Die BAFA-Beratungsförderung heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" und bezuschusst externe Unternehmensberatung — nicht Heizungen, nicht Dämmung, nicht Software. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten ohne Umsatzsteuer. Davon werden in der Region Hannover 50 Prozent bezuschusst, höchstens 1.750 Euro. Anträge nimmt das BAFA nach seiner Richtlinie nur noch bis zum 31. Dezember 2026 an (Stand: 4. September 2026).
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Steuerberatung. Über eine Förderung entscheidet allein die Bewilligungsbehörde; einen Rechtsanspruch darauf gibt es laut Richtlinie ausdrücklich nicht. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die Förderrichtlinie in der geltenden Fassung. Stand: 4. September 2026.
1. Welche BAFA-Förderung Sie eigentlich meinen
Der Begriff „BAFA-Förderung" ist ein Sammelbegriff, und das führt regelmäßig in die Irre. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet sehr unterschiedliche Programme. Wer im September 2026 nach „BAFA Förderung" sucht, bekommt praktisch ausschließlich Ergebnisse zu Gebäudesanierung, Heizungstausch und Energieberatung — die KMU-Beratungsförderung taucht dort gar nicht auf. Deshalb zuerst die Abgrenzung:
| Programm | Fördert | Richtet sich an | In diesem Beitrag? |
|---|---|---|---|
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU | externe Unternehmensberatung | kleine und mittlere Unternehmen, Freie Berufe | Genau darum geht es auf dieser Seite. |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | Gebäudeeigentümer | Anderes Programm — hier nicht behandelt. |
| Energieberatung für Wohngebäude | Beratung durch Energieeffizienz-Fachleute | Eigentümer, Mieter, Pächter | Anderes Programm — hier nicht behandelt. |
| Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft | Investitionen in effiziente Technik | Unternehmen | Anderes Programm — hier nicht behandelt. |
Ein zweiter Grund für Verwirrung ist der Name selbst. Bis zur vorigen ESF-Förderperiode hieß das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows". Unter diesem Namen finden sich bis heute zahlreiche Beschreibungen im Netz, teils mit den alten Konditionen. Die Programmseite des Europäischen Sozialfonds hält ausdrücklich fest, dass „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" das Nachfolgeprogramm von „Förderung unternehmerischen Know-hows" der Förderperiode 2014 bis 2020 ist. Wenn Sie also auf beide Namen stoßen: Es ist dieselbe Programmlinie, aber nur die neue Richtlinie gilt.
Getragen wird das Programm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus; bewilligt und ausgezahlt wird über das BAFA in Eschborn. Die Richtlinie selbst trägt noch die Unterschrift des Ministeriums unter seiner früheren Bezeichnung — an ihrer Gültigkeit ändert das nichts.
2. Was das Programm zahlt — und wo Sie sitzen
Die Rechengrößen stehen in Nummer 5.2 der Förderrichtlinie und sind doppelt gedeckelt: einmal bei den anrechenbaren Kosten, einmal beim Zuschuss. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten. Dazu zählen neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beratung, ausdrücklich aber nicht die Umsatzsteuer. Wie viel davon erstattet wird, hängt allein vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab:
| Fördergebiet | Quote | Zuschuss | Ihr Anteil bei voller Ausschöpfung | Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| Alte Bundesländer, mit Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier | 50 % | max. 1.750 € | mind. 1.750 € zzgl. Umsatzsteuer | Region Hannover, übriges Niedersachsen außerhalb der Region Lüneburg |
| Neue Bundesländer, mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig | 80 % | max. 2.800 € | mind. 700 € zzgl. Umsatzsteuer | unter anderem die Landkreise Lüneburg, Harburg, Celle, Stade, Uelzen, Verden |
Die Ausnahme in der zweiten Zeile ist für niedersächsische Betriebe der wichtigste Punkt der ganzen Tabelle: Die Region Lüneburg zählt zum 80-Prozent-Gebiet, obwohl sie in einem alten Bundesland liegt. Das BAFA löst die Frage nicht nach Gefühl, sondern postleitzahlengenau — es veröffentlicht eine Liste mit 622 Postleitzahlen aus elf Landkreisen, darunter Lüneburg, Harburg, Celle, Rotenburg, Stade, Uelzen und Verden. Wir haben sie durchgesehen: Eine Postleitzahl aus dem Raum Hannover ist nicht darunter. Für einen Betrieb in Hannover, Burgwedel oder Langenhagen gilt also der 50-Prozent-Satz mit einem Zuschuss von höchstens 1.750 Euro. Wer im Grenzbereich sitzt, sollte die eigene Postleitzahl vor dem Antrag in dieser Liste nachschlagen — der Unterschied beträgt 1.050 Euro.
Rechnen Sie den Deckel gegen den Tagessatz, bevor Sie beauftragen. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern; 3.500 Euro auf fünf Tage entsprechen 700 Euro je Tag. Das amtliche Merkblatt zur Beraterauswahl nennt als üblichen Korridor 600 bis 5.000 Euro pro Tag. Bei einem Tagessatz von 1.200 Euro ist der förderfähige Betrag also schon nach knapp drei Tagen erreicht — alles darüber zahlen Sie voll. Die Förderquote sagt deshalb wenig; entscheidend ist, wie schnell Ihr Vorhaben an den 3.500-Euro-Deckel stößt.
Eine Feinheit zur Umsatzsteuer hat sich zuletzt geändert: Für Antragstellende, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag statt wie zuvor auf den Nettobetrag. Für alle anderen bleibt es bei der Nettobetrachtung.
3. Warum im Netz vier verschiedene Zahlen stehen
Wenn Sie zu diesem Programm recherchieren, begegnen Ihnen mindestens vier Beträge: 2.000 Euro, 2.800 Euro, 3.500 Euro und „bis zu 80 Prozent". Das ist kein Zufall, und es liegt nicht nur an schlechten Ratgeberseiten. Die Verwechslung hat drei nachvollziehbare Ursachen, die sich alle an der Richtlinie auflösen lassen.
Erstens werden Kostendeckel und Zuschussdeckel verwechselt. Die 3.500 Euro sind die maximal anrechenbaren Kosten, die 2.800 Euro der maximale Zuschuss in den neuen Bundesländern. Das passiert selbst amtlichen Quellen: Die Förderdatenbank des Bundes schreibt in ihrem Programmeintrag „Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 EUR" — abgerufen am 4. September 2026, und im Widerspruch zu Nummer 5.2 der Richtlinie. Diese Seite steht bei der Suche nach „BAFA Beratungsförderung" auf Position zwei.
Zweitens kursieren Konditionen aus älteren Richtlinienfassungen. Angaben wie „bis zu 50 Prozent, maximal 2.000 Euro pro Beratung" stammen aus der Zeit vor der geltenden Richtlinie und stehen bis heute auf Vergleichsportalen. Ein verlässliches Erkennungszeichen: Nennt eine Seite noch den alten Programmnamen und keinen Bezug zur Fassung vom 12. Dezember 2024, ist Vorsicht angebracht.
Drittens wird die Regionsabhängigkeit weggelassen. „Bis zu 80 Prozent Zuschuss" ist als Schlagzeile korrekt und für einen Betrieb in Hannover trotzdem falsch. Genau diese Formulierung findet sich reihenweise auf den Seiten von Beratungsunternehmen — verständlicherweise, denn ein Zuschuss klingt attraktiver, wenn man die niedrigere Quote nicht dazuschreibt.
Das ist der zweite Grund, warum wir diesen Beitrag geschrieben haben. In den Suchergebnissen zu diesem Thema stammen die meisten Ratgebertexte von Unternehmen, die selbst beim BAFA registriert sind und die Beratung anschließend verkaufen. Das macht sie nicht falsch — aber es erklärt, warum die Ausschlussgründe und die Stolpersteine dort selten ausführlich vorkommen. Für den Überblick über die anderen laufenden Bundesprogramme haben wir eine eigene Übersicht: Förderung für Digitalisierung 2026, mit demselben Anspruch an die Quellen.
4. Wer antragsberechtigt ist — und wer überraschend nicht
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist immer das beratene Unternehmen, nicht die Beratung. Diese Voraussetzungen müssen Sie nach Nummer 3.1 erfüllen:
- Rechtlich selbständig und in der gewerblichen Wirtschaft oder in einem Freien Beruf am Markt tätig.
- Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
- KMU nach der EU-Definition 2003/361/EG: im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Die Schwellen dürfen auch zusammen mit Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden — bei Beteiligungen lohnt der Blick in den Benutzerleitfaden der EU-Kommission, den das BAFA verlinkt.
- Bei Neugründungen ohne Jahresabschluss sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen.
Deutlich interessanter ist die Ausschlussliste, weil sie Betriebe trifft, die sich sicher wähnen:
- Beratende selbst. Wer in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung, als Anwaltschaft, Notariat, Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig ist — oder werden will —, ist nicht antragsberechtigt.
- Unternehmen, die im Programm schon als Beratungsunternehmen aufgetreten sind. Beide Rollen zugleich schließt die Richtlinie aus, in jede Richtung.
- Gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Das überrascht regelmäßig, weil andere Beratungsprogramme sie ausdrücklich einbeziehen.
- Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Betriebe in Insolvenz oder mit abgegebener Vermögensauskunft.
- Bestimmte Wirtschaftszweige nach Artikel 1 Absatz 1 der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
- Beratung aus dem eigenen Haus oder der Familie. Ausgeschlossen sind Beratungen durch Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeitende des beratenen Unternehmens und verbundener Unternehmen sowie durch Angehörige im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Der dritte Punkt verdient eine Betonung. Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sind hier nicht antragsberechtigt — anders als etwa beim INQA-Coaching, das sie ausdrücklich einbezieht. Wer für eine gemeinnützige Organisation plant, sollte das gleich zu Beginn klären, statt es im Verwendungsnachweis zu erfahren. Und eine Sonderregel betrifft Heilberufe: Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapie und Heilpraktik fördert die Richtlinie ausschließlich Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems.
5. Der Ablauf in sieben Schritten
Das Verfahren ist streng sequenziell. Wer die Reihenfolge ändert, verliert nicht Zeit, sondern den Zuschuss. So sieht der Weg von der Idee bis zur Auszahlung aus:
Thema und Ziel der Beratung schärfen
Die Richtlinie fördert nur konzeptionelle Beratung: Analyse der Unternehmenssituation, Benennung der Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zur Umsetzung. Je genauer Sie vorher wissen, welche Frage die Beratung beantworten soll, desto belastbarer wird später der Beratungsbericht — und der ist die Grundlage der Bewilligung.
Registrierte Beratung auswählen
Sie wählen frei, solange die Beratung beim BAFA registriert ist. Das amtliche Merkblatt empfiehlt, mit mindestens zwei Beratenden zu sprechen, sich schriftliche Angebote vorlegen zu lassen und zwei bis drei Referenzen zu prüfen. Das Vorgespräch sollte kostenfrei sein. Klären Sie den Tagessatz früh — er entscheidet, wie viele Tage in den Kostendeckel passen.
Leitstelle wählen und Antrag online stellen
Der Antrag läuft über eine der sechs Leitstellen, die Sie frei auswählen; die Anlage der Richtlinie listet sie mit Kontaktdaten. Gestellt wird er ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA. Der Antrag selbst ist schlank: Nach Angabe des BAFA geben Sie dort lediglich Ihre Firmendaten ein, weitere Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt nicht.
Informationsschreiben abwarten — und erst dann unterschreiben
Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und die Beratereigenschaft und teilen Ihnen das Ergebnis samt Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis mit. Erst nach Erhalt dieses Schreibens dürfen Sie beginnen. Das BAFA nennt es ausdrücklich unverbindlich: Es ist die Erlaubnis zum Start, noch keine Bewilligung.
Beratung durchführen, höchstens fünf Tage
Die Beratung darf fünf Tage nicht überschreiten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, und Berichterstellung sowie Reisezeiten dürfen außerhalb dieses Rahmens liegen. Gefördert wird ausschließlich die Einzelberatung — Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind ausgenommen. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht, den beide Seiten unterschreiben.
Rechnung vollständig und unbar bezahlen
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn Sie die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer in voller Höhe anerkannt und bezahlt haben; nachzuweisen ist das mit Ihrem Kontoauszug. Bei Barzahlung oder Verrechnung gibt es keinen Zuschuss. Nachträglich gewährte Rabatte müssen Sie melden — der Zuschuss wird dann neu berechnet.
Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten einreichen
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle alle Unterlagen elektronisch vorliegen: Verwendungsnachweisformular, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, Erklärung zur Grundrechtecharta, unterschriebener Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug und bei jungen Unternehmen das Bestätigungsschreiben. Die Leitstelle prüft und gibt ein Votum ab, das BAFA entscheidet und zahlt aus.
Planen Sie den Vorlauf großzügig. Die Richtlinie nennt keine Frist, innerhalb derer die Leitstelle das Informationsschreiben verschicken muss, und wir nennen hier bewusst keine Erfahrungswerte, die wir nicht belegen können. Sicher ist nur: Vor diesem Schreiben darf nichts unterschrieben werden, und danach läuft die Sechs-Monats-Uhr für den Nachweis.
6. Die sechs Stolpersteine, die den Zuschuss kosten
Alle sechs Punkte stehen in der Richtlinie oder auf der Programmseite des BAFA. Sie sind trotzdem die häufigsten Gründe, warum ein Zuschuss am Ende nicht kommt — weil sie sich nicht heilen lassen, wenn sie einmal passiert sind.
Der Beratungsvertrag zählt schon als Beginn
Das ist der teuerste Fehler des Programms. Nummer 7.2.2 der Richtlinie sagt es unmissverständlich: Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden, und als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags. Wer vorher unterschreibt, bekommt keine Förderung — auch nicht anteilig, auch nicht rückwirkend. Praktisch heißt das: Angebote einholen, vergleichen und mündlich abstimmen ist vor dem Antrag erlaubt. Ein unterschriebenes Papier ist es nicht.
Die Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen alle Unterlagen bei der Leitstelle liegen — nicht sechs Monate nach Ende der Beratung. Die Frist startet also, bevor Sie überhaupt begonnen haben. Wer nach dem Informationsschreiben erst monatelang Termine sucht, verbraucht sie. Das BAFA teilt die konkrete Vorlagefrist im Informationsschreiben mit; tragen Sie sie sofort in den Kalender ein.
Barzahlung, Verrechnung und Vorfinanzierung durch die Beratung
Der Zuschuss setzt voraus, dass Sie die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer vollständig anerkannt und bezahlt haben, nachgewiesen durch Ihren Kontoauszug. Bei Barzahlung oder Verrechnung wird kein Zuschuss gewährt. Zusätzlich verbietet die Richtlinie, dass das Honorar mittelbar oder unmittelbar aus Mitteln der beauftragten Beratung oder mit ihr verbundener Dritter geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet wird. Angebote nach dem Muster „wir strecken den Eigenanteil vor" sind damit ausgeschlossen.
Die Beratung ist registriert — steht aber auf „NICHT AKTIV"
Beratende führen beim BAFA ein Profil mit drei möglichen Zuständen. Nur bei „GELISTET" ist es freigeschaltet. Ein Profil wechselt laut BAFA auf „NICHT AKTIV", wenn die Beratung über ein Jahr lang in keinem Zuschussantrag mehr benannt wurde; es wird dann erst wieder geprüft, wenn sie erneut benannt wird. Eine Registrierung aus der Vergangenheit ist also keine Zusage für heute. Fragen Sie vor der Auswahl nach dem aktuellen Status — der Antrag ist erst dann vollständig, wenn das BAFA die Beratereigenschaft geprüft hat.
Der De-minimis-Deckel und das Kumulierungsverbot
Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren dürfen Sie insgesamt höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen erhalten; wird der Betrag durch diese Förderung überschritten, entfällt der Zuschuss. Parallel gilt ein Kumulierungsverbot: Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, sind nicht förderfähig. Die De-minimis-Bescheinigung müssen Sie zehn Jahre aufbewahren, die übrigen Belege fünf Jahre ab dem 31. Dezember des Auszahlungsjahres.
Seit dem 1. Januar 2026 führt die EU-Kommission ein Zentralregister, in das die Bewilligungsstellen jede gewährte De-minimis-Beihilfe eintragen; Deutschland betreibt kein eigenes nationales Register, sondern nutzt dieses. Entlastet werden Sie davon aber vorerst nicht: Bis Ende 2028 läuft beides parallel, Ihre eigene De-minimis-Erklärung bleibt also Teil des Antrags. Wie der Dreijahreszeitraum konkret gerechnet wird und wann Töchter und Schwestergesellschaften als ein Unternehmen zusammengezählt werden, erklärt der Beitrag zu De-minimis-Beihilfen.
Junges Unternehmen: das Informationsgespräch vergessen
Ist Ihr Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine zwölf Monate am Markt, ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner Pflicht. Das BAFA setzt dafür einen engen Rahmen: frühestens drei Monate vor der Antragstellung, spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Das Bestätigungsschreiben gehört zu den Nachweisunterlagen. Als Gründungsdatum zählt bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Ein siebter Punkt gehört der Vollständigkeit halber dazu, auch wenn er kein Formfehler ist: Die Angaben im Antrag und im Verwendungsnachweis sind subventionserhebliche Tatsachen. Die Richtlinie verweist dafür ausdrücklich auf den Straftatbestand des Subventionsbetrugs. Änderungen daran sind unverzüglich zu melden.
7. Was nicht gefördert wird
Nummer 2.2 der Richtlinie listet sechs Ausschlüsse. Zwei davon sind für Unternehmen, die über ein Digitalisierungsvorhaben nachdenken, entscheidend — und sie stehen selten in den Ratgebern:
- Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF Plus (Kumulierungsverbot).
- Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die die Beratenden selbst vertreiben — das Neutralitätsgebot.
- Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen oder steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben, etwa Vertragsgestaltung, Jahresabschluss oder Buchführung.
- Beratungen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
- Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
- Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen. Gefördert wird ausschließlich die Einzelberatung.
Das Neutralitätsgebot im zweiten Punkt hat weitreichende Folgen. Es schließt jede Beratung aus, deren Zweck darauf gerichtet ist, Leistungen zu erwerben, die die Beratenden selbst vertreiben. Ihr Softwareanbieter kann Sie also nicht über den Zuschuss beraten, welche Software Sie kaufen sollen. Ihr IT-Dienstleister kann nicht bezuschusst empfehlen, welches Projekt er anschließend selbst umsetzt. Das Programm trennt Rat und Verkauf bewusst — und es tut das nicht als Nebenbedingung, sondern als Kernprinzip.
Der fünfte Punkt ist der ehrlichste Satz der ganzen Richtlinie und wird fast nie zitiert: Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben, sind nicht förderfähig. Wer also eine Beratung darüber sucht, welche Fördermittel er beantragen könnte, bekommt sie nicht über dieses Programm bezuschusst. Das ist konsequent, überrascht aber viele, die genau mit dieser Frage in die Recherche gestartet sind.
Und der Fördergegenstand endet, wo die Umsetzung beginnt. Die Richtlinie kennt eine einzige Kostenposition: die Beratungsleistung. Es gibt keine Position für Lizenzen, Hardware, Programmierung oder Systemeinführung. Gefördert wird die Klärung — Analyse, Schwachstellen, Handlungsempfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung. Das Umsetzen selbst zahlen Sie.
Wer mit einem kleinen Betrieb in Bayern sitzt, hat dafür ein eigenes Landesprogramm. Der Digitalbonus des Freistaats bezahlt gerade die Umsetzung durch externe Anbieter: Software, Einrichtung, Anpassung und Schulung, im Standard mit bis zu 7.500 Euro, im Plus mit bis zu 30.000 Euro. Beratung zählt dort nur mit, wenn eine Lösung eingeführt wird, und höchstens mit der Hälfte der Ausgaben. Wie der Antrag läuft, steht im Beitrag zum Digitalbonus Bayern und seinem Monatskontingent.
8. Wie Sie eine registrierte Beratung finden
Hier gibt es eine Antwort, die viele überrascht: Ein öffentliches Verzeichnis der beim BAFA registrierten Beratenden existiert nicht. Die BAFA-Seite „Beraterinnen und Berater" enthält ausschließlich Registrierung und Login für Beratungsunternehmen — kein durchsuchbares Register für suchende Betriebe. Ob jemand registriert ist, prüft das BAFA im Antragsverfahren, bevor es das Informationsschreiben verschickt.
Das amtliche Merkblatt zur Beraterauswahl schickt Sie stattdessen auf einen anderen Weg — und ist dabei bemerkenswert offen. Es hält zunächst fest, dass die Bezeichnungen Unternehmens-, Betriebs- oder Wirtschaftsberater sowie Consultant nicht gesetzlich geschützt sind. Danach empfiehlt es, bei Kammern, Berufs- und Branchenverbänden nach Kontakten zu fragen und in den Datenbanken der Beraterverbände zu suchen. Konkret rät das BAFA außerdem:
- Mit mindestens zwei Beratenden sprechen und sich vergleichbare schriftliche Angebote vorlegen lassen.
- Zwei bis drei Referenzen geben lassen und diese tatsächlich prüfen.
- Sicherstellen, dass die Person im Gespräch auch die Person ist, die später berät. Das Vorgespräch sollte kostenfrei sein.
- Skeptisch werden, wenn eine günstige Analyse angeboten wird, auf die eine teurere Anschlussberatung durch andere Personen folgen soll.
- Nicht auf unaufgeforderte Akquise eingehen, besonders nicht auf das Versprechen, neue Fördertöpfe zu erschließen. Die Suche sollte von Ihnen ausgehen.
- Ein Honorar nach Tagessätzen vereinbaren, keine Beteiligung am künftigen Umsatz — und alle Kosten inklusive Reisekosten schriftlich festhalten.
Eine letzte Warnung stammt vom BAFA selbst und richtet sich an Beratende, ist aber auch für Sie ein Signal: Entgeltliche Unterstützungsleistungen bei der Beraterregistrierung, wie sie im Netz angeboten werden, bieten keine Gewähr für eine erfolgreiche Registrierung. Die Registrierung ist beim BAFA kostenfrei. Wer damit Geld verdient, verkauft Ihnen im Zweifel auch anderes, was Sie nicht brauchen.
9. Die Frist zum 31. Dezember 2026
Nummer 8 der Förderrichtlinie ist knapp und eindeutig: Die Richtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Der Programmsteckbrief auf der ESF-Plus-Seite nennt dieselbe Laufzeit, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung — das BAFA formuliert das an anderer Stelle ausdrücklich so, nämlich bei der Zählung der höchstens fünf geförderten Beratungen.
Was danach kommt, wissen wir nicht, und wir schreiben hier nichts hin, was wir nicht belegen können. Auf der Programmseite des BAFA stand auch bei einer erneuten Prüfung am 8. September 2026 weder ein Nachfolgeprogramm noch eine Verlängerung. Belegen lässt sich immerhin, dass eine Verlängerung nicht ohne Vorbild wäre: Das BAFA führt in seinem Dokumentenbereich ein „Berateranschreiben zur Richtlinienverlängerung aus Dezember 2020". Ob sich das wiederholt, ist offen — planen sollten Sie ohne diese Annahme.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Wenn Sie in den nächsten Monaten ohnehin eine externe Analyse vorhaben, ist der Antrag im Jahr 2026 die sichere Variante. Und wenn Sie erst spät im Jahr so weit sind: Die Richtlinie begrenzt ausdrücklich nur die Antragstellung, eine eigene Frist für den Abschluss der Beratung nennt sie nicht — die ergibt sich aus der Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis. Lassen Sie sich das trotzdem von Ihrer Leitstelle bestätigen, bevor Sie einen Antrag auf Kante stellen. Das ist genau die Art Frage, für die die Leitstellen da sind.
Auch nach dem Antragsschluss Ende 2026 kommen Sie ohne Rechnung an Rat zur Digitalisierung. Die EU-Kommission listet für Deutschland 13 European Digital Innovation Hubs und einen weiteren mit STEP-Siegel, die Mittelstand-Digital Zentren sollen 2027 in sechs Regionen neu starten, und die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand berät weiter kostenfrei. Was die drei leisten und warum auch eine Gratisleistung als Beihilfe zählen kann, zeigt unser Beitrag zur kostenlosen Digitalisierungsberatung bei EDIH und Co.
- ProgrammFörderung von Unternehmensberatungen für KMU (BMWE und ESF Plus)
- BewilligungsbehördeBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn
- Förderfähige Kostenmax. 3.500 € ohne Umsatzsteuer, inkl. Auslagen und Reisekosten
- Quote Region Hannover50 %, höchstens 1.750 € Zuschuss
- Quote neue Länder, Lüneburg, Trier80 %, höchstens 2.800 € Zuschuss
- Umfanghöchstens 5 Beratungstage, Einzelberatung
- Häufigkeitmax. 2 Beratungen pro Jahr, max. 5 in der Richtliniendauer
- ReihenfolgeAntrag und Informationsschreiben vor jedem Vertragsschluss
- Nachweisfrist6 Monate ab Informationsschreiben
- BeihilferechtDe-minimis, max. 300.000 € in drei Jahren
- Antragsschluss31. Dezember 2026, kein Nachfolger angekündigt
- Stand4. September 2026, Richtlinie i. d. F. vom 12. Dezember 2024
Quellen: Förderrichtlinie in der Fassung vom 12.12.2024, BAFA-Programmseite und ESF-Plus-Programmseite (öffnen in neuem Tab). Stand: 4. September 2026 — Angaben ohne Gewähr. Die vollständige Quellenliste finden Sie am Ende des Beitrags.
10. Wenn Ihr Vorhaben ein IT-Projekt ist
An dieser Stelle wird es für uns unangenehm ehrlich, und das gehört dazu. Yagemi ist beim BAFA nicht als Beratungsunternehmen registriert und strebt die Registrierung auch nicht an. Dafür gibt es zwei Gründe, und beide stehen in der Richtlinie.
Der erste ist eine Umsatzregel: Registriert werden nach Nummer 4.2.1 nur selbständige Beratende, deren überwiegender Geschäftszweck — mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes — auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Bei uns überwiegt die Umsetzung: Systeme verbinden, Prozesse automatisieren, Daten dorthin bringen, wo sie gebraucht werden. Der zweite Grund ist das Neutralitätsgebot aus Abschnitt 7. Selbst wenn die Umsatzregel passte, dürften wir Sie nicht bezuschusst dazu beraten, ein Projekt zu starten, das wir anschließend selbst bauen. Das ist keine Lücke im Programm, sondern seine Absicht.
Was wir stattdessen tun, ist die Einordnung davor und die Arbeit danach. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben überhaupt in ein Förderprogramm gehört, welches infrage kommt und wie sich der Beratungsteil sauber vom Umsetzungsteil trennen lässt — das ist Teil unserer Fördermittelberatung für Digitalisierung und KI. Was danach folgt, ist die eigentliche Digitalisierungsberatung und die technische Umsetzung. Wir stellen keine Anträge in Ihrem Namen, vermitteln keine Beratenden und sagen keine Bewilligung zu. Und wir sagen Ihnen auch, wenn kein Förderweg passt — bei einem reinen Technikprojekt ist das häufiger der Fall, als die Ratgeberlage vermuten lässt.
Wo das Programm für ein IT-Vorhaben tatsächlich greifen kann, ist die Ebene davor. Die Förderdatenbank des Bundes nennt in ihrer Themenliste unter anderem die Optimierung von Prozessabläufen und die Begleitung bei der Einführung neuer Systeme. Eine konzeptionelle Analyse, welche Abläufe im Betrieb überhaupt digitalisiert gehören und in welcher Reihenfolge, kann also ein förderfähiges Beratungsthema sein. Ob sie es im Einzelfall ist, entscheiden Leitstelle und BAFA — nicht wir und nicht die Beratung, die Ihnen ein Angebot schickt.
11. Wann ein anderes Programm besser passt
Die BAFA-Beratungsförderung ist eines von mehreren Bundesprogrammen, und sie ist nicht für jedes Vorhaben das richtige. Diese Gegenüberstellung hilft bei der ersten Sortierung:
| Programm | Träger | Passt bei | Grenze |
|---|---|---|---|
| BAFA-Beratungsförderung | BAFA, aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln | einer abgegrenzten Fachfrage der Unternehmensführung, die eine externe Analyse braucht | Höchstens fünf Tage, nur registrierte Beratende, Antrag bis 31.12.2026. |
| INQA-Coaching | BMAS, aus ESF-Plus- und Bundesmitteln | Arbeitsorganisation und Personalpolitik mit Beteiligung der Belegschaft | Nur autorisierte Coaches, deutlich längerer Prozess. Konditionen im eigenen Beitrag. |
| ZIM | BMWE | eigener Forschung und Entwicklung an einem neuen Produkt oder Verfahren | Kein Beratungsprogramm. Aktuellen Status im eigenen Beitrag prüfen. |
Die Konditionen der beiden anderen Programme führen wir hier bewusst nicht auf: Sie haben eigene Fristen, eigene Zugangsvoraussetzungen und ändern sich unabhängig voneinander. Beides steht mit Fundstelle in den jeweiligen Beiträgen — zum INQA-Coaching und zur ZIM-Förderung, deren aktueller Antragsstatus einen eigenen Blick wert ist.
Als Faustregel: Geht es um eine abgegrenzte Fachfrage, für die Sie einmal einen Blick von außen brauchen, ist die BAFA-Beratungsförderung das passende Programm. Geht es um Arbeitsorganisation und Beteiligung der Belegschaft, führt der Weg eher zum INQA-Coaching. Geht es um eigene Forschung und Entwicklung, sind Sie beim ZIM richtiger. Und geht es um Anschaffungen, ist keines dieser drei Programme das richtige — dann lohnt der Blick in unsere Programmübersicht.
Einen Fall deckt keines dieser drei Programme ab: die Weiterbildung Ihrer eigenen Beschäftigten. Dafür gibt es die Förderung nach § 82 Sozialgesetzbuch III über die Agentur für Arbeit — mit ganz anderen Bedingungen als hier, denn gefördert wird nur eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden, deren Träger und Maßnahme beide nach der AZAV zugelassen sind. Welche fünf Bedingungen die Norm nennt und warum viele Digitalisierungsschulungen an der 120-Stunden-Schwelle scheitern, steht im Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz.
12. Fazit: ein solides Programm mit einer harten Reihenfolge
Die BAFA-Beratungsförderung ist unkompliziert, gemessen an dem, was Förderprogramme sonst verlangen. Der Antrag besteht im Wesentlichen aus Firmendaten, das Verfahren läuft vollständig online, und die Konditionen sind klar gedeckelt. Wer eine konkrete Frage hat, für die eine externe Analyse den Unterschied macht, bekommt in der Region Hannover bis zu 1.750 Euro davon erstattet.
Drei Dinge entscheiden über Erfolg oder Misserfolg, und alle drei sind Reihenfolgefragen. Erstens: nichts unterschreiben, bevor das Informationsschreiben da ist. Zweitens: die Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis vom Tag dieses Schreibens an rechnen, nicht vom Ende der Beratung. Drittens: den Tagessatz gegen den 3.500-Euro-Deckel rechnen, bevor Sie den Umfang festlegen.
Und der Termin, der alles überlagert: Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, ein Nachfolger ist mit Stand vom 4. September 2026 nicht angekündigt. Wenn eine externe Analyse in Ihrer Planung ohnehin vorkommt, ist das ein guter Grund, sie nicht ins nächste Jahr zu schieben. Wenn Sie vorher wissen wollen, ob Ihr Vorhaben in dieses Programm gehört oder in ein anderes — oder in gar keines —, klären wir das in einem Erstgespräch, ohne Antrag und ohne Versprechen.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Förder- oder Steuerberatung. Alle genannten Quoten, Beträge, Fristen und Bedingungen entsprechen dem Stand vom 4. September 2026 und wurden an der Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" in der Fassung vom 12. Dezember 2024 sowie an den Seiten von BAFA, ESF Plus und der Förderdatenbank des Bundes geprüft; sie können sich jederzeit ändern. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist allein die Förderrichtlinie in der geltenden Fassung und Ihr Bescheid. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Yagemi ist beim BAFA nicht als Beratungsunternehmen registriert, stellt keine Anträge im Namen von Kunden und vermittelt keine Beratenden.
13. Häufige Fragen zur BAFA-Beratungsförderung
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Die BAFA-Beratungsförderung heißt offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU". Sie bezuschusst externe Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, finanziert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus. Gefördert wird ausschließlich die Beratungsleistung, nicht deren Umsetzung (Stand: 4. September 2026).
Ist das dieselbe BAFA-Förderung wie für Heizung und Sanierung?
Nein. Das BAFA verwaltet mehrere Programme. Die bekannten Zuschüsse für Wärmepumpe, Dämmung oder Energieberatung gehören zur Gebäude- und Energieförderung und richten sich vor allem an Gebäudeeigentümer. Die Beratungsförderung für KMU ist ein davon getrenntes Programm mit eigener Richtlinie, eigenem Antragsweg und eigenen Fristen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei der BAFA-Beratungsförderung?
Förderfähig sind laut Richtlinie höchstens 3.500 Euro Beratungskosten ohne Umsatzsteuer. In den alten Bundesländern werden davon 50 Prozent bezuschusst, höchstens 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Für die Region Hannover gilt der 50-Prozent-Satz.
Muss der Antrag vor der Beratung gestellt werden?
Ja, und das ist der teuerste Fehler im Programm. Sie dürfen erst beginnen, nachdem die Leitstelle Ihnen das Informationsschreiben geschickt hat. Als Beginn zählt laut Richtlinie bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig — eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.
Bis wann kann ich die BAFA-Beratungsförderung beantragen?
Die Förderrichtlinie gilt nach ihrer Nummer 8 längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Maßgeblich ist also das Datum der Antragstellung. Ein Nachfolgeprogramm und eine Verlängerung sind auf der Programmseite des BAFA mit Stand vom 4. September 2026 nicht angekündigt.
Wo finde ich einen beim BAFA registrierten Beratenden?
Ein öffentliches Verzeichnis gibt es nicht. Die BAFA-Seite für Beratende enthält nur Registrierung und Login. Das amtliche Merkblatt zur Beraterauswahl verweist Unternehmen stattdessen auf Kammern, Berufs- und Branchenverbände sowie Datenbanken der Beraterverbände. Ob jemand registriert ist, prüft das BAFA im Antragsverfahren.
Wird Beratung zur Digitalisierung über das Programm gefördert?
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Förderdatenbank des Bundes nennt darunter ausdrücklich die Optimierung von Prozessabläufen und die Begleitung bei der Einführung neuer Systeme. Die Umsetzung selbst — Lizenzen, Programmierung, Einrichtung — ist kein Fördergegenstand.
Kann ich eine Fördermittelberatung über das Programm bezuschussen lassen?
Nein. Nummer 2.2 der Förderrichtlinie schließt Beratungen aus, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beratungen, deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die die Beratenden selbst vertreiben. Dieses Neutralitätsgebot steht wörtlich in der Richtlinie.
14. Quellen & offizielle Informationen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Alle wurden am 4. September 2026 abgerufen und im Volltext gegengelesen — die Förderrichtlinie und die Merkblätter als PDF, nicht als Zusammenfassung. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.
- Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" vom 14.12.2022 i. d. F. vom 12.12.2024 (PDF) — Maßgebliche Rechtsgrundlage. Trägt Fördersätze und Deckel, die Fünf-Tage-Grenze, alle Ausschlüsse, die Beratereigenschaft, das Verfahren mit Informationsschreiben und Sechs-Monats-Frist, De-minimis und die Geltungsdauer bis 31. Dezember 2026.
- Änderung der Förderrichtlinie vom 12.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B1, PDF) — Die Änderungsbekanntmachung im Original: Umstellung auf die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831, Aufnahme der Fünf-Tage-Grenze und Anpassung der Belegaufbewahrung.
- BAFA — Programmseite Unternehmensberatung — Verfahren, Unterlagenliste für den Verwendungsnachweis, Informationsgespräch für junge Unternehmen und die Umstellung auf den Brutto-Rechnungsbetrag bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten ab 15. November 2025.
- BAFA-Merkblatt „Hinweise für KMU zur Beraterauswahl" (PDF) — Amtliche Auswahlhilfe: ungeschützte Berufsbezeichnung, Honorarkorridor von 600 bis 5.000 Euro je Tag, Empfehlung zu mehreren Angeboten und Referenzen sowie Warnungen vor Analyse-Lockangeboten und unaufgeforderter Akquise.
- BAFA — Seite für Beraterinnen und Berater — Belegt die Statuswerte GELISTET, NICHT GELISTET und NICHT AKTIV, die kostenfreie Registrierung und den amtlichen Hinweis zu entgeltlichen Registrierungshilfen. Enthält kein öffentliches Beraterverzeichnis.
- BAFA — Postleitzahlenliste Region Lüneburg (PDF) — Definiert die 80-Prozent-Ausnahme in Niedersachsen postleitzahlengenau: 622 Postleitzahlen in elf Landkreisen, keine einzige aus dem Raum Hannover.
- ESF Plus — Programmseite „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" — Programmsteckbrief mit der Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026, dem verantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Hinweis auf das Vorgängerprogramm.
- Förderdatenbank des Bundes — Programmeintrag — Liste möglicher Beratungsthemen. Zugleich das im Beitrag genannte Beispiel für eine widersprüchliche amtliche Angabe zur Höhe der förderfähigen Kosten.