hier mehr als jede Werkzeugauswahl.
- Plattform anbinden. Quelltexte fließen automatisch in die Übersetzungsplattform, freigegebene Texte automatisch zurück. Was hier per Hand exportiert wird, wird auf Dauer nicht gepflegt. Wo es keine fertige Anbindung gibt, bauen wir sie über eine individuelle Datenintegration.
- Technik setzen. Adressstruktur festlegen, Sprachauszeichnung mit gegenseitigen Verweisen und
x-defaultergänzen, Sprachumschalter einbauen, Sitemaps prüfen. Bei Shopify und JTL-Shop erledigt das System einen Teil davon selbst — den Rest prüfen Sie. - Erste Sprache live nehmen und messen. Eine Sprache vollständig, statt drei halb. Danach beobachten Sie Indexierung, Suchanfragen und Serviceanfragen aus dem Zielmarkt, bevor die nächste Sprache startet.
8. Laufende Pflege: der eigentliche Aufwand
Der Aufbau ist ein Projekt, der Betrieb ist eine Gewohnheit. Erfahrungsgemäß scheitern mehrsprachige Auftritte nicht am Start, sondern im zweiten Jahr. Diese fünf Muster sehen wir am häufigsten:
- Neue Produkte laufen im Shop live, bevor die Übersetzung fertig ist — legen Sie vorher fest, ob unübersetzte Artikel sichtbar sein dürfen.
- Textänderungen im Deutschen werden nicht nachgezogen; nach einem Jahr weichen Ausgangs- und Zielsprache inhaltlich voneinander ab.
- Das Glossar wird einmal angelegt und danach nie erweitert, obwohl jedes neue Sortiment eigene Begriffe mitbringt.
- Sprachversionen verweisen nach einem Relaunch nicht mehr gegenseitig aufeinander — Google verwirft die Zuordnung stillschweigend.
- Niemand ist im Unternehmen für die Zielsprache zuständig, also prüft auch niemand die Rückmeldungen aus dem Zielmarkt.
Dagegen hilft kein Werkzeug, sondern eine Festlegung. Klären Sie drei Dinge und schreiben Sie sie auf: Wer gibt Übersetzungen frei? In welchem Rhythmus läuft der Abgleich — täglich, wöchentlich, je Sortimentsschub? Und was passiert mit einem Produkt, dessen Übersetzung noch fehlt: Bleibt es in dieser Sprache unsichtbar, oder erscheint es mit deutschem Text? Beides ist vertretbar, aber nur eine bewusste Entscheidung verhindert, dass beides gleichzeitig passiert.
Nützlich ist außerdem ein fester Blick in die Search Console je Sprachversion. Dort sehen Sie, ob Google die richtige Fassung ausliefert und ob die Zuordnung nach einem Relaunch noch steht. Wenn Ihr Shop auf JTL läuft, gehören Sprachvariablen und Templates nach jedem Update auf die Prüfliste — dabei unterstützen wir im Rahmen der JTL-Shop-Betreuung.
9. Fazit: erst der Rahmen, dann der Übersetzer
Die Frage „KI oder Fachübersetzung" ist zu grob gestellt. In fast jedem Handelsprojekt lautet die Antwort „beides, je Textsorte" — maschinell für die Masse, menschlich geprüft für alles, was verkauft oder verpflichtet, und anwaltlich erstellt für alles, was rechtlich bindet. Diese Zuordnung einmal sauber zu treffen, ist wichtiger als die Wahl des Anbieters.
Entscheidend bleibt der Rahmen darunter. Ein Translation Memory und ein gepflegtes Glossar verwandeln eine einmalige Übersetzung in einen mehrsprachigen Auftritt, den Sie auch in zwei Jahren noch ändern können. Ohne sie zahlen Sie bei jeder Textänderung erneut den vollen Preis — und wundern sich, warum das gleiche Wort in drei Sprachversionen dreimal anders heißt.
Unser Rat aus Projekten: Starten Sie mit einer Sprache, einem sauberen Glossar und einer angebundenen Plattform. Erweitern Sie erst, wenn der Kreislauf aus Änderung, Übersetzung und Rückspielung ohne Zutun läuft. Und nehmen Sie die Rechtstexte von Anfang an aus der Automatik heraus.
- Drei Wegerein maschinell · Fachübersetzung · hybrid mit menschlichem Review
- NormenISO 17100:2015 (Humanübersetzung) · ISO 18587:2017 (Post-Editing)
- KernunterschiedTranslation Memory und Glossar — nicht die Wahl des Werkzeugs
- hreflangSelbstreferenz und gegenseitiger Verweis Pflicht, sonst ignoriert Google
- Harte GrenzeRechtstexte nie maschinell — Art. 246a § 4 EGBGB, § 5 DDG
- PreismodelleNormzeile 50–55 Zeichen · Memory-Nachlass · Stundensatz fürs Review
Angaben nach der Google-Search-Central-Dokumentation zu lokalisierten Seitenversionen, den ISO-Katalogeinträgen zu ISO 17100:2015 und ISO 18587:2017, der BDÜ-Seite zur Preisgestaltung, dem Shopify Help Center, dem JTL-Guide sowie § 5 DDG und Artikel 246a EGBGB — alle abgerufen am 5. September 2026. Funktionsumfang und Konditionen der genannten Systeme können sich ändern; verbindlich ist jeweils die Herstellerdokumentation. Die vollständige Quellenliste steht am Ende des Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 5. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Hinweise zu Artikel 246a EGBGB und § 5 DDG geben den Gesetzeswortlaut sowie unsere Praxiserfahrung als Dienstleister wieder. Ob Ihre Rechtstexte in einem konkreten Zielmarkt wirksam sind und welche zusätzlichen nationalen Pflichten dort gelten, klären Sie mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
10. Häufige Fragen zur Website- und Shop-Übersetzung
Wie kann man eine Website übersetzen lassen?
Für eine dauerhaft mehrsprachige Website gibt es drei Wege: rein maschinelle Übersetzung, Fachübersetzung durch Menschen oder die Kombination aus beidem mit menschlicher Nachbearbeitung. Entscheidend ist nicht die Wahl des Übersetzers, sondern der Rahmen: ein Translation Memory und ein Glossar machen aus einer einmaligen Übersetzung einen pflegbaren mehrsprachigen Auftritt.
Reicht eine KI-Übersetzung für einen Onlineshop?
Für Kategorietexte und wiederkehrende Beschreibungen liefert maschinelle Übersetzung eine brauchbare Grundlage. Ungeprüft veröffentlichen sollten Sie sie nicht. Aus unseren Projekten fallen vor allem Produktattribute ohne Kontext auf, dazu Maßeinheiten, Markennamen und Suchbegriffe. Rechtstexte sind ohnehin ausgenommen. Der übliche Weg ist maschinelle Vorübersetzung plus menschliche Freigabe.
Was ist ein Translation Memory?
Ein Translation Memory ist eine Datenbank aus Satzpaaren: Ausgangssatz und freigegebene Übersetzung. Taucht ein Satz erneut auf, schlägt das System die bestehende Übersetzung vor. Das hält Formulierungen einheitlich und senkt den Aufwand bei jeder Textänderung, weil nur die wirklich neuen Sätze bearbeitet werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Translation Memory und Glossar?
Das Translation Memory speichert ganze Sätze, das Glossar einzelne Begriffe. Im Glossar legen Sie fest, wie Ihre Fachbegriffe, Produktnamen und Marken in jeder Sprache heißen — und welche Wörter unübersetzt bleiben. Beides ergänzt sich: Das Memory sorgt für Tempo, das Glossar für einheitliche Terminologie.
Was kostet es, eine Website übersetzen zu lassen?
Belastbare Marktpreise werden nicht öffentlich publiziert; der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer darf aus kartellrechtlichen Gründen keine Honorarempfehlungen abgeben. Üblich sind Normzeilen- oder Wortpreise, ein Mindestauftragswert, Nachlässe auf Treffer aus dem Translation Memory und Stundensätze für Korrektur und Nachbearbeitung. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein.
Darf ich AGB und Widerrufsbelehrung maschinell übersetzen?
Davon raten wir ab. Nach Artikel 246a Paragraf 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Verbraucher die Pflichtinformationen vor ihrer Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise erhalten. Für diese Verständlichkeit haften Sie, nicht das Übersetzungswerkzeug. Lassen Sie Rechtstexte je Zielmarkt anwaltlich erstellen oder prüfen.
Was ist hreflang und brauche ich das?
Mit hreflang teilen Sie Google mit, welche Seiten Sprachvarianten derselben Inhalte sind. Google nutzt die Angabe zur Zuordnung, nicht zur Spracherkennung, und verspricht damit kein besseres Ranking. Wichtig sind zwei Regeln: Jede Version listet sich selbst, und Seiten müssen sich gegenseitig verweisen — sonst ignoriert Google die Angaben.
Wie übersetze ich einen JTL-Shop oder einen Shopify-Store?
In beiden Systemen liegen Texte an zwei Orten. Produktdaten kommen aus der Warenwirtschaft oder dem Shop-Backend, Oberflächentexte aus dem Theme. In JTL aktivieren Sie die Sprachen zuerst in JTL-Wawi und pflegen Oberflächentexte als Sprachvariablen. Shopify nutzt Translate & Adapt oder eine kompatible Übersetzungs-App.
11. Quellen & offizielle Informationen
Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden am 5. September 2026 abgerufen und inhaltlich gegengelesen. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Google Search Central — Tell Google about localized versions of your page — die drei gleichwertigen Auszeichnungswege, die Pflicht zur Selbstreferenz und zum gegenseitigen Verweis, vollständige Adressen, x-default, Sprach- und Regionscodes nach ISO 639-1 und ISO 3166-1 Alpha 2 sowie die Aussage, dass Google die Sprache einer Seite algorithmisch erkennt und nicht aus hreflang ableitet.
- ISO 17100:2015 — Translation services: Requirements for translation services — den Normrahmen für Humanübersetzung samt Revision durch eine zweite Person sowie den ausdrücklichen Hinweis, dass maschinelle Rohübersetzung mit anschließender Nachbearbeitung nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fällt.
- ISO 18587:2017 — Post-editing of machine translation output: Requirements — den Normrahmen für die vollständige menschliche Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen, die Anforderungen an die Kompetenz der Nachbearbeitenden und die Einschränkung auf Inhalte, die zuvor durch ein maschinelles System gelaufen sind.
- BDÜ — Preisgestaltung bei Übersetzungs- und Dolmetschleistungen — dass der Verband aus kartellrechtlichen Gründen keine Honorarempfehlungen abgeben darf, die Definition der Normzeile mit 50 bis 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen, die Abrechnung nach Zieltext, die Normseite mit 30 Zeilen, die Preisfaktoren sowie die Abrechnung von Korrektur- und Überarbeitungsleistungen nach Stundensätzen.
- Crowdin — Pricing: Definition der „hosted words" — das Mengenmodell von Übersetzungsplattformen: zu übersetzende Wörter multipliziert mit der Zahl der Zielsprachen, illustriert am Beispiel von 500 Wörtern in zehn Sprachen gleich 5.000 gehosteten Wörtern.
- Shopify Help Center — Lokalisierung und Übersetzung deines Shops — Plan- und Theme-Voraussetzungen, die URL-Struktur aus Unterordner oder Subdomain, das automatische Setzen der hreflang-Auszeichnung und die Aufnahme aller veröffentlichten Sprachen in die Sitemaps, die Grenzen bei URL-Pfaden und Tags, den Checkout in 33 vorübersetzten Sprachen sowie den Hinweis auf gelöschte Übersetzungen beim Wechsel der Standardsprache.
- JTL-Guide — Sprachen in JTL-Wawi auswählen — dass jede Sprache für die Artikelpflege zuerst in JTL-Wawi aktiviert werden muss, dass danach eigene Beschreibungstexte je Sprache möglich sind und dass eine gespeicherte Sprachauswahl anschließend nicht mehr entfernt werden kann.
- JTL-Guide — Oberflächentexte in JTL-Shop anpassen — die Pflege der Oberflächentexte als Sprachvariablen unter „Administration > Sprachvariablen", die Sprachsektion „custom" für eigene Variablen und den Export einzelner Variablen oder ganzer Sprachen.
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz — Allgemeine Informationspflichten — den Katalog der Anbieterangaben und die Anforderung, dass diese leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind; das DDG hat § 5 Telemediengesetz am 14. Mai 2024 abgelöst.
- Artikel 246a EGBGB — Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen — den Katalog der vorvertraglichen Pflichtinformationen in § 1 Absatz 1 sowie die formale Anforderung aus § 4 Absatz 1, diese Informationen dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen.