Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die zentrale Zuschussförderung des Bundes für Forschung und Entwicklung im Mittelstand — technologieoffen und ohne Branchenbindung. Seit dem 7. Juli 2026, 12 Uhr, nimmt das Programm keine neuen Anträge mehr an, Projektskizzen eingeschlossen. Ausgenommen sind allein Anträge mit internationalen Partnern. Bereits bewilligte Vorhaben laufen unverändert weiter. Eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt (Stand: 4. September 2026).
Status am 4. September 2026: Antragsannahme ausgesetzt. Die Förderzentrale Deutschland, das amtliche Antragsportal des Bundeswirtschaftsministeriums, formuliert es so: „Seit dem 07. Juli 2026, 12 Uhr, können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden; dies gilt auch für Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen." Laut der Meldung des Programms werden bereits eingereichte Anträge weiter beschieden, „soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind"; auf Auszahlungen bewilligter Vorhaben hat der Stopp keine Auswirkung. „Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt." (Quelle: Förderzentrale Deutschland und ZENIT, beide abgerufen am 4. September 2026 — öffnen in einem neuen Tab.)
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind allein die geltende Förderrichtlinie, das jeweilige Gesetz und Ihr Bescheid. Einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung gibt es nach Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie ausdrücklich nicht. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 4. September 2026.
1. Was das ZIM ist — und was seit Juli 2026 gilt
Das ZIM ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Es gibt mittelständischen Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten, ausdrücklich „ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen". Wer entwickelt, statt nur einzuführen, findet hier den größten Topf für kleine und mittlere Unternehmen. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das Programm allerdings keine neuen Anträge mehr entgegen.
Diese beiden Sätze passen für die meisten Leserinnen und Leser schlecht zusammen — deshalb die Reihenfolge in diesem Beitrag: erst der Stand, dann die Konditionen. Denn die Konditionen bleiben relevant. Sie stehen in der Förderrichtlinie vom 28. November 2024, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist und nach Nummer 8 bis zum 30. Juni 2027 gilt. Der Stopp ändert nichts an der Richtlinie, er setzt nur die Annahme neuer Anträge aus.
Praktisch heißt das: Wer heute ein Entwicklungsvorhaben plant, kann es nicht über das ZIM anmelden — sollte aber wissen, welche Anforderungen gelten, falls das Programm wieder öffnet. Und sollte die Zeit nutzen, um zu prüfen, ob sein Vorhaben überhaupt in diese Kategorie fällt. Genau da liegt bei Software- und KI-Projekten die eigentliche Hürde, und darum geht es ab Abschnitt 6.
2. Was der Antragsstopp umfasst und was weiterläuft
Der Stopp ist breiter, als viele Zusammenfassungen vermuten lassen: Er erfasst alle Projektformen und ausdrücklich auch Projektskizzen, also den informellen Vorlauf. Was er nicht berührt, sind laufende Vorhaben. Die folgende Übersicht trennt beides — jede Zeile stützt sich auf die Meldung des Programms beziehungsweise auf das amtliche Antragsportal.
| Sachverhalt | Status | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Neue Anträge auf Zuschüsse | gestoppt | Seit dem 7. Juli 2026, 12 Uhr, werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Die Förderzentrale Deutschland nennt keine Ausnahme für einzelne Projektgrößen. |
| Projektskizzen | gestoppt | Ausdrücklich mit erfasst. Auch der informelle Vorlauf über eine Skizze ist damit versperrt. |
| Alle Projektformen | gestoppt | Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien — die Meldung des Programms nennt alle Projektformen. |
| Anträge mit internationalen Partnern | weiter möglich | Die einzige Ausnahme: Anträge im Rahmen bilateraler und multilateraler Ausschreibungen. Ansprechpartner sind die zuständigen Projektträger. |
| Bereits eingereichte Anträge | laufen weiter | Bewilligungen erfolgen laut Meldung, soweit die Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Das ist eine Zusage mit Vorbehalt, keine Garantie. |
| Auszahlungen bewilligter Vorhaben | unverändert | Auf laufende Projekte hat der Stopp laut Programm keine Auswirkung. Abrechnung und Verwendungsnachweis laufen wie geplant. |
| Beratung und Webinare | eingeschränkt | Die Förderberatung des Bundes weist darauf hin, dass wegen des Stopps vorerst nur Webinare zur Begleitung laufender Vorhaben angeboten werden. |
Die wichtigste Nuance steckt in der Zeile zu den eingereichten Anträgen. Die Formulierung des Programms lautet, Bewilligungen erfolgten, „soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind". Das ist eine Zusage unter zwei Vorbehalten, und der zweite ist genau der, der den Stopp ausgelöst hat. Wer im Frühjahr 2026 eingereicht hat, sollte den Kontakt zum Projektträger halten, statt auf einen Automatismus zu vertrauen.
3. Warum der Stopp kam — und warum die Richtlinie ihn ausdrücklich vorsieht
Die Begründung des Programms ist knapp: Vor dem Hintergrund „der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel" seien „steuernde Maßnahmen notwendig". Die Nachfrage ist stärker gestiegen als das Budget. Über die Wiederaufnahme entscheidet der Bundeshaushalt 2027 — und damit ein Verfahren, das erst im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen wird.
Bemerkenswert ist, dass die Förderrichtlinie diesen Fall selbst benennt. Nummer 1.2 hält fest, dass kein Anspruch auf die Zuwendung besteht und die Bewilligungsbehörde „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel" entscheidet. Direkt danach listet die Richtlinie die Maßnahmen auf, die der Zuwendungsgeber „auch kurzfristig" ergreifen darf. Eine davon ist wörtlich die „befristete Aussetzung der Annahme und Prüfung neuer Förderanträge". Daneben stehen die Reduktion der Fördersätze und eine weitere Beschränkung der Bewilligungen je Unternehmen.
Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine praktische Warnung für die Planung: Ein Vorhaben, dessen Finanzierung von einem ZIM-Zuschuss abhängt, ist immer ein Vorhaben mit offener Finanzierung. Die Richtlinie sagt selbst, dass sich Sätze und Verfügbarkeit kurzfristig ändern können. Wer daraus eine feste Position im Businessplan macht, plant gegen den Text des Programms.
4. Was das ZIM fördert, wenn es wieder öffnet
Das Programm kennt fünf Bausteine. Drei davon sind Projektformen — Einzelprojekt, Kooperationsprojekt, Innovationsnetzwerk —, zwei sind Ergänzungen: die Durchführbarkeitsstudie im Vorfeld und die Leistungen zur Markteinführung im Nachgang. Alle Werte in der Tabelle stammen aus den Nummern 2, 5.2 und 5.4 der Förderrichtlinie vom 28. November 2024.
| Projektform | Was gefördert wird | Zuwendungsfähige Kosten | Fördersatz |
|---|---|---|---|
| FuE-Einzelprojekt | Ein Unternehmen entwickelt allein. Klassischer Fall für eine eigene Software- oder Verfahrensentwicklung. | bis 690.000 € je Unternehmen | 25 bis 45 % |
| FuE-Kooperationsprojekt | Mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung entwickeln gemeinsam und vermarkten gemeinsam. | bis 560.000 € je Unternehmen, Gesamtprojekt max. 3.000.000 € | 30 bis 55 %, mit ausländischem Partner bis 60 % |
| Innovationsnetzwerk | Mindestens sechs Unternehmen plus eine Netzwerkmanagementeinrichtung; international genügen vier. Gefördert wird das Netzwerkmanagement in zwei Phasen. | Management bis 490.000 € national, bis 600.000 € international | degressiv, Phase 1 bis 90 % (international 95 %) |
| Durchführbarkeitsstudie | Vorprojekt zu einem geplanten ZIM-FuE-Vorhaben: Stand der Technik, Schutzrechte, nötige FuE-Arbeiten, Marktpotenzial. | bis 125.000 € je Unternehmen | 70 % klein, 60 % mittel, 50 % übrige |
| Leistungen zur Markteinführung | Innovationsberatung, unterstützende Dienste, Messeauftritte und Produktdesign — nur bezogen auf ein bereits bewilligtes FuE-Projekt. | bis 100.000 € je gefördertem FuE-Projekt | 50 % |
Für ein einzelnes Unternehmen sind zwei Zeilen interessant. Das Einzelprojekt ist der einfachste Weg, weil es keine Partner braucht: bis zu 690.000 Euro zuwendungsfähige Kosten je Unternehmen. Und die Durchführbarkeitsstudie ist der günstigste Einstieg, weil ihr Fördersatz für kleine Unternehmen bei 70 Prozent liegt — bei bis zu 125.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten sind das rechnerisch bis zu 87.500 Euro. Sie muss sich allerdings auf ein geplantes ZIM-FuE-Vorhaben beziehen und ist damit an dasselbe Nadelöhr gebunden.
Zwei Grenzen, die selten genannt werden: Die Zahl der Bewilligungen ist auf zwei FuE-Projekte je Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten begrenzt, und Gehaltskosten sind nur bis 150.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig. Wer teure Spezialistinnen und Spezialisten einsetzt, kalkuliert also über diesem Deckel auf eigene Rechnung.
5. Die Fördersätze — und warum im Netz verschiedene Zahlen kursieren
Der Fördersatz hängt von drei Dingen ab: Unternehmensgröße, Projektform und — bei kleinen Unternehmen — vom Standort. Die Richtlinie führt das in einer einzigen Tabelle unter Nummer 5.2.1. Wir geben sie hier vollständig wieder und ergänzen eine Spalte, die dort nicht steht: den rechnerischen Höchstzuschuss für ein Einzelprojekt bei voller Ausschöpfung der 690.000 Euro.
| Unternehmensgruppe | Einzelprojekt | Kooperation national | Kooperation international | Höchstzuschuss Einzelprojekt |
|---|---|---|---|---|
| Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % | 55 % | 60 % | 310.500 € |
| Kleine junge Unternehmen (Gründung vor höchstens zehn Jahren) | 45 % | 50 % | 60 % | 310.500 € |
| Kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, bis 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) | 40 % | 45 % | 55 % | 276.000 € |
| Mittlere Unternehmen (50 bis unter 250 Beschäftigte) | 35 % | 40 % | 50 % | 241.500 € |
| Größere mittelständische Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe b | 25 % | 30 % | 40 % | 172.500 € |
| Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe c | nicht möglich | 30 % | 40 % | — |
Die letzte Spalte ist unsere eigene Rechnung aus zwei Werten der Richtlinie: 690.000 Euro zuwendungsfähige Kosten mal Fördersatz. Nicht-wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen erhalten nach Nummer 5.2.1 Buchstabe c übrigens 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Kosten, gedeckelt auf 280.000 Euro je Projekt — das ist einer der Gründe, warum Kooperationsprojekte mit Hochschulen so verbreitet sind.
Und jetzt zu den kursierenden Zahlen. Wer „ZIM Förderung Höhe" googelt, findet auf derselben Ergebnisseite mindestens drei verschiedene Angaben. Das hat drei nachvollziehbare Ursachen:
- Alte Richtlinie, neue Seite. Für Anträge bis zum 31. Dezember 2024 gelten nach Nummer 7 der aktuellen Richtlinie die Werte der Vorgängerfassung, die als Anlage 2 im selben Dokument steht. Dort finden sich unter anderem 550.000 Euro statt 690.000 Euro und ein Gehaltsdeckel von 120.000 Euro statt 150.000 Euro. Übersichtsseiten, die vor 2025 geschrieben wurden, nennen diese Zahlen bis heute.
- Kooperationswert als Einzelwert. Die 560.000 Euro gelten je Unternehmen im Kooperationsprojekt, die 3.000.000 Euro für das Gesamtprojekt aller Partner. Wer beides mit dem Einzelprojekt vermischt, erhält Zahlen, die es so nicht gibt.
- Fördersatz ohne Bedingung. „Bis zu 45 Prozent" stimmt — aber nur für kleine junge Unternehmen und kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Ein etabliertes kleines Unternehmen außerhalb dieser Gebiete bekommt 40 Prozent, ein mittleres 35 Prozent. Welche Landkreise als strukturschwach gelten, richtet sich nach dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"; das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht am Bundesland ablesbar.
Unsere Empfehlung ist deshalb schlicht: Bei einer Wiederöffnung nicht die Zusammenfassung lesen, sondern die dann geltende Richtlinie. Sie ist 29 Seiten lang, und die Fördersatz-Tabelle steht auf Seite 9.
6. Innovationsgehalt: Wann ist eine KI- oder Software-Entwicklung wirklich Forschung?
Das ist die Frage, an der die meisten Vorhaben scheitern — nicht am Antrag, sondern an der Sache. Die Richtlinie verlangt in Nummer 4 zwei Dinge zugleich: Das Projekt muss „mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sein" und „auf anspruchsvollem Innovationsniveau" die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig erhöhen. Nummer 4.1.1 ergänzt: Es müssen „mindestens die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung" erfüllt sein, und das Ergebnis muss bisherige Produkte oder Verfahren „mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen deutlich übertreffen".
Der entscheidende Punkt daran: Neu für Ihr Unternehmen ist nicht dasselbe wie neu für die Technik. Die Richtlinie misst am internationalen Stand der Technik, nicht an Ihrem bisherigen Systemstand. Ein Projekt kann Ihr Haus vollständig verändern, Monate dauern und trotzdem keine Forschung sein.
Das Forschungszulagengesetz formuliert dieselbe Grenze noch schärfer. Paragraf 2 Absatz 2 sagt: Ist ein Produkt oder Verfahren „im Wesentlichen festgelegt" und geht es primär um Marktentwicklung oder darum, „das Produktionssystem zum reibungslosen Funktionieren" zu bringen, dann ist die Tätigkeit keine begünstigte Forschung mehr. Der Satz beschreibt fast wörtlich das, was in vielen Digitalisierungsprojekten passiert.
Sechs Fragen helfen bei der Selbsteinschätzung. Sie ersetzen keine Prüfung durch den Projektträger oder die Bescheinigungsstelle, aber sie sortieren vor:
| Prüffrage | Spricht für Forschung und Entwicklung | Spricht dagegen |
|---|---|---|
| Ist das Ergebnis technisch offen? | Sie wissen zu Projektbeginn nicht sicher, ob das Ziel überhaupt erreichbar ist. Genau das meint die Richtlinie mit „erheblichem technischen Risiko". | Das Ergebnis steht fest, offen ist nur der Weg dorthin. Ein Aufwandsrisiko ist kein technisches Risiko. |
| Woran messen Sie den Fortschritt? | An einem vorab definierten technischen Kriterium, das man verfehlen kann — etwa einer Genauigkeit, einer Latenz, einer Fehlerrate unter realen Daten. | An einem Projektplan mit Meilensteinen. Wer den Fortschritt in Prozent Fertigstellung misst, beschreibt eine Einführung. |
| Was ist der Stand der Technik? | Ihr Ziel übertrifft bestehende Lösungen in Funktionen, Parametern oder Merkmalen deutlich und orientiert sich am internationalen Stand der Technik. | Die Lösung existiert bereits am Markt; neu ist sie nur für Ihr Unternehmen. Das reicht nach der Richtlinie nicht. |
| Ist das Produkt schon festgelegt? | Nein — Sie entwickeln noch daran, wie es funktionieren soll. Prototypen, Demonstratoren und Validierung unter realen Bedingungen zählen ausdrücklich dazu. | Ja. Das Forschungszulagengesetz zieht hier die Grenze: Ist ein Produkt im Wesentlichen festgelegt und geht es primär um Marktentwicklung, ist es keine FuE mehr. |
| Was passiert bei Misserfolg? | Ein negatives Ergebnis ist ein Ergebnis. Sie hätten am Ende belastbares Wissen darüber, dass ein Ansatz nicht trägt. | Misserfolg bedeutet, dass das Projekt schlecht gemanagt war. Dann ist es ein Umsetzungs-, kein Forschungsvorhaben. |
| Wäre es auch ohne Förderung passiert? | Nein, oder nur mit deutlichem Zeitverzug, kleinerem Umfang oder geringerem Budget. Die Richtlinie fragt das als Anreizeffekt ausdrücklich ab. | Sie würden es ohnehin tun, weil der Betrieb es braucht. Dann fehlt der Anreizeffekt. |
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit gegenüber sich selbst: Die vierte Zeile ist die härteste. Sobald absehbar ist, wie die Lösung aussieht, und nur noch die Umsetzung offen ist, endet die Förderfähigkeit. Prototypen, Demonstratoren und Erprobung unter realen Bedingungen zählen nach Nummer 4.1.1 zwar ausdrücklich dazu — aber nur, „wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen weiter zu verbessern".
7. Vier Vorhaben, ehrlich eingeordnet
Abstrakte Kriterien helfen wenig, solange man sie nicht an konkreten Vorhaben durchspielt. Die folgenden vier Fälle sind typische Anfragen aus unserer Praxis. Die Einordnung ist unsere fachliche Einschätzung anhand der Kriterien oben — verbindlich entscheidet immer der Projektträger beziehungsweise die Bescheinigungsstelle.
| Vorhaben | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Ein Sprachmodell über die API des Anbieters an Ihr Ticketsystem anbinden, Prompts pflegen, Antwortvorschläge im Team ausrollen | Keine FuE | Alle Bausteine existieren und sind dokumentiert. Das Risiko liegt in Datenqualität, Prozess und Akzeptanz — nicht in der Technik. Anspruchsvoll ist das trotzdem, förderfähig als FuE aber nicht. |
| Eine Individualsoftware bauen, die Ihre Abläufe abbildet: Oberflächen, Rollen, Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Buchhaltung | Keine FuE | Das ist Softwareentwicklung nach bekanntem Muster. Sie kann teuer, langwierig und geschäftskritisch sein und ist dennoch keine Forschung. Für so etwas gibt es Investitionsförderung, keine FuE-Zuschüsse. |
| Ein Verfahren entwickeln, das aus unstrukturierten Lieferantendokumenten belastbare Stammdaten erzeugt, obwohl offen ist, ob die erreichbare Genauigkeit für den produktiven Einsatz genügt | Kandidat für FuE | Hier gibt es ein technisches Ziel, das man verfehlen kann, ein messbares Kriterium und keinen Stand der Technik, den man einfach übernimmt. Ob es reicht, entscheidet nicht die Idee, sondern die Begründung im Antrag. |
| Ein bestehendes Modell auf Ihren Daten nachtrainieren, um eine Klassifikation zu verbessern, deren Machbarkeit bereits gezeigt ist | Grenzfall | Entscheidend ist, ob die Aufgabe technisch offen ist oder nur Fleißarbeit. Wer belegen kann, dass der bekannte Ansatz auf diesen Daten nachweislich scheitert und ein neuer Weg nötig ist, argumentiert anders als jemand, der nur mehr Trainingsdaten einsetzt. |
Auffällig ist, dass die ersten beiden Fälle die häufigsten sind — und beide keine FuE. Das ist keine schlechte Nachricht, sondern eine Weichenstellung: Für diese Vorhaben gibt es andere Instrumente, und die stehen offen. Wie sich moderne, KI-gestützte Entwicklung dabei auf Aufwand und Ergebnis auswirkt, haben wir in unserem Beitrag zu Vibe Coding im Unternehmen beschrieben.
8. Investition oder Forschung? Kredit gegen Zuschuss
Die Trennlinie zwischen Investitionsförderung und Forschungsförderung ist die wichtigste Weiche im deutschen Fördersystem. Wer sie falsch nimmt, bewirbt sich beim richtigen Programm mit dem falschen Vorhaben. Die folgende Übersicht ordnet die drei Instrumente, die für Software- und KI-Vorhaben tatsächlich in Frage kommen.
| Instrument | Wer | Art der Förderung | Passt bei | Status |
|---|---|---|---|---|
| ZIM (Zuschuss) | BMWE über beliehene Projektträger | nicht rückzahlbarer Zuschuss, Anteilfinanzierung | FuE-Projekten mit erheblichem technischem Risiko und anspruchsvollem Innovationsniveau | Antragsannahme seit 07.07.2026 ausgesetzt |
| Forschungszulage (FZulG) | BSFZ (Bescheinigung) und Ihr Finanzamt (Festsetzung) | Steuergutschrift, wird auf die Steuerschuld angerechnet und bei Verlust ausgezahlt | denselben FuE-Vorhaben, auch rückwirkend und ohne Wettbewerb um Fördertöpfe | offen, kein Antragsstopp |
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) | KfW über Ihre Hausbank | zinsverbilligter Kredit, in Stufe 2 zusätzlich 3 % und in Stufe 3 5 % Zuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag, höchstens 200.000 € | Investitionen und laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben — auch dann, wenn keine Forschung dabei ist | offen, Antrag über den Finanzierungspartner |
Zum KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung gehören zwei Details, die man kennen sollte. Erstens: Der Zuschuss ist an die Stufe gebunden, nicht an die Höhe des Vorhabens. Die KfW nennt in den Konditionen zum Kredit 511/512 drei Stufen — Basisdigitalisierung ohne Zuschuss, LevelUp-Digitalisierung mit 3 Prozent und HighEnd-Digitalisierung mit 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag. Der Zuschusshöchstbetrag liegt bei 200.000 Euro, die verbindliche Festsetzung erfolgt erst in der Zuschusszusage. Ein Zuschuss entsteht also nur, wenn Sie den Kredit auch tatsächlich abrufen — es ist eine Kreditförderung mit Bonus, keine Zuschussförderung (Stand: 4. September 2026).
Zweitens enthält dasselbe Merkblatt einen Hinweis, der genau zu unserem Thema passt: „Wenn die Forschung und Entwicklung digitaler Anwendungen inklusive KI-Anwendungen finanziert werden sollen, kann das Vorhaben gegebenenfalls noch günstiger im ERP-Förderkredit Innovation finanziert werden." Auch innerhalb der KfW gibt es also eine Weiche zwischen Digitalisierung und Forschung. Welche Programme 2026 überhaupt noch Anträge annehmen, zeigt unser Beitrag zur Förderung für Digitalisierung 2026. Wer statt Technik externe Beratung finanzieren will, findet die Bedingungen in unserem Text zur BAFA-Beratungsförderung.
9. Die Forschungszulage: der Förderweg, der offen ist
Wenn Ihr Vorhaben die Kriterien aus Abschnitt 6 erfüllt, gibt es einen zweiten Weg — und der ist nicht gestoppt. Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz ist keine Projektförderung, sondern eine steuerliche Förderung. Sie wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und bei zu geringer Steuerschuld ausgezahlt, wirkt also auch in Verlustjahren. Es gibt keinen Fördertopf, um den konkurriert wird, und keine Frist vor Projektbeginn.
| Posten | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Fördersatz | 25 % | Paragraf 4 Absatz 1 FZulG |
| Erhöhung für KMU auf Antrag | +10 Prozentpunkte, also 35 % | Paragraf 4 Absatz 1 FZulG |
| Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr | höchstens 12.000.000 € | Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 4 FZulG, für Aufwendungen ab 2026 |
| Rechnerischer Höchstbetrag für ein KMU | 4.200.000 € im Wirtschaftsjahr | eigene Rechnung aus beiden Werten |
| Auftragsforschung | 70 % des Entgelts zählen als förderfähiger Aufwand | Paragraf 3 Absatz 4 FZulG, Vergabe nach dem 27.03.2024 |
| Gemeinkostenpauschale | 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen | Paragraf 3 Absatz 3b FZulG, Vorhaben ab 2026 |
| Eigenleistung von Einzelunternehmern | 100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden je Woche | Paragraf 3 Absatz 3 FZulG |
| Beihilfe-Obergrenze je Unternehmen und Vorhaben | 15.000.000 € | Paragraf 4 Absatz 3 FZulG |
| Kosten der Bescheinigung | erste Bescheinigung je Wirtschaftsjahr gebührenfrei | Paragraf 6 Absatz 5 FZulG |
Für Unternehmen, die Entwicklungsleistungen einkaufen, ist eine Zeile besonders wichtig: die Auftragsforschung. Nach Paragraf 3 Absatz 4 FZulG zählen bei einem nach dem 27. März 2024 vergebenen Auftrag 70 Prozent des Entgelts als förderfähiger Aufwand. Ein Beispiel als reine Rechnung: Aus einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro werden 70.000 Euro Bemessungsgrundlage; bei einem KMU mit 35 Prozent Fördersatz sind das 24.500 Euro Zulage. Zwei Bedingungen gehören dazu: Der Auftragnehmer muss seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR haben, und Entgelte, die der Auftragnehmer an eigene Unterauftragnehmer weitergibt, sind ausdrücklich nicht förderfähig.
Die Grenzen sind ebenfalls klar benannt. Die Bemessungsgrundlage ist je Wirtschaftsjahr auf 12 Millionen Euro gedeckelt, bei verbundenen Unternehmen gilt der Deckel für den Verbund insgesamt. Und die inhaltliche Hürde ist dieselbe wie beim ZIM: Ohne begünstigtes FuE-Vorhaben nach Paragraf 2 gibt es keine Bescheinigung — und ohne Bescheinigung keine Zulage.
Eine verbreitete Verkürzung gehört hier richtiggestellt: „Die Forschungszulage ist keine De-minimis-Beihilfe“ stimmt so nicht. Paragraf 9 Absatz 1 FZulG verweist nur „vorbehaltlich des Absatzes 5“ auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung — und Absatz 5 stellt genau den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf Eigenleistungen nach Paragraf 3 Absatz 3 entfällt, unter die De-minimis-Verordnung. Dieser Anteil zehrt also an Ihrem Rahmen von 300.000 Euro; wie der berechnet wird, erklärt der Beitrag zu De-minimis-Beihilfen.
Wer in diesem Zusammenhang Hardware anschafft — Prüfstände, Messtechnik, Serverhardware —, sollte den steuerlichen Weg getrennt betrachten. Die degressive Abschreibung nach Paragraf 7 Absatz 2 Einkommensteuergesetz erlaubt bis zu 30 Prozent vom Restbuchwert, höchstens das Dreifache des linearen Satzes, für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung vor dem 1. Januar 2028. Sie ist ein Steuervorteil und kein Zuschuss, wird also weder beantragt noch auf den De-minimis-Rahmen angerechnet; die Einzelheiten stehen im Beitrag zur degressiven AfA.
10. So läuft die Forschungszulage ab
Das Verfahren ist zweistufig, und diese Zweiteilung überrascht viele: Über die Frage, ob Ihr Vorhaben Forschung ist, entscheidet nicht das Finanzamt, sondern eine eigene Bescheinigungsstelle. Erst danach geht es um Geld. Vier Schritte:
- Vorhaben abgrenzen: Das Gesetz verlangt eine unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen und Kriterien, an denen sich das Ergebnis messen lässt. Halten Sie fest, was zu Beginn technisch offen war — diese Dokumentation trägt später die Begutachtung.
- Bescheinigung bei der BSFZ beantragen: Der Antrag läuft über das Portal der Bescheinigungsstelle und ist laut BSFZ vor, während oder nach der Durchführung möglich. Mehrere Vorhaben dürfen in einem Antrag stehen; ein Bescheid ist spätestens drei Monate nach Antragstellung zu erwarten.
- Aufwendungen sauber erfassen: Förderfähig sind vor allem die lohnsteuerpflichtigen Arbeitslöhne der beteiligten Beschäftigten, dazu Auftragsforschung, bestimmte Wirtschaftsgüter und seit 2026 eine Gemeinkostenpauschale. Ohne Stundenzuordnung je Vorhaben wird die Bemessungsgrundlage schwer belegbar.
- Antrag beim Finanzamt stellen: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geht der eigentliche Antrag elektronisch an Ihr Finanzamt; die Bescheinigung ist dafür Voraussetzung. Die Zulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und bei zu geringer Steuerschuld ausgezahlt.
Der wichtigste Unterschied zum ZIM steckt in Schritt 2. Die BSFZ nimmt Anträge „vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens" an. Ein bereits laufendes oder abgeschlossenes Vorhaben ist also nicht automatisch verloren — anders als bei einer Projektförderung, bei der die Reihenfolge Antrag, Bewilligung, Beginn zählt. Das macht die Forschungszulage gerade jetzt zum realistischeren Weg für Unternehmen, die schon entwickeln. Kostenseitig fällt die Hürde ebenfalls niedrig aus: Die erste Bescheinigung je Wirtschaftsjahr ist nach Paragraf 6 Absatz 5 FZulG gebührenfrei, erst ab der zweiten dürfen Gebühren erhoben werden.
11. Der ZIM-Antragsweg — und was Sie bis zur Wiederöffnung vorbereiten
Der Vollständigkeit halber der Weg, wie ihn die Richtlinie beschreibt. Bewilligende Stelle ist das Ministerium oder ein beliehener Projektträger. Welcher zuständig ist, steht auf der Programmseite: Für Innovationsnetzwerke und deren FuE-Projekte nennt die Förderberatung des Bundes die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, für internationale Kooperationsprojekte die AiF Projekt GmbH. Anträge werden laufend gestellt. Es gibt im Normalbetrieb also keine Einreichungsfenster, und der Weg ist digital: über die Förderzentrale Deutschland.
Zum Antrag gehören unter anderem eine Darstellung des Projektinhalts mit Zielstellung und Arbeitsablauf, eine Untersetzung von Personal und Kosten samt Nachweis der Eigenanteilsfinanzierung, ein Markteinführungskonzept und eine Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung. Dieser letzte Punkt hängt direkt an Nummer 4: Gefördert werden nur Projekte, die ohne die Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert würden, oder die dank der Förderung deutlich größer ausfallen. Bei Kooperationsprojekten sollen die Anträge der Partner innerhalb von zwei Wochen und möglichst gemeinsam eingehen.
Solange die Annahme ausgesetzt ist, bringt es nichts, einen Antrag fertig in der Schublade zu haben — wohl aber, die Substanz vorzubereiten. Diese vier Dinge zahlen sich unabhängig davon aus, welcher Weg am Ende gangbar ist. Wer ohnehin schon entwickelt, sollte parallel die Forschungszulage prüfen: Sie kennt keinen Antragsstopp, und vergangene Wirtschaftsjahre sind grundsätzlich noch erreichbar.
- Forschung von Umsetzung trennen: Zerlegen Sie Ihr Vorhaben in den Teil, bei dem das technische Ergebnis offen ist, und den Teil, der reine Umsetzung ist. Nur der erste ist förderfähig — und nur diese Trennung macht später eine Begründung möglich, die trägt.
- Die offene Frage aufschreiben: Ein Satz dazu, was Sie zu Beginn nicht wissen, plus ein messbares Kriterium, an dem der Erfolg scheitern kann. Gelingt Ihnen dieser Satz nicht, ist auch das ein Ergebnis: Dann ist Ihr Vorhaben sehr wahrscheinlich keine Forschung.
- Stundenerfassung in Ordnung bringen: Beide Wege verlangen nachvollziehbare Personenstunden je Vorhaben. Das ZIM fordert tägliche Stundennachweise nach Musterformular, die Forschungszulage bemisst sich an den Arbeitslöhnen der Beteiligten. Wer erst im Antrag damit anfängt, rekonstruiert.
- Die Rolle der Dienstleister klären: Im ZIM sind Aufträge an Dritte gedeckelt, in der Forschungszulage zählen 70 Prozent des Auftragsentgelts — und Unteraufträge Ihres Auftragnehmers gar nicht. Wer das früh weiß, gestaltet Verträge anders und vermeidet, dass ein Kostenblock durchfällt.
12. Unsere Rolle — und was wir ausdrücklich nicht tun
Damit hier keine falsche Erwartung entsteht: Yagemi ist kein Fördermittelberater. Wir sind nicht beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert, nicht für INQA-Coaching autorisiert, stellen keine Förderanträge im Namen von Kunden und vermitteln keine Förderungen. Wer eine förmliche Antragsbegleitung braucht, ist bei einer spezialisierten Förderberatung oder direkt beim zuständigen Projektträger richtig.
Was wir tun, ist die technische Seite. In einem geförderten Projekt kann das zweierlei sein. Im ZIM sind Kosten für „projektbezogene Aufträge an Dritte, FuE-Aufträge und zeitweilige Aufnahmen qualifizierten Personals" eine eigene Kostenposition — dort ist ein technischer Auftragnehmer vorgesehen, allerdings gedeckelt. In der Forschungszulage sind wir potenziell Auftragnehmer im Sinne von Paragraf 2 Absatz 5 FZulG, mit den 70 Prozent aus Abschnitt 9 und der EU/EWR-Bedingung, die wir als deutsche Gesellschaft erfüllen.
Praktisch heißt das: Wir helfen dabei, ein Vorhaben so zu schneiden, dass der forschende Teil vom Umsetzungsteil unterscheidbar ist, wir dokumentieren die technische Ausgangslage und die offenen Fragen nachvollziehbar, und wir bauen anschließend. Über die Förderfähigkeit entscheidet niemand von uns. Eine Einordnung, welcher Weg für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommt, geben wir im Rahmen unserer Orientierung zu Fördermitteln für Digitalisierung; die Entwicklung selbst läuft über unsere KI-gestützte App- und Software-Entwicklung.
13. Fazit
Das ZIM ist ein gutes Programm, das gerade keine Anträge annimmt. Diese Situation kann sich Anfang 2027 ändern, verbindlich ist das nicht, und die geltende Richtlinie läuft zur Jahresmitte 2027 ohnehin aus. Wer heute plant, sollte den ZIM-Zuschuss deshalb nicht als Finanzierungsbaustein einkalkulieren, sondern als mögliche Verbesserung.
Die eigentliche Arbeit liegt vorher und ist von jedem Programm unabhängig: sauber zu unterscheiden, ob ein Vorhaben Forschung ist oder Umsetzung. Fällt die Antwort auf Forschung, ist die Forschungszulage der Weg, der offen steht — mit 25 Prozent, für KMU auf Antrag 35 Prozent, ohne Antragsstopp und auch rückwirkend erreichbar. Fällt sie auf Umsetzung, ist das kein Rückschlag, sondern eine Klärung: Dann geht es um Investitionsfinanzierung, und dafür gibt es passende Instrumente.
- ProgrammZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE
- StatusAntragsannahme seit 7. Juli 2026, 12 Uhr, ausgesetzt
- AusnahmeAnträge mit internationalen Partnern in bilateralen und multilateralen Ausschreibungen
- Wiederaufnahmefür Anfang 2027 angestrebt, abhängig vom Bundeshaushalt 2027
- Förderartnicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung
- Fördersätze Einzelprojekt25 bis 45 % je nach Unternehmensgröße und Region
- Kostendeckel Einzelprojekt690.000 € zuwendungsfähige Kosten je Unternehmen
- Grundbedingungerhebliches technisches Risiko und anspruchsvolles Innovationsniveau
- Rechtsanspruchbesteht nicht — die Bewilligungsbehörde entscheidet nach Ermessen
- Richtlinie gilt bis30. Juni 2027 (Verlängerung möglich, sonst Nachfolge-Richtlinie)
- Offene AlternativeForschungszulage: 25 %, für KMU auf Antrag 35 % der Bemessungsgrundlage
- Stand4. September 2026, Förderrichtlinie vom 28. November 2024
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Steuerberatung. Alle Quoten, Beträge, Fristen und Bedingungen entsprechen dem Stand vom 4. September 2026 und wurden an der ZIM-Förderrichtlinie vom 28. November 2024, am Forschungszulagengesetz, am KfW-Merkblatt zum Kredit 511 sowie an den Seiten der Förderzentrale Deutschland und der BSFZ geprüft; sie können sich jederzeit ändern. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Über eine Förderung entscheidet die zuständige Stelle — einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Yagemi ist kein Fördermittelberater, nicht beim BAFA registriert, nicht für INQA-Coaching autorisiert und stellt keine Anträge im Namen von Kunden. Angaben ohne Gewähr.
14. Häufige Fragen zur ZIM-Förderung
Was ist die ZIM-Förderung?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist ein Förderprogramm des Bundes. Es bezuschusst Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, technologieoffen und ohne Branchenbindung. Gefördert werden Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das Programm allerdings keine neuen Anträge mehr an.
Kann ich aktuell einen ZIM-Antrag stellen?
Nein. Seit dem 7. Juli 2026, 12 Uhr, nimmt das ZIM keine neuen Anträge für Zuschüsse an; das gilt auch für Projektskizzen. Ausgenommen sind ausschließlich Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen bilateraler und multilateraler Ausschreibungen. Wer darunter fällt, wendet sich an den zuständigen Projektträger. Stand: 4. September 2026.
Wann geht es mit dem ZIM weiter?
Eine Aufhebung wird laut der Meldung des Programms für Anfang 2027 angestrebt. Ein verbindliches Datum ist das nicht: Die Entscheidung hängt von den Mitteln im Bundeshaushalt 2027 ab. Zusätzlich läuft die geltende Förderrichtlinie am 30. Juni 2027 aus. Bei einer Wiederöffnung sollten Sie die Konditionen deshalb neu prüfen.
Was passiert mit meinem bereits eingereichten Antrag?
Bereits eingereichte Anträge werden weiter beschieden. Die Meldung des Programms formuliert das mit Vorbehalt: Bewilligungen erfolgen, soweit die Anträge die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind. Auf Auszahlungen bereits bewilligter Vorhaben hat der Stopp keine Auswirkung — laufende Projekte werden also normal weiterfinanziert und abgerechnet.
Wie hoch ist die ZIM-Förderquote?
Für FuE-Einzelprojekte nennt die Förderrichtlinie 45 Prozent für kleine junge Unternehmen und kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen, 40 Prozent für andere kleine, 35 Prozent für mittlere Unternehmen. Größere mittelständische Unternehmen erhalten 25 Prozent. Kooperationsprojekte liegen höher, mit ausländischen Partnern noch einmal darüber (Nummer 5.2.1).
Wird die Einführung von KI-Software über das ZIM gefördert?
Nur, wenn dabei wirklich geforscht und entwickelt wird. Die Richtlinie verlangt ein erhebliches technisches Risiko und mindestens die Voraussetzungen experimenteller Entwicklung. Ein Modell einzuführen, zu konfigurieren und über eine dokumentierte Schnittstelle anzubinden, erfüllt das in der Regel nicht — auch wenn das Projekt für Ihr Unternehmen neu und anspruchsvoll ist.
Welche Alternative gibt es zum ZIM?
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz. Sie ist keine Projektförderung, sondern eine Steuergutschrift, kennt keinen Antragsstopp und keine Antragsfrist vor Projektbeginn. Der Satz beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, für KMU auf Antrag 35 Prozent. Für Investitionen in Digitalisierung passt eher der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW.
Kann ich Entwicklungsleistungen einer Agentur über die Forschungszulage abrechnen?
Teilweise. Für Auftragsforschung, die nach dem 27. März 2024 vergeben wurde, zählen 70 Prozent des Entgelts als förderfähiger Aufwand (Paragraf 3 Absatz 4 FZulG). Der Auftragnehmer muss seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR haben. Entgelte für Unteraufträge des Auftragnehmers sind ausdrücklich nicht förderfähig.
15. Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden am 4. September 2026 abgerufen und im Volltext gegengelesen — die Förderrichtlinie und das KfW-Merkblatt als PDF, nicht als Zusammenfassung. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Förderrichtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" vom 28. November 2024 (PDF) — Maßgebliche Rechtsgrundlage, im Volltext gelesen. Trägt Projektformen (Nr. 2), Zuwendungsvoraussetzungen inklusive technisches Risiko (Nr. 4), die Fördersatz-Tabelle (Nr. 5.2.1), alle Höchstbeträge (Nr. 5.4), den Vorbehalt zur Aussetzung der Antragsannahme (Nr. 1.2), das Verfahren (Nr. 6) und die Geltungsdauer bis 30. Juni 2027 (Nr. 8).
- Förderzentrale Deutschland — Partnerseite ZIM — Amtliches Antragsportal. Trägt den Wortlaut des Antragsstopps mit Datum, Uhrzeit, Einbeziehung der Projektskizzen und der Ausnahme für internationale Partner.
- ZIM — Meldung „Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr" — Primärmeldung des Programms. Die Seite ist durch einen Bot-Schutz gesichert und war beim Abruf nur als Sicherheitsabfrage erreichbar; die zitierten Passagen sind über die Wiedergabe bei ZENIT und über die Förderzentrale belegt.
- ZENIT GmbH — ZIM: Befristeter Antragsstopp ab 7. Juli 2026 — ZIM-Partnerorganisation in Nordrhein-Westfalen. Gibt die Meldung wörtlich wieder: alle Projektformen, begrenzte Haushaltsmittel, Behandlung eingereichter und bewilligter Anträge, angestrebte Wiederaufnahme Anfang 2027.
- Förderberatung „Forschung und Innovation" des Bundes — ZIM — Nennt die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und AiF Projekt GmbH, listet die Projektformen und bestätigt den geltenden Antragsstopp.
- Forschungszulagengesetz (FZulG) — Paragrafen 2 bis 6 — Begünstigte Vorhaben und die Grenze zur Marktentwicklung (Paragraf 2), förderfähige Aufwendungen, Auftragsforschung und Bemessungsgrundlage (Paragraf 3), Fördersatz und KMU-Erhöhung (Paragraf 4), Antrag beim Finanzamt (Paragraf 5) und das Bescheinigungsverfahren (Paragraf 6).
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) — Häufige Fragen — Antragstellung vor, während oder nach dem Vorhaben; Bescheid spätestens drei Monate nach Antragstellung; Beantragung und Ausstellung kostenfrei; mehrere Vorhaben je Antrag möglich.
- KfW — Merkblatt Kredit Nr. 511 „ERP-Förderkredit Digitalisierung" (PDF, Stand 23.04.2026) — Drei Förderstufen, ERP-Förderzuschuss nur in Stufe 2 und 3, Zuschusshöchstbetrag 200.000 Euro, De-minimis-Bindung, Antrag über den Finanzierungspartner sowie der Hinweis, dass Forschung und Entwicklung digitaler Anwendungen einschließlich KI günstiger im ERP-Förderkredit Innovation finanziert werden kann.
- KfW — Produktseite ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) — Trägt die Zuschusssätze je Stufe: kein Zuschuss in der Basisdigitalisierung, 3 Prozent in der LevelUp-Stufe und 5 Prozent in der HighEnd-Stufe, jeweils auf den ausgezahlten Kreditbetrag, sowie den Zuschusshöchstbetrag von 200.000 Euro und den Kreditrahmen von bis zu 25 Millionen Euro in den Stufen 2 und 3.
Eine Quelle haben wir bewusst nicht zitiert: Die Definition der „experimentellen Entwicklung" in Artikel 2 Nummer 86 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, auf die die ZIM-Richtlinie verweist, war am 4. September 2026 über EUR-Lex nicht abrufbar — der Server antwortete mit einem leeren Dokument. Die Abgrenzung in Abschnitt 6 stützt sich deshalb ausschließlich auf die deutschen Texte, die wir im Volltext lesen konnten.