Förderprogramm des Freistaats Bayern

Digitalbonus Bayern: Standard, Plus und das Monatskontingent

Der Digitalbonus zahlt kleinen Unternehmen in Bayern bis zur Hälfte der Ausgaben für ein Digitalisierungs- oder Sicherheitsprojekt, mit festen Obergrenzen. Das Programm läuft bis Ende 2027 — der Engpass ist das monatliche Antragsfenster. Dieser Beitrag zeigt, wie das Kontingent funktioniert, was gefördert wird und was nicht, und wie Ihr Antrag am ersten Werktag um 10 Uhr fertig ist.

Illustration: Ein großes Kalenderblatt mit leerem Raster, das erste Feld der obersten Reihe hervorgehoben, davor eine runde Uhr mit Zeigern auf zehn Uhr, eine geschlossene Mappe und ein kleiner Stempel
7.500 € höchstens im Standard 30.000 € höchstens im Plus 10 Uhr Start am ersten Werktag

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Bayern. Er zahlt bis zu 50 Prozent der Ausgaben für Digitalisierung oder IT-Sicherheit: im Standard höchstens 7.500 Euro, im Plus für innovative Vorhaben höchstens 30.000 Euro. Anträge gehen nur, solange das Monatskontingent reicht.

Stand 11. Oktober 2026: Das Kontingent für Oktober 2026 ist offen. Der nächste Monatsstart ist nach der Regel des Programms am Montag, 2. November 2026, 10:00 Uhr; maßgeblich ist allein der Hinweis auf der Antragsseite des Programms. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung; einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

1. Das Monatskontingent: warum der Zeitpunkt über den Antrag entscheidet

Der Digitalbonus hat keine Antragsfrist im üblichen Sinn, sondern ein Fenster. Pro Monat legt das Programm ein festes Kontingent an Anträgen fest. Ist es ausgeschöpft, schließt das Formular, und die Antragsseite nennt den Termin, ab dem es weitergeht. Die Regel dazu steht in den häufigen Fragen des Programms: Start ist jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt (Quelle: Häufige Fragen, digitalbonus.bayern).

Drei Details von denselben Programmseiten entscheiden in der Praxis:

  • Sie dürfen einen begonnenen Antrag auf Ihrem eigenen Computer zwischenspeichern. Hochladen, fertig ausfüllen und absenden können Sie ihn aber erst, wenn das Fenster offen ist.
  • Ist das Kontingent erschöpft, lassen sich auch gespeicherte Entwürfe weder hochladen noch bearbeiten. Ein halb fertiger Antrag rettet Sie also nicht über das Monatsende.
  • Die Bezirksregierungen bearbeiten die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Wie groß das Kontingent ist, veröffentlicht das Programm nicht.

Wann genau das Kontingent weg ist, steht nirgends. Wir haben deshalb nachgesehen, was die amtliche Antragsseite an verschiedenen Tagen gezeigt hat: elf Kopien aus dem Internet Archive und drei eigene Abrufe.

Stand der Antragsseite von digitalbonus.bayern an 14 Beobachtungstagen
Beobachtungstag Quelle Kontingent Nächstes Fenster laut Seite
20. Mai 2025 Archivkopie ausgeschöpft 2. Juni 2025, 10 Uhr
14. Juni 2025 Archivkopie ausgeschöpft 1. Juli 2025, 10 Uhr
13. Juli 2025 Archivkopie offen —
16. September 2025 Archivkopie ausgeschöpft 1. Oktober 2025, 10 Uhr
9. Oktober 2025 Archivkopie offen —
15. November 2025 Archivkopie ausgeschöpft 1. Dezember 2025, 10 Uhr
16. Januar 2026 Archivkopie offen —
13. Februar 2026 Archivkopie offen —
10. April 2026 Archivkopie offen —
10. Mai 2026 Archivkopie offen —
7. Juni 2026 Archivkopie offen —
31. August 2026 eigener Abruf ausgeschöpft 1. September 2026, 10 Uhr
25. September 2026 eigener Abruf ausgeschöpft 1. Oktober 2026, 10 Uhr
11. Oktober 2026 eigener Abruf offen —

Die Stichprobe ist klein und zufällig verteilt, eine Statistik ist sie nicht. Zwei Dinge zeigt sie trotzdem. Erstens ist das Kontingent nicht in jedem Monat nach wenigen Minuten weg: Achtmal waren die Formulare zwischen dem 7. und dem 16. eines Monats noch erreichbar. Zweitens reicht es längst nicht immer bis zum Monatsende. Sechsmal war es beim Abruf erschöpft, frühestens beobachtet am 14. eines Monats, im Juni 2025. Wann genau es an diesen Tagen auslief, verrät keine Momentaufnahme. Das Wirtschaftsministerium sprach schon im April 2025 von einer weiterhin sehr hohen Nachfrage.

Für Ihre Planung folgt daraus eine einfache Regel: Planen Sie den Antrag für den ersten Werktag um 10 Uhr — und sehen Sie im Zweifel auch später im Monat nach. Wer erst am 20. fertig ist, findet das Formular vielleicht noch offen, vielleicht nicht. Nach der Regel der Programmseite wären die nächsten Termine rechnerisch Montag, der 2. November, und Dienstag, der 1. Dezember 2026. Einen Termin nennt die Antragsseite selbst nur, wenn ein Kontingent ausgeschöpft ist. Mit Stand 11. Oktober 2026 gilt: Das Kontingent für Oktober 2026 ist offen. Maßgeblich ist allein der Hinweis auf der Antragsseite.

Und die Zahl der Fenster ist endlich. Das Programm endet am 31. Dezember 2027. Ab Oktober 2026 bleiben damit rechnerisch höchstens 15 Monatsfenster.

2. Wer antragsberechtigt ist — und wer nicht

Der Digitalbonus ist ein Programm für kleine Unternehmen, nicht für den ganzen Mittelstand. An dieser Stelle werden viele Übersichten ungenau. Nach Nummer 3.1 der Förderrichtlinie müssen alle diese Punkte zutreffen:

  • Eine Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch eingesetzt wird.
  • Ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen im Sinne von § 2 Gewerbesteuergesetz.
  • Weniger als 50 Mitarbeitende, gerechnet in Vollzeitäquivalenten.
  • Höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss. Neugründungen schätzen ihre Zahlen nach Treu und Glauben.

Beim Zählen helfen die Vollzugshinweise. Teilzeitkräfte und Saisonpersonal zählen anteilig, Leiharbeitskräfte und mitarbeitende Inhaber zählen mit. Auszubildende und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit zählen nicht. Für die Größenprüfung kommt es nur auf das antragstellende Unternehmen an; verbundene Unternehmen werden hier nicht hinzugerechnet. Das ist ein echter Unterschied zur BAFA-Beratungsförderung des Bundes, die mit der EU-Definition samt Partner- und verbundenen Unternehmen rechnet. Für die De-minimis-Erklärung zählt der Verbund dagegen auch beim Digitalbonus mit — dazu mehr in Abschnitt 8.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Freie Berufe — außer sie werden in gewerblicher Rechtsform ausgeübt und sind deshalb gewerbesteuerpflichtig.
  • Gesundheit und Pflege: Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien, Senioren- und Pflegeeinrichtungen.
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur — soweit es nicht um Verarbeitung oder Vermarktung geht.
  • Von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen nach § 3 GewStG. Inklusionsunternehmen und gGmbHs dürfen beantragen, wenn sie ausschließlich wirtschaftlich tätig sind.
  • Vereine und andere nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Organisationen.
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
  • Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Eine Änderung aus dem Jahr 2025 ist in vielen Übersichten noch nicht angekommen: Seit dem 2. Mai 2025 können auch Apotheken den Digitalbonus beantragen (Quelle: Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums). Sitzt Ihr Betrieb nicht in Bayern, hilft Ihnen dieses Programm nicht weiter. Was es in Ihrem Bundesland stattdessen gibt, zeigt unser Überblick zur Förderung für Digitalisierung 2026.

3. Standard oder Plus: welche Variante zu Ihrem Vorhaben passt

Bei jedem Antrag wählen Sie eine der beiden Varianten. Für dieselbe Maßnahme lassen sie sich nicht kombinieren. Die Unterschiede im Überblick:

Merkmal Digitalbonus Standard Digitalbonus Plus
Zuschuss höchstens 7.500 € 30.000 €
Fördersatz bis zu 50 % bis zu 50 %
Zuwendungsfähige Ausgaben 4.000 bis 150.000 € 15.000 bis 600.000 €
Wie oft einmal je Förderbereich einmal insgesamt
Kern-Voraussetzung ein Schritt in Digitalisierung oder IT-Sicherheit besonderer Innovationsgehalt, genau beschrieben
Typische Vorhaben Warenwirtschaft, ERP, CRM, DMS, Branchenlösung, Portal KI und Datenanalyse, intelligente Robotik, Simulation, digitaler Zwilling
Vorab Fragen an die Bezirksregierung möglich Kontakt zur Bezirksregierung ausdrücklich erbeten
Prüfung Bezirksregierung Bezirksregierung, in Grenzfällen mit Expertengremium

Die wichtigste Entscheidungshilfe steht auf der Programmseite selbst: Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, sollten Sie auch ein innovatives Vorhaben im Standard beantragen. Der Zuschuss wäre gleich hoch, denn die Hälfte von 15.000 Euro sind genau die 7.500 Euro des Standards. Dafür wird der Standard laut Programm schneller bearbeitet. Der Musterantrag setzt für Plus ohnehin eine Untergrenze von 15.000 Euro (Quelle: Musterantrag, PDF).

Über dieser Schwelle wird Plus interessant, aber anspruchsvoll. Der Innovationsgehalt ist die entscheidende Voraussetzung. Die Vollzugshinweise verlangen eine Gesamtschau: Inhaltlich und bei den Kosten muss der Schwerpunkt auf KI, intelligenter Datenanalyse, intelligenter Robotik, Simulation oder digitalen Zwillingen liegen. Bewertet wird dabei auch im bayernweiten Vergleich mit anderen Anträgen. Eine neue Warenwirtschaft gilt per se nicht als innovativ, auch nicht mit viel eigener Programmierung. Für ein KI-Vorhaben fragt der Musterantrag unter anderem nach dem Modell, nach der Art der Daten und danach, wie Sie die Qualität der Ergebnisse künftig sichern. In Grenzfällen zieht die Bezirksregierung ein siebenköpfiges Expertengremium hinzu.

Dazu kommt eine strategische Frage. Plus gibt es nur einmal insgesamt, den Standard einmal je Förderbereich. Rechnerisch sind in der Laufzeit also höchstens 37.500 Euro erreichbar: 30.000 Euro Plus in einem Bereich und 7.500 Euro Standard im anderen. Wer sein Plus für ein kleines Vorhaben verbraucht, hat es für das große nicht mehr. Ob ein KI-Anwendungsfall in Ihrem Betrieb überhaupt trägt, klären wir in unserer KI-Beratung — bevor ein Antrag zum Thema wird.

4. Was der Digitalbonus bezahlt — mit Beispielen

Gefördert werden Leistungen externer Anbieter samt der Software, die für die Maßnahme nötig ist. Dazu zählt auch die Einführung: Einrichtung, Installation, individuelle Anpassung, Programmierung, Dokumentation und Projektbegleitung. Beratung und Schulung zur neuen Lösung sind bis zu einem Anteil von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben dabei. Hardware ist die Ausnahme. Sie ist nur im Bereich IT-Sicherheit förderfähig und beim Roboter selbst.

Förderbereich Digitalisierung

  • Einführung oder Wechsel einer Warenwirtschaft oder eines ERP-Systems. Die Programmseite nennt das ausdrücklich als typische Maßnahme des Standards, ebenso CRM-Systeme und Systeme für Dokumentenmanagement.
  • Branchenlösungen, etwa Handwerkersoftware oder Lager- und Logistiklösungen.
  • Portale und Plattformen ohne technische Besonderheit, zum Beispiel Kunden-, Bewerber- oder Lernportale und Handelsplattformen.
  • Migration und Portierung bestehender IT-Systeme und Anwendungen.
  • Robotik einschließlich des Roboters selbst, wenn er Teil einer digitalen Prozesskette ist. Einhausung, Tische oder Förderbänder zählen nicht dazu.
  • KI und intelligente Datenanalyse, Simulation, digitale Zwillinge — die typischen Kandidaten für Plus.

Förderbereich IT-Sicherheit

  • Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen.
  • Die dafür nötige Hardware, etwa Firewall sowie Komponenten für Datensicherung und Netzwerksicherheit.
  • Der Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit, wenn am Ende ein Zertifikat steht, etwa nach ISO 27001, und der Dienstleister von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannt ist.

Welche Sicherheitsmaßnahmen in einem kleinen Betrieb zuerst kommen sollten, ordnet unser Beitrag zur IT-Sicherheit im Mittelstand ein. Der Digitalbonus bezahlt davon vor allem die Einführung und die Technik — nicht den laufenden Betrieb über 18 Monate hinaus.

Wie das bei einem Onlinehändler aussehen könnte

Nehmen Sie einen Onlinehändler mit 15 Beschäftigten in Franken, der seine Bestellungen bisher über Tabellen und Einzelprogramme abwickelt. Ein Antrag im Standard könnte die Einführung einer Warenwirtschaft umfassen: Übernahme der Artikel- und Kundendaten, Anbindung des Shops, Einrichtung der Abläufe für Versand und Einkauf und eine Schulung der Key-User. Lizenzen zählen dabei für höchstens 18 Monate, die Schulung darf nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags ausmachen. Ob jede Position anerkannt wird, entscheidet die Bezirksregierung; die Vollzugshinweise sprechen ausdrücklich von einer kritischen Würdigung im Einzelfall. Wie so eine Einführung abläuft und woran sie scheitert, beschreibt unser Leitfaden zur ERP-Einführung.

5. Was nicht gefördert wird — und drei Fallen für Händler

Die Ausschlussliste ist lang, und sie steht auf der Programmseite vollständig. Das hier ist die Zusammenfassung:

  • Maßnahmen, die schon begonnen haben. Als Beginn gilt jede verbindliche Bestellung und jeder Auftrag, auch ein mündlicher.
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Pflicht zugrunde liegt.
  • Ersatzbeschaffungen, also der reine Austausch ohne Verbesserung.
  • Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme sowie Standard-Hardware wie Server, PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker und Telefone.
  • Geräte, Anlagen und Maschinen samt Steuerungssoftware, auch Scanner — Ausnahme ist der Roboter.
  • Standard-Webseiten und Standard-Webshops sowie Standard-Online-Marketing: Suchmaschinenoptimierung, Display-Werbung, Content- und E-Mail-Marketing, Newsletter, CRM-Systeme für Marketing, dazu Text, Bild, Video und Logo.
  • Beratung und Schulung ohne Umsetzung einer Lösung.
  • Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters sowie Versand, Fracht, Versicherung und Zoll.
  • Eigene Personal- und Entwicklungskosten des antragstellenden Unternehmens.
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte.
  • Vorhaben mit weniger als 4.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Finanzierung über Leasing oder Mietkauf.
  • Lizenz- und Servicegebühren für mehr als 18 Monate.

Für Onlinehändler sind drei Punkte besonders heikel, weil sie genau die Projekte treffen, an die viele zuerst denken.

Erstens der Shop. Standard-Webshops sind ausgeschlossen. Die Vollzugshinweise zählen dazu vor allem Standard-Shop-Templates ohne zusätzliche Anpassungsleistungen. Ein Shop auf Basis einer Standardvorlage ist damit kein Digitalbonus-Projekt, und grafische Arbeiten schließt die Programmseite gesondert aus. Anders kann es liegen, wenn der Shop tief in Ihre Abläufe eingebunden wird. Die Entscheidung trifft aber die Bezirksregierung. Beschreiben Sie im Antrag deshalb den Nutzen für die Abläufe, nicht das Aussehen, und fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Zweitens das Marketing. Suchmaschinenoptimierung, Newsletter, Content-Marketing und CRM-Systeme für das Marketing sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für Leistungen, die wir selbst anbieten: Suchmaschinenoptimierung ist über den Digitalbonus nicht förderfähig. CRM-Systeme zur Verbesserung der Unternehmensprozesse nennt die Programmseite dagegen als typische Standard-Maßnahme. Es kommt also auf den Zweck an, nicht auf das Produkt.

Drittens die Abos. Viele Lösungen werden heute als Abo bezahlt. Lizenz- und Servicegebühren fördert das Programm aber nur für höchstens 18 Monate. Lassen Sie sich das Angebot entsprechend aufschlüsseln, sonst wird die Summe im Antrag falsch.

Ein vierter Punkt betrifft alle Branchen: Was Sie ohnehin gesetzlich tun müssen, fördert das Programm nicht. Die frühere Richtlinie nannte als Beispiele digitale Kassen und E-Mail-Archivierung. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, etwa rund um die E-Rechnung, klären Sie vorab mit der Bezirksregierung.

6. Rechenbeispiele: was bei welcher Summe herauskommt

Die Rechnung ist einfach, wenn Sie zwei Deckel im Blick behalten: den Fördersatz von bis zu 50 Prozent und den Höchstbetrag der Variante. Die Tabelle rechnet mit dem vollen Satz. Ob die Bezirksregierung ihn ausschöpft, steht erst im Bescheid.

Zuwendungsfähige Ausgaben Standard Plus Hinweis
4.000 € bis 2.000 € nicht möglich Untergrenze des Programms.
10.000 € bis 5.000 € nicht möglich Plus beginnt erst bei 15.000 €.
15.000 € bis 7.500 € bis 7.500 € Gleicher Betrag. Standard wird laut Programm schneller bearbeitet.
30.000 € bis 7.500 € bis 15.000 € Ab hier lohnt Plus, wenn das Vorhaben wirklich innovativ ist.
60.000 € bis 7.500 € bis 30.000 € Der Plus-Deckel ist erreicht.
150.000 € bis 7.500 € bis 30.000 € Höchstgrenze der Ausgaben im Standard.

Der Standard-Deckel ist also schon bei 15.000 Euro erreicht, der Plus-Deckel bei 60.000 Euro. Alles darüber tragen Sie selbst. Der Musterantrag des Programms rechnet genau so: 20.000 Euro Ausgaben, 7.500 Euro Zuschuss, 12.500 Euro Eigenmittel. Für die Summe gilt eine Feinheit bei der Umsatzsteuer: Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, geben Sie netto an. Sonst rechnen Sie brutto und brauchen dafür eine Bestätigung von Finanzamt oder Steuerberatung.

7. Countdown zum Antragsfenster: was wann fertig sein muss

Weil das Fenster am ersten Werktag öffnet, lohnt es sich, rückwärts zu planen. Diese Reihenfolge ergibt sich aus den häufigen Fragen, dem Musterantrag und den Vollzugshinweisen:

Vier Wochen vorher: Konto, Zahlen, Zuständigkeit

Richten Sie das ELSTER-Unternehmenskonto ein, falls es fehlt — und zwar als Konto „für eine Organisation", auch bei einem Einzelunternehmen. Der Aktivierungsbrief kommt per Post und braucht laut Betreiber in der Regel etwa fünf Werktage. Legen Sie die Zahlen aus dem letzten Jahresabschluss und die De-minimis-Bescheinigungen des ganzen Unternehmensverbunds bereit. Zuständig ist die Bezirksregierung des Orts, an dem die Maßnahme umgesetzt wird. Planen Sie Plus, melden Sie sich jetzt bei ihr.

Zwei Wochen vorher: Angebote so gliedern, wie der Antrag fragt

Holen Sie die Angebote der externen Anbieter ein, jeweils mit Datum und Nummer. Lassen Sie Lizenzen und Servicegebühren auf 18 Monate aufschlüsseln und Beratung und Schulung getrennt ausweisen — sie dürfen höchstens die Hälfte der Ausgaben ausmachen. Reisekosten gehören nicht in die förderfähige Summe. Beratung, die für die Planung zwingend vor dem Antrag nötig ist, darf laut Vollzugshinweisen schon vorher stattfinden. Ein Auftrag für die Umsetzung darf es nicht.

Eine Woche vorher: Antrag vorschreiben und lokal speichern

Der Musterantrag fragt nach drei Texten: Ihrer Ausgangslage mit den heutigen Abläufen und Problemen, der Lösung mit den Bestandteilen der Angebote und dem Ergebnis, also den künftigen Abläufen. Bei Plus kommt der Innovationsgehalt dazu. Schreiben Sie diese Texte vorab, füllen Sie das Formular samt Finanzierungsplan aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer.

Am ersten Werktag um 10 Uhr: hochladen, prüfen, absenden

Wählen Sie das Formular der zuständigen Bezirksregierung, laden Sie den Entwurf hoch und melden Sie sich mit dem Konto Ihres eigenen Unternehmens an. Nach dem Absenden kommt automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail — an die Adresse, die Sie beim gesetzlichen Vertreter eingetragen haben. Prüfen Sie auch den Spam-Ordner. Kommt keine Bestätigung, melden Sie sich bei der Bezirksregierung und warten mit dem Start.

Nach der Eingangsbestätigung: jetzt erst beauftragen

Mit der Bestätigung dürfen Sie beginnen und Verträge schließen — auf eigenes Risiko, denn bewilligt ist damit noch nichts. Den Bescheid müssen Sie nicht abwarten. Er kommt später ausschließlich digital in Ihr ELSTER-Postfach. Bei Überzeichnung kann ein Antrag laut Richtlinie auch abgelehnt werden.

Der teuerste Fehler steht am Anfang dieser Kette, nicht am Ende. Als Beginn der Maßnahme zählt schon ein mündlicher Auftrag. Ein Auftrag vor der Eingangsbestätigung ist förderschädlich. Und die Programmseite warnt ausdrücklich: Wer für ein schon begonnenes Vorhaben trotzdem einen Antrag stellt, riskiert strafrechtliche Folgen wegen Subventionsbetrugs.

8. Nach dem Bescheid: 18 Monate, eine Auszahlung, drei Jahre Bindung

Mit dem Bescheid beginnt die Umsetzung. Die geförderte Maßnahme muss binnen 18 Monaten nach dem Bescheid umgesetzt sein, und in diesem Zeitraum müssen auch alle Rechnungen bezahlt sein. In begründeten Fällen kann die Bezirksregierung verlängern. Ändert sich etwas, melden Sie es sofort: höhere oder niedrigere Kosten, weniger Lizenzen, eine andere Lösung oder ein Wechsel des Dienstleisters. Das ist mehr als Formsache. Fehlt die Mitteilung und ergibt eine Prüfung, dass der Zuschuss nicht vollständig zweckgerecht verwendet wurde, droht bei Bewilligungen ab dem 1. November 2025 der vollständige Widerruf.

Ausgezahlt wird am Ende und nur einmal. Zwischenzahlungen gibt es nicht. Nach Abschluss und Bezahlung aller Rechnungen stellen Sie online einen Auszahlungsantrag mit einer Projektmitteilung. Einen ausführlichen Verwendungsnachweis verlangt die Richtlinie bei Zuschüssen über 10.000 Euro immer, sonst bei Stichproben oder bei Anhaltspunkten für eine falsche Verwendung. Im Standard liegt der Zuschuss nie über 7.500 Euro. Dort reicht bei Bewilligungen ab dem 1. November 2025 in der Regel die Projektmitteilung. Die geförderten Güter unterliegen danach einer Zweckbindung von drei Jahren ab Inbetriebnahme.

Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Mit dem Bescheid erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung, die Sie zehn Jahre aufbewahren müssen. Hier zählen, anders als bei der Größenprüfung, alle verbundenen Unternehmen zusammen. Wie der Deckel von 300.000 Euro in drei Jahren gerechnet wird und wann Töchter und Schwestern als ein Unternehmen gelten, erklärt unser Beitrag zu De-minimis-Beihilfen.

Und eine Regel zum Kombinieren: Für dieselbe Maßnahme darf keine andere öffentliche Förderung fließen, weder vom Land noch vom Bund oder der EU. Ausgenommen sind öffentliche Darlehen und Bürgschaften; Eigenmittelprogramme von LfA und KfW gelten nach den Vollzugshinweisen nicht als öffentliche Mittel. Ob ein Förderkredit mit eigenem Zuschussanteil darunter fällt, klären Sie vorab mit der Bezirksregierung.

9. Warum im Netz noch 10.000 und 50.000 Euro stehen

Wer zum Digitalbonus recherchiert, stößt auf zwei Zahlensätze. Das liegt an einem Richtlinienwechsel. Bis zum 30. Juni 2024 galt eine ältere Fassung mit bis zu 10.000 Euro im Standard und 50.000 Euro im Plus. Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue Richtlinie mit 7.500 und 30.000 Euro. Die häufigen Fragen des Programms führen beide Stände, weil Altanträge noch nach der alten Fassung laufen.

Viele Seiten sind nie umgestellt worden. Selbst der Programmeintrag des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit, einer Bundesstelle, nennt am 25. September 2026 noch einen Höchstbetrag von 10.000 Euro und eine Frist bis zum 30. Juni 2024. Weitere Unterschiede zur alten Fassung: Hardware war damals breiter förderfähig, und Projektbegleitung war ausgeschlossen, die heute zur Einführung zählt. Apotheken durften erst ab dem 2. Mai 2025 beantragen, und seit diesem Tag läuft der Antrag nur noch über ELSTER. Ein schnelles Erkennungszeichen für eine veraltete Seite: 10.000 Euro und kein Wort zum Monatskontingent.

10. Was ein Dienstleister darf — und was nicht

Einen Satz sollten Sie kennen, bevor Sie irgendjemandem Zugangsdaten geben. Die Programmseite formuliert ihn eindeutig: Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Eine Beantragung oder die Nutzung des ELSTER-Zertifikats durch Dritte, ausdrücklich auch durch Dienstleister und Fördermittelberater, ist nicht zulässig (Quelle: Startseite digitalbonus.bayern). Ein Angebot nach dem Muster „Wir stellen den Antrag für Sie" passt zu diesem Programm also nicht.

Was ein Dienstleister beitragen kann, liegt davor und danach. Davor: die Einordnung des Vorhabens, ein Angebot, das so gegliedert ist wie der Antrag fragt, und eine technische Beschreibung, aus der Sie Ihre Texte formen. Formulieren und verantworten müssen Sie den Antrag selbst, denn die Angaben darin sind subventionserheblich. Danach: die Umsetzung. Dabei darf der Dienstleister nicht mit Ihnen verflochten sein. Leistungen einer Firma, in der Ihre Gesellschafter, Ihre Geschäftsleitung, Ihre IT-Mitarbeitenden oder andere Führungskräfte tätig sind, schließt das Programm aus.

Zu unserer eigenen Rolle, damit nichts missverständlich bleibt. Yagemi sitzt in Burgwedel bei Hannover, nicht in Bayern. Eine Vorgabe zum Sitz des Dienstleisters enthalten Richtlinie und Vollzugshinweise nicht — entscheidend ist die bayerische Betriebsstätte des Antragstellers. Eine Zulassung oder Listung von Dienstleistern sehen sie ebenfalls nicht vor, mit einer Ausnahme: Für den Aufbau eines zertifizierten Managementsystems für Informationssicherheit muss der Dienstleister von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannt sein. Das sind wir nicht. Wir stellen keine Anträge, nutzen keine Zugangsdaten unserer Kunden und sagen keine Bewilligung zu.

Was wir tun: Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob Ihr Vorhaben in dieses Programm gehört, in ein anderes oder in gar keines. Das ist Teil unserer Fördermittelberatung für Digitalisierung und KI. Kommt es zur Umsetzung, etwa bei einer neuen Warenwirtschaft mit JTL-Wawi, einer Schnittstelle oder einer KI-Anwendung, können wir als externer Anbieter das Projekt übernehmen und das Angebot so aufbauen, wie der Antrag es abfragt. Außerhalb der Region Hannover arbeiten wir remote. Das passt hier gut, denn Reisekosten des Dienstleisters fördert der Digitalbonus ohnehin nicht.

Digitalbonus Bayern auf einen Blick
  • ProgrammDigitalbonus.Bayern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
  • Laufzeit1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2027
  • Für wenkleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Vollzeitstellen
  • Standardbis zu 50 %, höchstens 7.500 €
  • Plusbis zu 50 %, höchstens 30.000 €, nur einmal
  • Untergrenze4.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
  • Anträgeje einer für Digitalisierung und für IT-Sicherheit
  • AntragsfensterMonatskontingent, Start 10 Uhr am ersten Werktag
  • Kontingent aktuellDas Kontingent für Oktober 2026 ist offen.
  • Nächster MonatsstartMontag, 2. November 2026, 10:00 Uhr (Stand 11. Oktober 2026)
  • Antrag stelltnur das Unternehmen selbst, per ELSTER-Unternehmenskonto
  • Umsetzungbinnen 18 Monaten ab Bescheid
  • BeihilferechtDe-minimis, Bescheinigung zehn Jahre aufbewahren

Quellen: Förderrichtlinie, zuletzt geändert am 7. Oktober 2025, Programmseite und häufige Fragen (öffnen in neuem Tab). Stand: 11. Oktober 2026 — Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.

11. Fazit: ein gutes Programm mit einem Nadelöhr

Für kleine Betriebe in Bayern ist der Digitalbonus eines der wenigen Programme, die die Umsetzung bezahlen und nicht nur die Beratung. Eine neue Warenwirtschaft, ein CRM, ein Dokumentenmanagement oder eine Firewall mit Datensicherung sind typische Standard-Vorhaben. Plus lohnt sich erst bei mehr als 15.000 Euro Ausgaben und einem Vorhaben, das den Vergleich mit anderen Anträgen in Bayern aushält.

Über Erfolg oder Wartezeit entscheiden drei Dinge. Der Zeitpunkt: Der Antrag sollte am ersten Werktag um 10 Uhr fertig sein. Die Reihenfolge: nichts beauftragen, auch nicht mündlich, vor der Eingangsbestätigung. Der Zuschnitt: kein Standard-Shop, kein Marketing, Lizenzen nur für 18 Monate.

Den Antrag stellen Sie selbst — das verlangt das Programm. Wenn Sie vorher wissen möchten, ob Ihr Vorhaben in den Standard, ins Plus oder in ein anderes Programm gehört, klären wir das in einem Erstgespräch, ohne Antrag und ohne Förderversprechen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge, Grenzen und Termine entsprechen dem Stand vom 11. Oktober 2026 und wurden an der Förderrichtlinie (Bekanntmachung vom 27. Juni 2024, zuletzt geändert am 7. Oktober 2025), an den Vollzugshinweisen (Stand 1. Mai 2025) und an den Seiten von digitalbonus.bayern geprüft; sie können sich jederzeit ändern. Angaben ohne Gewähr. Über die Förderung entscheidet die zuständige Bezirksregierung; einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und bei Überzeichnung kann ein Antrag abgelehnt werden. Yagemi stellt keine Anträge im Namen von Kunden, ist bei keinem Programmträger gelistet und sagt keine Förderung zu.

12. Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Was ist der Digitalbonus Standard in Bayern?

Der Digitalbonus Standard ist die Grundvariante des bayerischen Förderprogramms. Er bezuschusst bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt, höchstens 7.500 Euro. Typisch sind Warenwirtschaft, ERP, CRM oder Dokumentenmanagement. Die Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen (Stand: 11. Oktober 2026).

Wann kann ich 2026 einen Antrag für den Digitalbonus Bayern stellen?

Nur solange das Monatskontingent reicht. Es öffnet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, Samstage zählen nicht. Ist es erschöpft, geht es im Folgemonat weiter. Stand 11. Oktober 2026: Das Kontingent für Oktober 2026 ist offen. Nächster Monatsstart: Montag, 2. November 2026, 10:00 Uhr.

Wie beantrage ich den Digitalbonus in Bayern?

Online bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme umgesetzt wird. Sie melden sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres eigenen Unternehmens an, Papier ist nicht nötig. Sie brauchen Unternehmenszahlen, De-minimis-Angaben, einen Finanzierungsplan und die Angebote der externen Anbieter. Beauftragen dürfen Sie erst nach der Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wie oft kann ich den Digitalbonus Plus erhalten?

Nur einmal während der gesamten Laufzeit bis Ende 2027 und nur in einem der beiden Förderbereiche. Im anderen Bereich bleibt Ihnen dann noch der Standard. Rechnerisch sind so höchstens 37.500 Euro erreichbar: 30.000 Euro im Plus und 7.500 Euro im Standard. Anträge vor dem 1. Juli 2024 zählen nicht mit.

Werden freie Berufe über den Digitalbonus gefördert?

In der Regel nicht. Antragsberechtigt sind nur gewerbesteuerpflichtige Unternehmen nach § 2 Gewerbesteuergesetz, freie Berufe sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ausnahme: Ein freier Beruf, der in gewerblicher Rechtsform ausgeübt wird und deshalb Gewerbesteuer zahlt, darf beantragen. Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen bleiben ebenfalls außen vor.

Ist der Digitalbonus eine De-minimis-Beihilfe?

Ja. Der Zuschuss wird nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt. Innerhalb von drei Jahren darf ein Unternehmen insgesamt höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen erhalten, verbundene Unternehmen zählen dabei zusammen. Mit dem Bescheid erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung, die Sie zehn Jahre aufbewahren müssen.

Darf mein IT-Dienstleister den Antrag für mich stellen?

Nein. Die Programmseite sagt ausdrücklich, dass das Unternehmen den Antrag selbst stellen muss. Eine Beantragung oder die Nutzung Ihres ELSTER-Zertifikats durch Dritte, etwa durch Dienstleister oder Fördermittelberater, ist nicht zulässig. Ihr Dienstleister kann aber sein Angebot so gliedern, dass es zu den Fragen des Antrags passt.

Wird ein Onlineshop über den Digitalbonus gefördert?

Standard-Webshops sind ausgeschlossen, vor allem Standard-Shop-Templates ohne zusätzliche Anpassungsleistungen. Suchmaschinenoptimierung, Newsletter und Content-Marketing fördert das Programm ebenfalls nicht. Ob ein Shop, der tief in Warenwirtschaft und Abläufe eingebunden ist, förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung im Einzelfall. Klären Sie das vor dem Antrag.

Welche Voraussetzungen gelten für den Digitalbonus Bayern?

Ihr Unternehmen braucht eine Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird. Es muss gewerbesteuerpflichtig sein, weniger als 50 Mitarbeitende in Vollzeitäquivalenten haben und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben, und die Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro erreichen.

13. Quellen & offizielle Informationen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden am 25. September 2026 abgerufen und im Volltext gegengelesen — Richtlinie, Vollzugshinweise und Musterantrag als PDF, die Archivkopien im Rohinhalt. Startseite, Programmseite, häufige Fragen und Antragsseite haben wir am 11. Oktober 2026 erneut gelesen. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.

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