Cross-Selling empfiehlt ergänzende Produkte zum gewählten Artikel, Upselling die höherwertige Variante desselben Artikels. Beide zielen auf den Wert eines einzelnen Warenkorbs, nicht auf mehr Besucher. Im Shop entscheidet weniger die Technik als die Datenbasis: Gepflegte Zubehör-Beziehungen aus der Warenwirtschaft schlagen bei überschaubaren Bestellzahlen jede Empfehlungs-Automatik. Wer den Effekt bewerten will, misst den Rohertrag nach Retouren.
- Cross-SellingErgänzender Artikel neben dem gewählten (Querverkauf)
- UpsellingHöherwertige Variante statt des gewählten Artikels
- Gemeinsames ZielWert eines einzelnen Warenkorbs, nicht mehr Besucher
- KennzahlWarenkorbwert = Umsatz geteilt durch Bestellungen
- PlatzierungenProduktseite · Warenkorb · Checkout · Nachkauf-Mail
- Harte GrenzeKeine Voreinstellung bei Zusatzentgelt (§ 312a Abs. 3 BGB)
Rechtliche Angaben nach § 312a BGB (öffnet in neuem Tab), Stand: August 2026 — keine Rechtsberatung. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.
1. Cross-Selling und Upselling: der Unterschied
Beide Begriffe beschreiben, wie Sie aus einem laufenden Kauf mehr machen. Sie tun das aber auf entgegengesetzte Weise. Cross-Selling, auf Deutsch Querverkauf, legt eine weitere Position in den Warenkorb: das Objektiv zur Kamera, den Filter zur Kaffeemaschine. Upselling ersetzt eine bestehende Position durch eine teurere: dieselbe Kamera mit größerem Sensor, dieselbe Maschine mit Mahlwerk.
Der Unterschied klingt akademisch, hat aber unmittelbare Folgen für die Platzierung. Cross-Selling ergänzt eine bereits getroffene Entscheidung und darf deshalb spät kommen. Upselling greift in die Entscheidung selbst ein und muss früh kommen, solange der Kunde noch vergleicht. Wer diese Reihenfolge vertauscht, bekommt beides zum falschen Zeitpunkt.
| Merkmal | Cross-Selling | Upselling |
|---|---|---|
| Was passiert | Eine zusätzliche Position kommt in den Warenkorb | Eine vorhandene Position wird gegen eine teurere getauscht |
| Bezug zum Hauptartikel | Ergänzend: Zubehör, Verbrauchsmaterial, Set-Partner | Gleiche Funktion, höheres Niveau: Größe, Leistung, Laufzeit |
| Deutscher Begriff | Querverkauf, seltener Kreuzverkauf | Kein etablierter deutscher Begriff im Handel |
| Typischer Ort | Produktseite und Warenkorb | Produktseite, direkt an der Variantenauswahl |
| Risiko bei Übertreibung | Der Warenkorb wirkt unübersichtlich, Zusatzkosten überraschen | Die getroffene Entscheidung wird wieder aufgerissen, der Kauf verzögert sich |
Zwei verwandte Begriffe tauchen in derselben Diskussion auf. Bundling verkauft mehrere Artikel als festes Set zu einem gemeinsamen Preis; es ist gewissermaßen vorweggenommenes Cross-Selling und nimmt dem Kunden die Zusammenstellung ab. Downselling geht in die Gegenrichtung und bietet eine günstigere Alternative an, wenn der Kunde beim Hauptartikel abzuspringen droht. Für die Praxis im Shop sind das Varianten derselben Mechanik: Sie verändern, was am Ende im Korb liegt.
2. Warum der Warenkorbwert ein eigener Hebel ist
Ihr Shop-Umsatz entsteht aus drei Faktoren: Besucher, Anteil der Käufer und Wert je Bestellung. Der dritte Faktor ist der einzige, der weder Werbebudget noch eine bessere Kaufentscheidung voraussetzt. Er wirkt auf Menschen, die bereits kaufen. Die Kennzahl dahinter ist schlicht: durchschnittlicher Warenkorbwert = Umsatz geteilt durch Anzahl der Bestellungen, international als Average Order Value oder AOV geführt.
Diese Abgrenzung lohnt sich, weil im Shop-Alltag vier Themen ständig durcheinandergeraten. Ob jemand überhaupt kauft, ist die Frage der Conversion Rate; wie Sie daran arbeiten, zeigt unser Beitrag zum Optimieren der Conversion Rate. Dass ein gefüllter Warenkorb kurz vor Schluss verloren geht, ist ein Abbruchproblem und Thema unseres Leitfadens zu Warenkorbabbrüchen. Ob derselbe Kunde ein zweites Mal bestellt, entscheidet die Kundenbindung. Und was ein einzelner Artikel kostet, klärt die Preisstrategie. Dieser Artikel behandelt keines dieser vier Themen, sondern ausschließlich den Wert des Warenkorbs, der gerade entsteht.
Ehrlich dazu gehört die Kehrseite. Der Warenkorbwert ist auch der Hebel mit der niedrigsten Decke. Er ist begrenzt durch das, was Ihr Sortiment an sinnvollen Ergänzungen hergibt. Wer Einzelstücke ohne Zubehör verkauft, holt hier wenig heraus, egal wie gut die Technik ist. Und er ist der Hebel, der am schnellsten nach hinten losgeht: Jede Empfehlung, die ablenkt, kostet Sie an anderer Stelle einen Kauf.
Ein Sonderfall des Zusatzverkaufs ist der Artikel, der einen Warenkorb über eine Versandkostenfreigrenze hebt. Er folgt einer eigenen Logik: Sein Preis muss mindestens dem entfallenden Versanderlös geteilt durch Ihre Rohertragsquote entsprechen, sonst kostet jede hochgezogene Bestellung Deckungsbeitrag statt ihn zu bringen. Die Rechnung dahinter steht im Beitrag zu Mindestbestellwert und Versandkostenfreigrenze.
3. Die vier Platzierungen im Shop
Ratgeber zu diesem Thema empfehlen üblicherweise, Empfehlungen „auf der Produktseite und im Warenkorb" zu zeigen. Das ist zu grob. Ein Shop hat vier Flächen, auf denen Empfehlungen erscheinen können, und sie unterscheiden sich darin, in welchem mentalen Zustand der Kunde gerade ist. Danach richtet sich, was dort funktioniert:
| Platzierung | Was dort funktioniert | Was dort stört |
|---|---|---|
| Produktseite | Zubehör unterhalb der Beschreibung und die höherwertige Variante direkt an der Auswahl. Der Kunde ist noch im Vergleichsmodus und nimmt Alternativen an. | Ähnliche Artikel weit oben: Sie ziehen aus der begonnenen Entscheidung heraus, statt sie zu ergänzen. |
| Warenkorb | Günstiges Zubehör zu dem, was bereits im Korb liegt. Der Kaufentschluss steht, eine kleine Ergänzung kostet keine neue Entscheidung. | Teure Alternativen zum Hauptartikel. Sie stellen den Entschluss infrage, den der Kunde gerade gefasst hat. |
| Checkout | Sehr wenig, und nur transparent: eine Versandoption oder ein Service, dessen Preis sofort sichtbar in die Gesamtsumme einfließt. | Alles, was die Summe nach der Preisprüfung verändert. Rechtlich der heikelste Ort im ganzen Shop. |
| Nachkauf-Mail | Zubehör und Verbrauchsmaterial mit zeitlichem Abstand, passend zum Verbrauchszyklus des gekauften Artikels. | Der Vorschlag desselben Artikels, den der Kunde gerade gekauft hat. Ein Klassiker schlecht gepflegter Empfehlungen. |
Die Produktseite ist die einzige Fläche, auf der Upselling überhaupt sinnvoll ist. Hier vergleicht der Kunde noch. Eine Variantenauswahl, die den Mehrwert der teureren Option benennt statt nur den Aufpreis, ist wirksames Upselling ohne jeden Druck. Weiter unten, unterhalb von Beschreibung und Bildern, gehört das Zubehör hin. Wichtig ist die Reihenfolge: Alles, was den Kunden vom gerade betrachteten Artikel wegführt, gehört nach unten, nicht nach oben.
Der Warenkorb ist die stärkste Fläche für Cross-Selling. Der Kaufentschluss steht, der Kunde ist bereit, und eine kleine Ergänzung erfordert keine neue Abwägung. Genau deshalb funktioniert hier ausschließlich günstiges Zubehör. Eine teure Alternative zum Hauptartikel an dieser Stelle reißt die Entscheidung wieder auf, die der Kunde eben getroffen hat.
Der Checkout ist die heikelste Fläche, und zwar aus zwei Gründen gleichzeitig. Psychologisch ist der Kunde im Abschlussmodus und reagiert empfindlich auf alles, was ihn aufhält. Rechtlich verändern Sie hier eine Summe, die der Kunde bereits geprüft hat, und dafür gelten enge Regeln (dazu weiter unten). Unsere Empfehlung aus der Praxis: im Checkout gar nichts anbieten, was den Warenkorb verändert. Wenn doch, dann ausschließlich Optionen, deren Preis unmittelbar sichtbar in die Gesamtsumme einfließt.
Die Nachkauf-Mail ist die am meisten unterschätzte Fläche. Sie hat einen Vorteil, den keine der anderen drei bietet: Sie stört die laufende Bestellung nicht. Eine Empfehlung, die vier Wochen nach dem Kauf der Kaffeemaschine den passenden Entkalker vorschlägt, kommt zum richtigen Zeitpunkt und wirkt als Service statt als Verkauf. Voraussetzung ist, dass die Mail den gekauften Artikel kennt und ihn nicht selbst noch einmal empfiehlt. Wie Sie solche Strecken aufsetzen, gehört zu unserer Klaviyo-Beratung.
Ein Hinweis zur Technik, der die Auswahl in der Praxis oft entscheidet: JTL-Shop bietet von diesen vier Flächen genau zwei nativ an, nämlich die Artikeldetailseite und den Warenkorb (Quelle: JTL-Guide). Checkout-Empfehlungen und Nachkauf-Strecken laufen entweder über Plugins oder über das angebundene E-Mail-Werkzeug. Wer die vier Flächen kennt, kann diese Lücke bewusst schließen, statt sie zu übersehen.
Ein Bundle wirkt nur, wenn es im Hintergrund auch als Bundle existiert. In JTL-Wawi legen Sie es als Stückliste an; JTL-Shop kann daraufhin sowohl die enthaltenen Komponenten auf der Artikelseite auflisten als auch unter dem Einzelartikel den Kauf im Set empfehlen. Beide Schalter liegen unter Darstellung, Standardansichten, Artikeldetailseite und sind in wenigen Minuten gesetzt. Wie Sie Sets modellieren, ohne dabei die Bestandsführung zu verlieren, beschreibt unser Beitrag zu Stücklisten in JTL-Wawi.
4. Woher die Empfehlungen kommen
Hier liegt der Punkt, den fast alle Ratgeber überspringen. Sie setzen stillschweigend voraus, dass irgendwo eine Empfehlungs-Engine läuft, die schon weiß, was zusammenpasst. In der Realität eines mittelständischen Shops gibt es zwei Wege, und die Wahl zwischen ihnen entscheidet über das Ergebnis.
Am Beispiel JTL lässt sich das gut zeigen, weil der Hersteller beide Wege offen benennt: Cross-Selling-Artikel stammen entweder manuell aus JTL-Wawi und werden dann exakt so ausgespielt, wie sie hinterlegt wurden, oder sie werden dynamisch aus den analysierten Warenkörben Ihrer Kunden erzeugt, bekannt als „Kunden kauften dazu folgende Artikel" (Quelle: JTL-Guide). Andere Shopsysteme lösen es anders, aber die Grundunterscheidung bleibt dieselbe.
Die dynamische Variante hat eine Voraussetzung, die selten ausgesprochen wird: Sie braucht Masse. Eine Empfehlung entsteht, wenn zwei Artikel oft genug gemeinsam im selben Warenkorb lagen. Wenn Sie einige hundert Bestellungen im Monat auf mehrere tausend Artikelnummern verteilen, kommt die überwiegende Mehrheit der möglichen Artikelpaare schlicht nie zusammen vor. Das Ergebnis ist entweder keine Empfehlung oder eine, die auf zwei zufälligen Bestellungen beruht. Beides sieht im Backend nach funktionierender Automatik aus.
Aus unseren Projekten mit Händlern in dieser Größenordnung ist die Konsequenz eindeutig: Gepflegte Beziehungen aus der Warenwirtschaft liefern die besseren Empfehlungen, weil Sie das Wissen über Ihr Sortiment ohnehin haben. Sie wissen, welcher Filter in welche Maschine passt. Diese Information muss nur einmal in die Stammdaten, statt jedes Jahr aufs Neue aus zu dünnen Verkaufsdaten geraten zu werden.
In JTL-Wawi läuft das über Cross-Selling-Gruppen. Sie legen die Gruppen im Menü Artikel > Cross-Selling-Gruppen an und weisen einem Artikel die passenden Partnerartikel anschließend in den Artikelstammdaten unter Sonstiges > Cross-Selling zu; die Zuweisung gilt jeweils für diesen einen Artikel (Quelle: JTL-Guide). Für die Erstbefüllung eines gewachsenen Sortiments gibt es einen Import über JTL-Ameise. Drei Dinge sparen dabei erfahrungsgemäß den meisten Ärger:
- Gruppennamen sind sichtbar. Der Name der Cross-Selling-Gruppe wird auch in JTL-Shop verwendet. Er lautet also „Passendes Zubehör" und nicht „CS-Gruppe 17". Das klingt banal und ist der häufigste Nachbesserungsgrund.
- Pflege gehört an die Artikelanlage. Wer die Zuordnung als einmaliges Projekt behandelt, hat sie nach zwei Sortimentswechseln wieder verloren. Wer sie in die Checkliste für neue Artikel aufnimmt, hält sie dauerhaft aktuell.
- Beziehungen sind gerichtet. Dass A das Zubehör B zeigt, bedeutet nicht automatisch, dass B auch auf A verweist. Prüfen Sie beide Richtungen bewusst, sonst laufen halbe Beziehungen im Sortiment mit.
Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: Es gibt Sortimente, in denen die dynamische Variante klar überlegen ist. Hohe Bestellzahlen, ein enges Sortiment und schnell drehende Verbrauchsartikel liefern die Datenmenge, aus der echte Muster entstehen — Muster, auf die niemand von Hand gekommen wäre. Die Entscheidung hängt also nicht am Geschmack, sondern an einer nüchternen Frage: Haben Ihre Artikelpaare genug gemeinsame Bestellungen gesehen?
Beide Wege stehen und fallen mit der Qualität der Produktdaten. Ohne saubere Kategorien, Merkmale und Artikelbeziehungen findet weder ein Mensch noch ein Algorithmus die passenden Partner. Wenn diese Basis fehlt, ist der erste Schritt keine Empfehlungslogik, sondern Ordnung in den Stammdaten — der Weg dorthin führt über die Warenwirtschaft und bei größeren Sortimenten über ein PIM-System. Für die Ausspielung im Shop selbst kümmert sich unsere JTL-Shop-Beratung um Position und Darstellung.
5. Den Effekt sauber messen
Bevor wir zur Methode kommen, eine Vorbemerkung, die zu diesem Thema gehört. Sie werden im Netz Zahlen finden wie „35 Prozent des Amazon-Umsatzes stammen aus Empfehlungen" oder „Cross-Selling steigert den Warenkorbwert um 20 Prozent". Wir nennen solche Zahlen bewusst nicht. Die Amazon-Angabe zirkuliert seit Jahren ohne auffindbare Primärquelle, und die Uplift-Prozente aus Anbieter-Blogs beschreiben Einzelfälle in fremden Sortimenten. Für Ihre Entscheidung ist einzig relevant, was in Ihren eigenen Zahlen passiert.
Der Grund, warum die Messung überhaupt Aufmerksamkeit braucht: Der Warenkorbwert ist eine verführerisch einfache Kennzahl, die in die Irre führen kann. Er steigt auch dann, wenn Sie margenschwaches Zubehör verkaufen, das später zurückkommt. Rechnen Sie das an Ihren eigenen Daten einmal durch, und Sie sehen, wie schnell ein hübscher Anstieg im Bestellwert unter dem Strich nichts übrig lässt. Diese fünf Schritte verhindern das:
Baseline getrennt erheben, nicht global
Erfassen Sie den durchschnittlichen Warenkorbwert je Verkaufskanal und je Sortimentsgruppe, bevor Sie etwas ändern. Ein globaler Mittelwert über alle Kanäle verdeckt genau die Unterschiede, die Sie später erklären müssen: Marktplatz-Bestellungen sehen anders aus als Shop-Bestellungen.
Deckungsbeitrag messen, nicht Umsatz
Empfohlenes Zubehör hat oft eine andere Marge als der Hauptartikel. Ein steigender Warenkorbwert bei sinkendem Deckungsbeitrag ist kein Erfolg. Werten Sie deshalb den Rohertrag je Bestellung aus, nicht den Bestellwert.
Retouren den Empfehlungen zuordnen
Führen Sie die Retourenquote für empfohlene Positionen getrennt. Ein Zusatzartikel, der überdurchschnittlich zurückkommt, war keine gute Empfehlung, sondern ein unpassender Vorschlag mit Bearbeitungskosten. Diese Zahl korrigiert das Bild oft deutlich.
Gegen die Conversion Rate gegenrechnen
Empfehlungen können den Warenkorb aufwerten und gleichzeitig Abbrüche erzeugen, wenn sie ablenken oder verunsichern. Betrachten Sie beide Kennzahlen zusammen. Der ehrliche Maßstab ist der Rohertrag je Besucher, nicht der Wert je Bestellung.
Vergleichszeitraum sauber wählen
Saison, Aktionen und Sortimentswechsel verschieben den Warenkorbwert stärker als jede Empfehlungslogik. Vergleichen Sie mit dem Vorjahreszeitraum statt mit dem Vormonat. Wenn Ihr Traffic es hergibt, testen Sie gegen eine Kontrollgruppe statt gegen die Vergangenheit.
Schritt drei verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er in kaum einem Reporting auftaucht. Ein empfohlener Zusatzartikel, der überdurchschnittlich retourniert wird, verursacht Prüf-, Einlagerungs- und Versandkosten und frisst den Zusatzertrag auf. Wie Sie Retouren überhaupt systematisch auswerten, behandelt unser Beitrag zum Retourenmanagement. Wenn Ihr Traffic für saubere Vergleichsgruppen ausreicht, ist ein kontrollierter Test die ehrlichste Antwort; dafür setzen wir A/B-Testing mit Intelligems ein.
6. Wo Cross-Selling zur Grenzüberschreitung wird
Zwischen einer hilfreichen Empfehlung und einem manipulativen Muster verläuft eine Linie, die im deutschen Recht klarer gezogen ist, als viele Shop-Betreiber annehmen. Vier Punkte betreffen Cross- und Upselling direkt:
Hinweis: Der folgende Abschnitt gibt allgemeine Information wieder und ist keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.
- Keine Voreinstellung bei Zusatzentgelten. Nach § 312a Absatz 3 BGB kann ein Unternehmer eine Vereinbarung über eine Zahlung, die über das Entgelt für die Hauptleistung hinausgeht, mit einem Verbraucher nur ausdrücklich treffen. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird sie ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer sie „durch eine Voreinstellung herbeiführt" (Quelle: § 312a Abs. 3 BGB). Ein vorangekreuzter Zusatzartikel, eine vorausgewählte Versicherung oder ein voreingestelltes Abo sind damit nicht nur unschön, sondern schlicht nicht wirksam vereinbart.
- Der Gesamtpreis muss sichtbar bleiben. § 3 Absatz 1 der Preisangabenverordnung verlangt die Angabe von Gesamtpreisen; wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis nach Absatz 3 hervorzuheben. Ein Zusatzartikel, dessen Aufpreis erst im letzten Schritt sichtbar wird, arbeitet gegen diese Vorgabe.
- Der Bestell-Button bleibt eindeutig. § 312j Absatz 3 BGB verlangt eine Schaltfläche, die „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen'" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Absatz 4 stellt klar: Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kommt der Vertrag nicht zustande. Ein Upsell-Button, der den Bestellvorgang gleich mit auslöst, ist damit ein reales Risiko.
- Nichts Wesentliches verschweigen. § 5a Absatz 1 UWG erklärt das Vorenthalten wesentlicher Informationen für unlauter. Als Vorenthalten gilt nach Absatz 2 auch, Informationen „in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise" oder nicht rechtzeitig bereitzustellen. Laufzeiten, Kündigungsfristen und Folgekosten eines empfohlenen Zusatzprodukts gehören also an die Empfehlung, nicht ins Kleingedruckte.
Über die geltenden Vorschriften hinaus ist Druck als Verkaufstechnik zunehmend im Blick des europäischen Gesetzgebers. Wie sich der Rahmen für Knappheitshinweise, Countdowns und ähnliche Muster verschiebt, ordnet unser Beitrag zum Digital Fairness Act ein.
Der wirtschaftliche Grund gegen manipulative Muster ist am Ende stärker als der rechtliche. Ein Zusatzartikel, den der Kunde nicht bewusst gewählt hat, kommt zurück. Er erzeugt eine Rücksendung, eine Gutschrift, im ungünstigen Fall eine schlechte Bewertung — und kostet damit mehr, als er eingebracht hat. Empfehlungen, die als Hilfe wahrgenommen werden, sind nicht nur der sichere, sondern schlicht der profitablere Weg.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Vorschriften aus BGB, PAngV und UWG entsprechen dem Stand August 2026; maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die Rechtsprechung. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Shop-Gestaltung ziehen Sie bitte einen auf E-Commerce spezialisierten Rechtsanwalt hinzu.
7. Fazit: Die Empfehlung ist so gut wie ihre Datenbasis
Cross-Selling und Upselling scheitern selten an der Technik. Jedes gängige Shopsystem kann Empfehlungen ausspielen. Sie scheitern daran, dass niemand entschieden hat, woher die Empfehlungen kommen sollen, an welcher der vier Flächen sie erscheinen und woran man erkennt, ob sie etwas gebracht haben. Diese drei Entscheidungen kosten weniger Zeit als jede Plugin-Einführung und wirken länger.
Wenn Sie wissen möchten, wo in Ihrem Shop tatsächlich Warenkorbwert liegen bleibt, sehen wir uns das im Shop Assessment gemeinsam an: Sortiment, Platzierungen, Pflegezustand der Artikelbeziehungen und die Kennzahlen, an denen Sie es messen. Für den größeren Rahmen aus Kanälen, Warenwirtschaft und Shop begleitet Sie unsere E-Commerce-Beratung.
8. Häufige Fragen zu Cross-Selling und Upselling
Was ist der Unterschied zwischen Cross-Selling und Upselling?
Cross-Selling empfiehlt ein ergänzendes Produkt neben dem gewählten Artikel, etwa die passende Tasche zum Notebook. Upselling empfiehlt stattdessen eine höherwertige Variante desselben Artikels, also das Notebook mit mehr Speicher. Cross-Selling erweitert den Warenkorb um eine Position, Upselling tauscht eine bestehende Position gegen eine teurere aus.
Was ist Cross-Selling auf Deutsch?
Der deutsche Fachbegriff lautet Querverkauf, seltener Kreuzverkauf. Gemeint ist der Verkauf ergänzender Produkte an jemanden, der bereits kauft oder gekauft hat. Im Handel hat sich der englische Begriff durchgesetzt; in Shopsystemen und Warenwirtschaften finden Sie die Funktion deshalb meist unter Cross-Selling und nicht unter Querverkauf.
Welche Beispiele gibt es für Cross-Selling im Online-Shop?
Typisch sind Zubehör zum Hauptartikel, Verbrauchsmaterial und Sets. Beispiele: Objektiv und Speicherkarte zur Kamera, Filter und Entkalker zur Kaffeemaschine, Dichtung und Werkzeug zur Armatur. Gut funktionieren Artikel, die günstiger sind als der Hauptartikel und keine neue Kaufentscheidung erfordern, sondern eine bereits getroffene ergänzen.
Was ist mit Upselling gemeint?
Upselling bedeutet, dem Kunden statt des ausgewählten Artikels eine höherwertige Alternative anzubieten: mehr Leistung, größere Menge, längere Garantie oder bessere Ausstattung. Der Kunde kauft dasselbe Bedürfnis, nur auf einem höheren Niveau. Wichtig ist ein nachvollziehbarer Mehrwert, sonst wirkt der Vorschlag als reiner Verkaufsversuch.
Welche Beispiele gibt es für Upselling im Online-Shop?
Die größere Gebindegröße zum besseren Grundpreis, das Modell mit mehr Speicher, die Variante aus hochwertigerem Material oder die verlängerte Garantie. Auch Staffelpreise sind Upselling: Der Hinweis, dass drei Stück deutlich günstiger je Einheit sind, verschiebt die Entscheidung nach oben, ohne Druck aufzubauen.
Welche Potenziale hat Cross-Selling?
Cross-Selling wirkt auf Menschen, die sich bereits für einen Kauf entschieden haben. Sie brauchen dafür weder mehr Besucher noch eine bessere Conversion Rate. Belastbare allgemeine Prozentzahlen gibt es nicht: Das Potenzial hängt daran, wie zubehörfähig Ihr Sortiment ist und wie gut die Produktbeziehungen gepflegt sind.
Was bedeutet Cross Sale?
Cross Sale ist eine umgangssprachliche Kurzform für Cross-Selling und bezeichnet keine eigene Technik. Verwechseln Sie den Begriff nicht mit der Cross-Sell-Rate: Diese Kennzahl beschreibt, welcher Anteil Ihrer Bestellungen mindestens einen empfohlenen Zusatzartikel enthält, und ist die eigentlich interessante Größe für die Auswertung.
9. Quellen & offizielle Informationen
Die rechtlichen Angaben und die Aussagen zur JTL-Funktionsweise stützen sich auf folgende Quellen (Stand August 2026). Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Gesetze im Internet — § 312a BGB (Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen) — Absatz 3: Zusatzentgelte nur ausdrücklich, keine Voreinstellung im elektronischen Geschäftsverkehr (Primärquelle).
- Gesetze im Internet — § 312j BGB (Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) — Absätze 3 und 4: Beschriftung der Bestellschaltfläche und Folge für das Zustandekommen des Vertrags (Primärquelle).
- Gesetze im Internet — § 3 Preisangabenverordnung (Gesamtpreis) — Absätze 1 und 3: Angabe des Gesamtpreises und Hervorhebung bei aufgegliederten Preisen (Primärquelle).
- Gesetze im Internet — § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) — Absätze 1 und 2: Vorenthalten wesentlicher Informationen, auch durch unklare oder verspätete Bereitstellung (Primärquelle).
- JTL-Guide — Cross-Selling in JTL-Shop einstellen — die beiden Datenquellen (manuell aus JTL-Wawi oder dynamisch aus analysierten Warenkörben) und die beiden Anzeigepositionen Artikeldetailseite und Warenkorb (Hersteller-Primärquelle).
- JTL-Guide — Cross-Selling in JTL-Wawi einrichten — Einrichtung der Artikelbeziehungen in der Warenwirtschaft (Hersteller-Primärquelle).
- JTL-Guide — Cross-Selling-Gruppen anlegen und bearbeiten — Menüpfad, Verwendung des Gruppennamens in JTL-Shop und Zuweisung je Artikel (Hersteller-Primärquelle).
- JTL-Guide — Cross-Selling-Artikel importieren (JTL-Ameise) — Massenpflege der Artikelbeziehungen beim Erstaufbau (Hersteller-Primärquelle).