Für die Digitalisierung gibt es 2026 auf Bundesebene noch drei Förderwege: die BAFA-Beratungsförderung für externe Beratung, den KfW-Förderkredit Digitalisierung für Investitionen und das INQA-Coaching für Prozess- und Personalthemen. Dazu kommen Landesprogramme und die kostenfreien Mittelstand-Digital Zentren. Go-digital, Digital Jetzt, go-inno und der Digitalbonus.Niedersachsen sind beendet — Nachfolger gibt es nicht (Stand: 6. September 2026).
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Über eine Förderung entscheidet allein der jeweilige Programmträger. Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich ist immer die geltende Richtlinie des Programms. Stand: 6. September 2026.
1. Diese Förderungen für die Digitalisierung sind beendet
Wir fangen bewusst mit dem Negativen an, weil hier die meiste Zeit verloren geht. Vier bekannte Programme nehmen keine Anträge mehr an. Sie tauchen trotzdem weiterhin in Übersichten, in Beratungsangeboten und sogar in Suchergebnissen auf — teilweise mit vollständigen Konditionen in der Gegenwartsform.
| Programm | Status | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| go-digital (Bund) | ausgelaufen am 31.12.2024 | Keine Anträge mehr möglich. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes gibt es ausdrücklich nicht; das Ministerium verweist auf Länderprogramme, die Mittelstand-Digital Zentren und die KfW. |
| Digital Jetzt (Bund) | Richtlinie befristet bis 31.12.2023 | Das Förderportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Trotzdem beschreiben zahlreiche Übersichten das Programm weiterhin mit Förderquoten in der Gegenwartsform. |
| go-inno (Bund) | ausgelaufen, ohne Datumsangabe | Die Programmseite des Ministeriums trägt einen Statushinweis: Eine Förderung externer Beratungsleistungen ist nicht mehr möglich. Ein Enddatum nennt sie nicht. |
| Digitalbonus.Niedersachsen | geschlossen seit 01.01.2022 | Der klassische Digitalbonus nimmt seit diesem Datum keine Anträge mehr an. Nur bereits gestellte Anträge werden im Kundenportal der NBank weiterbearbeitet. |
| Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ | außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2025 | Die Nachfolgevariante für innovative Digitalisierungsprojekte ist ebenfalls beendet. Sie wird häufig mit dem klassischen Digitalbonus verwechselt — es sind zwei verschiedene Programme mit zwei verschiedenen Enddaten. |
Der wichtigste Satz dazu steht in der Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Ende von go-digital. Er nennt nicht nur den Stichtag, sondern auch den Grund: Das seit 2017 laufende Programm konnte „in Anbetracht der weiterhin angespannten Haushaltslage" nach dem Ende der bis 31. Dezember 2024 geltenden Richtlinie nicht fortgesetzt werden (Quelle: BMWE, Meldung vom 1. Januar 2025, öffnet in neuem Tab).
Eine Feinheit lohnt die Aufmerksamkeit, weil sie fast überall falsch dargestellt wird: Der klassische Digitalbonus.Niedersachsen und die Variante „-innovativ" sind zwei verschiedene Programme mit zwei verschiedenen Enddaten. Das klassische Programm ist seit dem 1. Januar 2022 geschlossen, „-innovativ" trat mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Wer beide Daten vermengt, kommt zu dem falschen Schluss, in Niedersachsen habe es bis vor Kurzem noch einen breiten Digitalisierungs-Zuschuss gegeben.
Wenn Sie einen größeren Rahmen suchen — also nicht nur die Fördermittel, sondern den ganzen Weg von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung —, finden Sie ihn in unserem Leitfaden zur Digitalisierung im Mittelstand. Dieser Beitrag hier bleibt bei der Förderlandschaft.
2. Sie suchen go-digital oder den Digitalbonus? Das ist der Stand
Zwei Suchanfragen führen besonders häufig hierher: „go-digital Förderung" und „Digitalbonus Niedersachsen". Beide zielen auf Programme, die es nicht mehr gibt. Weil die Suchergebnisse dazu widersprüchlich sind, hier die kurze, belegbare Antwort auf beide Fälle.
go-digital: ausgelaufen am 31. Dezember 2024. Neue Anträge sind nicht möglich. Einen Nachfolger gibt es ausdrücklich nicht. Das Ministerium verweist in derselben Meldung stattdessen auf vier Wege: die Digitalisierungsprogramme der Bundesländer, das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren, die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft" und die Fördermöglichkeiten der KfW. Wer also den go-digital-Zuschuss für ein Beratungsprojekt eingeplant hatte, landet in der Praxis meist bei der BAFA-Beratungsförderung — mit anderen Regeln und einem deutlich niedrigeren Deckel.
Digitalbonus.Niedersachsen: beide Varianten beendet, siehe oben. Die NBank führt weiterhin andere Programme für kleine und mittlere Unternehmen, darunter die Beratung zu Wissens- und Technologietransfer (öffnet in neuem Tab) mit einem Zuschuss von bis zu 40 beziehungsweise 60 Prozent je nach Gebiet. Das ist aber ein anderer Zuschnitt und kein Ersatz für einen breiten Digitalisierungs-Zuschuss.
Auch go-inno und Digital Jetzt gehören in diese Kategorie. Bei go-inno steht der Statushinweis oben auf der Programmseite des Ministeriums, während der Text darunter das Programm weiterhin im Präsens beschreibt — eine Fehlerquelle, in die auch sorgfältige Leser laufen. Bei Digital Jetzt wurde sogar das Förderportal abgeschaltet — und trotzdem taucht das Programm in Suchergebnissen und Übersichten weiterhin mit vollständigen Förderquoten auf, als ließe es sich beantragen.
Die praktische Konsequenz: Bevor Sie ein Projekt auf eine Förderung stützen, prüfen Sie den Status auf der Seite des Programmträgers — nicht in einer Zusammenfassung. Wenn Ihnen das zu mühsam ist, übernehmen wir diesen Abgleich im Rahmen unserer Fördermittelberatung für Digitalisierung und KI.
3. Diese Programme laufen 2026 wirklich
Jetzt die Gegenseite. Diese Programme sind am 6. September 2026 auf der Seite ihres Trägers als geltend ausgewiesen. Die Tabelle nennt zu jedem Programm die Leistung, die Höhe und die Frist, damit Sie in einer Minute entscheiden können, was für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommt. Achten Sie dabei auf die letzte Spalte: Ein Programm kann in Kraft sein und trotzdem gerade keine Anträge annehmen — in Bremen ist genau das der Fall.
| Programm | Was gefördert wird | Höhe | Frist |
|---|---|---|---|
| BAFA-Beratungsförderung | Zuschuss zu externer Unternehmensberatung | 50 % / max. 1.750 € (alte Bundesländer) · 80 % / max. 2.800 € (neue Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier) | Anträge bis 31.12.2026 |
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) | Förderkredit für Digitalisierungs-Investitionen | Kredit bis 25 Mio. € in Stufe 2 und 3, dazu Zuschuss von 3 % (LevelUp) oder 5 % (HighEnd), höchstens 200.000 € | laufend, Antrag über die Hausbank |
| INQA-Coaching (ESF Plus) | Coaching zu Arbeitsorganisation und Personalpolitik | 80 % von bis zu 12 Coaching-Tagen, Tagessatz höchstens 1.200 € | Schecks bis 30.06.2028, Abschluss bis 31.12.2028 |
| Mittelstand-Digital Zentren | kostenfreie, anbieterneutrale Orientierung und Workshops | keine Geldleistung — die Angebote selbst sind kostenfrei | Netz endet schrittweise bis Ende 2026, Neuaufbau ab 2027 |
| Digitalbonus Bayern | Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen | Standard bis 7.500 €, Plus bis 30.000 €, jeweils bis 50 % | Programm läuft bis 31.12.2027 |
| Hamburg Digital Check (IFB) | Zuschuss zu Beratung zu Digitalisierung und Informationssicherheit | bis 50 % der Ausgaben, maximal 7.500 € | laufend, Antrag über das eAntragsportal |
| Distr@l (Hessen) | ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte | auf der Programmseite nicht beziffert | Skizzen jederzeit, nächste Fristen 20.09. und 02.12.2026 |
| MID-Digitale Prozesse (Nordrhein-Westfalen) | externe Beratung zur Digitalisierung interner Prozesse | höchstens 500 € je Tagewerk, maximal 30 Beratungstage, maximal 15.000 € | Förderaufruf vom 07.09. bis 01.12.2026, Windhundprinzip |
| Digitaler Mittelstand KI (Bremen) | KI-gestützte Prozesse sowie Informations- und Cybersicherheit | 40 % (Kleinst-, kleine Unternehmen, Soloselbstständige) oder 30 % (mittlere), maximal 17.000 € | Programm bis Ende 2027 — für 2026 keine Mittel mehr, Anträge derzeit nicht möglich |
Drei dieser Programme gelten bundesweit, fünf sind an ein Bundesland gebunden, eines ist eine kostenfreie Anlaufstelle ohne Geldleistung. Diese Unterscheidung ist wichtiger als die Höhe: Ein Programm, für das Sie am falschen Ort sitzen, nützt Ihnen auch mit hohem Fördersatz nichts. Die drei Bundesprogramme schauen wir uns nun einzeln an.
Ein Instrument fehlt in dieser Aufstellung bewusst, weil es kein Förderprogramm ist: die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 2 Einkommensteuergesetz. Sie wirkt über die Steuer statt über einen Zuschuss, verlangt keinen Antrag und keine Reihenfolge — es ist ein Wahlrecht in der Gewinnermittlung, ausübbar für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Für welche Digitalisierungs-Investitionen das rechnerisch etwas bringt und warum Software gerade nicht darunter fällt, zeigt der Beitrag zur degressiven AfA.
4. BAFA-Beratungsförderung: der Zuschuss für externe Beratung
Die BAFA-Beratungsförderung heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" und ist der naheliegendste Ersatz für alle, die früher go-digital genutzt haben. Sie bezuschusst keine Software und keine Technik, sondern ausschließlich externe Beratungsleistung. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten ohne Umsatzsteuer — davon werden bezuschusst:
- 50 Prozent, maximal 1.750 Euro im Geltungsbereich der alten Bundesländer, einschließlich Berlin und der Region Leipzig, aber ohne die Regionen Lüneburg und Trier. Hierunter fällt auch die Region Hannover.
- 80 Prozent, maximal 2.800 Euro im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und ohne die Region Leipzig.
Die Richtlinie in der Fassung vom 12. Dezember 2024 gilt „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden". Der Stichtag bezieht sich also auf die Antragstellung, nicht auf den Abschluss der Beratung. Ob es danach eine Anschlussrichtlinie gibt, ist mit Stand vom 6. September 2026 nicht veröffentlicht.
Eine Detailänderung geht in fast allen Übersichten unter, obwohl sie den Zuschuss der Höhe nach betrifft: Seit dem 15. November 2025 berechnet das BAFA den Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellenden auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag statt wie bisher auf den Nettobetrag. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen — also den Regelfall im B2B-Geschäft — bleibt es bei der Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Vier weitere Bedingungen entscheiden in der Praxis darüber, ob es klappt — und werden in Übersichten fast nie genannt:
- Nur registrierte Beraterinnen und Berater. Sie wählen frei, aber die Beratung muss von einer beim BAFA registrierten Person erbracht werden. Voraussetzung für die Registrierung ist unter anderem, dass mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen. Ein IT-Dienstleister erfüllt das in der Regel nicht.
- Keine Beratung zur eigenen Leistung. Ausgeschlossen sind Beratungen mit Vermittlungscharakter oder solche, die auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen zielen, die die Beratenden selbst vertreiben. Die Richtlinie nennt das ausdrücklich „Neutralität".
- Keine Fördermittelberatung. Beratungen, die „überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben", sind von der Förderung ausgenommen. Der Zuschuss finanziert also nicht die Suche nach dem Zuschuss.
- Gedeckelter Umfang. Gefördert werden höchstens fünf Beratungstage, dazu höchstens zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Richtliniendauer. Die Zuwendung ist eine De-minimis-Beihilfe, und einen Rechtsanspruch auf sie gibt es laut Richtlinie nicht.
Der wichtigste Punkt ist aber die Reihenfolge. Die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen — und als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, hat den Zuschuss verloren, bevor der erste Beratungstag stattgefunden hat.
Zur Klarheit in eigener Sache: Yagemi ist beim BAFA nicht als Beratungsunternehmen registriert und strebt das auch nicht an. Wenn Sie diesen Zuschuss nutzen möchten, brauchen Sie eine dort registrierte Beratung. Wir sagen Ihnen, wann sich der Weg lohnt, und schneiden das anschließende Umsetzungsprojekt sauber davon ab.
Welche sechs Stolpersteine den Zuschuss in der Praxis am häufigsten kosten, wie Sie trotz fehlendem öffentlichen Verzeichnis eine registrierte Beratung finden und warum im Netz vier unterschiedliche Fördersätze kursieren, zeigt unser ausführlicher Beitrag BAFA-Beratungsförderung im Detail.
5. KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung: der Weg für Investitionen
Sobald es um Anschaffungen statt um Beratung geht — Software, Lizenzen, Technik, ein größeres Integrations- oder KI-Vorhaben —, führt der Weg zur KfW. Das Produkt heißt exakt ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512); unter diesem Namen finden Sie es auf der KfW-Seite. Es ist kein Zuschussprogramm, sondern ein Kredit mit einem zusätzlichen Zuschuss, dessen Höhe von der Einordnung Ihres Vorhabens abhängt.
| Stufe | Zuschuss | Typische Vorhaben |
|---|---|---|
| Stufe 1 — Basisdigitalisierung | kein Zuschuss | Der Einstieg: erste digitale Prozesse, Grundausstattung, IT-Sicherheit. Vor der Einordnung ist der Digitalisierungs-Check der KfW zu durchlaufen. |
| Stufe 2 — LevelUp-Digitalisierung | 3 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag | Der Normalfall im Mittelstand: durchgängige Prozesse, verbundene Systeme, Datenhaltung über Abteilungsgrenzen hinweg. |
| Stufe 3 — HighEnd-Digitalisierung | 5 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag | Die anspruchsvollste Stufe. Hier nennt die KfW ausdrücklich die Integration künstlicher Intelligenz in Wertschöpfungsbereiche, wenn dabei unternehmenseigene Daten genutzt werden. |
Der Kredit reicht in den Stufen 2 und 3 bis zu 25 Millionen Euro, der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Rechnerisch heißt das: Der Deckel greift bei einem ausgezahlten Kreditbetrag von rund 6,7 Millionen Euro in Stufe 2 beziehungsweise 4 Millionen Euro in Stufe 3. Für die allermeisten mittelständischen Vorhaben ist er also keine Begrenzung.
Drei Punkte zum Ablauf, die man vorher wissen sollte. Erstens gilt das Hausbankprinzip: Sie beantragen den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Zweitens verlangt die KfW für Vorhaben der Stufe 1 zuvor das Durchlaufen ihres Digitalisierungs-Checks. Drittens gehört zum Zuschussantrag eine De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen — Ihr De-minimis-Rahmen ist also eine gemeinsame Ressource für mehrere Programme und sollte vorher geprüft werden.
Der Vorteil dieses Wegs liegt weniger im Zuschuss als in der Finanzierungsstruktur: lange Laufzeit, planbare Zinsbindung und bei der Variante 512 eine Haftungsfreistellung, die den Kreditzugang erleichtert. Typische Vorhaben, die wir auf diesem Weg begleiten, sind größere Datenintegrationsprojekte, der Aufbau von Prozessautomatisierung oder eine Microsoft-365-Migration mit Umbau der dahinterliegenden Abläufe.
6. INQA-Coaching: 80 Prozent für Prozesse und Menschen
Das INQA-Coaching ist das am großzügigsten geförderte der drei Bundesprogramme und gleichzeitig das am wenigsten bekannte. Es kommt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert und läuft laut Programmsteckbrief vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2029.
Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage mit 80 Prozent der Kosten, wobei der anrechenbare Tagessatz auf 1.200 Euro gedeckelt ist. Die Coaching-Schecks werden bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben, das Coaching selbst muss bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Das Programm richtet sich branchenunabhängig an kleine und mittlere Unternehmen.
Inhaltlich geht es nicht um Technik, sondern um Arbeitsorganisation und Personalpolitik — also genau um den Teil, der in Digitalisierungsprojekten am häufigsten unterschätzt wird. Ein neues System einzuführen ist eine Frage von Wochen; Zuständigkeiten, Abläufe und Gewohnheiten daran anzupassen dauert länger und entscheidet über den Erfolg. Dafür ist das INQA-Coaching gemacht, und die Beteiligung der Beschäftigten ist im Programm ausdrücklich vorgesehen.
Die Einschränkung ist dieselbe wie beim BAFA: Durchführen darf das Coaching nur ein autorisierter INQA-Coach. Yagemi ist nicht autorisiert und strebt die Autorisierung nicht an. Die fachliche Schulung Ihres Teams am neuen System bleibt davon unberührt — eine KI-Schulung oder ein Workshop ist etwas anderes als ein INQA-Coaching und läuft außerhalb dieses Programms.
Ein Punkt, der in den meisten Kurzbeschreibungen fehlt: Sie legen den vollen Beratungsbetrag zunächst selbst vor und bekommen den Zuschuss erst nach Abschluss und Prüfung erstattet — und nicht jeder Betrieb ist antragsberechtigt, etwa wer ausschließlich geringfügig Beschäftigte hat. Wer genau förderfähig ist, welche Fristen neben dem 30.06.2028 noch gelten und was am Ende des Coachings als Handlungsplan herauskommt, erklärt unser Beitrag INQA-Coaching im Detail.
7. Mittelstand-Digital Zentren: kostenfrei, aber im Umbau
Die Mittelstand-Digital Zentren zahlen kein Geld aus. Sie bieten Orientierung, Demonstrationen und Workshops, und zwar kostenfrei und anbieterneutral. Das ist keine Nettigkeit, sondern Bedingung der Förderung: Die Bekanntmachung verlangt, dass die Angebote kostenfrei, diskriminierungsfrei und frei zugänglich bereitgestellt werden und keine Hersteller bevorzugt werden.
Genau deshalb ist ein Zentrum der richtige erste Anlaufpunkt, wenn Sie noch gar nicht wissen, was Sie digitalisieren wollen. Sie bekommen dort eine Einschätzung ohne Verkaufsinteresse — etwas, das Ihnen kein Dienstleister, auch wir nicht, in gleicher Neutralität bieten kann.
Das Netz befindet sich allerdings im Umbau. Die Förderbekanntmachung des Bundes stellt klar: „Die Förderung der bestehenden Mittelstand-Digital Zentren und damit des gesamten Netzwerks endet schrittweise bis Ende Dezember 2026." Ab 2027 sollen zunächst sechs regionale Zentren gefördert werden, die jeweils mindestens zwei Bundesländer abdecken; neben dem bisherigen KI-Fokus rückt dann auch IT- und Cybersicherheit stärker in den Vordergrund.
Für Niedersachsen bedeutet das eine Zwischenphase. Die Bundesförderung des Mittelstand-Digital Zentrums Hannover endete bereits zum 31. Mai 2026. Das Zentrum berät nach eigener Ankündigung weiterhin und seine Angebote bleiben kostenfrei; ob es im neuen Netzwerk ab 2027 wieder gefördert wird, ist offen, weil das Auswahlverfahren noch läuft. Prüfen Sie das aktuelle Angebot deshalb direkt beim Zentrum, bevor Sie darauf planen.
Seit dem Sommer 2026 lässt sich der Übergang erstmals datieren. Die FAQ zur Förderbekanntmachung nennt mit Stand vom 13. Februar 2026 einen konkreten Fahrplan: Die Bewilligung der sechs Regionalzentren wird für Oktober 2026 angestrebt, ihr Start ist für Januar 2027 geplant. Je Regionalzentrum sind maximal fünf bis sechs Millionen Euro für eine Grundlaufzeit von vier Jahren vorgesehen. Die branchen- und themenspezifischen Zentren folgen versetzt: erste Bewilligungen Anfang 2027, Start im zweiten Quartal 2027, Fördervolumen maximal vier bis fünf Millionen Euro. Wie viele dieser Zentren es am Ende gibt, ist ausdrücklich offen — die Zahl hängt laut FAQ von der Qualität der eingereichten Skizzen und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Für Ihre Planung heißt das: Zwischen dem Auslaufen der alten Förderung Ende 2026 und dem Anlaufen der neuen Zentren liegt eine Lücke von mindestens einem Quartal, bei den Fachzentren von zwei. Wer ein Zentrum für eine Orientierungsberatung einplant, sollte das nicht auf das erste Halbjahr 2027 legen.
8. Wird die Einführung von KI gefördert?
Ein eigenständiges KI-Förderprogramm des Bundes für den Mittelstand gibt es nicht. KI wird über bestehende Programme mitgefördert — und zwar dort, wo sie Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens ist. Der klarste Anknüpfungspunkt steht bei der KfW: Die „Integration von Künstlicher Intelligenz in Wertschöpfungsbereiche des Unternehmens" ist dort ausdrücklich der höchsten Stufe zugeordnet, also der Stufe mit fünf Prozent Zuschuss. Bedingung ist, dass dabei unternehmensinterne Daten genutzt werden.
Das ist inhaltlich eine sinnvolle Abgrenzung und deckt sich mit dem, was wir in Projekten sehen: Ein Chatbot auf einer Standardplattform ist kein Wertschöpfungsprojekt. Eine KI, die auf Ihre eigenen Auftrags-, Artikel- oder Servicedaten zugreift und einen konkreten Prozess übernimmt, ist eines. Welche Anwendungsfälle in dieser Kategorie realistisch sind, beschreibt unser Beitrag zu KI im Unternehmen.
Zwei weitere Wege sind erwähnenswert. Der erste ist das INQA-Coaching, wenn die eigentliche Herausforderung nicht die Technik ist, sondern die Frage, wie Arbeit mit KI im Betrieb organisiert wird. Der zweite ist die Zukunft der Mittelstand-Digital Zentren: Ab 2027 soll sich der Schwerpunkt laut Bekanntmachung zu einer Lotseninitiative zu Digitalisierung, KI-Readiness und Cybersicherheit weiterentwickeln — also zu kostenfreier Orientierung genau in diesem Feld.
Ein dritter Weg führt nicht über die Technik, sondern über die Menschen, die sie bedienen sollen: die Weiterbildungsförderung nach § 82 Sozialgesetzbuch III. Sie zahlt die Agentur für Arbeit, nicht das BAFA, und sie hat eigene Nadelöhre — die Maßnahme muss länger als 120 Stunden dauern, Träger und Maßnahme müssen beide nach der AZAV zugelassen sein, und die letzte Förderung nach dieser Vorschrift muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Woran KI- und Digitalisierungsschulungen daran typischerweise scheitern, zeigt der Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz.
Was Sie in keinem Förderprogramm finden, ist die Antwort auf die eigentliche Frage: welcher KI-Anwendungsfall in Ihrem Haus überhaupt trägt. Diese Vorarbeit ist der Teil, den wir in unserer KI-Beratung leisten — unabhängig davon, ob am Ende eine Förderung dabei herauskommt.
Anders sieht es aus, wenn Sie nicht nur ein bestehendes Modell einführen, sondern selbst mit erheblichem technischem Risiko entwickeln — ein eigenes Verfahren, das es in dieser Form noch nicht gibt. Für solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wäre eigentlich das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) der richtige Fördertopf, mit Sätzen zwischen 25 und 45 Prozent je nach Unternehmensgröße und Region. Aktuell hilft das allerdings nicht weiter: Das BMWE hat die Annahme neuer ZIM-Anträge zum 7. Juli 2026 ausgesetzt, eine Wiederaufnahme ist für Anfang 2027 angestrebt. Was in der Zwischenzeit offenbleibt und wie Sie stattdessen die Forschungszulage nutzen, erklärt unser Beitrag ZIM-Förderung und ihren aktuellen Antragsstopp.
9. Länderprogramme — und die Lücke in Niedersachsen
Nachdem der Bund seine Zuschussprogramme für Digitalisierungs-Investitionen eingestellt hat, liegt das Geld überwiegend bei den Ländern. Die Landschaft ist entsprechend uneinheitlich: Wo Sie sitzen, entscheidet stärker über Ihre Fördermöglichkeiten als das, was Sie vorhaben. Fünf Länderprogramme haben wir für diesen Beitrag an der Quelle geprüft:
- Digitalbonus Bayern. Läuft bis zum 31. Dezember 2027. Die Variante Standard bezuschusst bis zu 7.500 Euro, die Variante Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 Euro, jeweils mit einem Fördersatz bis 50 Prozent. Besonderheit: Pro Monat gibt es ein festes Antragskontingent. Ist es ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter — der Zeitpunkt der Antragstellung ist hier also selbst ein Planungsfaktor.
- Hamburg Digital Check. Bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitalem Wandel mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Anträge laufen über das eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg. Achtung: Im Netz kursiert für dieses Programm ein Höchstbetrag von 15.000 Euro. Er stammt nicht von der Förderbank und widerspricht deren eigener Angabe.
- Distr@l in Hessen. Fördert ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen — es ist also kein Programm für die Einführung von Standardsoftware. Skizzen können jederzeit eingereicht werden, für die Förderlinien 1 und 2 sind die nächsten Stichtage der 20. September und der 2. Dezember 2026. Förderquoten nennt die Programmseite nicht; wir beziffern sie deshalb nicht.
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) in Nordrhein-Westfalen. Hinter dem Kürzel stecken vier eigenständige Teilprogramme, die regelmäßig verwechselt werden. MID-Digitalisierung fördert seit der Richtlinienänderung zum 1. Januar 2026 nur noch die Entwicklung marktgängiger digitaler Produkte auf Basis von künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR — 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro, Bagatellgrenze 4.000 Euro, vergeben über ein monatliches Losverfahren; nach dem Losentscheid bleiben 28 Tage für den Antrag. Wer dagegen seine internen Abläufe digitalisieren will, braucht MID-Digitale Prozesse: Der Förderaufruf 2026 läuft vom 7. September bis zum 1. Dezember 2026, hat ein Volumen von 1,815 Millionen Euro und wird nach dem Windhundprinzip vergeben — höchstens 500 Euro je Tagewerk, maximal 30 Beratungstage, maximal 15.000 Euro. Gefördert wird ausschließlich die Beratung von der Ist-Analyse bis zur Implementierungsbegleitung, ausdrücklich nicht die Software, die Hardware oder die Lizenzen. Zwei Ausschlüsse gehören in jede Planung: Maßnahmen, die allein einer gesetzlichen Vorgabe dienen — die Richtlinie nennt Zeiterfassung, E-Rechnung und Kassenlösungen —, sind nicht förderfähig, und jedes Teilprogramm darf ein Unternehmen nur einmal in zwei Jahren nutzen.
- „Digitaler Mittelstand KI" in Bremen — ein Landesprogramm, kein Bundesprogramm. Diese Einordnung steht hier bewusst, weil verbreitete Ratgeber das Programm dem Bund zuschlagen. Träger ist das Land: Die BAB — Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven setzt es gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation um, das Geld stammt aus Landesmitteln, und antragsberechtigt ist nur, wer Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen hat. Gefördert werden KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Informations- und Cybersicherheit: 40 Prozent für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Soloselbstständige, 30 Prozent für mittlere Unternehmen, höchstens 17.000 Euro und erst ab einer Projektgröße von 1.000 Euro; Unternehmen, die bei Antragstellung jünger als zwölf Monate sind, erhalten höchstens 5.000 Euro. Ausgezahlt wird nach dem Kostenerstattungsprinzip, also erst nach dem geprüften Verwendungsnachweis. Anträge sind derzeit trotzdem nicht möglich: Die Förderbank weist auf ihrer Programmseite darauf hin, dass für 2026 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen und Informationen zur Antragstellung für 2027 später folgen. Das Programm selbst läuft bis Ende 2027 — ein Lehrstück dafür, dass ein Landesprogramm nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich passen muss.
Weitere Länder führen eigene Programme, etwa Baden-Württemberg und Sachsen. Wir listen sie hier bewusst ohne Beträge, weil wir sie für diesen Beitrag nicht selbst an der Primärquelle geprüft haben — und eine ungeprüfte Zahl ist genau das Problem, das dieser Artikel beschreibt. Maßgeblich ist das Wirtschaftsministerium oder die Förderbank Ihres Landes. Und weil Landesprogramme mit Kontingenten, Losverfahren und Jahresbudgets arbeiten, lohnt vor jeder Planung der Blick auf die Programmseite selbst: Bremen zeigt, wie schnell ein laufendes Programm für das laufende Jahr geschlossen sein kann.
Niedersachsen ist derzeit die auffälligste Lücke. Seit dem Ende beider Digitalbonus-Varianten gibt es hier keinen vergleichbaren Zuschuss für Digitalisierungs-Investitionen. Für niedersächsische Betriebe heißt das praktisch: Die Musik spielt bei den Bundesprogrammen. Beratung über das BAFA, Investitionen über die KfW, Prozessthemen über das INQA-Coaching — und Orientierung kostenfrei über ein Mittelstand-Digital Zentrum.
- Bundesprogramme 2026BAFA-Beratungsförderung, KfW-Förderkredit Digitalisierung, INQA-Coaching
- BAFA (alte Bundesländer)50 % von max. 3.500 € Beratungskosten, also höchstens 1.750 €
- BAFA-Antragsschluss31. Dezember 2026 laut Förderrichtlinie
- KfW-Zuschuss3 % (LevelUp) oder 5 % (HighEnd), Höchstbetrag 200.000 €
- INQA-Coaching80 % von bis zu 12 Tagen, Tagessatz max. 1.200 €
- Länderprogramme geprüftBayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen
- Beendetgo-digital, Digital Jetzt, go-inno, Digitalbonus.Niedersachsen
- GrundregelAntrag immer vor dem Maßnahmenbeginn
- Stand6. September 2026, alle Angaben am Programmträger geprüft
Quellen: BAFA-Förderrichtlinie, KfW-Produktseite und INQA-Coaching (öffnen in neuem Tab). Stand: 6. September 2026 — Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.
10. Woran Sie eine veraltete Förderübersicht erkennen
Der eigentliche Grund für die Verwirrung ist nicht, dass Programme enden. Es ist, dass die Texte darüber nicht enden. Wir haben für diesen Beitrag am 31. August 2026 die Suchergebnisse zu den drei häufigsten Suchanfragen durchgesehen, und das Bild war eindeutig: Beendete Programme werden reihenweise in der Gegenwartsform beschrieben — und zwar nicht nur von Dienstleistern. Zur Suche „Digitalbonus Niedersachsen" stand auf Platz eins eine Seite des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, die den „jetzt neu aufgelegten" Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ im Präsens beschreibt und mit keinem Wort erwähnt, dass er außer Kraft getreten ist. Der NBank-Eintrag mit dem Zusatz „(ausgelaufen)" stand darunter. Diese fünf Merkmale entlarven eine veraltete Übersicht in weniger als einer Minute:
Es fehlt ein Stand-Datum
Förderprogramme ändern sich jedes Jahr, manche mitten im Jahr. Eine Übersicht ohne Datum ist keine Information, sondern ein Zufallsfund. Suchen Sie zuerst nach „Stand" oder einem Aktualisierungsdatum — findet sich keines, lesen Sie nicht weiter.
Beendete Programme stehen im Präsens
Sätze wie „go-digital fördert" oder „der Digitalbonus unterstützt" sind das deutlichste Warnzeichen. Beide Programme nehmen keine Anträge mehr an. Wer sie in der Gegenwartsform beschreibt, hat die Seite seit mindestens einem Jahr nicht angefasst.
Das Ministerium heißt noch BMWK
Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWE. Steht auf einer Seite noch „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz", stammt der Text aus der Zeit davor — auch dann, wenn er ein neueres Datum trägt.
Die Fördersätze sind höher als in der Richtlinie
Zu einigen Programmen kursieren Sätze aus älteren Richtlinienfassungen. Für die BAFA-Beratungsförderung etwa nennen Übersichten teils bis zu 90 Prozent; die geltende Fassung kennt 50 beziehungsweise 80 Prozent. Im Zweifel gilt die Richtlinie, nicht die Zusammenfassung.
Es fehlt der Hinweis auf die Antragsreihenfolge
Fast alle Zuschüsse verlangen den Antrag vor dem Maßnahmenbeginn. Eine Übersicht, die Beträge nennt, diese Regel aber nicht erwähnt, ist als Entscheidungsgrundlage unbrauchbar — sie kann Sie den Zuschuss kosten.
Eine Ergänzung, weil sie in dieselbe Falle führt: Auch die automatisch erzeugten Antwortkästen der Suchmaschinen sind nicht immer aktuell. Bei unserer Prüfung nannten sie den Status von go-digital zwar korrekt, ordneten das Programm aber dem „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz" zu — einer Bezeichnung, die es nicht mehr gibt. Für eine Investitionsentscheidung ist die Seite des Programmträgers durch nichts zu ersetzen.
11. In 5 Schritten zum passenden Programm
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben haben, ist die Suche nach der Förderung in einem halben Tag erledigt — vorausgesetzt, Sie gehen in dieser Reihenfolge vor und nicht in der umgekehrten:
Vorhabenstyp bestimmen
Klären Sie zuerst, was Sie eigentlich vorhaben: externe Beratung, eine Investition in Software und Technik, eine Veränderung von Abläufen und Zuständigkeiten oder erst einmal Orientierung. Der Typ entscheidet über das Programm, nicht umgekehrt. Wer mit dem Programm anfängt, biegt sich am Ende das Projekt zurecht.
Status an der Quelle prüfen
Öffnen Sie die Seite des Programmträgers selbst: BAFA, KfW, INQA, die Förderbank Ihres Landes. Zusammenfassungen Dritter sind bequem, aber sie hinken. Wenn dort ein Hinweis „ausgelaufen" oder „außer Kraft" steht, ist die Recherche an dieser Stelle beendet.
Bedingungen gegen Ihr Projekt halten
Prüfen Sie die Punkte, an denen es typischerweise scheitert: Muss die Leistung von einer registrierten oder autorisierten Person erbracht werden? Ist Ihr Vorhaben überhaupt förderfähig? Wie viele Tage oder wie viel Volumen sind gedeckelt? Und wie viel De-minimis-Spielraum haben Sie in den letzten drei Jahren noch?
Reihenfolge festlegen und einhalten
Schreiben Sie auf, was in welcher Reihenfolge passiert: Antrag stellen, Bescheid oder Informationsschreiben abwarten, dann beauftragen, dann starten. Bei der BAFA-Förderung zählt bereits der Beratungsvertrag als Beginn. Ein unterschriebener Vertrag vor dem Schreiben kostet den kompletten Zuschuss.
Ohne Förderung durchrechnen
Rechnen Sie das Projekt einmal ohne jeden Zuschuss. Trägt es sich nur mit Förderung, ist es kein gutes Projekt, sondern ein Antragsrisiko — einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung gibt es bei der BAFA-Förderung laut Richtlinie ausdrücklich nicht. Trägt es sich auch so, ist die Förderung ein willkommener Nachlass.
Zu Schritt 03 gehört eine Bedingung, die zu keinem der Programme allein gehört: der De-minimis-Deckel. BAFA-Zuschuss, INQA-Coaching und die meisten Länderprogramme laufen als De-minimis-Beihilfe und teilen sich denselben Rahmen von 300.000 Euro je Unternehmen in einem rollierenden Dreijahreszeitraum — wer den Rahmen mit einem Programm ausschöpft, verliert ihn für das nächste. Wie der Zeitraum wirklich gerechnet wird und warum das seit Januar 2026 laufende EU-Register Sie bis Ende 2028 noch nicht von der eigenen Erklärung befreit, erklärt der Beitrag zu De-minimis-Beihilfen.
Genau diese fünf Schritte gehen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch. Wir stellen keine Anträge in Ihrem Namen und versprechen keine Bewilligung; wir ordnen die Programme ein, schneiden das Vorhaben förderfähig zu und benennen die Stelle, die für ein Programm zwingend ist. Mehr dazu auf unserer Seite zur Fördermittelberatung für Digitalisierung und KI.
12. Fazit: Weniger Programme, klarere Wege
Die Förderlandschaft für die Digitalisierung ist 2026 deutlich schmaler als noch vor drei Jahren, aber sie ist auch übersichtlicher geworden. Drei Bundesprogramme decken drei klar getrennte Bedarfe ab: Beratung über das BAFA, Investition über die KfW, Prozess- und Personalarbeit über das INQA-Coaching. Wer weiß, welchen dieser drei Bedarfe er hat, findet sein Programm in Minuten.
Die eigentliche Arbeit liegt woanders. Sie besteht darin, ein Vorhaben so zuzuschneiden, dass es die Bedingungen eines Programms erfüllt, und die Reihenfolge einzuhalten — Antrag vor Beginn, Bescheid vor Vertrag. Und sie besteht darin, ein Projekt zu wählen, das sich auch ohne Zuschuss rechnet. Wenn Sie diesen Zuschnitt gemeinsam machen möchten, sind unsere Fördermittelberatung und die Digitalisierungsberatung der richtige Rahmen; die technische Umsetzung übernehmen wir anschließend selbst.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle genannten Fördersätze, Höchstbeträge, Fristen und Bedingungen entsprechen dem Stand vom 6. September 2026 und wurden an den Seiten der jeweiligen Programmträger geprüft; sie können sich jederzeit ändern. Verbindlich sind allein die geltende Richtlinie und Ihr Bescheid. Über eine Förderung entscheidet der Programmträger — einen Anspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Yagemi ist weder beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert noch als INQA-Coach autorisiert noch ein nach der AZAV zugelassener Bildungsträger und stellt keine Anträge im Namen von Kunden.
13. Häufige Fragen zur Förderung von Digitalisierung
Welche Fördermittel gibt es 2026 für die Digitalisierung?
Auf Bundesebene laufen drei Programme: die BAFA-Beratungsförderung für externe Beratung, der KfW-Förderkredit Digitalisierung für Investitionen und das INQA-Coaching für Prozess- und Personalthemen. Dazu kommen Landesprogramme und die kostenfreien Mittelstand-Digital Zentren. Go-digital, Digital Jetzt und der Digitalbonus.Niedersachsen sind beendet (Stand: 6. September 2026).
Gibt es einen Nachfolger für go-digital?
Nein. Go-digital ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen, und ein Nachfolgeprogramm des Bundes gibt es ausdrücklich nicht. Das Ministerium verweist stattdessen auf die Digitalisierungsprogramme der Bundesländer, das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren, die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und die Förderangebote der KfW (Quelle: BMWE).
Welche Zuschüsse gibt es für die Digitalisierung in Niedersachsen?
Einen Digitalisierungs-Zuschuss vom Typ Digitalbonus gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Der klassische Digitalbonus nimmt seit dem 1. Januar 2022 keine Anträge mehr an, die Variante innovativ trat mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Bundesprogramme wie BAFA, KfW und INQA-Coaching stehen niedersächsischen Betrieben aber offen.
Wie hoch ist die BAFA-Beratungsförderung?
Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten ohne Umsatzsteuer. In den alten Bundesländern werden davon 50 Prozent bezuschusst, maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 Prozent, maximal 2.800 Euro. Anträge nimmt das BAFA nach seiner Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 an.
Gibt es ein eigenes Förderprogramm für künstliche Intelligenz?
Ein eigenständiges KI-Förderprogramm des Bundes für den Mittelstand gibt es nicht. KI wird über bestehende Programme mitgefördert: Die KfW nennt die Integration künstlicher Intelligenz ausdrücklich in der höchsten Stufe ihres Förderkredits Digitalisierung, die einen Zuschuss von fünf Prozent vorsieht. Ab 2027 rückt KI zudem in den Fokus der neuen Mittelstand-Digital Zentren.
Muss ich den Förderantrag vor dem Projektstart stellen?
In aller Regel ja, und das ist der teuerste Fehler überhaupt. Bei der BAFA-Beratungsförderung darf die Beratung erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen, und als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Bei der KfW stellen Sie den Kreditantrag über Ihre Hausbank, bevor Sie mit dem Vorhaben starten.
Welche Länderprogramme fördern Digitalisierung 2026?
Geprüft und aktiv sind der Digitalbonus Bayern (bis 50 Prozent, Standard bis 7.500 Euro, Plus bis 30.000 Euro), der Hamburg Digital Check (bis 50 Prozent, maximal 7.500 Euro), Distr@l in Hessen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Mittelstand Innovativ & Digital in Nordrhein-Westfalen. Das Bremer Landesprogramm Digitaler Mittelstand KI läuft bis Ende 2027, nimmt für 2026 aber keine Anträge mehr an, weil die Mittel ausgeschöpft sind (Stand: 6. September 2026).
Welche Förderung gibt es für die Digitalisierung im Handwerk?
Handwerksbetriebe sind fast immer kleine oder mittlere Unternehmen und damit für dieselben Programme antragsberechtigt wie andere Betriebe. Das INQA-Coaching richtet sich laut Programmseite ausdrücklich branchenunabhängig an KMU. Ein eigenes Bundesprogramm allein für das Handwerk ist mit Stand vom 6. September 2026 nicht ausgeschrieben; Handwerkskammern beraten aber zu Landesprogrammen.
14. Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden im Volltext gegengelesen — nicht nur auf ihren Statuscode geprüft. Die Quellen zu den Bundesprogrammen und zu den drei zuerst geprüften Länderprogrammen stammen vom 31. August 2026; die Angaben zu Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie der Status sämtlicher Bundesprogramme wurden am 6. September 2026 erneut an der Quelle kontrolliert. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- BAFA — Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" — Geltungsdauer bis 31.12.2026, Fördersätze, Höchstbetrag, Registrierungspflicht, Ausschlüsse, Beginn der Beratung, kein Rechtsanspruch.
- BAFA — Programmseite Unternehmensberatung — Ablauf der Antragstellung und die Leitstellen des Programms.
- KfW — ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) — Die drei Stufen, Zuschuss von 3 und 5 Prozent, Zuschusshöchstbetrag 200.000 Euro, KI in Stufe 3, Hausbankprinzip, Digitalisierungs-Check.
- INQA-Coaching — Informationen für KMU — Förderquote von 80 Prozent, bis zu zwölf Coaching-Tage, Durchführung durch autorisierte Coaches.
- ESF Plus — Programmseite INQA-Coaching (BMAS) — Programmlaufzeit 01.02.2023 bis 31.12.2029, Coaching ausschließlich durch autorisierte INQA-Coaches.
- Bundesanzeiger — Förderbekanntmachung Mittelstand-Digital Zentren (BAnz AT 22.12.2025 B2) — Ende des bestehenden Netzes bis Dezember 2026, sechs Regionalzentren ab 2027, Kostenfreiheit und Anbieterneutralität.
- BMWE — Förderprogramm go-digital ausgelaufen — Auslaufen zum 31.12.2024 und die vom Ministerium selbst genannten Ersatzwege — kein Nachfolgeprogramm.
- BMWE — go-inno — Statushinweis: Programm ausgelaufen, Förderung externer Beratungsleistungen nicht mehr möglich.
- Digital Jetzt — Förderportal — Richtlinie bis 31.12.2023 befristet, Förderportal zum 31.03.2026 abgeschaltet.
- NBank — Digitalbonus.Niedersachsen (ausgelaufen) — Antragstellung seit dem 01.01.2022 nicht mehr möglich.
- NBank — Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ (ausgelaufen) — Richtlinie außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2025.
- NBank — Beratung KMU zu Wissens- und Technologietransfer — Laufendes niedersächsisches Beratungsprogramm mit Zuschuss bis 40 Prozent beziehungsweise 60 Prozent je nach Gebiet.
- Digitalbonus Bayern — Förderprogramm — Laufzeit bis 31.12.2027, Standard bis 7.500 Euro und Plus bis 30.000 Euro, jeweils bis 50 Prozent.
- IFB Hamburg — Hamburg Digital Check — Zuschuss bis 50 Prozent der Ausgaben, maximale Fördersumme 7.500 Euro.
- Hessen — Förderprogramm Distr@l — Beschränkung auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte, vier Förderlinien, laufende Skizzeneinreichung mit Stichtagen.
- NRW.BANK — Mittelstand Innovativ & Digital (MID) · Digitale Prozesse — Förderaufruf 2026 mit Einreichfrist 07.09. bis 01.12.2026, Volumen 1,815 Millionen Euro, Windhundprinzip, 500 Euro je Tagewerk bei höchstens 30 Beratungstagen, Ausschluss von Software- und Lizenzkosten.
- NRW.BANK — Mittelstand Innovativ & Digital (MID) · Digitalisierung — Richtlinienänderung zum 1. Januar 2026, Beschränkung auf marktgängige digitale Produkte, 50 Prozent bis 15.000 Euro, Bagatellgrenze 4.000 Euro, monatliches Losverfahren mit 28 Tagen Antragsfrist.
- BAB — Digitaler Mittelstand KI (Land Bremen) — Fördersätze 40 und 30 Prozent, maximale Fördersumme 17.000 Euro, Bagatellgrenze 1.000 Euro, Kostenerstattungsprinzip — und der Hinweis, dass für 2026 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
- Senatspressestelle Bremen — Neues Förderprogramm für Digitalisierung im Mittelstand — Pressemitteilung vom 1. April 2026: Laufzeit 2026 bis 2027, eine Million Euro aus Landesmitteln, Umsetzung über BAB und BIS Bremerhaven.