Die Amazon Buy Box heißt offiziell „Hervorgehobenes Angebot". Amazon hat den vorgelagerten Verkäuferfilter dafür zum 20. Juli 2026 in der EU ersatzlos gestrichen. Ausgewählt wird weiterhin nach Preis, Liefergeschwindigkeit und Leistung. Für Aktionen in der Peak-Saison gelten in Deutschland 16 Euro Vorabgebühr je Werbeaktion plus 0,75 Prozent, und seit dem 7. September 2026 schärfere Prime-Ziele.
Stand dieses Beitrags: 7. September 2026. Amazon hat die hier beschriebenen Regeln in den vergangenen fünfzehn Monaten fünfmal geändert — die jüngste Änderung ist heute in Kraft getreten. Wir halten den Stand deshalb bewusst an einer Stelle fest: in der Chronik in Abschnitt 1 und in der Key-Facts-Box am Ende. Prüfen Sie vor jeder Aktionsplanung die verlinkten Amazon-Seiten selbst nach; die Gebühr, die für Ihr konkretes Angebot gilt, zeigt Amazon erst bei der Angebotserstellung an.
1. Fünf Änderungen in fünfzehn Monaten
Wer heute nach der Amazon Buy Box sucht, landet zuverlässig auf Texten, die überholt sind. Das ist kein Vorwurf an die Autoren, sondern eine Folge der Änderungsfrequenz: Zwischen Juni 2025 und heute hat Amazon die Gebührenlogik zweimal umgebaut, die Obergrenzen gesenkt, die Zugangshürde für die Buy Box abgeschafft und die deutschen Prime-Ziele verschärft. Jede dieser fünf Änderungen ist in einer offiziellen Ankündigung oder auf einer Amazon-Hilfeseite belegt.
| Wirksam ab | Was sich geändert hat | Der Inhalt in einem Satz |
|---|---|---|
| 2. Juni 2025 | Angebotsgebühren werden leistungsbasiert. | Aus 70 Euro je „Bestes Angebot" und 35 Euro je Blitzangebot werden 4 Euro pro Tag plus 0,75 Prozent Umsatzanteil. „Beste Angebote" laufen seither 1 bis 14 Tage frei wählbar — aber nur außerhalb der Verkaufspeaks. |
| 5. November 2025 | Coupon-Gebühren sinken und bekommen einen Deckel. | Für alle ab diesem Tag erstellten Coupons gilt in Deutschland 4 Euro Vorabgebühr plus 0,75 statt 1,50 Prozent, begrenzt auf 300 Euro. Vorher gab es keinen Deckel. |
| 5. Januar 2026 | Der Deckel der variablen Angebotsgebühr sinkt. | Für „Beste Angebote" und Blitzangebote gilt in Deutschland seither ein Maximum von 300 statt 500 Euro. In Frankreich, Italien und Spanien sind es 100 Euro, im Vereinigten Königreich 200 Pfund. |
| 20. Juli 2026 | Die Verkäuferberechtigung für die Buy Box entfällt. | Amazon streicht in der EU und im Vereinigten Königreich den vorgelagerten Leistungsfilter für das hervorgehobene Angebot. Die Hilfeseite dazu ist entfernt. Die Auswahl selbst bleibt unverändert. |
| 7. September 2026 | Die deutschen Prime-Kriterien werden verschärft. | Inländische Angebote in Standardgröße müssen 15 statt 10 Prozent der Lieferungen in höchstens einem Tag und 50 statt 45 Prozent in höchstens zwei Tagen schaffen. Das gilt für FBA, Selbstversand und Amazon Retail. |
Der Praxiswert dieser Tabelle liegt weniger in den einzelnen Zahlen als im Muster: Amazon ändert Aktionskonditionen mitten in der Planungsphase. Ein Kalkulationsblatt aus dem Frühjahr rechnet im November mit falschen Werten. Wer den Deckungsbeitrag einer Aktion sauber rechnen will, sollte die Gebührenseite kurz vor der Einreichung noch einmal öffnen — die Systematik dafür steht in unserem Beitrag zum Deckungsbeitrag im Onlinehandel.
2. Die Buy Box ohne Verkäufer-Gate
Bis Juli 2026 lief die Vergabe zweistufig. Zuerst prüfte Amazon anhand von Leistungskennzahlen, welche Verkäufer überhaupt teilnahmeberechtigt waren; erst danach konkurrierten die verbliebenen Angebote um die Platzierung. Diese erste Stufe ist weg. In der Ankündigung heißt es wörtlich: „Am 20. Juli 2026 streichen wir für Verkäufer in der EU und im Vereinigten Königreich die Teilnahmevoraussetzungen für Verkäufer bezüglich des ‚Hervorgehobenen Angebots'." Die zugehörige Hilfeseite ist inzwischen entfernt und trägt nur noch den Hinweis, dass ab diesem Datum keine Anforderungen an die Verkäuferberechtigung mehr bestehen.
Eine Randnotiz für alle, die es genau nehmen: Amazon selbst ist beim Datum uneinheitlich. Die entfernte Seite und die Forumsmeldung nennen den 20. Juli 2026, die Nachfolgeseite spricht dagegen von „seit September 2026". Inhaltlich sagen beide dasselbe.
Was ändert das praktisch? Für kleine und neue Händler eine Menge: Ein junges Konto ohne Historie kann jetzt vom ersten Tag an in die Auswahl kommen. Für alle anderen bedeutet es mehr Konkurrenz um dieselbe Fläche. Die Auswahl selbst ist unverändert geblieben — Amazon nennt dafür drei Oberkriterien: wettbewerbsfähige Preise, Liefergeschwindigkeit und Leistung.
Das bewertet Amazon laut eigener Hilfeseite:
- Der Gesamtpreis aus Artikelpreis und Versandkosten. Amazon rechnet beides zusammen und nennt dazu ein eigenes Beispiel: Ein Angebot zu 40 mit kostenlosem Versand wird einem Angebot zu 35 plus 5 Versandkosten vorgezogen. Auf der deutschen Seite steht die Beispielwährung als USD.
- Das Lieferversprechen. Angebote mit schnellerer Lieferung und mit einem festen Termin statt einer Zeitspanne werden eher hervorgehoben. Verspätete Lieferungen wirken zusätzlich über die Rate verspäteter Lieferungen zurück.
- Kostenloser Versand. Amazon führt ihn als eigenen Faktor. Versandkosten auf Warenkorb- oder Artikelebene und ein noch nicht erreichter Mindestbestellwert zählen dabei als nicht kostenfrei.
- Die Verkäuferleistung. Genannt sind das Bestellvolumen als Zuverlässigkeitssignal, die Rate der Rückbuchungen und die Beschwerden aus dem Dashboard „Stimme des Kunden" — von beschädigten Artikeln bis zur falschen Größe. Zum Bestellvolumen schreibt Amazon ausdrücklich, man treffe Maßnahmen, damit kleinere Verkäufer nicht benachteiligt werden.
- Verfügbarer Bestand und Versandfähigkeit. Ein Angebot, das an den Standort des Kunden nicht versendet werden kann, wird diesem Kunden nie angezeigt. Ohne Bestand gibt es keine Platzierung.
Interessanter als diese Liste ist die daneben stehende. Amazon führt auf derselben Seite einen eigenen Abschnitt mit der Überschrift, welche Faktoren nicht berücksichtigt werden. Genau diese drei Punkte werden in Ratgebern regelmäßig als Hebel verkauft.
Das bewertet Amazon ausdrücklich nicht:
- Kundenrezensionen und Produktbewertungen. Amazon bewertet die Verkäuferleistung an den eigenen Kennzahlen, nicht an Sternen.
- Die Prime-Berechtigung des Angebots. Sind alle anderen Faktoren gleich, haben Angebote mit und ohne Prime-Logo laut Amazon dieselbe Chance.
- Die Versandmethode. Versand durch Amazon und Versand durch Verkäufer stehen bei sonst gleichen Faktoren gleichauf.
- Ein gebuchtes Angebot. Amazon schreibt auf der Gebührenseite wörtlich, die Angebotseinstellung sei keine Garantie dafür, dass das Produkt ein hervorgehobenes Angebot wird.
Das heißt nicht, dass FBA oder gute Bewertungen wertlos wären. Sie wirken nur anders, als oft behauptet: FBA verkürzt in der Regel das Lieferversprechen, und ein sauber gepflegtes Listing senkt die Beschwerdequote. Beides sind belegte Faktoren — nur eben indirekt. Wie das Listing selbst aufgebaut sein muss, damit es überhaupt gefunden wird, haben wir im Beitrag zum Optimieren des Amazon Marketplace auseinandergenommen; die Rechenlogik hinter dem Versand steht im Beitrag zu Amazon FBA. Und die Platzierung im Einkaufswagen-Feld ist ohnehin nur eine von zwei Sichtbarkeitsquellen — wie die bezahlte daneben funktioniert, steht im Beitrag zu Amazon PPC.
Zwei Details aus derselben Quelle beantworten die häufigsten Rückfragen. Erstens die Rotation: Ist kein Angebot deutlich attraktiver als die übrigen, zeigt Amazon die besten Angebote abwechselnd. Ein schwankender Anteil ist also kein Fehler, sondern das dokumentierte Verhalten. Den eigenen Anteil sehen Sie in Seller Central unter Statistiken und Berichte als „Prozentsatz für das ‚Hervorgehobene Angebot'" — Seitenaufrufe mit eigener Platzierung geteilt durch alle Seitenaufrufe Ihrer Produkte. Zweitens die Variantenlogik: Das hervorgehobene Angebot wird je Variante bestimmt. Bei einem Produkt in acht Größen können sieben Varianten bei Ihnen liegen und eine beim Wettbewerb.
3. Was das EU-Kartellrecht festlegt
Die Buy Box ist kein rein privatwirtschaftliches Ranking. Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2022 in den Sachen AT.40462 und AT.40703 einen Beschluss erlassen, mit dem Zusagen von Amazon verbindlich wurden. Zwei davon betreffen die Platzierung unmittelbar.
Zum einen sagte Amazon zu, „bei der Ermittlung des in der Buy Box angezeigten hervorgehobenen Angebots diskriminierungsfreie Bedingungen und Kriterien anzuwenden" — und zwar „für alle anwendbaren Parameter und Gewichtungen". Zum anderen muss Amazon neben dem hervorgehobenen Angebot mindestens ein Konkurrenzangebot anzeigen, sofern eines verfügbar ist und sich in Preis oder Lieferzeit unterscheidet. Beide Angebote werden mit denselben beschreibenden Informationen gleichwertig dargestellt. Genau dieses „zweite angezeigte Angebot" sehen Sie heute auf vielen Produktdetailseiten.
Die Zusagen gelten in allen bestehenden und künftigen Amazon-Marktplätzen im Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme Italiens, weil die italienische Wettbewerbsbehörde die Sache bereits am 30. November 2021 entschieden hatte. Die Laufzeiten sind gestaffelt: fünfeinhalb Jahre für die Datensilo-Zusagen und die diskriminierungsfreien Buy-Box-Kriterien, siebeneinhalb Jahre für die Prime-Zusagen und das zweite angezeigte Angebot, jeweils ab Bekanntgabe des Beschlusses. Ein unabhängiger Überwachungstreuhänder kontrolliert die Einhaltung.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Die verbreitete Vorstellung, Amazon entscheide willkürlich und greife einzeln ein, ist so nicht haltbar — Amazon schreibt selbst, man bewerte alle Angebote gleich und greife „niemals manuell ein". Und wer eine Platzierung verliert, hat einen Ansprechpartner mehr als nur den Verkäuferservice.
4. Angebotsgebühren in Deutschland
Hier liegt die größte Lücke des deutschen Ratgeber-Korpus. Die Gebühren stehen öffentlich auf einer Seller-Central-Hilfeseite — allerdings auf einer Seite, die ihren Inhalt erst im Browser aufbaut. Ruft man sie mit einem einfachen Abrufwerkzeug auf, bekommt man nur den Hinweis, dass JavaScript aktiviert sein muss. Deshalb kursieren Zahlen aus 2024 weiter, obwohl die aktuellen längst dokumentiert sind.
| Aktionstyp | Vorabgebühr | Variable Gebühr | Deckel |
|---|---|---|---|
| Blitzangebot oder „Bestes Angebot" außerhalb der Peaks | 4 € pro Tag | 0,75 % des Angebotsumsatzes | 300 € |
| Blitzangebot oder „Bestes Angebot" bei Peak-Events 2026 | 16 € pro Werbeaktion | 0,75 % des Angebotsumsatzes | 1.000 € |
| Coupon, erstellt ab dem 5. November 2025 | 4 € pro Coupon | 0,75 % des Coupon-Umsatzes | 300 € |
Als Peak-Events führt Amazon ausdrücklich Prime Day, Prime Big Deal Days sowie Black Friday und Cyber Monday. Der Unterschied zum Normalbetrieb ist nicht nur die Höhe, sondern die Struktur: Außerhalb der Peaks zahlen Sie pro Tag, im Peak pro Werbeaktion. Eine zweiwöchige Aktion außerhalb der Saison kostet also allein an Vorabgebühr 56 Euro, ein Peak-Angebot 16 Euro. Der Deckel für die variable Gebühr liegt im Peak mit 1.000 Euro dagegen mehr als dreimal so hoch.
Eine Frist ist bereits verstrichen. Amazon gewährt einen Frühbucherrabatt von 5 Euro auf die feste Vorabgebühr und schreibt dazu, Angebote für Black Friday und Cyber Monday müssten „bis zum 5. September 2026 erfolgreich eingereicht und geplant werden", um sich dafür zu qualifizieren. Wer das nicht geschafft hat, zahlt die vollen 16 Euro je Aktion. Das ist verschmerzbar, aber es zeigt die Taktung: Die Weichen für die Cyber Week werden Anfang September gestellt, nicht Anfang November. Wie der übrige Saisonkalender 2026 aussieht, steht in unserer Checkliste für das Weihnachtsgeschäft.
Vier Regeln entscheiden darüber, ob eine Gebühr überhaupt anfällt. Außerhalb der Peaks wird die Tagesgebühr auch dann berechnet, wenn das Angebot nichts verkauft; bei Peak-Events gilt dasselbe für die feste Vorabgebühr. Wird ein Angebot während der Ausführung storniert, ist die volle Gebühr fällig. Wird es dagegen vor der geplanten Startzeit storniert — von Ihnen oder von Amazon —, fällt keine an; dasselbe gilt, wenn alle ASINs vorher ausgeblendet waren. Und Retouren ändern nichts: Weder Angebots- noch Coupon-Gebühren werden erstattet, wenn Kunden zurücksenden. Gerade in retourenstarken Sortimenten verschiebt das die Rechnung spürbar; wie Sie die Quote vorher senken, steht im Beitrag zum Retourenmanagement.
Ein Detail zu Coupons lohnt sich für breite Sortimente: Je Coupon-Aktionsnummer fällt nur eine Vorabgebühr an, und Sie können bis zu 2.900 untergeordnete ASINs darunter bündeln. Wer viele Varianten führt, fährt mit einem großen Coupon deutlich günstiger als mit dreißig kleinen. Voraussetzung für Aktionen überhaupt ist der Tarif Professionell, den Amazon mit 39 Euro netto pro Monat ausweist.
5. Was Sie an einer Aktion nicht steuern
Die zweite große Fehlannahme in der Ratgeberliteratur betrifft die Planbarkeit. Ein Amazon-Blitzangebot ist keine Kampagne, die Sie auf einen Termin legen. Amazon dokumentiert selbst, wie viel Kontrolle beim Plattformbetreiber bleibt — und das ist für die Peak-Planung wichtiger als jede Gebührenzahl.
- Den Termin wählen Sie nicht. Sie wählen die Woche, Amazon wählt Tag und Uhrzeit — mit der Begründung, die Angebote sollten sinnvoll über die Wochentage verteilt sein. Wann Ihr Angebot läuft, sehen Sie laut Hilfeseite spätestens eine Woche vor der Ausführung; für Blitzangebote nennt Amazon eine Benachrichtigung innerhalb von zwei Wochen vor der vorgeschlagenen Angebotswoche.
- Die Dauer wählen Sie nicht. Blitzangebote laufen „für gewöhnlich" bis zu zwölf Stunden, festgelegt von Amazon. Die seit Juni 2025 frei wählbaren ein bis vierzehn Tage gelten für „Beste Angebote" — und ausdrücklich nur außerhalb der Verkaufspeaks. Für Prime Day, Prime Big Deal Days und die Black-Friday-Woche bleiben Termine und Dauer fest.
- Die Aufnahme ins Event ist nicht garantiert. Amazon schreibt: „Wir können nicht garantieren, dass Ihr Angebot für das Ereignis ausgewählt wird." Bevorzugt werden Angebote mit größerer verfügbarer Menge und mehr Bestand. Wird Ihr Angebot nicht ausgewählt, läuft es im Wochenfenster statt am Eventtag.
- Den Preis deckelt Amazon. Statt eines festen Mindestrabatts arbeitet Amazon mit einer „Obersten Preisgrenze" je Artikel. Sie ergibt sich aus dem Referenzpreis, dem niedrigsten Verkaufspreis aller Verkaufspartner der zurückliegenden 30 Tage und dem niedrigsten Neupreis — jeweils mit einem geforderten Mindestrabatt. Liegt Ihr Preis darüber, qualifiziert sich der Artikel nicht.
- Nur empfohlene Artikel kommen infrage. Für Blitzangebote kommen laut Hilfeseite derzeit nur die aufgeführten Angebotsempfehlungen in Betracht. Steht Ihr Produkt nicht in der Liste, lässt es sich auch nicht beantragen.
- Der Bestand muss früher stehen als gedacht. Amazon verlangt, die zugesagte Stückzahl mindestens sieben Tage vor der Durchführung vorrätig zu haben, und kann das Angebot sonst vorher stornieren. Für FBA heißt das: Der Wareneingang im Logistikzentrum muss deutlich früher abgeschlossen sein.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz für Multichannel-Händler: Wenn Amazon Tag und Uhrzeit setzt und der Bestand eine Woche vorher gebunden ist, entscheidet die Bestandsführung darüber, ob die Aktion sauber läuft. Ein Überverkauf während eines zwölfstündigen Blitzangebots erzeugt genau die Stornos, die auf der anderen Seite die Kennzahlen belasten. Welche Stellschrauben in der Warenwirtschaft dafür zuständig sind, haben wir im Beitrag zum Vermeiden von Überverkäufen im Multichannel beschrieben; die Kanalstrategie dahinter steht im Beitrag zum Omnichannel-Handel.
Wer eine eingetragene Marke führt, sollte vor der Saison zusätzlich prüfen, ob die Markenrechte bei Amazon hinterlegt sind: Das entscheidet darüber, welche Inhalts- und Schutzwerkzeuge auf der Produktdetailseite überhaupt zur Verfügung stehen. Was die Registrierung voraussetzt und was sie freischaltet, steht im Beitrag zur Amazon Brand Registry.
Ein letzter praktischer Hinweis aus derselben Quelle: Amazon empfiehlt, ein Angebot mindestens 25 Stunden vor der Startzeit zu stornieren — sowohl um die Gebühr zu vermeiden als auch, um nicht künftig von der Angebotserstellung ausgeschlossen zu werden. Diese 25 Stunden gehören in Ihren Aktionskalender.
6. Prime-Kriterien seit dem 7. September 2026
Die jüngste Änderung ist am Tag der Veröffentlichung dieses Beitrags in Kraft getreten. Amazon hat die deutschen Prime-Berechtigungskriterien für inländische Angebote in Standardgröße und für niedrigpreisige Artikel angehoben — gültig für Versand durch Amazon, Versand durch Verkäufer und Amazon Retail gleichermaßen.
| Lieferversprechen | Bisher | Seit 7. September 2026 |
|---|---|---|
| Anteil der Lieferungen in höchstens 1 Tag | 10 % | 15 % |
| Anteil der Lieferungen in höchstens 2 Tagen | 45 % | 50 % |
| Anteil der Lieferungen in höchstens 4 Tagen | 80 % | 80 % (unverändert) |
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. In den beiden vergangenen Jahren hat Amazon die Prime-Ziele für die Weihnachtszeit jeweils gelockert — zuletzt vom 2. November 2025 bis zum 10. Januar 2026. Für die Saison 2026/27 lag am 7. September 2026 keine solche Ankündigung vor. Wir behaupten deshalb nicht, dass es wieder eine geben wird; wir sagen nur, dass die Verschärfung derzeit ohne angekündigte Gegenbewegung in die Saison läuft.
Davon zu trennen sind die Kennzahlen, die das Konto selbst betreffen. Amazon nennt in seinem Dokument zum Kontozustand drei kontosperrende Werte: eine Rate an Bestellmängeln unter 1 Prozent, eine Stornorate unter 2,5 Prozent und eine Rate verspäteter Lieferungen unter 4 Prozent. Zwei Klarstellungen dazu werden häufig verwechselt. Erstens gelten Stornorate und Rate verspäteter Lieferungen ausdrücklich nur für Bestellungen mit Versand durch Verkäufer — FBA-Bestellungen zählen dort nicht hinein. Zweitens hat ausgerechnet die Rate gültiger Sendungsverfolgungsnummern laut demselben Dokument „keine nachteiligen Konsequenzen".
Ein ehrlicher Hinweis zur Quelle: Dieses Dokument ist alt. Der Dateiname trägt den Stand 20. März 2017, der Server meldet als letzte Änderung den 2. März 2020. Es ist die einzige frei zugängliche Fassung, die wir am 7. September 2026 gefunden haben. Die tagesaktuellen Werte stehen im Kontozustand-Dashboard in Seller Central. Wir nennen die Zahlen deshalb mit Standangabe und nicht als taggenaue Zusicherung.
7. Eigene Shop-Aktion neben dem Marktplatz
„Bei Amazon darf man nicht teurer sein als im eigenen Shop" — dieser Satz hält sich hartnäckig und ist gleich doppelt falsch herum. Richtig ist: Sie dürfen im eigenen Shop günstiger sein. Amazon hat die Preisparität bereits 2013 aufgegeben, nachdem das Bundeskartellamt die verbindliche Streichung der Klausel aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert hatte. In der Pressemitteilung vom 26. November 2013 heißt es dazu von Behördenpräsident Andreas Mundt: „Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen — auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."
Seit dem Digital Markets Act ist das zusätzlich Gesetz. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 lautet: „Der Torwächter darf die gewerbliche Nutzer nicht daran hindern, Endnutzern dieselben Produkte oder Dienstleistungen über Online-Vermittlungsdienste Dritter oder über ihre eigenen direkten Online-Vertriebskanäle zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten als über die Online-Vermittlungsdienste des Torwächters" (abgerufen am 7. September 2026, öffnet in neuem Tab). Amazon ist seit dem 6. September 2023 mit dem zentralen Plattformdienst Marketplace als Torwächter benannt.
Die echte Restriktion liegt in der Gegenrichtung. Amazons Fair Pricing Policy sanktioniert nicht den zu niedrigen, sondern den zu hohen Preis. Als schädliche Praxis nennt das Dokument unter anderem, für ein Produkt einen Preis festzusetzen, der deutlich über den zuletzt auf oder außerhalb von Amazon aufgerufenen Preisen liegt. Als mögliche Maßnahme steht dort an erster Stelle die Entfernung der Buy Box, danach die Entfernung des Angebots und in schweren oder wiederholten Fällen die Sperrung des Verkaufsrechts. Auch dieses Dokument ist alt — der Dateiname trägt den Stand 20. Dezember 2016 — und wird hier deshalb nur mit Standangabe zitiert.
Die praktische Folge für eine Peak-Kampagne ist konkret: Eine kräftige Rabattaktion im eigenen Shop bei unverändertem Amazon-Preis ist erlaubt, kann aber genau dort Sichtbarkeit kosten, wo Sie sie in der Cyber Week brauchen. Wer beide Kanäle bespielt, sollte die Preisabstände bewusst setzen und im Blick behalten, statt sie sich aus zwei getrennten Kampagnenplanungen ergeben zu lassen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Rechnung dahinter. Amazon arbeitet bei der Qualifikation eines Angebots mit einem eigenen 30-Tage-Rückblick und schließt Preise aus Peak-Events nach dem Ereignis ausdrücklich davon aus. Das deutsche Preisrecht kennt eine solche Ausnahme nicht: § 11 Abs. 1 PAngV verlangt bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage (abgerufen am 7. September 2026, öffnet in neuem Tab). Beides sind 30-Tage-Fenster, aber sie sind nicht dasselbe, und nur eines davon ist eine Rechtspflicht für Ihren eigenen Shop. Was daraus für Streichpreise folgt, steht ausführlich im Beitrag zur Preisangabenverordnung und Streichpreisen.
8. Was Amazon nicht öffentlich sagt
Ein großer Teil der Aktionsmechanik steht hinter dem Seller-Central-Login oder wird gar nicht veröffentlicht. Wir schreiben das hin, statt die Lücken mit Agenturzahlen zu füllen — denn genau daraus entstehen die Ratgeber, die man später korrigieren muss.
| Frage | Befund | Wo Sie es sehen |
|---|---|---|
| Wann endet die Einreichungsfrist für die deutsche Black-Friday-Woche 2026? | Öffentlich nicht dokumentiert. Belegt ist nur die Frühbucherfrist zum 5. September 2026. Die US-Fristen gelten für amazon.com und sind nicht übertragbar. | Angebots-Dashboard in Seller Central, Bereich „Bevorstehende Ereignisse". |
| Wie hoch ist der Mindestrabatt für ein Blitzangebot? | Amazon nennt keinen festen Prozentsatz, sondern eine „Oberste Preisgrenze" je Artikel. Sie ergibt sich aus Referenzpreis, dem niedrigsten Preis aller Verkaufspartner der letzten 30 Tage und dem niedrigsten Neupreis. | Feld „Oberste Preisgrenze" im Angebotsformular. |
| Wie stark wiegt der Preis gegenüber dem Lieferversprechen? | Nicht veröffentlicht. Amazon nennt die Faktoren, aber keine Gewichte und keine Schwellenwerte. Kursierende Kriterienlisten mit festen Prozentwerten haben keine Primärquelle. | Nirgends öffentlich; die Kennzahl „Prozentsatz für das hervorgehobene Angebot" zeigt nur das Ergebnis. |
| Gibt es für die Weihnachtssaison 2026/27 wieder gelockerte Prime-Ziele? | Am 7. September 2026 nicht angekündigt. Belegt sind nur die Lockerungen der Saisons 2024/25 und 2025/26, letztere vom 2. November 2025 bis 10. Januar 2026. | Verkäuferforum, Kategorie Neuigkeiten und Ankündigungen. |
Amazon sagt zur Gebührenfrage sogar selbst, dass sie sich „je nach dem Datum, an dem Ihr Angebot läuft, ändern" kann und im Erstellungsablauf angezeigt wird. Das ist keine Ausrede, sondern eine Arbeitsanweisung: Die verbindliche Zahl sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden. Wer eine Aktion kalkuliert, sollte diesen Schritt bis zur Gebührenanzeige durchgehen und den Wert notieren, statt aus einer Tabelle zu rechnen.
Zur Einordnung der kursierenden Zahlen: Die im Netz zirkulierenden Anmeldefristen für die deutsche Black-Friday-Woche 2026 stammen aus Agenturbeiträgen und widersprechen einander. Die Termine, die sich belegen lassen, gelten für den US-Store und sind auf amazon.de nicht übertragbar. Auch die häufig genannten Kriterienlisten für Blitzangebote mit festen Sternebewertungen und Bewertungszahlen finden sich auf den öffentlichen Amazon-Seiten nicht wieder. Dort steht nur, dass schlecht bewertete Produkte im Regelfall nicht als Blitzangebot eingestellt werden können, dass mindestens 80 Prozent der Varianten enthalten sein sollten, dass Versand durch Amazon oder kostenloser Selbstversand generell erforderlich sind und dass nur neue Produkte berechtigt sind. Bestimmte Kategorien schließt Amazon ganz aus, darunter E-Zigaretten, Alkohol, Erotikartikel, medizinische Geräte und Medikamente sowie Babynahrung.
9. Fazit: weniger Zugangshürde, mehr Wettbewerb
Für die Peak-Saison 2026 ergibt sich ein klares Bild. Die Zugangshürde zur Buy Box ist weg, damit steigt die Zahl der Angebote, die um dieselbe Platzierung konkurrieren. Entschieden wird über Preis inklusive Versand, über das Lieferversprechen und über die Bestellabwicklung — nicht über Sterne, nicht über das Prime-Logo und nicht über die Versandart als solche. Die Prime-Ziele sind seit heute strenger, eine weihnachtliche Lockerung ist bislang nicht angekündigt.
Auf der Aktionsseite gilt: Die Gebühren sind niedriger als in fast allen kursierenden Ratgebern, aber die Steuerbarkeit ist geringer als gedacht. Sie wählen Woche, Preis und Menge; Termin, Uhrzeit und Auswahl liegen bei Amazon. Wer daraus eine Konsequenz zieht, dann diese: Planen Sie die Aktion vom Bestand her, nicht vom Kalender. Sieben Tage Vorlauf für die zugesagte Menge, 25 Stunden Storno-Fenster, eine Gebühr, die erst im Formular sichtbar wird — das sind die drei Zahlen, die einen ruhigen November von einem hektischen unterscheiden.
- Verkäufer-GateSeit 20. Juli 2026 in EU und UK gestrichen; die Hilfeseite dazu ist entfernt.
- AuswahlkriterienWettbewerbsfähiger Preis, Liefergeschwindigkeit, Leistung.
- Nicht bewertetRezensionen, Prime-Logo, Versandmethode — laut Amazons eigener Hilfeseite.
- Angebotsgebühr Normalbetrieb4 € pro Tag + 0,75 %, gedeckelt bei 300 €
- Angebotsgebühr Peak 202616 € pro Aktion + 0,75 %, gedeckelt bei 1.000 €
- Frühbucherfrist BFCM 20265. September 2026, bereits abgelaufen; sie sparte 5 € je Aktion.
- Prime-Ziel seit 7.9.202615 % in max. 1 Tag, 50 % in max. 2 Tagen, 80 % in max. 4 Tagen
- Kontosperrende KennzahlenBestellmängel unter 1 %, Storno unter 2,5 %, Verspätung unter 4 %
- PreisparitätSeit 2013 aufgegeben; Art. 5 Abs. 3 DMA untersagt sie Torwächtern.
Alle Angaben stammen aus Amazons eigenen Verkäuferseiten, aus der Pressemitteilung des Bundeskartellamts, aus dem Verordnungstext des Digital Markets Act und aus der Zusammenfassung des Kommissionsbeschlusses vom 20. Dezember 2022 — jeweils selbst abgerufen am 7. September 2026. Die Amazon-Hilfeseiten bauen ihren Inhalt erst im Browser auf; sie wurden deshalb gerendert gelesen. Die vollständige Quellenliste steht am Ende des Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 7. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Vorschriften sind im Wortlaut zitiert und nicht ausgelegt; ob und wie sie auf Ihr Angebot anzuwenden sind, klären Sie bitte mit einer auf E-Commerce spezialisierten Kanzlei. Gebühren, Fristen und Programmkriterien prüfen Sie vor jeder Aktionsplanung bitte in Seller Central und auf den verlinkten Amazon-Seiten nach.
10. Häufige Fragen zur Amazon Buy Box und zu Angeboten
Was ist die Amazon Buy Box?
Amazon nennt sie offiziell „Hervorgehobenes Angebot". Gemeint ist der Bereich der Produktdetailseite mit den Schaltflächen „In den Einkaufswagen" und „Jetzt kaufen". Bieten mehrere Händler denselben Artikel an, wählt Amazon daraus ein Angebot aus. Alle übrigen Angebote bleiben über die Ansicht „Alle Angebote" erreichbar, nur eben deutlich weniger sichtbar.
Brauche ich bestimmte Verkäuferkennzahlen, um die Buy Box zu bekommen?
Nein, nicht mehr. Amazon hat die vorgelagerte Verkäuferberechtigung zum 20. Juli 2026 in der EU und im Vereinigten Königreich gestrichen und die zugehörige Hilfeseite entfernt. Angebote aller Verkäufer werden seither berücksichtigt. Ausgewählt wird trotzdem nur, wer beim Preis, beim Lieferversprechen und bei der Leistung mithält.
Zählen FBA, das Prime-Logo oder gute Bewertungen für die Buy Box?
Amazon sagt zu allen drei Punkten ausdrücklich Nein. Auf der Hilfeseite steht, dass Kundenrezensionen und Produktbewertungen, die Prime-Berechtigung des Angebots und die Versandmethode bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden. Wirksam sind sie nur indirekt: über schnellere Lieferversprechen und über eine bessere Bestellabwicklung.
Was kostet ein Blitzangebot bei Amazon in Deutschland?
Außerhalb der Verkaufspeaks 4 Euro pro Tag plus 0,75 Prozent des Angebotsumsatzes, gedeckelt bei 300 Euro. Für die Peak-Events 2026 nennt Amazon 16 Euro je Werbeaktion plus 0,75 Prozent, gedeckelt bei 1.000 Euro. Die Tagesgebühr fällt auch dann an, wenn das Angebot nichts verkauft. Stand: 7. September 2026.
Bis wann muss ich Angebote für Black Friday einreichen?
Amazon veröffentlicht für Deutschland nur eine Frist: Angebote für Black Friday und Cyber Monday mussten bis zum 5. September 2026 eingereicht und geplant sein, um den Frühbucherrabatt von 5 Euro zu erhalten. Ein allgemeiner Einreichungsschluss ist öffentlich nicht dokumentiert. Er steht im Angebots-Dashboard in Seller Central.
Darf ich in meinem eigenen Shop günstiger sein als bei Amazon?
Ja. Amazon hat die Preisparitätsklausel bereits 2013 nach einem Verfahren des Bundeskartellamts aufgegeben. Seit dem Digital Markets Act ist eine solche Klausel benannten Torwächtern zusätzlich gesetzlich untersagt. Umgekehrt gilt jedoch die Fair Pricing Policy: Ein deutlich höherer Amazon-Preis kann das hervorgehobene Angebot kosten.
Was hat sich am 7. September 2026 bei den Prime-Kriterien geändert?
Für inländische deutsche Angebote in Standardgröße und für niedrigpreisige Artikel gilt seither: 15 Prozent der Lieferungen in höchstens einem Tag statt zuvor 10 Prozent, 50 Prozent in höchstens zwei Tagen statt 45 Prozent. Die 80 Prozent in höchstens vier Tagen bleiben unverändert. Betroffen sind FBA, Selbstversand und Amazon Retail.
Warum wird für mein Produkt gar kein hervorgehobenes Angebot angezeigt?
Amazon hebt kein Angebot hervor, wenn keines der verfügbaren Angebote den eigenen Anforderungen an das Kundenerlebnis entspricht — selbst dann nicht, wenn es nur ein einziges Angebot gibt. Prüfen Sie in dem Fall die Versandfähigkeit an den Kundenstandort, den verfügbaren Bestand und den Preis.
11. Quellen & offizielle Informationen
Alle Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden am 7. September 2026 abgerufen und im Text gegengelesen. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Amazon Verkäuferforum — Aktualisierung der Teilnahmevoraussetzungen für das „Hervorgehobene Angebot" — Offizielle Ankündigung: Streichung der Verkäufer-Teilnahmevoraussetzungen in EU und Vereinigtem Königreich zum 20. Juli 2026, unveränderte Auswahl nach wettbewerbsfähigen Preisen, Liefergeschwindigkeit und Leistung.
- Amazon Seller Central — Berechtigung für „Hervorgehobenes Angebot" (entfernte Seite) — Die Seite trägt nur noch den Hinweis, dass sie entfernt wurde und ab dem 20. Juli 2026 keine Anforderungen an die Verkäuferberechtigung mehr bestehen. Sie wird nur clientseitig gerendert.
- Amazon Seller Central — So wird ihr Angebot das „Hervorgehobene Angebot" — Die berücksichtigten Faktoren, die ausdrücklich nicht berücksichtigten Faktoren, die Rotation gleichwertiger Angebote, die Bestimmung je Variante sowie der Fall, dass gar kein Angebot hervorgehoben wird.
- Amazon Seller Central — Produktplatzierung im Einkaufswagen-Feld — Auswahl nach Preis, Verfügbarkeit und Lieferadresse; Anzeige weiterer Angebote im Einkaufswagen-Feld und bis zu drei weitere qualifizierte Angebote im Feld „Alle Angebote".
- Amazon Seller Central — Grundlegendes zu Angebotsgebühren — Die deutschen Angebotsgebühren: 4 Euro pro Tag plus 0,75 Prozent mit Deckel 300 Euro außerhalb der Peaks, 16 Euro je Werbeaktion plus 0,75 Prozent mit Deckel 1.000 Euro bei den Peak-Events 2026, Frühbucherrabatt und Frist zum 5. September 2026.
- Amazon Seller Central — Coupon-Gebühren im Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien — Die deutsche Coupon-Gebühr ab dem 5. November 2025: 4 Euro Vorabgebühr plus 0,75 Prozent, begrenzt auf 300 Euro, mit Rechenbeispielen und der vorherigen Struktur zum Vergleich.
- Amazon Seller Central — Überblick über Blitzangebote — Produktkriterien, ausgeschlossene Produkttypen, Beschränkung auf Angebotsempfehlungen, Laufzeit von bis zu zwölf Stunden, Terminwahl durch Amazon und die Bestandsanforderung sieben Tage vor der Durchführung.
- Amazon Seller Central — Angebote für Ereignisse — Die Mechanik der obersten Preisgrenze samt 30-Tage-Rückblick, der Ausschluss von Peak-Preisen aus diesem Rückblick, die fehlende Auswahlgarantie und die Bevorzugung von Angeboten mit größerer Menge.
- Amazon — Angebote und Coupons für Verkaufspartner — Die drei Angebotstypen, die Beschränkung auf den Tarif Professionell, der Hinweis, dass die Gebühr vom Datum des Angebots abhängt, und die Empfehlung, mindestens 25 Stunden vor dem Start zu stornieren.
- Amazon Verkäuferforum — Änderungen bei Angeboten und Coupons zum 2. Juni 2025 — Die Umstellung von 70 beziehungsweise 35 Euro Pauschale auf 4 Euro pro Tag plus variable Gebühr und der Hinweis, dass Termine und Dauer bei Verkaufspeak-Events fest bleiben.
- Amazon Verkäuferforum — Gebührensenkungen in der EU ab dem 5. Januar 2026 — Die Senkung der Obergrenzen für variable Angebotsgebühren auf 300 Euro in Deutschland, 100 Euro in Frankreich, Italien und Spanien sowie 200 Pfund im Vereinigten Königreich.
- Amazon Verkäuferforum — Aktualisierung der Kriterien für das deutsche Prime-Programm ab 7. September — Die neuen Zielwerte 15 Prozent in höchstens einem Tag, 50 Prozent in höchstens zwei Tagen und unverändert 80 Prozent in höchstens vier Tagen, gültig für FBA, Versand durch Verkäufer und Amazon Retail.
- Amazon Verkäuferforum — Prime-Berechtigung für die Weihnachtszeit aktualisiert — Die bislang letzte Weihnachts-Lockerung der Prime-Ziele, gültig vom 2. November 2025 bis 10. Januar 2026. Eine Ankündigung für die Saison 2026/27 lag am 7. September 2026 nicht vor.
- Amazon — Kontozustand überwachen (PDF, Dateiname mit Stand 20.03.2017) — Die kontosperrenden Zielwerte für Bestellmängel, Storno und verspätete Lieferungen, die Beschränkung von Storno- und Verspätungsrate auf Bestellungen mit Versand durch Verkäufer und der Hinweis, dass die Rate gültiger Sendungsverfolgungsnummern keine nachteiligen Konsequenzen hat.
- Amazon Marketplace Fair Pricing Policy (PDF, Dateiname mit Stand 20.12.2016) — Die sanktionierten Preispraktiken, darunter ein Preis, der deutlich über den zuletzt auf oder außerhalb von Amazon aufgerufenen Preisen liegt, und die Sanktionsstufen bis zur Sperrung des Verkaufsrechts.
- Bundeskartellamt — Amazon gibt Preisparität endgültig auf (26.11.2013) — Die Einstellung des Verfahrens, die verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler, die Mitteilung an die Händler und die Zusammenarbeit mit dem Office of Fair Trading.
- Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act), Artikel 5 Absatz 3 — Der Wortlaut des Verbots, gewerbliche Nutzer an abweichenden Preisen oder Bedingungen über Dritte oder eigene Vertriebskanäle zu hindern.
- Europäische Kommission — Gatekeepers unter dem Digital Markets Act — Die Benennung von sechs Torwächtern am 6. September 2023 und die Führung von Amazon.com Inc. mit dem zentralen Plattformdienst Marketplace unter der Fallnummer DMA.100018.
- Zusammenfassung des Kommissionsbeschlusses vom 20.12.2022 (AT.40462 und AT.40703), ABl. C 87 vom 09.03.2023 — Die Zusagen zu diskriminierungsfreien Bedingungen und Kriterien für das hervorgehobene Angebot, das zweite angezeigte Angebot, die Geltung im gesamten EWR außer Italien und die Laufzeiten von fünfeinhalb beziehungsweise siebeneinhalb Jahren.
- § 11 PAngV — Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen — Die Pflicht, bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben. Dieses Fenster ist nicht identisch mit Amazons eigenem 30-Tage-Rückblick.